Niederlassungen nehmen GST-Stellungnahmen in die Hand

Großraum- und Schwertransporte (GST) benötigen eine Genehmigung zum Befahren der beantragten Strecke. Die Autobahn GmbH ist seit dem 1. Januar 2021 für die Bearbeitung von Stellungnahmen in diesem Bereich als anzuhörende Stelle im Prozess zu beteiligen.

Das Bild zeigt die Reifen eines Schwerlasttransport auf der Autobahn.
Foto: Pixabay

Die Autobahn GmbH wird bei der Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (Fahrzeuge, deren Abmessungen oder Achslasten die gesetzlich zulässigen Grenzen überschreiten), die über Bundesautobahnen und/oder Bundesstraßen in Bundesverwaltung geführt werden sollen, im Genehmigungsverfahren von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder angehört. Damit nimmt die Autobahngesellschaft im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags hoheitliche Aufgaben wahr, die bis dahin bei den jeweils zuständigen Auftragsverwaltungen der Bundesländer lagen.

Konkret wird die Autobahn GmbH für die von Großraum- und Schwertransporten genutzten Autobahnstrecken Fahrwegprüfungen vornehmen und in ihren Stellungnahmen an die Genehmigungs- und Anhörungsbehörden – falls erforderlich – bestimmte Auflagen für den Transport übermitteln. Die Niederlassungen prüfen dabei unter anderem die Belastbarkeit von Bauwerken und die Durchfahrtbreite an Engstellen wie zum Beispiel Baustellen.

Die damit verbundenen Anhörungsverfahren werden seit Anfang des Jahres in den zehn Niederlassungen der Autobahngesellschaft durchgeführt. Dabei kommt die Online-Anwendung VEMAGS zum Einsatz (VEMAGS-Verfahren). Welche Niederlassung im Einzelnen für die jeweilige GST-Stellungnahme regional zuständig ist, wird auf Basis der im VEMAGS-System hinterlegten Logik auf Ebene aller 401 Kreise und kreisfreien Städte bestimmt.

Nachdem im November und Dezember 2020 entsprechende Tests durchgeführt wurden, konnten die Niederlassung zum Jahresbeginn direkt durchstarten. Die Erschwernisse durch die in einigen Niederlassungen aufgetretenen Startschwierigkeiten bei der IT – verbunden mit der coronabedingten Home-Office-Situation – konnten durch einen verstärkten Einsatz aller Beteiligten bewältigt werden. Neben der Bearbeitung neuer Stellungnahmen gilt es für die Kolleginnen und Kollegen derzeit, auch Altanträge zügig zu prüfen.

 

Autor: Tim Schöllmann / Unternehmenskommunikation

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