IT-Unterstützung der Länder komplett

Großer Erfolg im Zuge der Autobahnreform: Mit allen Bundesländern konnten die wichtigen Kooperationsvereinbarungen IT geschlossen werden. Damit ist die Funktions- und Leistungsfähigkeit der IT zum 01. Januar 2021 gesichert.

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Im März 2020 konnte die Autobahn die erste Kooperationsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern treffen – der Anfang einer erfolgreichen Serie von Vereinbarungsabschlüssen. Nachdem zuletzt mit Thüringen die IT-Kooperationsvereinbarung geschlossen werden konnte, ist damit in der Transformationsphase die Arbeitsfähigkeit, insbesondere für die Fachanwendungen, bei der Autobahn GmbH bundesweit garantiert.  

„Die IT-Ausstattung ist einer der wesentlichen Pfeiler einer funktionierenden und effizienten Autobahnverwaltung. Wir freuen uns daher sehr, dass wir nach vielen Abstimmungen diesen großen Erfolg verzeichnen können. Dafür gebührt dem Team in der Zentrale große Anerkennung und den Ländern für ihre Unterstützungsleistung im Rahmen der IT unser Dank. Mit der Kooperationsbereitschaft der Bundesländer können wir sicher sein, dass die Autobahn GmbH der Verantwortung für die Autobahnen erfolgreich gerecht werden wird“, sagt Anne Rethmann, Geschäftsführerin Finanzen der Autobahn GmbH.

Neben der Bereitstellung der IT-Arbeitsplätze beinhalten die Kooperationsvereinbarung den Zugang zu Fachanwendungen und Daten für die vom Land zur Autobahn wechselnde Beschäftigte sowie neue Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Bei den Kooperationsvereinbarungen IT handelt es sich um temporäre Unterstützungsleistung zur Sicherstellung der Tag-1-Bereitschaft, die bis längstens Ende 2023 geschlossen wurden. Parallel dazu baut die Autobahn weiter die eigene IT-Infrastruktur auf. Im Rahmen der Transformation werden circa 1.400 Einzelanwendungen mit Daten migriert und auf unter 90 Anwendungen konsolidiert.

 

Autor: Tim Schöllmann / Unternehmenskommunikation

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