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A544: Nach Brückenprüfung keine sofortige Sperrung der Haarbachtalbrücke erforderlich

Bei der turnusmäßigen Sonderprüfung der Haarbachtalbrücke vom 17.-20. April sind an der Fahrbahnunterseite Schadenserweiterungen festgestellt worden. Der zusätzliche Schadensumfang erfordert keine sofortige Sperrung des Bauwerkes.

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Aachen (Autobahn GmbH). Bei der turnusmäßigen Sonderprüfung der Haarbachtalbrücke vom 17.-20. April sind an der Fahrbahnunterseite Schadenserweiterungen festgestellt worden. Der zusätzliche Schadensumfang erfordert keine sofortige Sperrung des Bauwerkes. Da sich jedoch gegenüber der letzten Sonderprüfung die Anzahl der festgestellten Risse vergrößert hat, veranlasst die Autobahn GmbH Rheinland nun als Vorsichtsmaßnahme kurzfristig zusätzliche materialtechnische Untersuchungen in den betroffenen Bereichen der Brücke.

Zudem wird der bisherige Prüfturnus aufgrund der Schadenserweiterung verkürzt: Neben den im Abstand von drei Monaten erfolgenden einwöchigen Sonderprüfungen werden nun die bisher festgestellten Risse zusätzlich im Abstand von vier Wochen auf Veränderungen geprüft. Die Dauer dieser zusätzlichen Prüfung beträgt jeweils einen Tag. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse dieser engmaschigen Überwachung zu weiteren verkehrsbeschränkenden Maßnahmen vor Ort führen.

Pressekontakt

Helge Wego

Leiter Stabsstelle Kommunikation Außenstelle Euskirchen

Telefon0152 030 25 828

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland
Außenstelle Euskirchen
Otto-Lilienthal-Str. 25a 53879 Euskirchen