A 6, Sperrung von unterführenden Wegen zwischen der Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim ab dem 16.03.22

Damit die Brückenbauwerke im Zuge des sechsstreifigen Autobahnausbaus der A6 zwischen der Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim erneuert werden können, müssen folgende unterführenden Wege ab Mittwoch, den 16. März 2022 bis Ende 2022, für den Verkehr gesperrt werden:

A 6, Sperrung von unterführenden Wegen zwischen der Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim ab dem 16.03.22 Platzhalter

Nr. 14/22

  • Öffentlicher Feld- und Waldweg bei Oberampfrach sowie öffentlicher Feld- und Waldweg bei Schnelldorf. Die Umleitungen erfolgen hier über die Staatsstraße 2222.
  • Öffentlicher Feld- und Waldweg kurz vor der Landesgrenze am Schleehardsbächle. Die Umleitung erfolgt über die Gemeindeverbindungsstraße Schnelldorf-Hengstfeld.

Die Niederlassung Nordbayern der Autobahn GmbH des Bundes bittet die Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht und Geduld im Baustellenbereich.

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