Baugrunduntersuchungen im ersten Planungsabschnitt auf der A1 zwischen Ahlhorner Heide und Stuhr

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Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es erforderlich, im ersten Planungsabschnitt auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit von April bis zum August 2023 Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sind notwendig, um die Standsicherheit der Autobahn zu gewährleisten und die Entwässerung planen zu können. Die betroffenen Grundstücke liegen in unmittelbarer Nähe zur A1 zwischen den AD Ahlhorner Heide und der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord. Der Untersuchungsraum beschränkt sich auf folgenden Kartenausschnitt:

Die möglicherweise betroffenen Flurstücke können in folgender Datei eingesehen werde: 

Die Arbeiten werden von dem Fachunternehmen Thade-Gerdes GmbH ausgeführt und durch das Ingenieurbüro Dr. Spang GmbH begleitet und überwacht. Die beauftragten Firmen werden im erforderlichen Einzelfall mit den betroffenen Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen.

Mit den Untersuchungen sollen Erkenntnisse über die Beschaffenheiten des Bodens, dessen Tragfähigkeit und die Grundwassersituation erlangt werden. Für die Untersuchung sind folgende Handlungen möglich:

  • Betreten und Befahren der Grundstücke mit Fahrzeugen zur Erkundung
  • Im Einzelfall die Überquerung von Nachbargrundstücken, um Untersuchungspunkte zu erreichen
  • Durchführung von Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen mit technischem Gerät in unmittelbarer Nähe der A1

Die Inanspruchnahme der einzelnen Grundstücke wird sich auf wenige Tage beschränken. Sollten durch die Arbeiten Flurschäden oder andere Vermögensnachteile an den Grundstücken entstehen, so werden diese entschädigt. Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus §16a Bundesfernstraßengesetz. 

Für den eigentlichen Autobahnausbau wird nach erfolgter Planung ein Planfeststellungsverfahren mit umfassender öffentlicher Beteiligung durchgeführt.