Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 – 2025 veröffentlicht

Der Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 – 2025 (FRP) der Autobahn GmbH des Bundes wurde veröffentlicht und steht hier zum Download zur Verfügung.

Das Bild zeigt eine Luftaufnahme einer befahrenen Autobahn mit markierten Sonderspuren

Der Autobahn GmbH des Bundes wurden zum 1. Januar 2021 Aufgaben des Bundes der Straßenbaulast zur Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung zur Ausführung gesetzlich übertragen.

Gemäß Paragraph 8 Absatz 1 Satz 1 InfrGG erstellt die Autobahn GmbH nach Maßgabe des Bedarfsplans einen Finanzierungs- und Realisierungsplan für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung, der alle Ausgaben der Gesellschaft bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß Paragraf 5 InfrGG umfasst. Der FRP wird für einen Zeitraum von regelmäßig jeweils fünf Jahren aufgestellt. Der Betrachtungszeitraum des ersten hier vorliegenden Finanzierungs- und Realisierungsplans umfasst die Jahre 2021 bis 2025.

Die gemäß den Finanzplanungen des Bundes voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmittel bilden die Grundlage für die Aufstellung des Finanzierungs- und Realisierungsplans.

Der FRP bedarf der Zustimmung der für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Dieses haben dem hier vorliegenden Finanzierungs- und Realisierungsplan jeweils in ihren Sitzungen am 16. Dezember 2020 zugestimmt.