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Planfeststellungsverfahren

Für den Bau der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein wurden von der Regierung von Oberbayern Planfeststellungsverfahren und ergänzende Plangenehmigungsverfahren durchgeführt.


Nachstehend finden Sie eine Auflistung der Unterlagen aus den Planfeststellungsverfahren zum Bau der A 94 in den beiden Planfeststellungsabschnitten. Die Planfeststellungsverfahren wurden durch die späteren Planänderungsverfahren ergänzt.

 

Lärmberechnung und Lärmschutz

Der Lärm der neuen Autobahn wurde im Rahmen der Lärmvorsorge nach dem deutschlandweit rechtlich eingeführten Berechnungsverfahren der RLS90 berechnet. Die Lärmberechnungen wurden mit dem zugelassenen Lärmberechnungsprogramm CadnaA in der Version 4.5.151 durchgeführt.

Für die Dimensionierung der Lärmschutzmaßnahmen sind die in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundes-Immissionsschutzverordnung) vorgegebenen Immissionsschutzgrenzwerte, gegliedert nach Gebietsart und differenziert nach Tag und Nacht maßgebend.

Weitere Eingangswerte in die Berechnung waren das digitale Geländemodell, in das die geplante Straße eingepasst wurde, sowie die Prognosebelastungen des Verkehrs für das Jahr 2025.

Prognosebelastung für den Verkehr (Prognosehorizont 2025)

 

Die Dimensionierung der Lärmschutzmaßnahmen erfolgte in einer Kombination aus Fahrbahnbelägen (DSH-V und Waschbeton) sowie Lärmschutzwällen und -wänden.

Im Zuge der baubegleitenden Qualitätskontrollen wurden die Fahrbahnbeläge sowie die Lärmschutzwälle und -wände eingehend auf die in den Planfeststellungsbeschlüssen einschließlich der ergänzenden Planänderungsbeschlüsse der Regierung von Oberbayern festgelegten Beschaffenheiten und Geometrien überprüft. Die bisher durchgeführten Überprüfungen und Qualitätskontrollen haben die Einhaltung der Vorgaben aus den Genehmigungsverfahren bestätigt. Da in größeren Bereichen des Neubauabschnitts ein neuer - noch nicht in den Regelwerken verankerter und mit minus 3dB(A) noch etwas leiserer - Fahrbahnbelag (DSH-V) eingebaut wurde, hatte sich die damalige Autobahndirektion Südbayern (heute: Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern) bereits im Genehmigungsverfahren dazu bereit erklärt, die akustische Wirksamkeit dieses Fahrbahnbelags durch Messungen am Fahrbahnrand zu überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfungen haben gezeigt, dass der Fahrbahnbelag die

Da von Seiten der Anwohner Kritik an der Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen, der eingebauten Fahrbahnbeläge sowie der Übergangskonstruktionen an den Brücken geäußert wurde, hat sich die Autobahndirektion Südbayern (heute: Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern) bereit erklärt, noch einmal alle relevanten Beschaffenheitsmerkmale und alle geometrischen Daten eingehend auf ihre Korrektheit zu überprüfen. Diese Messungen und erneuten Überprüfungen dauern derzeit noch an. Jeder einzelne Einwand von Bürgern und Anwohnern wird ernst genommen und eingehend überprüft.

Der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 6. Februar 2020 (Drucksache 18/6368) die Staatsregierung aufgefordert, durch Messungen zu prüfen, ob die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen ausreichen und den Vorgeben des Planfeststellungsverfahrens entsprechen. Zudem soll überprüft werden, ob die Qualität des verbauten Fahrbahnbelags den Planvorgaben entspricht.

Ein Fachbüro hat Messungen der Immissionen an ausgewählten Punkten durchgeführt. Derzeit laufen die Auswertungen der Messungen durch das Büro. Ziel der zusätzlichen Lärmmessungen ist es, das bundeseinheitlich eingeführte Lärmberechnungsverfahren exemplarisch zu überprüfen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat das Landesamt für Umwelt die Lärmberechnungen überprüft und als korrekt bestätigt.

Immissionsmessungen sind für eine Dimensionierung von Lärmschutzanlagen und zur Überprüfung der Lärmsituation in der Regel ungeeignet, da die Messung immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängt (beispielsweise Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder auch schwer erfassbare - auch längerfristige - zeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke) und demzufolge immer nur Momentaufnahmen an einzelnen Messorten zulässt. Die Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV fordert ausdrücklich, die Schallimmissionen zu berechnen. Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu allen Fällen die Ergebnisse von Vergleichsmessungen unter denen der Berechnung liegen (Bundesumweltministerium ). Bei den Messungen müssen auch bestimmte Witterungs- und Windverhältnisse vorherrschen sowie unabhängige Störgeräusche herausgerechnet werden. Daher ist für die Durchführung dieser Immissionsmessungen ein längerer Messzeitraum mit anschließender Auswertung erforderlich, um ein aussagekräftiges und belastbarer Ergebnis zu bekommen.

Auf einer Autobahn ist in der Regel das Reifen-/Fahrbahngeräusch maßgebend. Der Lärm entsteht hier durch das sogenannte Air-Pumping, bei dem die Luft, die von dem drehenden Reifen auf die Fahrbahn gepresst wird, seitlich entweicht. Durch eine geschickte Oberflächenstruktur beim Waschbeton wird dieser Lärmeffekt reduziert. Diese vom Verkehrsteilnehmer teilweise als unangenehm empfundene Rauigkeit der Fahrbahnoberfläche reduziert aber gerade die Lärmwirkung der Fahrbahn durch seine optimierte Makro- und vor allem Mikrorauhigkeit.

In den Plänen zu den Planänderungsverfahren vom 22.05.2015 (11. Planänderung mit Änderung von Lärm- und Immissionsschutzwänden sowie des Fahrbahnbelags) und vom 29.05.2015 (5. Planänderung mit Änderung von Lärm-, Irritations- und Immissionschutzwänden sowie des Fahrbahnbelags) wurden die errechneten Lärmwerte mit und ohne Lärmschutz dargestellt.

Der Bayerische Landtag hat in einem Beschluss gefordert, dass noch einmal detailliert überprüft wird, ob beim Bau des Autobahnanschnitts alle Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten wurden. Zusätzlich wurden ergänzende Lärmmessungen an einzelnen Gebäuden beauftragt, um das angewendete Lärmberechungsverfahren zu überprüfen.

Die Autobahndirektion Südbayern (heute: Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern) hat die geforderten Untersuchungen vorgenommen und in einem Unterschungsbericht zusammengefasst.

Zur exemplarischen Überprüfung der Lärmberechungen wurden an fünf Standorten Lärmmessungen durchgeführt.

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