Status: In Planung Region: Rheinland, …

Autobahn: A 59, …A59: Ausbau zwischen dem AK Duisburg und Duisburg-Marxloh

Die Autobahn GmbH Rheinland plant den sechsstreifigen Ausbau der A59 von südlich des Autobahnkreuzes Duisburg bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh.

Der Ausbau der A59 bei Duisburg

Die Autobahn GmbH Rheinland plant den sechsstreifigen Ausbau der A59 von südlich des Autobahnkreuzes (AK) Duisburg (A40) über das AK Duisburg-Nord (A42) bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh. Auch die beiden Autobahnkreuze werden umgebaut und alle Anschlussstellen angepasst.

Die Gesamtlänge des Ausbauabschnitts beträgt etwa 6,7 Kilometer, davon ungefähr 2,6 Kilometer auf Brücken. Unter anderem sind die Großbrücken Berliner Brücke (1802m), der Brückenzug Meiderich (424m) und der Brückenzug Gartsträuch (317m) zu nennen.

Daten & Fakten

Autobahn

A59

Projekt

6-streifiger Ausbau

Strecke

Autobahnkreuz Duisburg bis Anschlussstelle Duisburg-Marxloh

Besonderheit

Der Ausbau verläuft über 2,6 Kilometer auf Brücken im Duisburger Stadtgebiet

Die aktuelle Situation

Die A59 - stark genutzte Strecke zwischen der A40 und der A42

Die A59 ist eine stark frequentierte Nord-Süd-Achse im westlichen Ruhrgebiet. Im Planungsabschnitt verläuft die A59 auf Duisburger Stadtgebiet. Sie fungiert nicht nur als wichtige Pendlerstrecke, sondern bindet den Duisburger Binnenhafen und die angrenzenden Industriegebiete an das Autobahnnetz an.

In einem aktuellen Verkehrsgutachten weist die A59 in diesem Abschnitt bereits jetzt Verkehrsbelastungen (Analyse 2016) zwischen täglich 92.600 Kraftfahrzeugen und 104.400 Kraftfahrzeugen auf.

Die querenden Autobahnen A42 und A40 sind mit täglich bis zu 105.700 Kraftfahrzeugen (A42) bzw. 114.800 Kraftfahrzeugen (A40) ebenfalls sehr hoch belastet.

Die verknüpfenden Autobahnkreuze AK Duisburg-Nord und AK Duisburg sind dementsprechend überlastet und zum Teil in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Sie werden deshalb als Teil dieser Planung mit betrachtet.

Aus diesen Gründen ist der 6-streifige Ausbau der A59 im aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die höchste Kategorie als "Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung" eingestuft.

Zeitplan

Die nächsten, geplanten Schritte:

  • Ende 2024: Planfeststellungsbeschluss
  • 2026: Baubeginn Berliner Brücke

Die Brücken

Instandsetzung eines Streckenteils in 2014

Im Jahr 2014 wurde die Strecke zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg-Nord und dem Autobahnkreuz Duisburg instandgesetzt. Dazu gehörte auch die Instandsetzung der Bauwerke sowie die Verstärkung des Brückenzuges Berliner Brücke/Meiderich/Gartsträuch.

Durch diese Instandsetzungsarbeiten konnte eine Restnutzungsdauer von 15 Jahren erreicht werden. In etwa 2029 ist demnach unter anderem ein Ersatz der Berliner Brücke notwendig. Auch die weiteren genannten Brückenbauwerke werden im Zuge des vorgesehenen Ausbaus der A59 ersetzt.

Fragen und Antworten zum sechsstreifigen Ausbau der A59

Die A59 ist durch den immer stärker werdenden Verkehr seit Jahren überlastet. Das Resultat sind lange Staus, ein dadurch erhöhter CO2-Ausstoß und die damit verbundene Belastung für Pendler*innen, Anwohner*innen sowie für Umwelt und Wirtschaft. Laut eines Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2016 nutzen täglich zwischen 92.600 und 104.400 Kraftfahrzeuge die Strecke zwischen Duisburg-Marxloh und dem Autobahnkreuz (AK) Duisburg. Für ein solch hohes Verkehrsaufkommen ist die A59 bei ihrem Bau zwischen den 1950er und 1970er Jahren nicht ausgelegt gewesen. Zudem endet in wenigen Jahren die Restlaufzeit der Brücken entlang der Strecke. Priorität beim Ausbauprojekt hat der Neubau der Berliner Brücke. Ihre Restlaufzeit endet 2029, danach wäre der Brückenzug nur noch eingeschränkt, beziehungsweise gar nicht mehr befahrbar. Im Bundesverkehrswegeplan ist der sechsstreifige Ausbau der A59 ist in die höchste Kategorie als "Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung" eingestuft.

Zwischen der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh und dem AK Duisburg wird die A59 auf drei Fahrstreifen plus Seitenstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut. Der Ausbau geschieht „unter Verkehr“. Dies bedeutet, dass die A59 während des Ausbaus weiterhin befahrbar sein wird. Auch alle Anschlussstellen bleiben während des Ausbaus nutzbar. Da die kreuzenden Autobahnen A42 und A40 ebenfalls hoch belastet sind, können die Autobahnkreuze Duisburg (A40) und Duisburg-Nord (A42) das weiter steigende Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend bewältigen. Daher werden auch beide Autobahnkreuze im Zuge des Ausbaus neu gebaut. Erneuert werden zudem alle Brücken entlang der Strecke. Der Ausbau der A59 soll im Jahr 2025 mit dem Neubau der Berliner Brücke beginnen und nach aktueller Planung Ende der 2030er-Jahre abgeschlossen sein.

In den umfangreichen Vorplanungen sind viele verschiedene mögliche Varianten für den Ausbau untersucht worden. Dabei wurden auch Varianten mit einem Verlauf der A59 in Tunnellage berücksichtigt. Das Ergebnis der Variantenuntersuchungen war eindeutig: Der Bau eines Tunnels würde weitreichende negative Auswirkungen mit sich bringen. Die Nachteile im Einzelnen:

  • Der Tunnelbau würde die Bauzeit im Bereich Meiderich von geplant sechseinhalb Jahren auf zwölf Jahre verlängern.
  • Der bauliche Eingriff in den Stadtteil wäre beim Bau eines Tunnels deutlich größer. Es müsste eine noch größere Schneise durch Duisburg-Meiderich geschlagen werden. Circa 20 Wohngebäude müssten abgerissen werden. Beim geplanten Ausbau in Hochlage sind es nur elf.
  • Die Anschlussstellen Duisburg-Meiderich und Duisburg-Ruhrort müssten für sechs Jahre gesperrt werden. Der Duisburger Binnenhafen wäre während dieser Zeit über die A59 nicht zu erreichen.
  • Durch die Sperrung der Anschlussstellen müsste der Verkehr von der Autobahn in das innerstädtische Straßennetz umgeleitet werden und würde dieses stark belasten. Einige innerstädtische Straßen müssten für den Bau des Tunnels über lange Zeit gesperrt werden.

All dies hätte erhebliche Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmende, Anwohner*innen, die Unternehmen im Ausbaubereich und den Duisburger Hafen.

Resultierend aus dem Prozess, in dem die möglichen Ausbauvarianten betrachtet und die unterschiedlichen Belange bewertet wurden, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Vorzugsvariante für den Ausbau der A59 in Hochlage festgelegt. Aufgrund dieser Entscheidung plant die Autobahn GmbH den Verlauf der Autobahn im Bereich Meiderich als Hochstraße, die Stadt Duisburg fordert hier einen Verlauf in Tunnellage. Weitere Forderungen hat die Stadt in einem Zehn-Punkte-Plan zusammengestellt. Eine dieser Forderungen ist, die bisherige Planung zu ändern, und zwei getrennte Planfeststellungsverfahren durchzuführen: eines für den südlichen Bereich mit der Berliner Brücke und eines für den weiteren Streckenverlauf.

Eine Aufteilung des Ausbauprojektes in zwei Planfeststellungsabschnitte würde keine veränderte Entscheidung bezüglich der Vorzugsvariante mit sich bringen. Hinzu kommt, dass durch eine Zerteilung große Nachteile für die Planung und die Bauzeit entstehen würden. Darüber hinaus ist die Abschnittsbildung, wie sie die Stadt Duisburg für den Ausbau der A59 vorschlägt, auf Grundlage juristischer Bewertung aus verschiedenen Gründen zweifelhaft.

Die Stadt Duisburg fordert, dass über den dringend notwendigen Neubau der Berliner Brücke in einem eigenen Planfeststellungsverfahren entschieden wird, hier also ein eigenständiger Planfeststellungsabschnitt geschaffen wird. Für eigenständige Planfeststellungsabschnitte gelten jedoch gewisse Voraussetzungen, die in diesem Fall nicht gegeben wären. Ein Bauabschnitt muss eine selbstständige Verkehrsfunktion besitzen, also zum Beispiel durch zwei Anschlussstellen unmittelbar zu erreichen sein. Nach den Vorschlägen der Stadt Duisburg würde die Grenze zwischen den Bauabschnitten jedoch direkt auf der Berliner Brücke verlaufen. Eine selbstständige Verkehrsfunktion wäre nicht gegeben. Allein dadurch wäre eine Abschnittsbildung rechtlich nicht realistisch umsetzbar.

Ein weiterer rechtlicher Gesichtspunkt: Würde im Rahmen eines getrennten Planfeststellungsverfahrens der Neubau der Berliner Brücke genehmigt werden, könnte ein Tunnel nur dann gebaut werden, wenn Teile der Berliner Brücke nach ihrem Neubau wieder abgerissen werden würden. Nur so könnte die notwendige Absenkung der Strecke von der Brücke in den Tunnel um acht Meter erreicht werden. Im Ergebnis würde die Planfeststellung der Berliner Brücke überflüssige Baumaßnahmen beinhalten und dies stünde der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) entgegen. Nach einer isolierten Planfeststellung der Berliner Brücke wäre ein Ausbau in Tunnellage demnach rechtlich nicht zulässig.

Mit einer Verdoppelung der Planfeststellungsverfahren würde zudem eine deutlich verlängerte Planungszeit, eine nochmal verlängerte Bauzeit, höhere Belastungen sowie höhere Kosten einhergehen. Nicht zuletzt würde sich die Gefahr möglicher Sperrungen der A59 deutlich erhöhen.

  • Beim Ausbau als Hochstraße reduziert sich die Bauzeit im Bereich Meiderich drastisch. Statt zwölf Jahre für den Bau der Tunnellösung, wird für die Hochstraße eine Bauzeit von nur sechseinhalb Jahren angesetzt. Dies bedeutet eine deutlich kürzere Belastungsdauer für Verkehrsteilnehmende, Anwohner*innen und die Wirtschaft.
  • Da alle Anschlussstellen der A59 und die innerstädtischen Straßenverbindungen beim Bau der Hochstraße durchgehend nutzbar bleiben, kommt es zu deutlich geringeren Verkehrsbelastungen im Umfeld der Baumaßnahme.
  • Der Bau in Hochlage entlastet das Umfeld in Meiderich von immensen Belastungen, die der Bau eines Tunnels mit sich bringen würde. Durch eine Tunnelbaustelle würden Meiderich und die umliegenden Stadtteile  über viele Jahre mit deutlich mehr Schwerverkehr belastet, da täglich riesige Mengen an Erdreich abtransportiert werden müssten.  
  • Für den Bau der Hochstraße werden deutlich weniger Grundstücke in Anspruch genommen und es müssen nur halb so viele Wohngebäude abgerissen werden wie im Fall einer Tunnellösung.

Bei dem von der Autobahn GmbH geplanten Ausbau der A59 als Hochstraße können im Vergleich zum Ausbau in Tunnellage neun Wohngebäude entlang der Ausbaustrecke erhalten bleiben. Für den Bau des von der Stadt Duisburg geforderten Tunnels müssten 20 Wohngebäude abgerissen werden, für den Bau der Hochstraße nur elf.

Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A59 von südlich des Autobahnkreuzes Duisburg (A40) bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh.  Das Verfahren wurde am 20.12.2022 von der Autobahn GmbH beim zuständigen Fernstraßenbundesamt beantragt.  

Die Planfeststellungsunterlagen haben vom 01.08.2023 – 31.08.2023 öffentlich ausgelegen. Die Einwendungsfrist für die Träger öffentlicher Belange und die privaten Einwender*innen lief bis zum 04.10.2023. Nach Angaben des Fernstraßenbundesamtes (FBA) sind bis zum 4. Oktober  1.300 Einwendungen eingegangen. Das Fernstraßenbundesamt bereitet zurzeit diese Einwendungen zur Übergabe an die Autobahn GmbH auf. In Abstimmung zw. FBA und der Autobahn GmbH werden die Einwendungen jetzt den jeweiligen Themenfeldern zugeordnet, durch die Autobahn GmbH erwidert und im Anschluss an das FBA zurückgesendet. Anschließend benennt das FBA einen Erörterungstermin.

Ziel ist es, im Jahr 2024 den Planfeststellungsbeschluss zu erhalten.  

Mögliche Einwendungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde, dem Fernstraßen-Bundesamt oder bei der Stadt Duisburg einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FBA.

Der Ausbau der A59: Kommunikation mit der Stadt Duisburg

Die Planungen zum Ausbau der A59 begannen in 2016 durch den damals für die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen verantwortlichen Landesbetrieb Straßenbau, Straßen.NRW. Gleich zu Beginn des Planungsprozesses wurde die Stadt Duisburg von den an den Planungen beteiligten Akteuren gehört und informiert. Seit 2021 führt die Autobahn GmbH Rheinland die Planungen von Straßen.NRW zum Ausbau der A59 zwischen südlich des Autobahnkreuzes Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh und den Austausch zum Planungsprojekt A59 mit der Stadt Duisburg fort.

Während der Austausch auf Arbeitsebene circa in monatlichem Rhythmus geführt wird, gibt es zu bestimmten Punkten des Planungsprozesses auch Austausch und Dialog auf Leitungsebene. Eine Auswahl dieser Termine und der daraus resultierenden Ergebnisse finden Sie hier.

 

Ab 2016: Dialog zwischen der Stadt Duisburg und Straßen.NRW

Im Zuge der Planungen durch Straßen.NRW gab es neben den regelmäßigen Treffen auf Arbeitsebende mit der Stadt Duisburg an folgenden Terminen Abstimmungsgespräche:

  • 6. September 2016: Erste Abstimmung auf Arbeitsebene
  • 2. Mai 2017: Vorstellung erster Varianten, Bestandteil unter anderem "Einhausung Duisburg-Hamborn" als mögliche Lärmschutzvariante
  • 10. Oktober 2017: Abstimmungen zu Verkehrsuntersuchungen auf Arbeitsebene
  • 8. Dezember 2017: Abstimmungen zu Verkehrsuntersuchungen auf Arbeitsebene
  • 20. Februar 2018: Vorstellung der bisherigen Planungen im Verkehrsausschuss der Stadt Duisburg
  • 4. Juni 2018: Gemeinsamer Termin der Stadt Duisburg und Straßen.NRW zur Vorstellung des Projektes bei der IHK-Niederrhein
  • 14. Juni 2018: Erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (FÖB). Straßen.NRW stellt das Projekt sowie mögliche Linienführungen im Landschaftspark Duisburg-Nord vor
  • 28. Juni 2018: Städtebaugespräch Stadt Duisburg
  • 29 Juni 2018: Abstimmungsgespräch mit der Stadt Duisburg, Austausch der Sachstände, darunter...
    1. Tagesordnungspunkt 7: Sachstand Tunnelvariante, Protokoll: Stadt spricht sich für die Verbesserung der städtebaulichen Situation im Mittelabschnitt für eine Tunnelvariante aus, eine reine Kosten-Nutzen-Bewertung werde der Situation vor Ort nicht gerecht. Nach Schätzung in 2018 würde ein Tunnel etwa das Dreifache im Vergleich zur Hochstraße kosten. Straßen.NRW weist darauf hin, dass die Finanzierung eines Tunnels innerhalb des Ausbaus ohne Zuschüsse, beispielsweise für den Städtebau, schwierig werden wird. Straßen.NRW fordert die Stadt auf, Ihre Interessen bis Ende 2018 auf "höchster Ebene" zu platzieren. Zudem bietet Straßen.NRW bei diesem Termin an, den dafür notwendigen Meinungsbildungsprozess aktiv zu begleiten und dafür eine Machbarkeitsstudie für die Tunnellösung zur Verfügung zu stellen
  • 23. August 2018: Vor-Ort-Termin in der Bezirksvertretung Hamborn/Meiderich
  • 4. und 6. Dezember 2018: Abstimmungsgespräche Verlagerung Einzelhandel
  • 29. Oktober 2018: Vorstellung der Machbarkeitsstudie Tunnel Meiderich
  • 11. Januar 2019: Abstimmungsgespräch mit dem Duisburger Oberbürgermeister Sören Link
  • 22. Juli 2019: Bundesverkehrsministerium bestätigt die Vorzugsvariante der Hochstraße
  • 05. November 2019: Der Stadtspitze der Stadt Duisburg wird die Variantenentscheidung mitgeteilt und die Vorzugsvariante erläutert
  • 22. Januar 2020: Vorstellung der Vorplanung
  • 15. Juni 2020: Der Rat der Stadt Duisburg stimmt der Beschlussvorlage zur A59 als Hochstraßenvariante zu
  • 30. November 2020: Abstimmung zum Thema "Lärmschutzeinhausung Hamborn"

Ab 2021: Dialog zwischen der Stadt Duisburg und der Autobahn GmbH

2021 übernahm die Autobahn GmbH des Bundes die Verantwortung für die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen und führt den Austausch mit der Stadt Duisburg seitdem fort. Dieser stellt sich rückblickend bis heute folgendermaßen dar:

  • 22. Februar 2021: Gemeinsamer Termin der Stadtspitze Duisburg und der Spitze der Autobahn GmbH des Bundes. Thema: Machbarkeit einer "Lärmschutzeinhausung Duisburg-Hamborn". Ein Folgetermin fand bisher nicht statt
  • 2. März 2021: Absprache mit der Stadt Duisburg: Die Bedarfsanalyse Radverkehr ermöglicht die Planung eines Betriebswegs mit Radverkehrsnutzung an der Berliner Brücke. Dieser wird in den Vorentwurf aufgenommen
  • 16. September 2021: Übergabe der Machbarkeitsstudie "Tunnel Meiderich" an die Stadt Duisburg
  • 24. November 2021: Die Stadt Duisburg setzt die weiteren Abstimmungen zur geplanten Hochstraßenvariante aus und sagt einen für diesen Tag geplanten Termin kurzfristig ab. Die Stadt Duisburg lässt sich ab diesem Zeitpunkt planerisch und juristisch extern beraten 
  • 19. Januar 2022: Vertreter der Autobahn GmbH des Bundes besuchen die Begleitkommission der Stadt Duisburg
  • 7. Februar 2022: Vor-Ort-Termin zur Machbarkeitsstudie "Lärmschutzeinhausung Duisburg-Hamborn": Austausch mit der Stadt Duisburg zu möglichem finanziellem Engagement der Stadt
  • 9. März 2022: Dieser avisierte Folgetermin zur "Lärmschutzeinhausung Duisburg-Hamborn" fand bisher nicht statt
  • April 2022: Die Planer der Autobahn GmbH erfahren aus der Presse von einer neuen Beschlussvorlage für den Rat der Stadt und dem damit einhergehenden Forderungskatalog der Stadtspitze
  • 13. Juni 2022: Die Stadt Duisburg fasst einen neuen Ratsbeschluss und fordert damit unter anderem eine Aufteilung der Planung in vier Teilabschnitte und für den Ausbau das Ersetzen der Brückenbauwerke Gartsträuch und Meiderich durch einen Tunnel
  • 18. Januar 2023: Gespräch zwischen dem Duisburger Oberbürgermeister, Sören Link und Oliver Luksic, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr. Thema unter anderem: Machbarkeitsstudie Tunnel Hamborn
  • 20. März 2023: Vertreter der Autobahn GmbH und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) tauschen sich in Duisburg mit der Stadtspitze und der Begleitkommission aus. Ein weiterer Termin zum Dialog wird vereinbart
  • 21. April 2023: Die Autobahn GmbH stellt sich in der Außenstelle Essen den Fragen der Presse zum aktuellen Stand der Planungen zum Ausbau der A59
  • 26. April 2023: Vorerst letzter Termin auf Führungsebene der Stadt Duisburg und der Autobahn GmbH. Dialog auf den Fachebenen soll fortgesetzt werden

Dateien aus der Projekthistorie

Die Autobahn GmbH des Bundes hat am 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb aller Autobahnen in Deutschland übernommen. Aus dem Planungsprozess zur A59 bei Duisburg liegen daher noch Dokumente des Landesbetriebs Straßen.NRW aus der Planungshistorie vor. Diese finden Sie hier zum Download.

Die Entwurfsunterlagen und die Präsentation zum Projekt

Hier finden Sie die Entwurfsunterlagen zum Informationstermin mit der Bauwirtschaft am 29. Februar in Essen und die dazugehörige Präsentation. Bitte laden Sie zuerst die einzelnen Dateipakete (links die Entwurfsunterlagen, rechts die Präsentation) und entpacken diese dann.

Die Entwurfsunterlagen

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Die Präsentation

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Ihre Fragen an das Projektteam der A59

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