Status: In Planung Region:

Autobahn: A 59, …Abschnitt 1

Autobahndreieck Köln-Porz bis Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn

Dieser Abschnitt ist planerisch am weitesten vorbereitet. Der Ausbau dieses Abschnitts wurde 2004 als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft, um dem wachsenden Verkehrsaufkommen zu begegnen. Am 23. April 2018 wurde der Planfeststellungsbeschluss von der Bezirksregierung Köln erlassen. Dieser ist aufgrund laufender Gerichtsverfahren infolge von Klagen noch nicht rechtskräftig. Aufgrund einiger straßenplanerischen Anpassungen ist ein Planänderungsverfahren erforderlich.

Zwischen 2005 und 2015 nahm die Verkehrsbelastung um rund 20 % zu. 2015 nutzten täglich durchschnittlich etwa 112.000 Kraftfahrzeuge die A59 in diesem Bereich. Daher wird in Fahrtrichtung Köln schon heute der ehemalige Standstreifen als dritte Fahrspur mitbenutzt. Pannen, Unfälle oder Baustellen führen sofort zu erheblichen Störungen im Verkehrsfluss. Ebenso stellt der kurze Abstand zwischen der Tankanlage „Schloss Röttgen“ zum Autobahndreieck Köln-Porz aufgrund der kurzen Verflechtungsstrecken ein Verkehrssicherheitsrisiko dar.

Bis 2025 wird eine weitere Zunahme des Verkehrs auf 125.500 Kfz pro Tag prognostiziert. Ein Ausbau der A59 ist daher zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Verkehrsqualität dringend erforderlich.

6-spuriger Ausbau in Abschnitt 1

Die Möglichkeiten für den sechsspurigen Ausbau werden maßgeblich durch die vorhandene Bebauung, die beiden Tankanlagen „Schloss Röttgen“ sowie der Bahnstrecke zum Flughafen bestimmt. Daher erfolgt die Verbreiterung des Straßenquerschnitts symmetrisch an beiden Außenseiten.

Künftig wird der Verkehr der A59 auf drei durchgehenden Fahrspuren je Fahrtrichtung geführt. Ein Verflechtungsstreifen je Richtung sowie teilweise Standstreifen komplettieren den Ausbau der Autobahn. Neue Verkehrsbeziehungen werden keine hinzukommen. Die größte Veränderung ist die Separierung der Verkehre der A59 und A559 im Dreieck Köln-Porz, die künftig durch eine Betonschutzwand baulich voneinander getrennt geführt werden. Durch diese Änderung wird die Anbindung der Tankanlage „Schloss Röttgen“ gegenüber dem heutigen Zustand eingeschränkt werden. Nach der baulichen Trennung der beiden Autobahnen kann die Tankanlage in Fahrtrichtung Bonn nicht mehr von der A559 aus erreicht werden. In Fahrtrichtung Köln entfällt die Verbindung von der Tankanlage auf die A559.

Bedingt durch den Ausbau der A59 muss die vorhandene Gas-Pipeline der Open Grid Europe GmbH vor Ausbaubeginn umgelegt werden, da diese in dem geplanten Ausbaubereich liegt und nicht überbaut werden darf.

Lärmschutz

Der durchgehende Ausbau der A59 auf dann sechs Fahrspuren ist als „wesentliche Änderung“ einzustufen. Somit ist die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen nach den Kriterien der sog. „Lärmvorsorge“ rechtlich sichergestellt.

Der Lärmschutz für den angrenzenden Stadtteil Porz-Eil erfolgt vor allem in aktiver Form. Zum einen wird lärmmindernder Asphalt (offenporiger Asphalt (OPA) / Flüsterasphalt) eingebaut. Dieser reduziert die Rollgeräusche der Fahrzeuge um bis zu -5 dB(A). Zum anderen werden in Fahrtrichtung Köln rund 400 m, in Richtung Bonn rund 1,1 km neue Lärmschutzwände gebaut bzw. alte Wände durch neue ersetzt. Die neuen Lärmschutzwände werden bis zu 7 m hoch sein.

Bei Überschreitung der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte kann darüber hinaus passiver Lärmschutz beansprucht werden.

Neubau von vier Brücken über die A59

Im Zuge des Ausbaus müssen auch die vier die A59 überführenden Brückenbauwerke in diesem Abschnitt abgebrochen und neu gebaut werden. Für den Zeitraum des Abbruchs und der Herstellung wird es zu Unterbrechungen der bisherigen Querungsmöglichkeiten der A59 kommen. Die Brücke im Verlauf der L358 (Theodor-Heuss-Straße) wird in dieser Zeit durch eine provisorische Brücke einschließlich einer einseitigen Geh- und Radwegführung ersetzt werden. Die Fußgängerbrücke „Heumarer Straße“ wird ebenso wie der Wirtschaftsweg während der Neubauphase entfallen. Das Bauwerk im Verlauf der K19 (Hirschgraben) wird eingeschränkt zur Verfügung stehen. Hier erfolgt der Abbruch halbseitig, so dass eine Brückenhälfte dem Verkehr zur Verfügung steht.

Zurück an den Seitenanfang