Ausbau der A59 zwischen dem AK Duisburg und Duisburg-Marxloh
Der Ausbau der A59 bei Duisburg
Die Autobahn GmbH Rheinland plant den sechsstreifigen Ausbau der A59 von südlich des Autobahnkreuzes (AK) Duisburg (A40) über das AK Duisburg-Nord (A42) bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh. Auch die beiden Autobahnkreuze werden umgebaut und alle Anschlussstellen angepasst.
Die Gesamtlänge des Ausbauabschnitts beträgt etwa 6,7 Kilometer, davon ungefähr 2,6 Kilometer auf Brücken. Unter anderem sind die Großbrücken Berliner Brücke (1802m), der Brückenzug Meiderich (424m) und der Brückenzug Gartsträuch (317m) zu nennen.
Daten und Fakten
- Autobahn: A59
- Projekt: 6-streifiger Ausbau
- Strecke: Autobahnkreuz Duisburg bis Anschlussstelle Duisburg-Marxloh
- Besonderheit: Der Ausbau verläuft über 2,6 Kilometer auf Brücken im Duisburger Stadtgebiet
A59: Gestaltungsvarianten zu Lärmschutzwänden online einsehbar
Duisburg (Autobahn GmbH). Im Rahmen der Planung zum 6-streifigen Ausbau der A59 in Duisburg hat die Autobahn GmbH verschiedene Varianten zur Gestaltung von Lärmschutzwänden entwickelt. Diese Entwürfe sind ab sofort auf der Projektwebsite für die Öffentlichkeit zugänglich.
Viele Anwohnerinnen und Anwohner haben während der öffentlichen Auslegung der Pläne ihre Bedenken hinsichtlich einer Verschattung und der Entstehung von Angsträumen durch die geplanten Lärmschutzwände geäußert.
Diese Befürchtungen möchte die Autobahn GmbH nun aufnehmen und lädt die Bürgerinnen und Bürger ein, ihre Meinungen und Anregungen zu den Gestaltungsvarianten bis Ende November direkt in der Visualisierung im Projektatlas zu verorten oder per E-Mail an team.essen[@]autobahn[.]de zu senden.
„Der Projektatlas ist eine tolle Möglichkeit, die technischen Pläne zu veranschaulichen und mit den Bürgerinnen und Bürgern in Duisburg in den Austausch zu kommen“, erklärt Projektleiter Frank Hinterlandt.
„Ich freue mich, wenn wir eine breite Resonanz von den Anwohnerinnen und Anwohnern erhalten“, fügt er hinzu.
Weitere Informationen sind auf der Website www.autobahn.de und direkt zur Baumaßnahme unter www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/autobahnde/planen-bauen/a59-ausbau-zwischen-duisburg-und-duisburg-marxloh verfügbar.
Pressekontakt:
Gina Kehren
+49 201 7298250
presse.rheinland@autobahn.de
Fragen und Antworten zum sechsstreifigen Ausbau der A59
Warum ist der sechsstreifige Ausbau der A59 inklusive des Neubaus der Brücken notwendig?
Die A59 ist durch den immer stärker werdenden Verkehr seit Jahren überlastet. Das Resultat sind lange Staus, ein dadurch erhöhter CO2-Ausstoß und die damit verbundene Belastung für Pendler*innen, Anwohner*innen sowie für Umwelt und Wirtschaft. Laut eines Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2016 nutzen täglich zwischen 92.600 und 104.400 Kraftfahrzeuge die Strecke zwischen Duisburg-Marxloh und dem Autobahnkreuz (AK) Duisburg. Für ein solch hohes Verkehrsaufkommen ist die A59 bei ihrem Bau zwischen den 1950er und 1970er Jahren nicht ausgelegt gewesen. Zudem endet in wenigen Jahren die Restlaufzeit der Brücken entlang der Strecke. Priorität beim Ausbauprojekt hat der Neubau der Berliner Brücke. Ihre Restlaufzeit endet 2029, danach wäre der Brückenzug nur noch eingeschränkt, beziehungsweise gar nicht mehr befahrbar. Im Bundesverkehrswegeplan ist der sechsstreifige Ausbau der A59 in die höchste Kategorie als "Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung" eingestuft.
Was ist genau geplant?
Zwischen der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh und dem AK Duisburg wird die A59 auf drei Fahrstreifen plus Seitenstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut. Der Ausbau geschieht „unter Verkehr“. Dies bedeutet, dass die A59 während des Ausbaus weiterhin befahrbar sein wird. Auch alle Anschlussstellen bleiben während des Ausbaus nutzbar. Da die kreuzenden Autobahnen A42 und A40 ebenfalls hoch belastet sind, können die Autobahnkreuze Duisburg (A40) und Duisburg-Nord (A42) das weiter steigende Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend bewältigen. Daher werden auch beide Autobahnkreuze im Zuge des Ausbaus neu gebaut. Erneuert werden zudem alle Brücken entlang der Strecke. Der Ausbau der A59 soll im Jahr 2025 mit dem Neubau der Berliner Brücke beginnen und nach aktueller Planung Ende der 2030er-Jahre abgeschlossen sein.
Warum plant die Autobahn GmbH den Ausbau der A59 in Hochlage?
In den umfangreichen Vorplanungen sind viele verschiedene mögliche Varianten für den Ausbau untersucht worden. Dabei wurden auch Varianten mit einem Verlauf der A59 in Tunnellage berücksichtigt. Das Ergebnis der Variantenuntersuchungen war eindeutig: Der Bau eines Tunnels würde weitreichende negative Auswirkungen mit sich bringen. Die Nachteile im Einzelnen:
Der Tunnelbau würde die Bauzeit im Bereich Meiderich von geplant sechseinhalb Jahren auf zwölf Jahre verlängern.
Der bauliche Eingriff in den Stadtteil wäre beim Bau eines Tunnels deutlich größer. Es müsste eine noch größere Schneise durch Duisburg-Meiderich geschlagen werden. Circa 20 Wohngebäude müssten abgerissen werden. Beim geplanten Ausbau in Hochlage sind es nur elf.
Die Anschlussstellen Duisburg-Meiderich und Duisburg-Ruhrort müssten für sechs Jahre gesperrt werden. Der Duisburger Binnenhafen wäre während dieser Zeit über die A59 nicht zu erreichen.
Durch die Sperrung der Anschlussstellen müsste der Verkehr von der Autobahn in das innerstädtische Straßennetz umgeleitet werden und würde dieses stark belasten. Einige innerstädtische Straßen müssten für den Bau des Tunnels über lange Zeit gesperrt werden.
All dies hätte erhebliche Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmende, Anwohnende, die Unternehmen im Ausbaubereich und den Duisburger Hafen.
Inwiefern weichen die Forderungen von der Stadt Duisburg von den Ausbauplänen der Autobahn GmbH ab?
Resultierend aus dem Prozess, in dem die möglichen Ausbauvarianten betrachtet und die unterschiedlichen Belange bewertet wurden, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Vorzugsvariante für den Ausbau der A59 in Hochlage festgelegt. Aufgrund dieser Entscheidung plant die Autobahn GmbH den Verlauf der Autobahn im Bereich Meiderich als Hochstraße, die Stadt Duisburg fordert hier einen Verlauf in Tunnellage. Weitere Forderungen hat die Stadt in einem Zehn-Punkte-Plan zusammengestellt. Eine dieser Forderungen ist, die bisherige Planung zu ändern, und zwei getrennte Planfeststellungsverfahren durchzuführen: eines für den südlichen Bereich mit der Berliner Brücke und eines für den weiteren Streckenverlauf.
Warum erfolgt keine Zweiteilung des Verfahrens, wie von der Stadt Duisburg vorgeschlagen?
Eine Aufteilung des Ausbauprojektes in zwei Planfeststellungsabschnitte würde keine veränderte Entscheidung bezüglich der Vorzugsvariante mit sich bringen. Hinzu kommt, dass durch eine Zerteilung große Nachteile für die Planung und die Bauzeit entstehen würden. Darüber hinaus ist die Abschnittsbildung, wie sie die Stadt Duisburg für den Ausbau der A59 vorschlägt, auf Grundlage juristischer Bewertung aus verschiedenen Gründen zweifelhaft.
Die Stadt Duisburg fordert, dass über den dringend notwendigen Neubau der Berliner Brücke in einem eigenen Planfeststellungsverfahren entschieden wird, hier also ein eigenständiger Planfeststellungsabschnitt geschaffen wird. Für eigenständige Planfeststellungsabschnitte gelten jedoch gewisse Voraussetzungen, die in diesem Fall nicht gegeben wären. Ein Bauabschnitt muss eine selbstständige Verkehrsfunktion besitzen, also zum Beispiel durch zwei Anschlussstellen unmittelbar zu erreichen sein. Nach den Vorschlägen der Stadt Duisburg würde die Grenze zwischen den Bauabschnitten jedoch direkt auf der Berliner Brücke verlaufen. Eine selbstständige Verkehrsfunktion wäre nicht gegeben. Allein dadurch wäre eine Abschnittsbildung rechtlich nicht realistisch umsetzbar.
Ein weiterer rechtlicher Gesichtspunkt: Würde im Rahmen eines getrennten Planfeststellungsverfahrens der Neubau der Berliner Brücke genehmigt werden, könnte ein Tunnel nur dann gebaut werden, wenn Teile der Berliner Brücke nach ihrem Neubau wieder abgerissen werden würden. Nur so könnte die notwendige Absenkung der Strecke von der Brücke in den Tunnel um acht Meter erreicht werden. Im Ergebnis würde die Planfeststellung der Berliner Brücke überflüssige Baumaßnahmen beinhalten und dies stünde der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) entgegen. Nach einer isolierten Planfeststellung der Berliner Brücke wäre ein Ausbau in Tunnellage demnach rechtlich nicht zulässig.
Mit einer Verdoppelung der Planfeststellungsverfahren würden zudem eine deutlich verlängerte Planungszeit, eine nochmal verlängerte Bauzeit, höhere Belastungen sowie höhere Kosten einhergehen. Nicht zuletzt würde sich die Gefahr möglicher Sperrungen der A59 deutlich erhöhen.
Welche Vorteile hat der Ausbau der A59 als Hochstraße für den Bauablauf, für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmende?
Beim Ausbau als Hochstraße reduziert sich die Bauzeit im Bereich Meiderich drastisch. Statt zwölf Jahre für den Bau der Tunnellösung, wird für die Hochstraße eine Bauzeit von nur sechseinhalb Jahren angesetzt. Dies bedeutet eine deutlich kürzere Belastungsdauer für Verkehrsteilnehmende, Anwohnende und die Wirtschaft.
Da alle Anschlussstellen der A59 und die innerstädtischen Straßenverbindungen beim Bau der Hochstraße durchgehend nutzbar bleiben, kommt es zu deutlich geringeren Verkehrsbelastungen im Umfeld der Baumaßnahme.
Der Bau in Hochlage entlastet das Umfeld in Meiderich von immensen Belastungen, die der Bau eines Tunnels mit sich bringen würde. Durch eine Tunnelbaustelle würden Meiderich und die umliegenden Stadtteile über viele Jahre mit deutlich mehr Schwerverkehr belastet, da täglich riesige Mengen an Erdreich abtransportiert werden müssten.
Für den Bau der Hochstraße werden deutlich weniger Grundstücke in Anspruch genommen und es müssen nur halb so viele Wohngebäude abgerissen werden wie im Fall einer Tunnellösung.
Wie viele Wohnhäuser können durch den Ausbau der A59 als Hochstraße im Vergleich zum Ausbau in Tunnellage erhalten bleiben?
Bei dem von der Autobahn GmbH geplanten Ausbau der A59 als Hochstraße können im Vergleich zum Ausbau in Tunnellage neun Wohngebäude entlang der Ausbaustrecke erhalten bleiben. Für den Bau des von der Stadt Duisburg geforderten Tunnels müssten 20 Wohngebäude abgerissen werden, für den Bau der Hochstraße nur elf.
Wie ist der aktuelle Stand im Planfeststellungsverfahren?
Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A59 von südlich des Autobahnkreuzes Duisburg (A40) bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh. Das Verfahren wurde am 20.12.2022 von der Autobahn GmbH beim zuständigen Fernstraßenbundesamt beantragt.
Die Planfeststellungsunterlagen haben vom 01.08.2023 – 31.08.2023 öffentlich ausgelegen. Die Einwendungsfrist für die Träger öffentlicher Belange und die privaten Einwender*innen lief bis zum 04.10.2023. Nach Angaben des Fernstraßenbundesamtes (FBA) sind bis zum 4. Oktober 1.300 Einwendungen eingegangen. Das Fernstraßenbundesamt hat diese Einwendungen der Autobahn GmbH übergeben. In Abstimmung zwischen dem FBA und der Autobahn GmbH wurden die Einwendungen den jeweiligen Themenfeldern zugeordnet, durch die Autobahn GmbH erwidert und im Anschluss an das FBA zurückgesandt. Anschließend hat das FBA den Erörterungstermin vom 16. April bis zum 19. April 2024 in der Duisburger Mercatorhalle durchgeführt.
Ziel der Autobahn GmbH ist es, im ersten Halbjahr 2025 den Planfeststellungsbeschluss zu erhalten.
Hier finden Sie die Entwurfsunterlagen zum Informationstermin mit der Bauwirtschaft am 29.02.2024
Entwurfsunterlagen zum Info-Termin
Die Präsentation zum Informationstermin mit der Bauwirtschaft im Februar 2024
240229_Präsentation_Projektvorstellung.pdf
A59: Aktuelle Informationen zum Berliner Brückenzug
Duisburg (Autobahn GmbH des Bundes). Am 21.10.2024 hat die Autobahn GmbH bekanntgegeben, dass der Berliner Brückenzug ab sofort für Schwertransporte ab 48 Tonnen gesperrt ist.
Hier geht es zur entsprechenden Pressemeldung:
Zur weiteren Erläuterung:
1. Zustand des Berliner Brückenzuges
Gemäß aktuellem Statusbericht „Ruhrbrücke A59 Teilbauwerke F1 und F2 der Berliner Brücke“ (Sonderbrückenprüfung), wurden bei der Ruhrbrücke (Teilbauwerk des Berliner Brückenzuges) weitere Schäden in Form von längeren Risslängen im Bereich des Haupttragwerkes nachgewiesen. Unverzüglich erfolgte eine Ablastung des Bauwerks und eine Begrenzung der Genehmigung von Schwertransporten auf ein Gesamtgewicht von 48 Tonnen.
Die Entlastung des Bauwerks dient dem Ziel, die Nutzung der Berliner Brücke für den übrigen Verkehr so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Zur weiteren Sicherstellung der Betriebstauglichkeit führt die Autobahn GmbH monatliche Sichtprüfungen und vierteljährliche Sonderbauwerksprüfungen durch. Ergeben sich danach Veränderungen, werden die Prüfintervalle weiter verkürzt und es folgen wohlmöglich weitere Ablastungen (ggf. LKW-Fahrverbot).
Erhebliche Schäden liegen vor, die auf fehlende Materialeigenschaften hinsichtlich Zähigkeit und Rissauffangvermögen zurückzuführen sind. Materialuntersuchungen bestätigen, dass bei den o. g. Stahlbauwerken vergleichbare Probleme wie bei den Rheinbrücken Leverkusen und Duisburg- Neuenkamp vorliegen.
Die in den Nachrechnungen (2013) ermittelten Restnutzungsdauern der Bauwerke des Berliner Brückenzuges sind theoretische Maximalwerte. Die Grundlagen einer üblichen Bauwerksprüfung (DIN 1076) sind nicht mehr gegeben, der Brückenzug muss engmaschigen Bauwerksprüfungen und Prüfdurchläufen unterzogen werden. Nur eine Verringerung der Belastung gewährleistet ausreichende Sicherheit.
Die festgestellten Schäden wurden jeweils zweimal schweißtechnisch instandgesetzt. Dies war auch beim zweiten Mal unter Einbindung eines Schweißinstitutes nicht erfolgreich, die Rissbildung ist erneut aufgetreten. Die durchgeführten Ultraschalluntersuchungen haben ergeben, dass immer wieder nichtmetallische Einschlüsse zu finden sind.
Der Einbau der geschraubten Sicherungsmaßnahmen hat dazu geführt, dass derzeit ein eingeschränkter stabiler Zustand erreicht wurde. Dieser Zustand kann nicht dauerhaft erhalten werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen ausschließlich der Absicherung der ausreichenden Tragsicherheit.
Die Reststandzeit der Teilbauwerke ist damit begrenzt, rechnerisch nicht belastbar ermittelbar und abhängig von der zukünftigen Schadensentwicklung.
Bis auf Weiteres sind monatliche visuelle Prüfungen und vierteljährliche Sonderbauwerksprüfungen (Schweißnahtprüfungen) zwingend beizubehalten.
Abhängig von zukünftigen Ergebnissen sind weitergehende und ergänzende Maßnahmen festzulegen. Der Schadensfortschritt kann dann nur durch eine weitere Reduktion der Verkehrslast abgemildert werden.
Die Anzahl der Überfahrten von schweren Fahrzeugen und Sondertransporten auf dem Brückenzug war zu verringern, bzw. deren Gewichte waren zu begrenzen, um eine möglichst lange Reststandzeit insbesondere für den PKW-Verkehr aufrechterhalten zu können. Die genehmigungspflichtigen Schwertransporte waren auf ein Gesamtgewicht von 48 Tonnen zu begrenzen.
2. Vorläufige Anordnung von Teilbaumaßnahmen der Berliner Brücke
Aufgrund des Brückenzustandes hat die Autobahn GmbH des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Antrag gemäß § 17 Abs. 2 FStrG auf vorläufige Anordnung zum Ersatzneubau des ersten Überbaus des Berliner Brückenzuges beim Fernstraßenbundesamt (FBA) gestellt. Der Antrag bezieht sich nur auf den Teil am südlichen Ausbauende (AK Duisburg bis AS Du-Meiderich) und dient der Sicherstellung der Netzverfügbarkeit der A59.
Hintergrund: Das FBA kann gemäß § 17 Abs. 2 FStrG vorbereitende Maßnahmen oder Teilbaumaßnahmen, aus einem Gesamtverfahren herausgelöst, vorläufig anordnen, wenn an dem vorzeitigen Baubeginn ein öffentliches Interesse besteht. Neben der Sicherung der Netzverfügbarkeit ist das Projekt A 59 Duisburg gemäß Fernstraßenausbaugesetz (1 Absatz 3 i.V.m Anlage 2) ein Projekt mit „überragendem öffentlichem Interesse“ (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz).
Der Antrag auf vorläufige Anordnung (§ 17 Abs. 2 FStrG) war der einzige Weg, um mit dem Neubau der Berliner Brücke schnellstmöglich beginnen zu können. Die Fertigstellung und der Anschluss der Berliner Brücke müssen auf Grundlage des bereits laufenden Planfeststellungsverfahrens zur A59 erfolgen.
Fazit
Der Antrag auf vorläufige Anordnung (§ 17 Abs. 2 FStrG) ist damit der einzige Weg, um mit dem Neubau der Berliner Brücke schnellstmöglich beginnen zu können.
Um der Forderung, das Verfahren in zwei Planungsabschnitte zu teilen, nachzukommen, müsste der beim Fernstraßen-Bundesamt eingereichte Antrag zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zurückgezogen und damit das laufende Planfeststellungsverfahren abgebrochen werden. Damit entfiele die Grundlage, für die im laufenden Planfeststellungsverfahren beantragte und zeitnah mögliche vorläufige Anordnung, und am Ende auch die Grundlage für einen noch rechtzeitigen Baubeginn der Berliner Brücke.
Das Ziel, den raschen Ersatzneubau der Brücke zu ermöglichen, kann durch eine Teilung der laufenden Planfeststellung nicht erreicht werden. Ganz im Gegenteil, die Teilung würde den Baubeginn um Jahre verzögern und damit die Sicherstellung der Streckenverfügbarkeit gefährden
Hinweis:
Am Montag, den 21.10.2024, wurden die Stadt Duisburg und die örtlichen Bundestagsabgeordneten durch die Autobahn GmbH des Bundes und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einem Termin über die aktuelle Entwicklung und die nächsten Schritte informiert.
Beantragter Umfang der Maßnahmen:
Ansprechpartner
Gina Kehren
Kommunikation
E-Mail-Adresse
presse.rheinland[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 201 7298250
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: RheinlandHatzper Straße 34
45149 Essen