Status: In Planung Region: Rheinland, …

Autobahn: A 59, …Abschnitt 2

Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn bis Tank- & Rastanlage Liburer Heide

Der 6,4 Kilometer lange Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Flughafen Köln/Bonn und Lind soll ebenfalls sechs Fahrspuren erhalten. In Richtung Oberhausen ist zwischen den Anschlussstellen Wahn und Flughafen Köln/Bonn auf Grund der hohen Verkehrsbelastung eine durchgehende Verflechtungsspur als vierte Fahrspur vorgesehen. Zwischen den Anschlussstellen Lind und Wahn ist in gleicher Fahrtrichtung eine zusätzliche Fahrspur auf Grund des geringen Abstandes der beiden Anschlussstellen erforderlich. Für diesen Abschnitt ist der Vorentwurf fertig gestellt, genehmigt und es liegt eine Bestätigung seitens des Bundesverkehrsministeriums vor. Da der Ausbauabschnitt sehr stark von der Bedarfsplanmaßnahme A553 abhängig ist, kann erst mit Vorliegen der Vorzugsvariante der A553 die Planung der A59 fortgeführt werden.

Brückenbauwerke

Im Zuge des Ausbaus müssen in diesem Abschnitt insgesamt elf Brückenbauwerke abgebrochen und ersetzt werden. Ein Bauwerk wird ersatzlos abgebrochen, die Wegeverbindung wird über ein anderes Bauwerk sichergestellt. An einer Stelle entsteht eine neue Brücke. Bereits vor dem eigentlichen Ausbau wurde die Brücke der A59 über die Heidestraße in Köln-Wahn erneuert. Die alte Brücke stammte aus dem Jahr 1966 und musste auf Grund des umfangreichen Instandsetzungsbedarfs sowie statischen Problemen durch einen Neubau ersetzt werden. Die neue Brücke ist - angepasst an die Ausbaupläne - bereits für sechs Fahrspuren ausgelegt.

Neue Tank-& Rastanlage "Liburer Heide"

Außerdem ist in diesem Abschnitt der Neubau einer Tank- und Rastanlage („Liburer Heide“) südlich der Anschlussstelle Lind mit einer Kapazität von ca. 70 LKW-Stellplätzen vorgesehen. Eine entsprechende Anlage an der A59 ist nötig, da die vorhandenen Stellplatzkapazitäten auf bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen in der Region schon heute nicht mehr dem Verkehrsaufkommen genügen. Auch die aktuellen Prognosen zeigen einen weiter wachsenden Stellplatzbedarf insbesondere für LKW. Der Standort „Liburer Heide“ wurde in einer Untersuchung von mehreren unterschiedlichen Standorten entlang der A59 als der einzig realisierbare identifiziert. Er kann leistungsfähig und verkehrssicher an die Autobahn angebunden werden und hat einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung.

Informationsveranstaltung

Am 19. Oktober 2017 fand in der Aula der Otto-Lilienthal-Realschule/Maximilian-Kolbe-Gymnasium eine Informationsveranstaltung zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Rund 250 Interessierte nutzen die Gelegenheit sich zu verschiedenen Themenkomplexen zu informieren und Fragen zu stellen.

Videos

Zum aktuellen Stand der Planung wurde auch ein 3D-Modell erstellt. Dieses soll einen optischen Eindruck der Maßnahme ermöglichen. Aus diesem Modell wurden verschiedene Videos generiert und bei YouTube zum allgemeinen Aufruf eingestellt.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Öffentlichkeit nach der erfolgten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung weiter an der Planung beteiligt?

Wenn der Vorentwurf vom Bundesministerium genehmigt worden ist, wird der Planfeststellungsentwurf aufgestellt. Dabei werden die technische Planung sowie die erforderlichen Gutachten gegebenenfalls noch einmal aktualisiert, um erforderliche Verfahrensunterlagen (z.B. Grunderwerbspläne, Regelungsverzeichnis) ergänzt und dann zusammengestellt. Diese Planung dient als Grundlage für die Erlangung des Planfeststellungsbeschlusses, d.h. dem Baurecht für den Ausbau. Über das Planfeststellungsverfahren, was ein öffentliches Rechtsverfahren ist, werden alle betroffenen Bürger informiert. Es werden alle Unterlagen rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht und bei den Städten und Kommunen zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich wird es nochmal eine Informationsveranstaltung geben.

Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen und welche Bauzeiten werden angenommen?

Der weitere Planungsprozess ist stark von der Vorzugsvariante der Rheinspange A553 abhängig. Deshalb kann momentan kein Aussage zum Baubeginn getroffen werden. Es wird mit einer Bauzeit von voraussichtlich vier bis fünf Jahren gerechnet. Da der Streckenabschnitt eine Länge von knapp 7 km mit 13 Bauwerken und ca. 10 km Lärmschutzanlagen aufweist, müssen umfangreiche Arbeiten durchgeführt werden. Vorgezogen wurde mit dem Ersatzneubau der Brücke an der Anschlussstelle Wahn (L 489 Heidestraße) im Sommer 2018 begonnen. Die Fertigstellung erfolgte im August 2021.

Wird zusätzlicher Lärmschutz im Rahmen der Maßnahme durchgeführt?

Der rechtliche Rahmen zum Lärmschutz bei dieser Ausbaumaßnahme wird durch die 16. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung, Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm) vorgegeben.

Das Ausbauvorhaben wird wie der Neubau einer Straße behandelt und es erfolgt die Festlegung von Immissionsgrenzwerten für den Tag und den Nachtzeitraum, z.B. 59 / 49 dB(A) bei Wohngebieten.

Auf dieser Basis wurde ein umfangreiches Lärmschutzkonzept aufgestellt, dass aus einer Kombination von offenporigem Asphalt (sog. „Flüsterasphalt“) und Lärmschutzanlagen (Wände sowie Wände auf Lärmschutzwällen) besteht. Die Höhen der Lärmschutzanlagen liegen dabei vielfach bei 8,0 m über dem neuen Fahrbahnrand. Dadurch erfolgt eine deutliche Reduzierung der Immissionswerte im Bereich der Wohngebiete.

Bei verbleibenden Grenzwertüberschreitungen, die noch bei den Nachtgrenzwerten vorliegen, besteht ein Anspruch auf passiven Lärmschutz am Gebäude (z.B. Lärmschutzfenster), sofern schützenswerte Räume (z.B. Schlafräume) vorhanden sind.

Durch den Ausbau ergibt sich eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation im Bereich zwischen den Anschlussstellen Flughafen bis Lind gegenüber der heutigen Situation.

Warum wird keine Geschwindigkeitsreduzierung zur Reduzierung des Verkehrslärms berücksichtigt?

Die Berechnung der Schallemissionen erfolgt nach der gültigen, in der Verkehrslärmschutzverordnung verankerten Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 (Ausgabe 1990). Dabei wird von der ungünstigsten Situation ausgegangen, bei der es keine Begrenzung der Geschwindigkeit gibt. Die Berechnung erfolgt mit einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h (Vmax >130 km/h).

Auf Grundlage dieser Schallemissionen wird ein Lärmschutzkonzeptes aufgestellt. Im Rahmen eines Abwägungsprozesses zwischen Schutzwirkung und Wirtschaftlichkeit erfolgt dabei die Festlegung des Umfanges der baulichen Lärmschutzmaßnahmen.

Würde eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bereits im Planungsprozess durchgeführt, ergäben sich niedrigere Lärmpegel an der zu schützenden Bebauung und der erforderliche Lärmschutz würde niedriger dimensioniert. Die Annahme eines höheren Lärmpegels wegen Mitberücksichtigung hoher Fahrgeschwindigkeiten über 130 km/h führt also zu umfangreicheren Lärmschutzanlagen, was zu Gunsten der betroffenen Anlieger ist.

Sollte später aus anderen Gründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen, so bleiben die geplanten Lärmschutzanlagen unverändert.

Ich höre den Lärm von der Autobahn bei mir aus einer ganz speziellen Richtung. Warum ist dort an der Autobahn keine Lärmschutzwand vorgesehen?

Wenn bei der jetzt vorhandenen Situation der Autobahnlärm aus einer seitlichen Richtung lauter zu hören ist, als der direkt von der Autobahn kommende Lärm, so bedeutet das, dass direkt zwischen Autobahn und Haus ein guter Lärmschutz vorhanden ist. In Zusammenhang mit dem Ausbau werden die neuen Lärmschutzanlagen deutlich höher und seitlich länger dimensioniert als die vorhandenen. Ziel ist dabei die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für den Tag und den Nachtzeitraum, z.B. 59 / 49 dB(A) bei Wohngebieten. Auch danach kann es sein, dass aufgrund des guten Lärmschutzes zwischen Autobahn und Haus der Autobahnlärm aus einer anderen, seitlichen Richtung am deutlichsten wahrnehmbar ist, obwohl die Lärmgrenzwerte an Haus nicht mehr überschritten sind.

Wie ist der Lärmschutz während der Bauzeit geregelt?

Die Planung des bauzeitlichen Lärmschutzes ist Teil der Bauvorbereitung. In dem vorliegendem Vorentwurf sind dazu noch keine konkreten Planungen aufgestellt. Generell wird jedoch der bestehende Lärmschutz so lange wie möglich in den einzelnen Bauphasen stehen gelassen. Zudem besteht stellenweise die Möglichkeit temporären Lärmschutz für die Bauzeit zu errichten.

Wurde die Umgehungsstraße Niederkassel (L274) in der Planung berücksichtigt?

Es gibt die Situation, dass im Zuge des Landesstraßenbedarfsplanes der Neubau einer L274n Ortsumgehung (OU) Troisdorf bis Spich/B8 vorgesehen ist. Zur L274n wurde vom Landesbetrieb Straßen.NRW vor einigen Jahren eine erste Planung aufgestellt. Diese sah den Anschluss an die B8 über eine Trasse zwischen den Spicher Seen gemäß Landesstraßenbedarfsplan vor. Aus artenschutzrechtlichen Gründen wurde diese Trassenführung nicht weiter verfolgt.

Es gab mehrere Alternativen die untersucht wurden, insbesondere die Variante um Libur herum bis zur B8 mit Anbindung an den Porta-Kreisel. Diese wurde vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Köln nochmals genauer untersucht und hat sich in einer Machbarkeitsstudie des Rhein-Sieg-Kreises mit leicht geänderter Trassenführung als Vorzugsvariante heraus kristallisiert. Im Anschluss daran ist allerdings auf politischer Ebene von den Städten Köln und Niederkassel entschieden worden, diese Vorzugsvariante nicht weiterzuverfolgen.

Stattdessen ist es derzeit überwiegender kommunalpolitischer Wille den Fokus auf die Planung der L82n OU Zündorf mit einem Anschluss an die A59 zwischen den Anschlussstellen Flughafen und Wahn zu legen. Im Landesstraßenbedarfsplan wurde  nur die Straße zwischen B8 und A59 im Jahr 2018 in die Stufe 1 kategorisiert, das eine Finanzierung bis 2030 über den Landeshaushalt sichert. Die nachrangige Priorisierung im Landesstraßenbedarfsplan erlaubt es dem Landesbetrieb Straßenbau (zuständig für die Bundes- und Landesstraßen) derzeit daher nicht, an einer solchen Planung zu arbeiten.

Ist die geplante Rheinquerung (A553) in der Planung berücksichtigt?

Die Rheinquerung mit Anbindung an die A59 befindet sich planerisch ganz am Anfang. Es gibt noch keine konkrete Linienführung. Eine Vorzugsvariante soll in den nächsten Jahren festgelegt werden. Erst nach dieser Festlegung kann mit der Planung der A59 fortgefahren werden. Sollte für die Rheinspange die Variante mit einem Autobahndreieck Köln-Lind mit Anschluss an die A 59 nördlich der Spicher Seen gewählt werden, hat die Planung der A553 Vorrang vor der Realisierung der TR-Anlage.

Wurde die Planung der L 82n berücksichtigt?

Es wird auch auf die Antwort zur Frage zur L274n verwiesen. Für die L82 wurde in verschiedenen Räten der Kommunen die Variante mit einem Anschluss an die A59 zwischen AS Flughafen und AS Wahn beschlossen. Im Landesstraßenbedarfsplan wurde die Straße im Bereich zwischen B 8 und A 59 in die Stufe 1 aufgenommen und umgestuft. Zurzeit befindet sich die Machbarkeitsstudie zur L82n in der Prüfung.

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