Region:

Autobahn: A 3, …Details

Hintergrund

Die A3 zählt zu den meistbefahrenen Straßen in Deutschland. Ebenfalls stark belastet ist in diesem Bereich die A46. In Folge dessen wird das AK Hilden heute durchschnittlich von bis zu 123.000 Kfz/Tag auf der A3 und über 115.000 Kfz/Tag auf der A46 genutzt.

Viele Verkehrsteilnehmer wechseln im Autobahnkreuz Hilden auf dem Weg zu ihrem Ziel die Autobahn. Und der Verkehr wird – so sagen es die derzeitigen Prognosen – weiter zunehmen. Die aktuelle Verkehrsprognose zum achtstreifigen Ausbau der A3 geht davon aus, dass im Jahr 2030 im AK Hilden pro Tag knapp über 150.000 Kfz auf der A3 und über 120.000 Kfz auf der A46 unterwegs sein werden.

Die heute vorhandenen Spuren und Rampen können den Verkehr in Spitzenzeiten nicht mehr aufnehmen. Es kommt zu Staus und Verkehrsbehinderungen. Die Verflechtungs- sowie die Ein- und Ausfahrtsbereiche sind häufig zu kurz, um bei so starkem Verkehr sicher zu wechseln. Hierdurch kommt es zu Unfällen.

Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe zum Autobahnkreuz die Anschlussstelle Hilden liegt. Die Fahrzeuge, die hier die Autobahn verlassen oder auffahren sorgen für weitere Verkehrsströme, die bei der Planung für sichere und leistungsfähige Verkehrsbeziehungen mitberücksichtigt werden müssen.

Die Betrachtungen auf der A46 reichen bis zu den angrenzenden Anschlussstellen Erkrath und Haan-West, da die Abwicklungen der Verkehrsströme sich bis dort erstrecken. Weiter ist zu beachten, dass in der Nähe der Anschlussstellen– aufgrund der attraktiven verkehrlichen Lage – Gewerbe- oder Wohngebiete entstehen, die wiederum zu Mehrverkehr führen.

Seitenstreifennutzung statt Ausbau?

Zum Themenkomplex „dauerhafte und temporäre Benutzung des Seitenstreifens für Zwecke des fließenden Verkehrs“ hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Reihe von Forschungsarbeiten durchführen lassen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchungen kommt eine generelle oder flächendeckende Umnutzung des Seitenstreifens aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht in Frage.

Seitenstreifen sind ein unverzichtbarer Bestandteil von Autobahnen und grundsätzlich für Notfälle als auch zum Abstellen von Fahrzeugen des Betriebs- und Unterhaltungsdienstes freizuhalten. Als zusätzlicher Fahrstreifen – sei es nun ständig oder als tageszeitlich begrenzte Freigabe – kann er nur eingeschränkt eingesetzt werden und kommt daher auch nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.

Beispiel

Auf einem Autobahnabschnitt kommt es regelmäßig zu Staus mit einem festen Stauende, wodurch häufig Auffahrunfälle geschehen. In diesem Fall können durch eine temporäre Freigabe des Seitenstreifens feste Stauenden und somit schwerwiegende Auffahrunfälle vermieden werden. Hier würden die Sicherheitsnachteile eines fehlenden Seitenstreifens durch den Vorteil der vermiedenen Auffahrunfälle übertroffen werden.
Die Nutzung des Seitenstreifens – ob nun dauerhaft oder tageszeitlich beschränkt – kann nur als Übergangslösung im Vorgriff auf einen regulären Ausbau in Betracht gezogen werden.

Im Falle der A3 zwischen dem AK Hilden und dem AK Ratingen wurde der Ausbau des Abschnitts in den aktuell gültigen Fernstraßenbedarfsplan 2030 aufgenommen. Der Ausbaubedarf wurde als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung (höchste Dringlichkeitsstufe) gesetzlich festgestellt.

Projektablauf

Aktuell befindet sich das Projekt in der Vorplanung und somit noch am Anfang. Zunächst werden mit der Vermessung des Geländes und der Erstellung eines digitalen Geländemodells die Grundlagen für die Vorplanung geschaffen. Umfangreiche Verkehrsuntersuchungen werden durchgeführt, um den derzeitigen Verkehr zu erfassen und den zukünftigen Verkehr zu prognostizieren. Darauf baut die technische Ausgestaltung der Straße auf.

Gleichzeitig wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet. In dieser werden Aussagen über die voraussichtlichen Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf die Schutzgüter gemäß des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) getroffen und die Umweltauswirkungen verschiedener Varianten vergleichend gegenübergestellt.

Zu den Schutzgütern zählen:

  1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
  2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  4. Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  5. Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

In einem ersten Arbeitsschritt wurden von den Umweltplanern alle notwendigen Informationen zu den Schutzgütern (z.B. Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete) aus den Informationssystemen des Landes NRW, der Landkreise und Städte zusammengetragen. Auch städtebaulichen Vorgaben und bestehende Infrastrukturen (wie z.B. Leitungen, Pipeline) und Bebauung müssen berücksichtigt werden. Der Untersuchungsrahmen wurde bereits im Juli 2019 mit den Vertretern der Fachbehörden und Städte abgestimmt.

Es wurden 2019 alle Lebensräume (Biotope) im Planungsraum flächendeckend erfasst und dokumentiert. Zudem wird 2020 in den geeigneten Lebensräumen systematisch nach Tieren geforscht. Allein die Erfassung der Tierarten (z.B. Vögel, Fledermäuse, Amphibien) nimmt ein gesamtes Jahr in Anspruch, da die Funktion der Lebensstätte nur über die Beobachtung über einen längeren Zeitraum hinaus zu beurteilen ist.

Alle Untersuchungen dienen dem Ziel, die Bereiche zu ermitteln, in denen aufgrund des besonderen Wertes auch besondere Konflikte mit dem Ausbau der Autobahn / des Autobahnkreuzes zu erwarten sind. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben des UVPG eingehalten.

Aufbauend auf der Grundlagenermittlung, werden – ergebnisoffen - verschiedene Varianten für den Ausbau des Autobahnkreuzes und angrenzenden Abschnitte der Autobahn skizziert. Dabei steht im Fokus, dass jede Variante den verkehrlichen Zweck erfüllen muss. Die Vorgabe, den Verkehr auch während der Bauzeit mit möglichst wenigen Einschränkungen für den Verkehrsteilnehmer fließen zu lassen, muss beachtet werden. Weiterhin wird die Lärmemission untersucht und ein Immissionsschutzkonzept erarbeitet. Auch wird überprüft, ob eine Tieflage oder Abdeckung der A3 zur Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte zwingend ist.

Diese Varianten sollen eine Gesprächsgrundlage für einen Austausch mit Anwohnern, Interessenvertretern, der Politik sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sein.

Das Ziel der UVU ist die Festlegung einer Vorzugsvariante, die im Vergleich mit den anderen möglichst geringe Umweltauswirkungen aufweist.

Bei der Entscheidung welche Variante in der weiteren Planung (=Entwurfsplanung) ausgearbeitet wird, spielen zusätzlich die Faktoren Wirtschaftlichkeit sowie bauliche Umsetzbarkeit eine große Rolle. Auch muss bei der Ausbauplanung einer sehr stark befahrenen Autobahn bedacht werden, dass die Verkehrsteilnehmer die Autobahn mit möglichst geringen Behinderungen während der Bauzeit weiter nutzen können.

Besondere Herausforderungen

Bei diesem Projekt gibt es vor allem folgende Herausforderungen, die maßgeblich die Linienfindung bzw. die Ausbauvarianten beeinflussen.

Zahlreiche Verkehrsflüsse/Wechsel bedingt durch die

  • Kreuzung der beiden hochbelasteten Verkehrswege A3 und A46
  • Räumliche Nähe der AS Hilden zum AK Hilden
  • Räumliche Nähe zur AS Erkrath und AS Haan-West

Eingeschränkte Flächenverfügbarkeit

  • angrenzende Wohnbebauung (An der Brandshütte, Birken, Johannesberger Straße, Erikaweg)
  • angrenzende Gewerbegebieten (Giesenheide, Max-Plank-Straße)
  • angrenzende parallel geführte Straßen (Ostring)
  • angrenzende Deponieflächen
  • angrenzendes Naturschutzgebiet (NSG Schlackenhalde/Bruchhauser Feuchtwiesen)
  • angrenzende Erholungsflächen (Elbsee, Unterbacher See, Hildener Stadtwald)
  • angrenzende Gewässer (Eselsbach, Elbsee, Unterbacher See)
  • Hochwasserschutzanlage und Überschwemmungsgebiet Eselsbach

Bei diesem Projekt gibt es vor allem folgende Herausforderungen, die maßgeblich die Linienfindung bzw. die Ausbauvarianten beeinflussen.

Zahlreiche Verkehrsflüsse/Wechsel bedingt durch die

  • Kreuzung der beiden hochbelasteten Verkehrswege A3 und A46
  • Räumliche Nähe der AS Hilden zum AK Hilden
  • Räumliche Nähe zur AS Erkrath und AS Haan-West

Eingeschränkte Flächenverfügbarkeit

  • angrenzende Wohnbebauung (An der Brandshütte, Birken, Johannesberger Straße, Erikaweg)
  • angrenzende Gewerbegebieten (Giesenheide, Max-Plank-Straße)
  • angrenzende parallel geführte Straßen (Ostring)
  • angrenzende Deponieflächen
  • angrenzendes Naturschutzgebiet (NSG Schlackenhalde/Bruchhauser Feuchtwiesen)
  • angrenzende Erholungsflächen (Elbsee, Unterbacher See, Hildener Stadtwald)
  • angrenzende Gewässer (Eselsbach, Elbsee, Unterbacher See)
  • Hochwasserschutzanlage und Überschwemmungsgebiet Eselsbach

Bildergalerie

Zurück an den Seitenanfang