Die Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf eine sichere, moderne und leistungsfähige Infrastruktur verlassen können“, so Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH anlässlich eines Treffens mit BDI-Präsident Dieter Kempf und dem stellv. BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch in Berlin. Dabei setzt die Autobahn insbesondere auf das Thema Innovation, im Bereich des Straßenbaus, der Bauprozesse und beim Management verkehrlicher Prozesse. Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhalt der wichtigsten Verkehrsachsen in Deutschland werden künftig zentral in einer Hand gebündelt. Durch eine deutschlandweite Koordinierung der Verkehrslenkung werden die Kapazitäten des Autobahnnetzes erhöht und die Qualität der Mobilität gefördert. Netzbezogene Aspekte werden künftig stärker berücksichtigt und hohe Qualitätsstandards für das Autobahnnetz gesetzt. Krenz: „Wir müssen auf den 13 000 Kilometern Autobahn immer mehr Verkehr managen, gleichzeitig haben wir mehr Baustellen, weil das Autobahnnetz in Stand gehalten werden muss“. Mit der angestoßenen Reform ist die Autobahn allerdings gut aufgestellt. Aus Sicht des BDI ist das Thema Infrastrukturqualität eine der wichtigsten Prioritäten der kommenden Jahre. „Die deutsche Industrie unterstützt die Autobahn GmbH bei der Umsetzung ihrer angestoßenen Innovationen“, sagt BDI-Präsident Kempf. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland setze eine gute Infrastruktur voraus. Die Unternehmen seien auf eine leistungsfähige und verlässliche Logistik angewiesen. Ein Schwerpunkt ist aus Sicht des BDI die Beseitigung von Engpässen. Kempf: „Wir können es uns nicht leisten, den Wohlstand durch veraltete Infrastruktur zu gefährden.“ Der BDI wird den Aufbauprozess der Autobahn GmbH konstruktiv und im kontinuierlichen Austausch begleiten.
Aktuelles

Paradedisziplin Winterdienst – NORDWEST (9)
25. Februar 2021 Als vor Kurzem Unwettertief „Tristan“ für heftige Schneefälle und Glatteis in weiten Teilen Deutschlands sorgte, gehörte das Gebiet der Niederlassung Nordwest zu den stark betroffenen Regionen. Der Winterdienst war rund um die Uhr gefordert.
mehr anzeigenRund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsdienstes waren unter diesen extremen Wetterbedingungen im Dreischichtbetrieb im Einsatz. Mit über 130 Fahrzeugen und einem Dutzend Schneefräsen sorgten die Kolleginnen und Kollegen dafür, dass der Verkehr bestmöglich weiterlaufen konnte. Das ist umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass beispielsweise mit der A2, die eine unter normalen Umständen tägliche Verkehrsstärke von bis zu 130.000 Fahrzeugen aufweist, eine tragende Verkehrsader durch das Niederlassungsgebiet verläuft.
Einen Zuständigkeitsbereich von etwa 41.500 Quadratkilometern und 1.550 Autobahnkilometern im Winter zu managen, erfordert nicht nur viel Geschick in der Planung, sondern natürlich auch jahrelange Erfahrungen des Betriebsdienstes und ausreichend Ressourcen. So wurden während des zurückliegenden Wintereinbruchs über 10.000 Tonnen Streugut durch den Betriebsdienst der Niederlassung Nordwest ausgebracht.
Nicht nur die 2.300 Brücken und Tunnelbauwerke im Verantwortungsbereich oder die zahlreichen laufenden Baustellen fordern den Betriebsdienst. Auch die topografischen Gegebenheiten in Nordwest gestalten den Winterdienst herausfordernd: Während die Autobahnmeistereien in Ostfriesland teils weitläufige Streckenabschnitte betreuen, meistern die Standorte in Hessen beispielsweise die Höhenlagen der Kasseler Berge oder der Rhön. Rund um die Metropolregionen Hannover-Braunschweig sowie Bremen, aber auch Oldenburg, wird der pulsierende Großstadtverkehr am Laufen gehalten.

Bayern übergibt Schlüssel an den Bund
23. Februar 2021 Im Rahmen eines digitalen Festaktes wurden die beiden ehemaligen Autobahndirektionen Nord- und Südbayern und damit die Verwaltung des rund 2.500 Kilometer langen Autobahnnetzes im Freistaat offiziell an den Bund übergeben.
mehr anzeigenSymbolisch übergab hierzu Staatsministerin Kerstin Schreyer den Schlüssel an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der die Bedeutung und Ziele der größten Reform in der Bundesfernstraßenverwaltung aber auch die damit verbundenen Herausforderungen nochmals hervorhob. Schreyer ließ es sich bei dieser Gelegenheit nicht nehmen, sich nochmals bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre hervorragende Arbeit im Dienste des Freistaates Bayern zu bedanken und sagte auch weiterhin ihre Unterstützung als verlässlichen Partner zu.
Für die beiden ehemaligen Präsidenten der Autobahndirektionen Nord- und Sübayern, jetzt Direktoren der Niederlassung Nordbayern, Reinhard Pirner und der Niederlassung Südbayern, Michael Kordon, ist es nun oberste Priorität, das hohe Niveau der bisherigen Autobahndirektionen beizubehalten. Dass die Strukturen und Ansprechpartner vor Ort in Bayern bestehen bleiben, trägt seinen Teil dazu bei. „Ziel ist es nun, den Transformationsprozess zügig abzuschließen und uns besonders auf unsere Kernaufgaben Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben des Autobahnnetzes zu konzentrieren, um eine optimale Infrastruktur anbieten zu können“, sagte Pirner.
Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Autobahn GmbH, Stephan Krenz, betonte: „Die Niederlassungen Nord- und Südbayern haben den Aufbau der Autobahn GmbH entscheidend vorangetrieben. In Bayern wurden wichtige Pilotprojekte ausgeführt. So wurde im Freistaat unter anderem die erste Kooperationsvereinbarung zur Sicherstellung einer leistungsfähigen IT unterzeichnet. Wir bedanken uns für die konstruktive und enge Zusammenarbeit, die zum Gelingen der Autobahnreform maßgeblich beigetragen hat. Wir freuen uns, dass wir zum 1. Januar 2021 insgesamt 2.460 neue Beschäftigte aus Bayern bei der Autobahngesellschaft begrüßen konnten. Die Expertise, die diese mitbringen, ist die beste Voraussetzung dafür, dass hier auch weiterhin erfolgreich an den Autobahnen gearbeitet werden kann.“

Scheuer dankt dem Winterdienst
22. Februar 2021 Der diesjährige Winter verlangt den Kolleginnen und Kollegen im Betriebsdienst wieder einiges ab. Für den starken Einsatz aller Beteiligten bedankt sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Video.
mehr anzeigenDieser besuchte die Autobahnmeisterei Michendorf in Brandenburg, um sich ein Bild von der aktuellen Lage zu machen. Bei den über 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Straßenbetriebsdiensts, die bundesweit im Winter für freie Straßen sorgen, bedankt sich Scheuer in einem Video. Hier klicken.

Das harmoniert: Gelb trifft auf Orange
19. Februar 2021 Nicht nur die Kolleginnen und Kollegen des Betriebsdienstes gehören zum festen Bild auf den Autobahnen. Auch der ADAC, Europas größter Verkehrsclub, ist als Mobilitätsdienstleister dort dauerhaft präsent.
mehr anzeigenVor diesem Hintergrund trafen sich Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH, und Gerhard Hillebrand, Vizepräsident des ADAC, sowie Stefan Gerwens, der dortige Leiter des Ressorts Verkehr, per Videokonferenz zum Gespräch.
Neben dem aktuellen Status und weiteren Zukunftsperspektiven der Autobahngesellschaft stand natürlich auch der erfolgte Betriebsstart am 01. Januar 2021 auf der Agenda des gemeinsamen Austausches. Krenz zeigte auf, dass alle 192 Autobahnmeistereien und Stützpunkte zum Stichtag betriebsbereit gewesen seien und unter anderem derzeit einen leistungsstarken Winterdienst unter Beweis stellen würden.
Auch sind elf Verkehrszentralen zu Jahresbeginn von den Auftragsverwaltungen zur Autobahn GmbH übergegangen. Die Verkehrszentrale Deutschland sei, ebenso wie die Fernmeldemeistereien und Tunnelbetriebszentralen, voll einsatzfähig, um den Verkehr auf den Autobahnen so effizient und sicher wie möglich zu führen.
„Ich freue mich darauf, die Gespräche mit dem ADAC auch künftig fortzusetzen. Wir werden bei der Autobahn GmbH Projekte vorantreiben, von denen auch die Mitglieder des Clubs profitieren werden. Dazu zählt unter anderem die geplante Service-App mit wertvollen Informationen rund um die Autobahn oder die langfristige Schaffung besserer Standards für die PWC-Anlagen“, sagte Stephan Krenz.
Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V) mit Hauptsitz in München ist Europas größter Verkehrsclub. Er kümmert sich als mitgliederorientierter Mobilitätsdienstleister um die Sicherung und Weiterentwicklung der individuellen Mobilität seiner über 21 Millionen Mitglieder bundesweit.
Foto: ADAC/Federico Pedrott, ADAC/Peter Neusser

Saubere Sache
17. Februar 2021 Tauwetter oder starker Regen können die Verkehrssicherheit auf den Autobahnen schnell beeinträchtigen. Sogenannte Entwässerungsanlagen entlang der Strecken schaffen Abhilfe und schonen die Umwelt. Doch wie funktioniert das?
mehr anzeigenWeitgehend unbemerkt von den Nutzerinnen und Nutzern der Autobahnen finden sich im gesamten Bundesgebiet viele Entwässerungsanlagen an den deutschen Autobahnen. Ihre Aufgabe: Sie nehmen das belastete Wasser von der Straße auf und tragen darüber hinaus auch zur Neubildung von Grundwasser bei.
Das durch Reifen-und Bremsabrieb, Öl und Abgase belaste Straßenabwasser fließt dabei von der Straße in ein unterirdisches Regenklärbecken. Dort setzen sich Leichtstoffe wie Öl oben im Wasser ab und die gröberen Partikel sinken auf den Grund des Beckens. Das so vorgereinigte Wasser fließt nun in eine bewachsene Bodenfilteranlage.
Dort gibt es eine biologische Filterschicht, wo die partikulären Feststoffe zurückgehalten und die zum Teil gelösten Stoffe durch Sorption und biochemische Prozesse entfernt werden. Je nach Anlagentyp wird dann das gereinigte Wasser gedrosselt in natürliche oder künstliche Gewässer, sogenannte Vorfluter, eingeleitet oder Versickert, was zur Grundwasserneubildung beiträgt.
In der Region Nord beispielsweise betreut das Team Entwässerung der zuständigen Niederlassung Nord circa 150 verschiedene Entwässerungsanlagen in Hamburg und Niedersachen, jährlich kommen weitere Anlagen dazu – natürlich alle auf dem neuesten Stand der Technik. So gehen Innovation und Naturschutz Hand in Hand bei der Autobahn.

Wie eine Autobahnbrücke gebaut wird
16. Februar 2021 Brücken verkürzen Wege, überwinden querende Straßen, Flüsse und Täler – und manchmal müssen sie erneuert werden. Wie genau das funktioniert, zeigt ein Video zum Ersatzneubau der Huntebrücke bei Oldenburg.
mehr anzeigen1978 gebaut, ist es nun an der Zeit für etwas Neues. 2022 soll es losgehen mit den Bauarbeiten an der Verkehrsschlagader A 29. Diese erhält in mehreren Schritten Ersatzneubauten, um auch zukünftig für einen guten Verkehrsfluss im Oldenburger Land sorgen zu können. Das neue Brückenbauwerk wird im Gebiet der Niederlassung Nordwest der Autobahn GmbH errichtet. Wie dieses wirken wird und in welchen Bauabschnitten die „Huntequerung“ realisiert wird, zeigt verständlich erklärt dieses Video.

Paradedisziplin Winterdienst – WEST (8)
15. Februar 2021 Das Gebiet der Niederlassung West der Autobahn GmbH erstreckt sich nicht nur über gleich drei Bundesländer, sondern weist auch Landschaftszüge auf, die dem Winterdienst in der Region den vollen Einsatz abverlangen.
mehr anzeigenGanze 55.000 Tonnen Streugut – und damit das fünfeinhalbfache Gewicht des Eiffelturmes – sind für die Wintersaison in den Autobahnmeistereien der Region West bevorratet. Damit sind die 22 Meistereien mit rund 100 zur Verfügung stehenden Winterdienst-Fahrzeugen gerüstet, wenn es in der kalten Jahreszeit heißt: Die Autobahnen im Niederlassungsgebiet müssen von Schnee und Eis befreit werden.
Auch diese Wintersaison wurde von den Kolleginnen und Kollegen routiniert bestritten. Das Ganze erstmals unter der Flagge der Autobahn GmbH des Bundes. Auch als Unwettertief „Tristan“ über Deutschland hinweg zog und teils starken Schneefall mit sich brachte, waren etwa 175 Beschäftige des Winterdienstes im Einsatz, um etwa dem Eisregen, den es im nördlichen Gebiet der Niederlassung zu verzeichnen gab, schnellstmöglich begegnen zu können.
Sobald die Temperaturen fallen, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Winterdienstes ein ganz besonderes Augenmerk auf die Sektoren in der Region West, die topografisch besonders anspruchsvoll sind. Dazu zählen insbesondere Eifel, Taunus und Hunsrück in Rheinland-Pfalz und Teilen Hessens. Die Ausläufer des Hunsrücks reichen mit den entsprechenden Höhenunterschieden bis ins Saarland hinein. Höhenunterschiede von bis zum 350 Metern sind keine Seltenheit genau wie die damit verbundenen unterschiedlichen Wetterverhältnisse.
Bei darüber hinaus über 100 größeren und mehreren hundert kleineren Baumaßnahmen im gesamten Niederlassungsgebiet, die neben dem Winterdienst durch die Meistereien zu betreuen sind, wird deutlich: In West kommt keine Langeweile auf.

Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 – 2025 veröffentlicht
15. Februar 2021 Der Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 – 2025 (FRP) der Autobahn GmbH des Bundes wurde veröffentlicht und steht hier zum Download zur Verfügung.
mehr anzeigenDer Autobahn GmbH des Bundes wurden zum 1. Januar 2021 Aufgaben des Bundes der Straßenbaulast zur Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung zur Ausführung gesetzlich übertragen.
Gemäß Paragraph 8 Absatz 1 Satz 1 InfrGG erstellt die Autobahn GmbH nach Maßgabe des Bedarfsplans einen Finanzierungs- und Realisierungsplan für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung, der alle Ausgaben der Gesellschaft bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß Paragraf 5 InfrGG umfasst. Der FRP wird für einen Zeitraum von regelmäßig jeweils fünf Jahren aufgestellt. Der Betrachtungszeitraum des ersten hier vorliegenden Finanzierungs- und Realisierungsplans umfasst die Jahre 2021 bis 2025.
Die gemäß den Finanzplanungen des Bundes voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmittel bilden die Grundlage für die Aufstellung des Finanzierungs- und Realisierungsplans.
Der FRP bedarf der Zustimmung der für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Dieses haben dem hier vorliegenden Finanzierungs- und Realisierungsplan jeweils in ihren Sitzungen am 16. Dezember 2020 zugestimmt.
Download: Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 – 2025 der Autobahn GmbH des Bundes (PDF, 3,26 MB)
Deutlich weniger Staus in 2020
11. Februar 2021 Die Zahl der Staus auf den deutschen Autobahnen ist im vergangen Jahr drastisch zurückgegangen. Auch waren diese im Schnitt kürzer als noch in 2019. Der Rückgang sei auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Das teilte der ADAC mit.
mehr anzeigenLaut ADAC habe die Corona-Pandemie zu einem Rückgang der Staus auf den Autobahnen geführt. 2020 wurden 513.500 Staus verzeichnet – das sind 28 Prozent weniger als noch im Vorjahr. Zudem sei die Gesamtdauer der Störungen um 51 Prozent zurückgegangen, die Zahl der Staukilometer habe sich um 52 Prozent reduziert.
Insgesamt registrierte der Club im April 2020 mit nur knapp 12.000 Staukilometern das geringste Stauaufkommen des Jahres. Den staureichsten Monat stellte man im September 2020 mit rund 67.500 Staumeldungen bei einer Gesamtlänge von 103.000 Kilometern fest.
Die verschärften Lockdown-Maßnahmen zeigten auch auf den Autobahnen Wirkung. So seien die Zahlen ab November weiter zurückgegangen. Im November und Dezember zählte der ADAC demnach nur rund 34.000 bzw. 33.000 Staukilometer.
Es sei auffällig, dass sich die Länge der Staus im Vergleich zum – ebenfalls gesunkenen – Verkehrsaufkommen deutlich stärker reduziert habe. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist die Kfz-Fahrleistung im vergangen Jahr um etwa zwölf Prozent zurückgegangen.
Während es 2019 einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Staugeschehen und der Zahl der Baustellen gegeben habe, hätte die Stausituation 2020 unabhängig von Baustellen ihren Lauf genommen, teilte der ADAC mit.
60 Prozent aller Staukilometer entfielen auf die überregionalen Fernautobahnen. Betrachtet man die Staukilometer der einzelnen Fernautobahnen bezogen auf ihre jeweilige Länge seien die Autobahnen A1, A3, A5 und A8 am stärksten von Staus betroffen gewesen – allerdings auf deutlich geringerem Niveau als 2019.
Foto: Pixabay

Hinter den Kulissen der Großprojekte (4)
10. Februar 2021 Beim Neubauprojekt der A 72 ist im letzten Bauabschnitt 5.2 zwischen Rötha und dem Autobahnkreuz Leipzig-Süd der A 38 ein weiterer Meilenstein erreicht worden: Der Überbau der dritten von insgesamt elf Brücken beginnt.
mehr anzeigenDazu werden seit Anfang Februar 2021 mehrere Dutzend Stahlteile mit Schwerlasttransporten angeliefert. Bis zum Einhub der fertigen Stahlkonstruktion werden allerdings noch mehrere Wochen vergehen.
„Die neue Brücke über die Staatsstraße 72, die Pleiße und die Bahngleise wird ein wesentliches Element des letzten Bauabschnittes der A 72“, sagt Birgit Jurk, die als Bauleiterin für die Umsetzung des Projektes in der Niederlassung Ost verantwortlich ist. Die einzelnen Stahlteile wurden von der Zwickauer Sonderstahlbau GmbH gefertigt und werden mit einer Schweizer Spezialspedition als Schwerlasttransport angeliefert. Die einzelnen Elemente werden anschließend miteinander verschweißt und wiegen zwischen 50 und 100 Tonnen.
Ab Mitte März 2021 ist dann der Einhub der gefertigten Brückenteile geplant. Dies geschieht durch zwei unterschiedliche Verfahren: Der östliche Teil wird durch Kranmontagen hergestellt und direkt eingehoben. Das Gegenstück im Westen wird wiederum nach der Montage im Stück in die Brückenöffnung eingeschoben, im sogenannten Taktschiebeverfahren. Die Herausforderungen sind bei der Bewegung von mehreren Hundert Tonnen Stahl immens.
„Bei der gesamten Montage sind der geringe Platz und die passgenaue Koordinierung die größten Herausforderungen“, erläutert Birgit Jurk. Beim Taktschiebeverfahren werden zwei Brückenhälften Stück für Stück zusammengeschoben und nach dem Zusammentreffen miteinander verschweißt. Um die Reibung möglichst gering zu halten, werden hierfür spezielle Teflonplatten genutzt. „Trotz des riesigen Gesamtgewichtes wird die Montage aber sehr präzise im Millimeterbereich geschehen“, ergänzt Jurk. Dem Start des Einbaus ging eine zehnmonatige Planungsphase mit über 1.000 Einzelplänen und Hunderten Seiten Statikberechnung voraus.
Nach dem Einhub der Stahlkonstruktion sind noch diverse Folgearbeiten nötig, beispielsweise der Korrosionsschutz oder der Straßenbau. Sie wird aus zwei Überbauten von je elf Metern Breite und fast 200 Metern Länge bestehen, die jeweils eine Richtungsfahrbahn tragen. Die Fertigstellung der noch namenlosen Brücke ist für das Jahr 2022 geplant.

Wintereinbruch: So läuft es auf den Autobahnen
8. Februar 2021 Unwettertief „Tristan“ hat Teile Deutschlands am vergangenen Wochenende mit Minustemperaturen, Schnee und Eis überzogen. Auf den Autobahnen war der Winterdienst im Dauereinsatz. Wie verlief der Dienst in den einzelnen Regionen?
mehr anzeigenSolch einen Wintereinbruch erlebt man nicht alle Tage. Mit voller Wucht brachte das Tief „Tristan“ teilweile große Schneemengen, Stürme und Glatteis über das Land. Das extreme Wetter sorgte für Einschränkungen im Verkehr und forderte auch den Winterdienst der Autobahn GmbH in besonderer Weise heraus.
Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung, sagt: „Das Team der Autobahn leistet bei Wind und Wetter Großartiges auf unseren Autobahnen. Die Kolleginnen und Kollegen waren das gesamte Wochenende im Dauereinsatz, um auch unter diesen widrigen Bedingungen dafür zu sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer der Autobahnen ihre Ziele so gut und sicher – wie bei diesen Witterungsbedingungen eben möglich – erreichen können.“
Wie aber war (und ist) die Lage in den am stärksten betroffenen Regionen in Deutschland? Ein Überblick:
Niederlassung Ost
Mit circa 500 Kolleginnen und Kollegen im Betriebsdienst in 18 Autobahnmeistereien und etwa 200 Fahrzeugen wird im Gebiet der Niederlassung Ost gegen Eis und Schnee auf den Fahrbahnen gekämpft. Alles und jeder wird dauerhaft im Schichtbetrieb und/oder Rufbereitschaft auf die Autobahnen gebracht. Bis jetzt wurden alleine in Sachsen-Anhalt schon deutlich über 15.000 Tonnen Streumittel ausgebracht. In Sachsen und Thüringen dürfte es nicht wesentlich weniger werden. Insgesamt funktionieren die Abläufe und Prozesse in der Region Ost, wenngleich mit starkem Schneefall und stellenweise heftigen Verwehungen umzugehen ist. Es kommt durchaus immer wieder zu Staus und Sperrungen. Der Grund meistens: Zu hohes Tempo oder schlechte Bereifung.
Niederlassung Nordwest
100 Prozent des verfügbaren Betriebsdienstpersonals befanden und befinden sich im Nordwesten im Einsatz. Im Dreischichtbetrieb waren und sind 500 Beschäftigte mit über 130 Fahrzeugen (darunter zwölf Schneefräsen) im Dauerbetrieb und sorgen mit bislang circa 7.000 Tonnen Streumittel so gut es geht für befahrbare Autobahnen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen insbesondere in Nord- und Osthessen, Südniedersachsen und im Großraum Hannover-Braunschweig bis weiter nördlich in den Bremer Raum. Größtenteils sind 30 bis 40 Zentimeter Schnee und weiter langanhaltender Schneefall mit Verwehungen zu verzeichnen. Teilweise kommt es zu Staus durch liegengebliebene Lkw wie beispielsweise zwischen Alsfeld Ost und dem Autobahndreieck Hattenbach.
Niederlassung Nord
Mit vereinzelten Schneeverwehungen und teilweise auch Niederschlag setzten sich die Kolleginnen und Kollegen in Nord auseinander. Insgesamt 1.000 Tonnen Streumittel kamen im Niederlassungsgebiet zur Anwendung. Alle Meistereien der Niederlassung sind und waren mit 97 Streu- und Räumfahrzeugen sowie 251 Kolleginnen und Kollegen in Bereitschaft, die Straßen schnellstmöglich von Eis und Schnee befreien zu können.
Niederlassung Westfalen
In einigen Teilen des Niederlassungsgebietes kam es zu Eisregen. Es musste ein Lkw-Fahrverbot verhängt werden, da zahlreiche querstehende Lkw am Wochenende auf den Autobahnen für Staus gesorgt und das Durchkommen des Winterdienstes beeinträchtigt hatten. Dieser benötigte rund 10.000 Tonnen Streumittel für die Autobahnen in Westfalen. 440 Beschäftigte und mehr als 100 Fahrzeuge waren im Einsatz.
Niederlassung Rheinland
Im Rheinland war die Lage trotz Schneesturms vergleichsweise noch entspannt, wenngleich es starke regionale Unterschiede gibt (im bergischen Land und Teilen des Ruhrgebietes wird die Lage angespannter). Mit 24.000 Tonnen an gelagertem Streumittel und sechs Fahrzeugen pro Meisterei war und ist man für den Einsatz jedoch gut präpariert.
Niederlassung West
Im nördlichen Bereich der Niederlassung West verzeichnete man Eisregen. Dennoch war die Lage beherrschbar, auch dank relativ hoher Fahrbahntemperaturen. Im südlichen Niederlassungsgebiet war die Lage entspannt. Insgesamt 175 Kolleginnen und Kollegen waren mit 110 Fahrzeugen im Einsatz und brachten 2.700 Tonnen Streumittel auf die Straßen.
Niederlassung Nordost
In Mecklenburg-Vorpommern, im Gebiet der Niederlassung Nordost, gab es keine nennenswerten Einsätze im Zuge des Winterdienstes. Hingegen war und ist man im südlichen Brandenburg mit allen Fahrzeugen und Beschäftigten im Einsatz – und zwar rund um die Uhr.
Noch immer ist die Situation in vielen Regionen angespannt. Der Betriebsdienst der Autobahn GmbH ist weiterhin im Dauereinsatz.

Tunnel Stellingen ist fertiggestellt
5. Februar 2021 Nach einer Bauzeit von fünf Jahren wurde mit einem kleinen Festakt die Fertigstellung des Tunnels Stellingen unter Einhaltung der pandemischen Hygiene- und Abstandsreglungen in Hamburg verkündet.
mehr anzeigenEnak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH, Dr. Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg sowie Dirk Brandenburger, technischer Geschäftsführer der DEGES, waren vor Ort, um die Fertigstellung mitzuteilen.
Eigentlich sollten die letzten Maßnahmen am anschließenden Wochenende unter Vollsperrung durchgeführt werden und der Verkehr ab dem darauffolgenden Montag auf je vier Spuren laufen. Doch aufgrund der unerwartet schlechten Witterungsverhältnisse im Norden, wird die Gesamtinbetriebnahme des Tunnels auf voraussichtlich Ende Februar/ Anfang März 2021 verschoben.
Der rund 960 Meter lange Lärmschutzdeckel (893 m Tunnel Rohbau zzgl. Portalbauwerk und angrenzende Brücken) in Hamburg-Stellingen konnte trotz der direkten Corona-Auswirkungen während des Baus der Tunnelanlage noch in 2020 fertiggestellt werden.
Durch die DEGES, die im Auftrag der Autobahn GmbH die Planung und Baudurchführung übernommen haben, wurden in Summe Gründung des Bauwerks 2.750 Bohrpfähle verbaut. Für die Arbeiten an dem Lärmschutzdeckel Stellingen wurden insgesamt 93.000 Kubikmeter bzw. rund 14.000 Lkw-Ladungen Beton sowie 13.500 Tonnen Stahl und Bewehrung verbaut. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner wurden im Anschluss an das Tunnelbauwerk weitere umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen errichtet.
Dirk Brandenburger, technischer Geschäftsführer der DEGES, begrüßte die rund 60 Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Medien im Tunnel Stellingen und stellte in seiner Ansprache klar: „Ein solches Projekt gelingt nur durch ein gutes Zusammenspiel zwischen den unterschiedlichen Projektbeteiligten und den örtlichen Behörden, Anwohnern und Verbänden.“
Staatssekretär Enak Ferlemann sagte bei der Feier: „Ich danke an dieser Stelle der DEGES und allen am Bau Beteiligten, die hier diesen neuen leistungsfähigen Autobahnabschnitt in vielen Tag-, Nacht-, sowie Wochenendschichten errichtet haben. Die Verkehrsfreigabe erfolgt, sobald das Wetter im Norden mitspielt und Schnee und Kälte die Inbetriebnahme nicht mehr länger verhindern.“
Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH, unterstrich die gelungene übernommene Auftragsverwaltung durch die Autobahn GmbH. „Am Beispiel Stellingen wird klar, dass dies in der Schlussphase des Projekts im guten Zusammenspiel mit unserem Auftragnehmer DEGES und dem Betreiber, der Niederlassung Nord, vollumfänglich geglückt ist.“
Krenz dankte allen am Projekt beteiligten Firmen und Auftragnehmern und insbesondere der DEGES, die unter laufendem Verkehr eines der breitesten Tunnelbauwerke der Bundesrepublik in kurzer Bauzeit realisiert hat. Den Anwohnerinnen und Anwohnern wünschte er die versprochene Ruhe und den Nutzerinnen und Nutzern weiterhin eine gute Fahrt.
Auch der Senator für Verkehr und Mobilitätswende der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Anjes Tjarks, richtete seinen Dank an die Verantwortlichen. Autobahn-und Stadtentwicklungsprojekte ergänzen sich in Hamburg gut, was der Lärmschutzdeckel in Hamburg Stellingen unter Beweis stelle. Auf dem neuen Lärmschutzdeckel werden rund 54.000 Quadratmeter neue Grünflächen inklusive Kleingartenflächen entstehen. Das, so Tjarks, „optimiert nicht nur die Attraktivität des Stadtviertels, sondern vor allem die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger durch weniger Lärm und bessere Luft.“
Bei der für Hamburg sehr bedeutsamen Verkehrsfreigabe war auch von politischer Seite das Interesse am Festakt anlässlich der Fertigstellung hoch. So waren Staatsminister Niels Annen (SPD), Dr. Rüdiger Kruse, MdB (CDU) und Mitglied des Aufsichtsrats der Autobahn GmbH, Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD Bürgerschaftsfraktion, Martina Koeppen (SPD) sowie Koorosh Armi, Mitglied der Bezirksversammlung Eimsbüttel, vor Ort. Unter den Gästen durfte auch Anne Rethmann, Geschäftsführerin Finanzen der Autobahn GmbH und Klaus Franke, Niederlassungsdirektor der Niederlassung Nord sowie der Amtsleiter Verkehr der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende der Freien und Hansestadt Hamburg Martin Huber, nicht fehlen.
In dem rund 3,2 Kilometer langen Bauabschnitt Stellingen zwischen dem Autobahndreieck HH-Nordwest und der Anschlussstelle (AS) HH-Volkspark wurde die A 7 von sechs auf acht Fahrstreifen erweitert.
Der Tunnel Stellingen wurde nach den neuesten technischen Sicherheitsstandards ausgestattet. Das Tunnelbauwerk wurde in einem Abstand von 60 Metern mit 15 Notausgangstüren in der Mittelwand und in beiden Tunnelröhren alle 120 Meter insgesamt mit 16 Notrufstationen ausgestattet. Für die Videoüberwachung und Videodetektion zur Erkennung von Rauch, Falschfahrern, Liegenbleibern, Stau sowie Fußgängern wurden insgesamt 72 Kameras installiert. Zudem wurden unter anderem wurden 14 Automatik- und fünf Handschranken als Leit- und Sperrsysteme hergestellt.
Bei den Restarbeiten werden noch zwei automatische Mittelstreifenüberleitsysteme mit einer Länge von rund 100 Meter installiert, welche den Verkehr in Wartungs- oder Havariefällen in die verfügbare Tunnelröhre führen. Ebenso wird in 2021 noch der offenporige Asphalt (OPA) auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 7 zwischen dem Autobahndreieck HH-Nordwest und der Anschlussstelle HH-Volkspark eingebaut.
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Über uns
Zahlen & Fakten
Gegründet
13. September 2018
Die Autobahn GmbH des Bundes wurde am 13. September 2018 in Berlin gegründet. Sie finden unsere Zentrale in der Friedrichstr. 71 in Berlin.
Arbeitsaufnahme der Geschäftsführung
1. März 2019
Die Geschäftsführung besteht aus Stephan Krenz, Gunther Adler und Anne Rethmann. Lesen Sie hier mehr zu den Geschäftsführern.
Länge des Autobahnnetzes
ca. 13.000 km
Deutschland hat damit das zweitgrößte Autobahnnetz Europas. Die längste Autobahn ist übrigens die A7, die von Norden nach Süden einmal durch ganz Deutschland führt.
Zukünftig
bis zu 15.000 Mitarbeiter/innen
Die Autobahn GmbH ist bundesweit vertreten. Als attraktiver Arbeitgeber bieten wir ein modernes Arbeitsumfeld und gute Weiterentwicklungs-
möglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nachhaltige Investitionen
Erhalt, Aus- und Neubau der Autobahnen
Die Autobahn ist eines der wichtigsten Verkehrsnetze und öffentlichen Güter in Deutschland. Die Autobahn GmbH des Bundes setzt daher einen wichtigen Schwerpunkt auf nachhaltige Investitionen in Aus- und Neubau sowie Erhaltung der Autobahnen.
Bundesweite Standorte
über 280
Die Autobahn GmbH gliedert sich ab 2021 deutschlandweit in 10 Niederlassungen, 41 Außenstellen, 42 Verkehrsleitzentralen und 189 Autobahnmeistereien auf.
Zurzeit bauen wir die Zentrale in Berlin auf, von wo aus wir bis zur Aufnahme unserer Geschäftstätigkeit ein bundesweit aufgestelltes Unternehmen entwickeln. Dieses Unternehmen wird ab 2021 für rund 15.000 Beschäftigte verantwortlich sein. In der aktuellen Aufbauphase stellen wir insbesondere sicher, dass die Autobahn GmbH eine attraktive Arbeitgeberin ist. Dazu gehören für uns eine gute und faire Vergütung, Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und attraktive Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Aufgaben
Ab dem 1. Januar 2021 übernehmen wir sämtliche Aufgaben der Verwaltung der Autobahnen in Deutschland:
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes besteht aus drei Geschäftsführern:

Stephan Krenz
Vorsitzender
der Geschäftsführung
Vor seiner Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes war Stephan Krenz unter anderem Vorsitzender der Geschäftsführung von Abellio Deutschland sowie Geschäftsführer von Bombardier Transportation Deutschland. Des Weiteren leitete er in der Vergangenheit die Geschäfte von Jet Aviation. Seine erste berufliche Station war die Unternehmensberatung A.T. Kearney. Stephan Krenz hält einen Diplom-Abschluss in Wirtschaftsingenieurswesen der Universität Hamburg und der Technischen Universität Hamburg.

Gunther Adler
Geschäftsführer
Personal
Gunther Adler war mehrere Jahre Staatssekretär in Ministerien auf Bundes- und Landesebene, unter anderem im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung leitete er außerdem die Referate Außenwirtschaft und Politische Planung. Gunther Adler studierte Politikwissenschaft, Soziologie und Staatsrecht mit dem Abschluss Magister Artium an der Universität Bonn.

Anne Rethmann
Geschäftsführerin
Finanzen
Vor ihrem Start bei der Autobahn GmbH des Bundes war Anne Rethmann kaufmännische Geschäftsführerin von Cerner Health Services Deutschland und leitete den Finanzbereich von Cerner in Europa. Darüber hinaus hatte sie verschiedene Leitungspositionen bei Siemens Healthcare inne. Davor war sie mehrere Jahre kaufmännische Geschäftsführerin der GSD Gesellschaft für Systemforschung und Dienstleistungen im Gesundheitswesen mbH. Ihr Studium an der Berufsakademie Stuttgart schloss Anne Rethmann als Diplom-Betriebswirtin ab.
Gesellschafter und Aufsichtsrat
Wir als die Autobahn GmbH des Bundes befinden uns zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Eine Veräußerung der Geschäftsanteile ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Bund bestimmt als Eigentümer die Strategie des Unternehmens mit und stellt Mitglieder des Aufsichtsrats.
Die Mitglieder unseres Aufsichtsrats sind Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), des Haushalts- sowie des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb. Insgesamt besteht der Aufsichtsrat aktuell aus zwanzig Personen, Vorsitzender ist Dr. Michael Güntner.
Vor Ort
Standorte
Unsere Zentrale befindet sich schon heute in Berlin. Ab 2021 wird es zehn Niederlassungen geben, die sich im gesamten Bundesgebiet verteilen. Darüber verstärken zukünftig 41 regionale Außenstellen die Niederlassungen. Vor Ort sorgen engagierte Beschäftigte in den Autobahnmeistereien dafür, dass der Verkehr fließt. Jede Autobahnmeisterei ist im Schnitt für 70 km Autobahn verantwortlich.
Hier geht es zum Webauftritt der Niederlassung Nord. Das Hamburger Pilotprojekt übernimmt bereits zum 01.01.2020 Planung und Bau der Autobahnen für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein.
Baustellen
Aktuelle Baustellen finden Sie hier:
Die Karte wird von VERKEHR.NRW bereitgestellt. Wenn Sie die Karte laden, können Ihre personenbezogenen Daten (z.B. IP-Adresse) mit dem Server von VERKEHR.NRW ausgetauscht werden.
Mehr zur Datenverarbeitung von VERKEHR.NRW erfahren
Aktuelle Baustellen der Niederlassung Ost finden Sie auch hier:
https://nlo-sperrbis.tt-sib.de/Bis
Kontaktinformationen der Niederlassungen für Antragsteller von Großraum-Schwertransporte:
Ansprechpartner_Schwertransporte.pdf (424 KB)
Hintergrund zur Reform
Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einigten sich die Länder und der Bund 2017 unter anderem auf die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung.
Aktuell wird die Verwaltung des ca. 13.000 Kilometer langen Autobahnnetzes in Deutschland zwar durch den Bund finanziert und beauftragt, jedoch dezentral durch die einzelnen Bundesländer ausgeführt.
Ziel der Reform ist es, Finanzierung und Verwaltung ab 1. Januar 2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes in eine Hand zu legen. Ressourcen sollen so effektiver genutzt und die Qualität der deutschen Autobahnen auch zukünftig gewährleistet werden.
Aufgrund der Komplexität des Transformationsvorhabens handelt es sich um eine der größten infrastrukturpolitischen Reformen der vergangenen Jahrzehnte.
Weitere Informationen zum Hintergrund der Reform finden Sie auf der Webseite des BMVI.
Karriere
Sehr geehrte Bewerber/-innen,
wir freuen uns sehr über das vielfältige Interesse an unseren Stellenausschreibungen. Um die Vielzahl der Bewerbungen, die uns aktuell erreichen, im Interesse der Bewerber schnellst möglich zu bearbeiten und zu besetzen, bitten wir hier um Verständnis, falls es zu längeren Bearbeitungszeiten Ihrer Bewerbungen kommt.
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Häufige Fragen (FAQ)
Organisation
- Warum die Rechtsform als GmbH?Die Autobahn GmbH des Bundes ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine GmbH. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund; laut Grundgesetz darf er seine Gesellschaftsanteile auch nicht verkaufen. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde anders als z.B. die Deutsche Bahn AG als GmbH gegründet, da sich eine GmbH unter anderem dadurch auszeichnet, dass der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung weitgehende Weisungsbefugnisse hat. Damit werden die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes als Gesellschafter im Interesse des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge gewährleistet. Außerdem bietet die Rechtsform der GmbH Möglichkeiten für neue wirtschaftliche Strukturen. Die Autobahn GmbH soll zwar keinen Gewinn erzielen, denn ihre Aufgabe ist und bleibt die Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben: Bau, Betrieb und Planung der Autobahninfrastruktur. Als GmbH kann sie jedoch wirtschaftlicher handeln als eine Behörde. Außerdem soll, z.B. durch höhere Gehälter und flexiblere Arbeitsmodelle, die Attraktivität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in Mangelberufen, gesteigert werden.
- Was sind die Aufbauteams der Niederlassungen?Aktuell werden deutschlandweit zehn Niederlassungen aufgebaut. Für jede Niederlassung werden dazu sogenannte Aufbauteams gebildet. Die Teams bestehen aus rund 10 Experten vor Ort und unterstützen die zukünftigen Niederlassungsdirektoren bei der Gestaltung der neuen Strukturen in allen wesentlichen Themenfeldern. Dazu gehören unter anderem die Bereiche IT, Personal, Kernprozesse (Planen, Bauen, Erhalten, Betreiben), Immobilien, Kaufmännisches und Kommunikation. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufbauteams treiben somit schon vor dem offiziellen Betriebsbeginn am 01.01.2021 den Aufbau der Autobahn GmbH in den Niederlassungsgebieten aktiv voran.
- Was ist das Meistereikonzept?Die Autobahnen in Deutschland werden von Autobahnmeistereien betreut. Diese sind jeweils für einen bestimmten Autobahnabschnitt zuständig. In der Praxis gibt es jedoch im Bundesgebiet unterschiedliche Strukturen. Manche Meistereien betreuen nur Autobahnen, andere sind als sogenannte Mischmeistereien auch für Bundesstraßen und andere Straßen zuständig. Zum 1.1.2021 geht die Verantwortung für die deutschen Autobahnen auf die Autobahn GmbH des Bundes über. Dafür muss auch im Bereich des Betriebsdienstes eine klare Aufgabenzuordnung erarbeitet werden. Dafür haben sich die Autobahngesellschaft, der Bund und die Länder auf ein Meistereikonzept geeinigt. Darin werden die Standorte der Autobahngesellschaft in den 16 Bundesländern festgelegt. Eine der wichtigen Fragen war dabei, welche Aufgaben die bisherigen Mischmeistereien übernehmen werden. Diese Frage wird in jedem Bundesland durch Vereinbarungen zur Entflechtung der Aufgaben festgelegt. Für jede Mischmeisterei wurde also einzeln entschieden, ob sie in Zukunft ausschließlich Autobahnaufgaben wahrnehmen und somit zur Autobahn GmbH gehören wird oder ob sie als Straßenmeisterei beim Land verbleibt. Teilweise wird es in der Übergangszeit auch vertragliche Regelungen zur Mitbetreuung anderer Straßenabschnitte geben.
- Wissen alle zukünftigen Beschäftigten nun, wo sie arbeiten werden?Im Rahmen des Betriebsübergangs übergehende Tarifbeschäftigte sind gem. § 18 EÜTV Autobahn grundsätzlich auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz und an ihrer bisherigen Arbeitsstätte weiter zu beschäftigen. Damit ist die Standortsicherheit gegeben. Ist eine Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz und an der bisherigen Arbeitsstelle aus wichtigen betrieblichen Gründen ausnahmsweise nicht möglich, erfolgt die Weiterbeschäftigung mit den bisherigen Aufgaben an einer anderen Arbeitsstätte unter Beachtung der besonderen persönlichen oder familiären Verhältnisse des Beschäftigten. Dabei ist das Meistereikonzept ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme der Autobahn GmbH. Nun stehen die Standorte fest, an denen die zukünftigen Beschäftigten des Betriebsdienstes arbeiten werden. Dies bietet Klarheit und Sicherheit, insbesondere auch im Hinblick auch einen Wechsel vom Land zum Bund zum 01.01.2021. Allerdings ist dadurch noch nicht automatisch geregelt, wo die übergehenden Beschäftigten arbeiten werden. Der zukünftige Einsatz der Landesbeschäftigten nach ihrem Wechsel zur Autobahn GmbH des Bundes wird durch sogenannte Verwendungsvorschläge festgeschrieben. Gemäß FernstrÜG sind nur Verwendungsvorschläge rechtlich bindend. Durch eine Verwendungsempfehlung kann im Einzelfall die Bereitschaft einer Tätigkeitsübernahme signalisiert werden, die die jeweilige Person nicht originär ausführt, aber gerne ausführen würde oder, die er/sie bereits ausführt und nunmehr an einem anderen Ort (oder sogar Bundesland) ausführen möchte. Dadurch entsteht weder beim Antragsteller ein rechtlicher Anspruch noch bei der Autobahn GmbH eine rechtlich bindende Verpflichtung. Verwendungsempfehlungen stehen (insbesondere wegen einer notwendigen Koordinationsprüfung seitens des Bundes) unter Prüfvorbehalt.
- Warum die Rechtsform als GmbH?Die Autobahn GmbH des Bundes ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine GmbH. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund; laut Grundgesetz darf er seine Gesellschaftsanteile auch nicht verkaufen. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde anders als z.B. die Deutsche Bahn AG als GmbH gegründet, da sich eine GmbH unter anderem dadurch auszeichnet, dass der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung weitgehende Weisungsbefugnisse hat. Damit werden die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes als Gesellschafter im Interesse des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge gewährleistet. Außerdem bietet die Rechtsform der GmbH Möglichkeiten für neue wirtschaftliche Strukturen. Die Autobahn GmbH soll zwar keinen Gewinn erzielen, denn ihre Aufgabe ist und bleibt die Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben: Bau, Betrieb und Planung der Autobahninfrastruktur. Als GmbH kann sie jedoch wirtschaftlicher handeln als eine Behörde. Außerdem soll, z.B. durch höhere Gehälter und flexiblere Arbeitsmodelle, die Attraktivität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in Mangelberufen, gesteigert werden.
Arbeitsplatzsicherheit
- Ist die GmbH für die Zukunft sicher aufgestellt?Die Autobahn GmbH des Bundes gehört zu 100% dem Bund. Eine Privatisierung und ein Verkauf der Geschäftsanteile an private Investoren ist gesetzlich ausgeschlossen. Als Bundesgesellschaft kann sie zudem nicht in Insolvenz gehen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat nicht den Auftrag, Gewinn zu erzielen, sondern maximal eine schwarze Null bei Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Damit ist die Autobahn GmbH des Bundes keine kaufmännische GmbH. Der Grund für die gewählte Rechtsform ist, dass eine GmbH wirtschaftlicher agieren kann und attraktiver für Arbeitnehmer in Mangelberufen ist als eine Behörde.
- Welche Sicherheit gibt es, dass die Autobahn GmbH nicht doch privatisiert wird?Bau, Betrieb und Planung der Autobahninfrastruktur ist und bleibt eine zentrale öffentliche Aufgabe. Für die Autobahn GmbH ist eine Privatisierung vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen worden. Ein Verkauf der Autobahn GmbH an private Investoren ist somit nicht möglich.
- Darf der Bundesrechnungshof die Autobahn GmbH kontrollieren?Ja. Der Bundesrechnungshof hat sogar eine besondere, d.h. stärkere Kontrollfunktion als in anderen GmbHs des Bundes.
- Bekommen Auszubildende, die 2019 oder 2020 ihre Ausbildung beginnen, eine Übernahmegarantie?Ja. Wenn die Länder den Auszubildenden eine Übernahmegarantie geboten haben, dann übernimmt der Bund diese Auszubildenden auch, wenn das Ausbildungsende erst nach dem Betriebsbeginn der Autobahngesellschaft (01.01.2021) liegt. Diese Garantie gilt für die Autobahn GmbH und das FBA.
- Welchen Kündigungsschutz gibt es?Der tarifvertragliche Kündigungsschutz, auch der auf Basis des Dienstalters, bleibt als Teil der Besitzstandswahrung erhalten. Zudem haben wir im Tarifvertrag den Kündigungsschutz für besonders langjährige Beschäftigte übernommen und diesen auf das gesamte Tarifgebiet ausgeweitet.
- Für wen gilt ein besonderer Kündigungsschutz?Die Regelung zum Kündigungsschutz für besonders langjährig Beschäftigte wurde aus dem TV-L bzw. TVöD übernommen und gilt für das gesamte Tarifgebiet. Dieser Kündigungsschutz gilt für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren haben.
- Ist die GmbH für die Zukunft sicher aufgestellt?Die Autobahn GmbH des Bundes gehört zu 100% dem Bund. Eine Privatisierung und ein Verkauf der Geschäftsanteile an private Investoren ist gesetzlich ausgeschlossen. Als Bundesgesellschaft kann sie zudem nicht in Insolvenz gehen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat nicht den Auftrag, Gewinn zu erzielen, sondern maximal eine schwarze Null bei Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Damit ist die Autobahn GmbH des Bundes keine kaufmännische GmbH. Der Grund für die gewählte Rechtsform ist, dass eine GmbH wirtschaftlicher agieren kann und attraktiver für Arbeitnehmer in Mangelberufen ist als eine Behörde.
Personalübergang
- Welche Vorteile bietet die Beschäftigung bei der Autobahn GmbH?Die Autobahn GmbH wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Karrieremöglichkeiten bieten. Hierfür sollen vielfältige Weiterentwicklungsangebote geschaffen werden. Auch in Bezug auf die Vergütung wird es einige Verbesserungen geben. Alle Beschäftigten werden entsprechend der gesetzlich festgelegten Besitzstandswahrung mindestens zu ihren bisherigen Konditionen vergütet. In der Praxis werden für viele Beschäftigte die Beschäftigungskonditionen bei der Autobahn GmbH sogar besser sein, da die Konditionen über alle Länder hinweg angeglichen und weitere Bestandteile wie ein volles 13. Monatsgehalt eingeführt werden. Zudem ist die (Arbeitsplatz-) Sicherheit eines bundeseigenen Unternehmens gegeben.
- Wie wird sichergestellt, dass Beschäftigte zukünftig nicht schlechter gestellt werden?Der Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV Autobahn) stellt sicher, dass übergeleitete Beschäftigte nicht schlechtergestellt werden und tarifliche Besitzstände umfassend gewahrt werden. Der EÜTV Autobahn GmbH regelt dazu, wie die vor dem Übergang aus früheren Überleitungstarifverträgen (TVÜ-Länder, TVÜ-H, TVÜ-VKA) noch bestehenden Ansprüche weitergeführt und ebenso, wie mögliche Abweichungen des neuen vom bisherigen Tarifwerk (TV-L, TV-H, TVöD) ausgeglichen werden. Dies gilt insbesondere auch für bestimmte landesspezifisch beziehungsweise landesrechtlich geregelte Ansprüche. Im Übrigen sieht der EÜTV Autobahn zusätzlich in seinem § 23 die Gewährung eines pauschalen Ausgleichs für etwaig verlorengehende und nicht im EÜTV als Besitzstand aufgenommene Rechtspositionen vor. Für diesen Anspruch ist kein Nachweis für den Wegfall einer Leistung durch den Übergang Voraussetzung. Bestehen darüber hinaus einzelvertragliche Regelungen für einzelne Beschäftigte, so sind diese Besitzstände beim Personalübergang nach § 613a BGB gesichert. Daneben bestehen zum Zeitpunkt des Übergangs geltende Dienstvereinbarungen zukünftig als Betriebsvereinbarungen bei der Autobahn GmbH für längstens 12 Monate nach dem Übergangsstichtag fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden. Neue Betriebsvereinbarungen werden bei der Autobahn GmbH zusammen mit den Betriebsräten entwickelt und abgeschlossen.
- Gilt die Besitzstandswahrung auch bei einem späteren Wechsel zu Autobahn GmbH?Die Wahrung der Besitzstände ist nur für Beschäftigte vorgesehen, die zum 01.01.2021 zur Autobahn GmbH des Bundes wechseln.
- Wo werden die Besitzstände geregelt?Grundsätzlich werden diese Punkte im Einführungs- und Überleitungstarifvertrag festgelegt. Bestehen darüber hinaus einzelvertragliche Regelungen für einzelne Beschäftigte, so sind diese Besitzstände beim Personalübergang nach § 613a BGB gesichert. Daneben bestehen zum Zeitpunkt des Übergangs geltende Dienstvereinbarungen (zukünftig als Betriebsvereinbarungen) für längstens 12 Monate nach Betriebsbeginn fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden.
- Werden bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH die beim Land zurückgelegten Dienstjahre berücksichtigt? Ja, diese werden voll angerechnet.
- Wird die VBL fortgeführt?Die Autobahn GmbH ist Beteiligte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Daher wird die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten derjenigen Länder, die bisher unter den Geltungsbereich der VBL fallen, lückenlos und unter den gleichen Bedingungen fortgeführt. Dementsprechend findet auch der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) Anwendung (s. § 25 und § 38 b) MTV Autobahn), der die betriebliche Altersvorsorge bei der VBL regelt. Auch alle zukünftigen Neueinstellungen bei der Autobahn GmbH nach Dezember 2019 fallen unter den Geltungsbereich des ATV und sind damit bei der VBL versichert. Beschäftigte aus Hamburg, Bremen und dem Saarland, die bisher nicht in der VBL versichert waren, behalten die Versicherung zu ihrem Versorgungsträger (in Hamburg, wenn sie nicht ausdrücklich in die VBL wechseln wollen). Beschäftigte aus NRW, die schon vor der Überleitung einen Anspruch auf eine persönliche Zulage zum Ausgleich der Belastungen durch den Eigenanteil zur VBL erhalten haben, behalten diese Zulage als Besitzstand.
- Was passiert, wenn Beschäftigte nicht zur Autobahn GmbH des Bundes wechseln wollen?Nicht wechselbereite Beschäftigte können weiterhin bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber/Dienstherren beschäftigt sein; wenn sie trotzdem für den Bereich der Bundesautobahnen (BAB) tätig sein wollen, können sie dies im Wege einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung tun. Der Bund hat ein großes Interesse an der Mitwirkung BAB-kundiger Mitarbeiter an der Aufgabe „Bundesautobahnen“ und an dem Fortbestand funktionierender Einheiten. Klar ist: Die Autobahngesellschaft will keine Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten.
- Welche Möglichkeiten gibt es für einen Wechsel von Beamten?Wenn bisher in der Landesverwaltung eingesetzte Beamte bei der Autobahngesellschaft tätig werden wollen, können sie sich zunächst zum Fernstraßen-Bundesamt (FBA) versetzen lassen, soweit sie von ihrem Bundesland einen Verwendungsvorschlag "Autobahn GmbH" bekommen haben. Die Behörde nimmt die Aufgaben des neuen Dienstherrn wahr. Vom FBA werden sie dann zur Autobahn GmbH zugewiesen. Für alle Beamtinnen und Beamten, die sich zum FBA versetzen lassen, wird einheitlich das Bundesbeamtenrecht gelten. Wichtig ist, dass es keine Altersbegrenzung gibt. Wir freuen uns über jede Beamtin und jeden Beamten, die oder der bei der Autobahngesellschaft mitwirken möchte. Für diese Beamten wird es zukünftig einen erweiterten Beförderungskegel geben: Die üblichen Stellenobergrenzen gelten nicht und freiwerdende Stellen aus Altersabgängen können zur Beförderung genutzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Internetauftritt des Fernstraßen-Bundesamts: www.fba.bund.de
- Was passiert, wenn Beamte nicht wechseln, jedoch eine Aufgabe bei der Autobahn GmbH wahrnehmen wollen?In den Fällen, in denen Landesbeamte nicht zum Bund wechseln wollen, wird es keinen Wechsel gegen den Willen einer Beamtin bzw. eines Beamten geben. In diesen Fällen gilt weiterhin das Landesbeamtenrecht. In diesen Fällen müssen die Länder mit der Autobahn GmbH individuelle Zuweisungs- und Beurlaubungsvereinbarungen schließen. Zu einem Dienstherrenwechsel kommt es nicht.
- Welche Vorteile bietet die Beschäftigung bei der Autobahn GmbH?Die Autobahn GmbH wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Karrieremöglichkeiten bieten. Hierfür sollen vielfältige Weiterentwicklungsangebote geschaffen werden. Auch in Bezug auf die Vergütung wird es einige Verbesserungen geben. Alle Beschäftigten werden entsprechend der gesetzlich festgelegten Besitzstandswahrung mindestens zu ihren bisherigen Konditionen vergütet. In der Praxis werden für viele Beschäftigte die Beschäftigungskonditionen bei der Autobahn GmbH sogar besser sein, da die Konditionen über alle Länder hinweg angeglichen und weitere Bestandteile wie ein volles 13. Monatsgehalt eingeführt werden. Zudem ist die (Arbeitsplatz-) Sicherheit eines bundeseigenen Unternehmens gegeben.
Bewerbung
- Wie erfahre ich, welche Positionen offen sind?Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie über unser Stellenportal autobahn.recruitee.com. Hier finden Sie alle ausgeschriebenen Stellen der Autobahn GmbH.
- Kann ich mich schon jetzt für eine Niederlassung/Außenstelle bewerben?Teilweise ja. Aktuell befinden wir uns im Aufbau der Niederlassungen und Außenstellen. Diese werden ab 01.01.2021 ihren Betrieb aufnehmen, der Personalaufbau beginnt jedoch schon jetzt. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie über unser Stellenportal autobahn.recruitee.com.
- Kann ich mich für eine bestimmte Autobahnmeisterei bewerben?Sofern Sie bereits beim Land beschäftigt sind, können Sie sich für offene Stellen an Ihren Landesbetrieb wenden. Sollten Sie aktuell nicht beim Land beschäftigt sein, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Landesbetrieb. Eine direkte Bewerbung für Autobahnmeistereien der Autobahn GmbH ist ab dem Betriebsstart zum 01.01.2021 möglich.
- Kann ich mich trotz Verwendungsvorschlag schon jetzt für eine bestimmte Stelle bewerben?Generell gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Länder der Verwendungsvorschlag ihres Landes. Dieser Verwendungsvorschlag legt die zukünftige Position bei der Autobahn GmbH des Bundes fest, da er für den Bund bindend ist. Wenn Sie sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Landes jedoch auf eine andere Stelle im selben Gebiet oder aber in einem anderen Niederlassungsgebiet bewerben wollen, ist das in der Regel möglich. Diesen Wunsch sollten Sie dann Ihren Ansprechpartnern des Landes mitteilen. Diese können für Sie eine sogenannte Verwendungsempfehlung abgeben. Durch eine Verwendungsempfehlung kann im Einzelfall die Bereitschaft einer Tätigkeitsübernahme signalisiert werden, die die jeweilige Person nicht originär ausführt, aber gerne ausführen würde oder, die er/sie bereits ausführt und nunmehr an einem anderen Ort (oder sogar in einem anderen Bundesland) ausführen möchte. Dadurch entsteht weder bei dem/der Antragsteller/in ein rechtlicher Anspruch noch bei der Autobahn GmbH eine rechtlich bindende Verpflichtung. Verwendungsempfehlungen stehen (insbesondere wegen einer notwendigen Koordinationsprüfung seitens des Bundes) unter Prüfvorbehalt.
- Ist die ausgeschriebene Stelle noch vakant?Alle auf unserer Karriereseite ausgeschriebenen Stellen sind noch vakant. Insofern freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
- Gibt es eine Bewerbungsfrist?Grundsätzlich nein, eine Stelle ist so lange vakant, bis wir sie erfolgreich besetzt haben. Erst dann ist diese nicht mehr auf unserer Karriereseite veröffentlicht.
- Wie kann ich mich bewerben?Wenn Sie eine passende Stelle gefunden haben, können Sie sich über unser Portal Recruitee bewerben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Sicherstellung eines zügigen Bewerbungsprozesses sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Bewerbung per E-Mail nicht berücksichtigen können.
- Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Bewerbung?Bitte hinterlegen Sie im Bewerbungsportal Anschreiben, Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse im PDF-Format. Sofern wir weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, würden wir diese bei Ihnen nachfordern.
- An wen kann ich mein Anschreiben richten?Da mehrere Parteien am Auswahlprozess beteiligt sind, kann die Ansprache gerne allgemein gehalten werden.
- In welcher Sprache soll ich meine Bewerbung verfassen?Ihre Bewerbung können Sie gerne in deutscher Sprache verfassen.
- Kann ich mich für mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?Sehr gern können Sie sich für mehrere Vakanzen bewerben. Bitte bewerben Sie sich jeweils einzeln für die entsprechenden Stellen.
- Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung übermittelt haben, erhalten Sie eine automatisch verschickte Eingangsbestätigung. Im Anschluss nehmen wir uns Zeit, um Ihre Bewerbung sorgfältig zu prüfen. Wenn uns Ihre Bewerbung überzeugt hat, laden wir Sie im ersten Schritt zu einem Telefoninterview ein, war dieses erfolgreich, folgt im zweiten Schritt ein persönliches Vorstellungsgespräch mit dem Fachbereich und der Personalabteilung. Für Führungspositionen findet ein dritter Schritt statt, ein Gespräch mit der Fachabteilung und der Geschäftsführung.
- Wie ist der Stand meiner Bewerbung?Da wir aufgrund unserer Aufbausituation aktuell eine Vielzahl an Bewerbungen erhalten und mehrere Parteien am Auswahlprozess beteiligt sind, kann eine Rückmeldung durch uns in der aktuellen Aufbauphase auch mal etwas länger dauern. Wir bemühen uns dennoch um ein zeitnahes Feedback.
- Wie lange dauert ein Telefoninterview bzw. Vorstellungsgespräch?Das Telefoninterview dauert maximal 30min und das Vorstellungsgespräch ca. 60 min.
- Wie erfahre ich, welche Positionen offen sind?Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie über unser Stellenportal autobahn.recruitee.com. Hier finden Sie alle ausgeschriebenen Stellen der Autobahn GmbH.
Tarifvertrag
- Was beinhaltet der neue Haustarifvertrag der Autobahn GmbH?Das neue Haustarifwerk wurde speziell für die Tarifbeschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes entwickelt und umfasst alle grundlegenden Tarifbestimmungen für diese. Es besteht im Kern aus dem Manteltarifvertrag (MTV), der die wesentlichen Beschäftigungsgrundlagen regelt, ferner dem Tarifvertrag über das Entgeltgruppenverzeichnis (TV EGV) mit Regelungen zur Eingruppierung. Ein Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für die Autobahn GmbH und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht, der sogenannte Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV), wurde ebenfalls abgeschlossen. Zusätzlich wurden Tarifverträge für Nachwuchskräfte der Autobahn GmbH (Auszubildende und Studierende) sowie Kraftfahrer abgeschlossen. Tarifverträge über die Errichtung eines Übergangsbetriebsrats und zur Regelung der Betriebsstruktur bei der Autobahn GmbH stellen eine umfassende Vertretung der Beschäftigten sicher und komplettieren das Haustarifwerk.
- Welche Vorteile bietet das Haustarifwerk der Autobahn GmbH für die Beschäftigten?Die Autobahn GmbH bietet ihren Beschäftigten attraktive Tarifkonditionen: Zukünftig richtet sich die Eingruppierung und das Entgelt nach der konkret auszuübenden Tätigkeit. In vielen Fällen besteht für übergehende Beschäftigte die Chance, dass ihre Tätigkeit zukünftig höher eingruppiert ist. Der Großteil der übergehenden Beschäftigten erhält davon unabhängig zudem bereits allein durch die höhere Entgelttabelle der Autobahn GmbH ein höheres Grundentgelt. Beschäftigte erhalten darüber hinaus ein garantiertes, volles 13. Monatseinkommen und werden durch einen Unternehmensbonus am Unternehmenserfolg beteiligt (ab 2022 mit erstmaliger Auszahlung 2023). Mitarbeiter im Betriebsdienst erhalten attraktive Zulagen und Zuschläge. Auch bei der Arbeitszeit ergeben sich in vielen Fällen Verbesserungen. Beschäftigte können außerdem weiterhin auf wesentliche Vorteile aus dem Öffentlichen Dienst zählen. Tarifliche Besitzstände wurden im Rahmen des Einführungs- und Überleitungstarifvertrags (EÜTV) umfassend gesichert. Bei einem Übergang bis zum 01.01.2021 und einer Vereinbarung des Haustarifwerks erhalten Beschäftigte zudem einen einmaligen Wechselzuschlag in Höhe von 1.500 Euro.
- Welche Bestandteile wurden aus dem TVöD übernommen?Sowohl der Manteltarifvertrag als auch der Tarifvertrag über das Entgeltgruppenverzeichnis folgt in seiner Grundstruktur dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). So wurden zentrale Elemente wie die Strukturierung der Entgelttabelle und die Stufenaufstiege nach einer festgelegten Beschäftigungsdauer (Erfahrungsstufen) übernommen. Die betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL) wird zu den bisherigen Konditionen weitergeführt. Auch der Kündigungsschutz für besonders langjährige Beschäftigte (40/15-Regelung) wurde übernommen und auf das gesamte Bundesgebiet (Tarifgebiet West und Ost) ausgeweitet.
- Was sind die größten Unterschiede des Tarifwerks im Vergleich mit den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes?Die größte Neuerung des neuen Tarifwerks ist sicherlich, dass bei uns zählt, welche Tätigkeit jede und jeder Ein-zelne konkret ausübt. Die Eingruppierung erfolgt auf-grund der persönlichen Eignung tatsächlich übertragenen Tätigkeiten und nicht nach formalen Abschlüssen. Zentra-le Beschäftigtengruppen, etwa im Straßenbetriebsdienst, profitieren zudem von höheren Eingruppierungen. Zu-dem erhalten alle Beschäftigten ein volles 13. Monats-einkommen und werden am Unternehmenserfolg durch den Unternehmensbonus beteiligt (ab 2022 mit erstmali-ger Auszahlung 2023). Die bisherige Ost-West-Differenzierung entfällt im gesamten Haustarifwerk. Au-ßerdem bieten wir attraktive Karrierewege, die es er-möglichen, sich basierend auf eigenen Interessen und Können auch über die Möglichkeiten des TV-L oder TVöD hinaus weiterzuentwickeln und vergütet zu werden.
- Gilt das Haustarifwerk auch für gestellte Beschäftigte?Der Haustarifvertrag gilt nur für die Tarifbeschäftigten der Autobahn GmbH. Er gilt sowohl für Tarifbeschäftigte, die aus den Auftragsverwaltungen zur Autobahn GmbH wechseln, als auch für alle neuen Tarifbeschäftigten der Autobahn GmbH. Der EÜTV gilt dabei nur für überwechselnde Beschäftigte. Für gestellte Beschäftigte ist das Tarifwerk nicht direkt anwendbar, für sie gilt weiterhin das Tarifwerk des Landes (TV-L/TV-H/TVöD).
- Wie sicher ist mein Arbeitsplatz bei der Autobahn GmbH?Als Gesellschaft, die im 100-prozentigen Eigentum des Bundes steht, stehen wir für sichere Arbeitsplätze. Die Regelung zum Kündigungsschutz für besonders langjährig Beschäftigte wurde aus dem TV-L bzw. TVöD übernommen und gilt für das gesamte Tarifgebiet. Dieser Kündigungsschutz gilt für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet und eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren haben. Darüber hinaus haben wir im Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) tarifvertraglich betriebsbedingte Kündigungen für alle Beschäftigten zunächst bis 2025 ausgeschlossen und, sofern keine anderen Regelungen mit den Gewerkschaften getroffen werden, bis 2030 im Zusammenhang mit ÖPP-Projekten.
- Wie hoch ist Entlohnung der Beschäftigten nach Haustarifvertrag und wie wird sich diese in Zukunft entwickeln?Mit dem Haustarifvertrag hat sich die Autobahn GmbH an die Entgelttabelle des TVöD Bund gebunden, zunächst bis Ende 2025. Im Vergleich zur Entgelttabelle des TVöD Bund wurden die Entgeltgruppen 1 und 2 bei der Autobahn GmbH gestrichen und am oberen Ende um die Entgeltgruppe 16 ergänzt. Da es für das offizielle Startjahr 2021 jedoch noch keine Entgelttabelle des TVöD Bund gibt, wurde für die Übergangszeit eine eigene Tabelle entwickelt, deren Werte über dem Niveau des TVöD Bund 2020 und TV-L bzw. TV-H 2021 liegen. Damit ist sichergestellt, dass nach der Überleitung das Grundentgelt der Beschäftigten mindestens genauso hoch – im Regelfall sogar höher – ist als bisher. Sobald die Tarifrunde zum TVöD Bund Werte ergibt, die oberhalb der jetzt vereinbarten Werte liegen, gelten diese höheren Werte. Die Erhöhungen im TVöD Bund gelten ab diesem Zeitpunkt automatisch auch für die Autobahn GmbH. Damit erhält der Großteil der Beschäftigten im Vergleich zu heute ein höheres monatliches Grundentgelt. Für übergehende Beschäftigte aus dem Land Nordrhein-Westfalen, die vor dem Übergang Entgelt nach den Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c des TVöD-VKA beziehen, bleiben die in Einzelfällen höheren Entgelte des TVöD-VKA in der jeweiligen Höhe, gemäß EÜTV, als Besitzstand anwendbar, solange sie höher sind als die Tabelle des Manteltarifvertrags für die Autobahn GmbH. Sobald die entsprechenden Werte der TVöD-Bund-Tabelle und damit auch der Autobahn-Tabelle höher sind, gelten diese. Im Vergleich zur Entgelttabelle des TVöD Bund wurden die Entgeltgruppen 1 und 2 bei der Autobahn GmbH gestrichen und am oberen Ende um die Entgeltgruppe 16 ergänzt. Alle Beschäftigten erhalten zudem ein volles 13. Monatsgehalt anstelle der bisherigen geringeren Jahressonderzahlungen nach TVöD und TV-L bzw. TV-H. Ab dem Jahr 2022 gibt es zudem einen Unternehmensbonus, der an die Beschäftigten erstmalig ab dem Jahr 2023 ausgezahlt wird.
- Wie funktioniert die Eingruppierung und Stufenzuordnung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist das Grundentgelt durch Entgeltgruppen und Stufen festgelegt; diese wurden für die Autobahn GmbH so übernommen. Die Stelle jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters ist über das Entgeltgruppenverzeichnis (EGV) auf Basis der ausgeübten Tätigkeit einer Entgeltgruppe zugeordnet. Im Vergleich zur Entgelttabelle des TVöD Bund wurden die Entgeltgruppen 1 und 2 bei der Autobahn GmbH gestrichen und am oberen Ende um die Entgeltgruppe 16 ergänzt. Zukünftig richtet sich die Eingruppierung und das Entgelt nach der konkret auszuübenden Tätigkeit. Die Eingruppierung erfolgt aufgrund der persönlichen Eignung tatsächlich übertragenen Tätigkeiten und nicht nach formalen Abschlüssen.
- Was ist das 13. Monatsgehalt?An die Stelle der Jahressonderzahlung tritt bei der Autobahn GmbH ein garantiertes, volles 13. Monatseinkommen, das grundsätzlich mit der Entgeltzahlung im November ausgezahlt wird. Es errechnet sich aus dem Tabellenentgelt sowie den in Monatsbeträgen tariflich festgelegten Entgeltbestandteilen der zwölf vorangegangenen Monate (Dezember des Vorjahres bis einschließlich November des laufenden Jahres). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine monatliche anstatt der jährlichen Auszahlung beantragen.
- Was ist der Unternehmensbonus?Bei der Autobahn GmbH sollen alle Beschäftigten direkt und in gleicher Höhe am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden und von ihrem Einsatz profitieren. Deshalb wird es einen Unternehmensbonus für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, der von der Erreichung der qualitativen Unternehmensziele durch das Unternehmen im Ganzen abhängt. Es handelt sich hierbei nicht um individuelle Zielvereinbarungen. Ein solches Ziel kann zum Beispiel die messbare Entwicklung der Autobahnqualität sein. Das Bonusprogramm wird erstmals für das Jahr 2022 mit Auszahlung im Jahr 2023 umgesetzt.
- Welche Erschwerniszuschläge gibt es?Bei der Autobahn GmbH gibt es zukünftig für Beschäftigte im Außendienst des Straßenbetriebsdienstes im „Gefahrenraum Autobahn“ einen pauschalen Erschwerniszuschlag in Höhe von 60 Euro monatlich. Zusätzlich gibt es als Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen 60 Euro monatlich für Beschäftigte im Kolonnendienst bzw. 25 Euro monatlich für Streckenwarte oder Straßenmeister. Beschäftigte im Straßenwinterdienst erhalten zusätzlich zwischen November und März einen Winterdienstzuschlag von 60 Euro monatlich. Beschäftigte in Werkstätten/Gehöften erhalten davon abweichend einen pauschalierten Erschwerniszuschlag in Höhe von 40 Euro monatlich sowie zusätzlich zwischen November und März einen Winterdienstzuschlag von 15 Euro monatlich.
- Wie sind die Arbeitszeiten festgelegt?Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei der Autobahn GmbH für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, sowie für Beschäftigte in Autobahn-, Straßen- und Fernmeldemeistereien und Kfz-Werkstätten 38,5 Stunden. Für alle anderen Beschäftigten gilt eine durchschnittliche Arbeitszeit von 39 Stunden wöchentlich.
- Welche Urlaubsregelung gibt es?Wie auch im TV-L haben Beschäftigte bei einer fünftägigen Arbeitswoche einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Bei Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeit auf weniger als fünf Tage in der Woche verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig.
- Wie werden Reisezeiten vergütet?Reisezeiten in Form von Fahrzeiten, die mit dem genehmigten beziehungsweise üblichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden, gelten grundsätzlich als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Wird durch die Einbeziehung der Reisezeit, die für den Tag der Dienstreise planmäßige beziehungsweise übliche Arbeitszeit überschritten, so wird die überschreitende Reisezeit mit einem Pauschalbetrag von 15,00 Euro pro Stunde abgegolten.
- Wird es bei der Autobahn GmbH flexible Arbeitszeitmodelle geben?Im Manteltarifvertrag der Autobahn GmbH wurden mit den Gewerkschaften die aus den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes bestehenden Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung auf Basis des Teilzeitbefristungsgesetzes im Sinne der Beschäftigten neu formuliert. Zum Zeitpunkt des Übergangs geltende Dienstvereinbarungen etwa zu Gleitzeit oder dem mobilen Arbeiten von Zuhause gelten als Betriebsvereinbarungen bei der Autobahn GmbH für längstens 12 Monate nach Betriebsbeginn fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden. Die Autobahn GmbH hat ein starkes Interesse an zeitgemäßen Lösungen und wird zusammen mit den Betriebsträten darauf aufbauend neue Betriebsvereinbarungen entwickeln und abschließen.
- Wird es bei der Autobahn GmbH Möglichkeiten zur Altersteilzeit geben?Ja. Bei der Autobahn GmbH wird laut Manteltarifvertrag der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte, der auch für den Bund gilt, weiter angewendet.
- Wie wird sichergestellt, dass Beschäftigte zukünftig nicht schlechter gestellt werden und Besitzstände gewahrt werden?Der Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) stellt sicher, dass niemand schlechter gestellt wird und tarifliche Besitzstände umfassend gewahrt werden. Der EÜTV regelt dazu, wie die vor dem Übergang aus früheren Überleitungstarifverträgen noch bestehenden Ansprüche weitergeführt und ebenso, wie mögliche Abwei-chungen des neuen vom bisherigen Tarifwerk ausgegli-chen werden. Dies gilt in hohem Maße auch für landes-spezifisch beziehungsweise landesrechtlich geregelte Ansprüche. Bestehen darüber hinaus einzelvertragliche Regelungen für einzelne Beschäftigte, so sind diese Besitzstände beim Personalübergang nach § 613a BGB gesichert. Daneben bestehen zum Zeitpunkt des Übergangs gel-tende Dienstvereinbarungen zukünftig als Betriebsvereinbarungen bei der Autobahn GmbH für längstens 12 Monate nach Betriebsbeginn fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden. Neue Betriebsvereinbarungen werden bei der Autobahn GmbH zusammen mit den Betriebsträten entwickelt und abgeschlossen.
- Gilt die Besitzstandswahrung auch für Beschäftigte, die sich erst nach dem 01.01.2021 für einen Wechsel entscheiden? Der Einführungs- und Überleitungstarif (EÜTV) unterscheidet verschiedene Gruppen von Beschäftigten, für die differenzierte Besitzstandregelungen gelten. So gelten uneingeschränkt alle Regelungen des EÜTV für Beschäftigte, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis gemäß § 613a BGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz (FernstrÜG) von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft auf die Autobahn GmbH übergeht. Dies stellt im Rahmen der Reform der Bundes-fernstraßenverwaltung den Regel- und bei weitem häufigsten Fall dar. Ebenfalls umfassende Regelungen trifft der EÜTV für Beschäftigte, die ohne einen Verwendungsvorschlag am oder vor dem jeweiligen Stichtag des Betriebsübergangs aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft zur Autobahn GmbH wechseln. Differenzierte Regelungen gelten darüber hinaus für Beschäftigte, die nach dem jeweiligen Stichtag des Betriebsübergangs, jedoch spätestens am 01.01.2022 mit einem entsprechenden Verwendungsvorschlag aus einer Gestellung auf ihr Verlangen oder ohne einen Verwendungsvorschlag aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft zur Autobahn GmbH wechseln.
- Wie werden die übergehenden Beschäftigten bei der Autobahn GmbH eingruppiert?Für übergehende Beschäftigte gilt, dass sie grundsätzlich zunächst in ihrer derzeitigen Entgeltgruppe eingruppiert bleiben. Abgruppierungen aus Anlass des Übergangs sind ausgeschlossen. Alle Beschäftigten können nach erfolgtem Übergang einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, sofern ihre Tätigkeit nach dem Entgeltgruppenverzeichnis der Autobahn GmbH höher bewertet ist. Ein Antrag bis zum 31.12.2021 wirkt auf den Stichtag des Betriebsübergangs zurück, das heißt, dass der Beschäftigte bei Genehmigung des Antrags das höhere Einkommen rückwirkend ausgezahlt bekommt. Beschäftigte, denen schriftlich die Leitung einer Kolonne beziehungsweise die Tätigkeit eines Kolonnenführers übertragen ist, die bisher unterhalb der Entgeltgruppe 9a eingruppiert waren, sind automatisch in EG 9a eingruppiert. Straßenwärter, Beschäftigte in Werkstätten und Fernmelder mit schwierigen Aufgaben, die bisher nach Entgeltgruppe 5 entlohnt wurden, sind mit dem Betriebsübergang automatisch in die EG 6 eingruppiert. Beschäftigte des Straßenbetriebsdienstes, die bisher unterhalb der Entgeltgruppe 4 eingruppiert sind, sind automatisch in EG 4 eingruppiert. Die klare Abgrenzung der Tätigkeiten macht dies in diesen Fällen möglich. In allen anderen Fällen gilt das oben beschriebene Verfahren. Übergehende Beschäftigte behalten ihre aktuell erreichte Erfahrungsstufe sowie die zurückgelegte Stufenlaufzeit, das heißt sie gehen stufengleich über. Auch im Fall einer Höhergruppierung erfolgt ein stufengleicher Aufstieg, das heißt, die aktuell erreichte Erfahrungsstufe sowie die zurückgelegte Stufenlaufzeit bleiben auch im Fall einer möglichen Höhergruppierung erhalten.
- Wird bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH die beim Land zurückgelegte Beschäftigungszeit angerechnet? Ja. Die Beschäftigungszeit wird im Rahmen des Betriebsübergangs voll angerechnet.
- Kann sich meine Arbeitsstätte nach dem Übergang ändern?Ja. Im Rahmen des Betriebsübergangs übergehende Tarifbeschäftigte sind grundsätzlich an ihrer bisherigen Arbeitsstätte weiter zu beschäftigen. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Weiterbeschäftigung an einer anderen Arbeitsstätte unter Beachtung der besonderen persönlichen oder familiären Verhältnisse des Beschäftigten. Verlängert sich durch einen Wechsel der Arbeitsstätte der Arbeitsweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte des Beschäftigten um mehr als 15 Kilometer, zahlt die Autobahn GmbH pro Arbeitstag für jeden Mehrkilometer auf dem Hin- und Rückweg als Ausgleich 0,30 Euro. Die damit verbundene Verlängerung der Wegezeit wird, soweit kein Anspruch auf Außendienstzulage besteht, mit einem Pauschalbetrag von 15,00 Euro pro Stunde abgegolten.
- Sind auch Zulagen Teil der Besitzstandswahrung?Im Sinne einer umfassenden Besitzstandswahrung enthält der Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) neben Regelungen zur Wahrung der Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe und Stufenlaufzeit, auch Regelungen für die Weiterführung von bestehenden Zulagen, ebenso von kinderbezogenen Entgeltbestandteilen und Strukturausgleichen.
- Werden auch meine landesspezifischen Regelungen als Besitzstand gewahrt?Der Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) enthält in hohem Maße auch Regelungen für landesspezifische beziehungsweise landesrechtlich geregelte Ansprüche. Dadurch sind praktisch alle relevanten bisherigen Leistungen erfasst. Darüber hinaus erhält jeder im Rahmen des Betriebsübergangs übergehende Beschäftigte 50 Euro pro Monat als pauschalen Ausgleichsbetrag für alle ab dem Betriebsübergang eventuell nicht mehr anwendbaren und im EÜTV nicht ausdrücklichen geregelten Rechtspositionen landesspezifischer Art, unabhängig davon ob und ggf. in welcher Höhe eine restliche Differenz bestehen könnte.
- Gelten die Dienstvereinbarungen bei der Autobahn GmbH weiter?Zum Zeitpunkt des Übergangs geltende Dienstvereinbarungen gelten als Betriebsvereinbarungen bei der Autobahn GmbH für längstens 12 Monate nach Betriebsbeginn fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden. Neue Betriebsvereinbarungen werden bei der Autobahn GmbH zusammen mit den Betriebsträten entwickelt und abgeschlossen.
- Behalte ich mein Job-Ticket beim Übergang zur Autobahn GmbH? Die Autobahn GmbH hat sich im Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) verpflichtet, mit dem Land Hessen Gespräche zu führen, um zu erreichen, dass Leistungen des dort tariflichen geltenden Landestickets Hessen für vom Betriebsübergang betroffene Beschäftigte grundsätzlich erhalten bleiben. Bei einem Wegfall steht den betroffenen Beschäftigten eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70 Euro zu. Dies gilt sinngemäß für vergleichbare Leistungen, die von anderen Bundesländern gewährt werden. Eine Weiterführung bisher bestehender Job-Tickets oder Zuschüssen zu Job-Tickets, die nicht tarifvertraglich geregelt sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Autobahn GmbH wird auch prüfen, ob Mobilitätskonzepte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden können.
- Wer erhält einen Wechselzuschlag?Sofern Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis gemäß § 613a BGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz (FernstrÜG) von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft auf die Autobahn GmbH vor oder zum 01.01.2021 übergeht (der Regelfall der Reform) und vertraglich die ausschließliche Geltung des Tarifrechts für die Autobahn GmbH vereinbaren, haben sie Anspruch auf die Zahlung des einmaligen Wechselzuschlags in Höhe von 1.500 Euro. Dies gilt auch für Beschäftigte, die ohne einen Verwendungsvorschlag am oder vor dem Stichtag des Betriebsübergangs aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft zur Autobahn GmbH wechseln. Entsprechend übergehende Auszubildende haben Anspruch auf einen einmaligen Wechselzuschlag in Höhe von 500 Euro.
- Wie ist die Mitbestimmung in der Zeit bis zum 01.01.2021 geregelt?Für die Übergangszeit bis zur Wahl regulärer Betriebsräte in den Betrieben der Autobahngesellschaft gemäß Tarifvertrag zur Betriebsstruktur ist auf Grundlage eines Tarifvertrags ein Übergangsbetriebsrat eingerichtet, über den die Beschäftigten bereits vor ihrem Übergang bzw. ihrer Gestellung an die Autobahn GmbH an bestimmten anstehenden Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft beteiligt werden. Dieser Übergangsbetriebsrat nimmt damit auch das sog. Übergangsmandat gemäß Fernstraßen-Überleitungsgesetz wahr. Damit ist sichergestellt, dass es keine mitbestimmungsfreie Zeit gibt. Der Übergangsbetriebsrat setzt sich aus je zwei Mitgliedern pro Bundesland zusammen, die von den Stufenvertretungen oder vom zuständigen Gesamtpersonalrat in den Auftragsverwaltungen bestimmt wurden. Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen sind ebenfalls über den Übergangsbetriebsrat beteiligt. Der Übergangsbetriebsrat hat zum 01.01.2020 seine Arbeit aufgenommen.
- Wie sehen die zukünftigen Betriebsratsstrukturen bei der Autobahn GmbH aus? Für die zukünftigen Mitbestimmungsstrukturen sind klare Festlegungen getroffen worden: In der Zentrale, den Niederlassungen und relevanten Außenstellen werden Betriebsräte für die jeweils zugeordneten Betriebsstätten (Autobahnmeistereien, Fernmeldemeistereien, Betriebszentralen usw.) eingerichtet. Diese Betriebsräte entsenden Vertreter in einen Gesamtbetriebsrat. Mit der Betriebsaufnahme zum 01.01.2021 leitet der Übergangsbetriebsrat unverzüglich die Wahlen zu den neuen Betriebsräten ein.
- Was beinhaltet der neue Haustarifvertrag der Autobahn GmbH?Das neue Haustarifwerk wurde speziell für die Tarifbeschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes entwickelt und umfasst alle grundlegenden Tarifbestimmungen für diese. Es besteht im Kern aus dem Manteltarifvertrag (MTV), der die wesentlichen Beschäftigungsgrundlagen regelt, ferner dem Tarifvertrag über das Entgeltgruppenverzeichnis (TV EGV) mit Regelungen zur Eingruppierung. Ein Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für die Autobahn GmbH und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht, der sogenannte Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV), wurde ebenfalls abgeschlossen. Zusätzlich wurden Tarifverträge für Nachwuchskräfte der Autobahn GmbH (Auszubildende und Studierende) sowie Kraftfahrer abgeschlossen. Tarifverträge über die Errichtung eines Übergangsbetriebsrats und zur Regelung der Betriebsstruktur bei der Autobahn GmbH stellen eine umfassende Vertretung der Beschäftigten sicher und komplettieren das Haustarifwerk.
Reform
- Wie ist es überhaupt zu der Reform gekommen?Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 14. Oktober 2016 Eckpunkte beschlossen, mit denen die Finanzbeziehungen und der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom Jahr 2020 an neu geregelt werden soll. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999, in denen das deutsche Verfassungsgericht den bisherigen Finanzausgleich nur noch bis zum Jahr 2019 für zulässig erklärt hatte. In den Eckpunkten verständigten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf ein neues Konzept für den Finanzausgleich sowie auf Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass Bund und Länder ihre jeweiligen Aufgaben im föderalen System besser erfüllen können. Eine dieser Maßnahmen sieht vor, dass sich vom 01. Januar 2021 an nicht mehr die Länder im Auftrag des Bundes um den Bau, Ausbau und Erhalt der Autobahnen kümmern sollen, sondern der Bund als Eigentümer der Autobahnen diese Aufgabe selbst übernimmt. Zu diesem Zweck soll der Bund eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen gründen. Der Deutsche Bundestag hat am 01. Juni 2017 die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft (Die Autobahn GmbH des Bundes) und des Fernstraßen-Bundesamts beschlossen und der Bundesrat hat dem Gesetzespaket anschließend zugestimmt.
- Was war das Problem, das zur Reform geführt hat?Weil sich die Finanz- und Personalsituation von Land zu Land unterscheiden, kamen einige Länder mit der Planung neuer Bauprojekte deutlich langsamer voran als andere. Dennoch sahen sich manche Länder gezwungen, ihr Personal weiter zu reduzieren – unter anderem wegen der Schuldenbremse. In manchen Ländern führte das dazu, dass die Bauindustrie zuletzt Schwierigkeiten hatte, in den Straßenbauabteilungen überhaupt noch einen Ansprechpartner zu finden. Die Länder kamen deshalb bei der Umsetzung wichtiger Straßenprojekte sehr unterschiedlich voran. Mittel, die der Bund einem Land für ein bestimmtes Projekt zur Verfügung stellen wollte, konnten teilweise nicht abfließen, da die zuständige Straßenbauverwaltung mit dem Planen noch nicht fertig war.
- Was bedeutet die Reform für die Beschäftigten der Länder?Die Beschäftigten der Länder, die bisher für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Autobahnen zuständig waren, sollen die gleichen Aufgaben in den neuen Strukturen bei der Autobahn GmbH des Bundes und dem Fernstraßen-Bundesamt fortführen. Das Standortkonzept wurde so gestaltet, dass ihr weiterer Einsatz grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort erfolgen kann. Mit dem Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht (EÜTV Autobahn) wurde ein umfassender Besitzstand für die Beschäftigten vereinbart. Die rechtliche Grundlage stellt § 5 Abs. 1 FernstrÜG in Verbindung mit § 613a BGB dar. Danach gehen die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten der Länder im Aufgabenbereich „Bundesautobahnen“ auf die Autobahn GmbH kraft Gesetzes über. Von diesem Betriebsübergang erfasste Beschäftigte können dem Übergang jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang des diesbezüglichen Informationsschreibens widersprechen und verbleiben dann bei ihrem bisherigen Arbeitgeber. Beschäftigte, die dem Übergang widersprechen, werden dann vom Land zur Autobahn GmbH gestellt. Sie bleiben damit zwar rechtlich Beschäftigte des jeweiligen Bundeslandes, erbringen ihre Arbeitsleistung jedoch für die Autobahn GmbH. Die Möglichkeit der Personalgestellung ist in § 4 Abs. 3 TV-L/TV-H/TVöD geregelt: Werden Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung). Personalgestellung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten.
- Wie ist es überhaupt zu der Reform gekommen?Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 14. Oktober 2016 Eckpunkte beschlossen, mit denen die Finanzbeziehungen und der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom Jahr 2020 an neu geregelt werden soll. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999, in denen das deutsche Verfassungsgericht den bisherigen Finanzausgleich nur noch bis zum Jahr 2019 für zulässig erklärt hatte. In den Eckpunkten verständigten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf ein neues Konzept für den Finanzausgleich sowie auf Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass Bund und Länder ihre jeweiligen Aufgaben im föderalen System besser erfüllen können. Eine dieser Maßnahmen sieht vor, dass sich vom 01. Januar 2021 an nicht mehr die Länder im Auftrag des Bundes um den Bau, Ausbau und Erhalt der Autobahnen kümmern sollen, sondern der Bund als Eigentümer der Autobahnen diese Aufgabe selbst übernimmt. Zu diesem Zweck soll der Bund eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen gründen. Der Deutsche Bundestag hat am 01. Juni 2017 die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft (Die Autobahn GmbH des Bundes) und des Fernstraßen-Bundesamts beschlossen und der Bundesrat hat dem Gesetzespaket anschließend zugestimmt.
Wechselzuschlag
- Was sind der Wechselzuschlag und der Pauschalausgleich? § 30 des Einführungs- und Überleitungs-Tarifvertrags (EÜTV) der Autobahn sieht vor, dass Beschäftigte einen Anspruch auf Zahlung eines einmaligen Wechselzuschlags haben, wenn sie mit der Autobahn GmbH eine gesonderte Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH abschließen. Das schließt ausdrücklich auch die Geltung des EÜTV Autobahn mit ein, der die umfassenden Besitzstände sichert. Sinn und Zweck dieser gesonderten Vereinbarung ist die einheitliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH für alle ihre Beschäftigten, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Nach unserer Überzeugung und Vorstellung sollen für sämtliche Beschäftigte bei der Autobahn GmbH identische Arbeitsbedingungen gelten, unabhängig davon, ob eine Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht. Der Wechselzuschlag ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.500,00 Euro brutto für Tarifbeschäftigte und 500,00 Euro brutto für Auszubildende. Die gesonderte Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH wird Ihnen von der verantwortlichen Stelle der Autobahn GmbH bis Ende des Jahres 2020 mit der Bitte zugehen, diese zu unterschreiben. Die Zahlung des Wechselzuschlags ist dann bei rechtzeitiger unterschriebener Rücksendung bis spätestens 31.12.2020 an die Autobahn GmbH mit der Entgeltzahlung im Januar 2021 vorgesehen, also in dem ersten Monat, ab dem für die zur Autobahn GmbH übergegangenen Beschäftigten der Manteltarifvertrag (MTV Autobahn) rechtlich bindende Wirkung entfaltet. Der Überleitungstarifvertrag enthält zahlreiche Regelungen zur Besitzstandswahrung. Daneben enthält § 23 EÜTV Autobahn zusätzlich für alle am Stichtag übergeleiteten Beschäftigten einen Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszulage in Höhe von 50,00 Euro brutto. Die Ausgleichszulage wird pauschal für eventuell nicht weitergeführte Leistungen gezahlt. Auf sie besteht ein Anspruch auch ohne vorherigen Nachweis, dass tatsächlich eine Zulage weggefallen ist. Alle zum Stichtag übergeleiteten Beschäftigten gem. § 1 Abs. 1 Satz Buchstabe a) oder b) EÜTV erhalten diesen Ausgleich, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder in Teilzeit tätig sind. Der Betrag erhöht sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den hierfür von den Tarifvertragsparteien festgelegten Prozentsatz. Ein Abschmelzen ist tarifvertraglich nicht vorgesehen. Der Pauschalausgleich wird mit dem Gehalt ausgezahlt.
- Erhalten auch Teilzeitbeschäftigte den Wechselzuschlag?Ja, auch Teilzeitbeschäftigte erhalten den vollen Wechselzuschlag und den vollen Pauschalausgleich.
- Muss der Wechselzuschlag/Pauschalausgleich besteuert werden?Ja, der Wechselzuschlag und der Pauschalausgleich sind steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt.
- Wieso muss ich zur ausschließlichen Geltung des MTV Autobahn ausdrücklich zustimmen?Das Tarifwerk der Autobahn GmbH soll allen Beschäftigten in gleichem Umfang zugutekommen. Wir haben deshalb in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften festgelegt, dass möglichst alle Tarifbeschäftigten – auch die Gewerkschaftsmitglieder – unabhängig von einer etwaigen Tarifbindung kraft Mitgliedschaft die ausschließliche Geltung des neuen Tarifwerks der Autobahn GmbH vereinbaren sollen. Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag mit abgeschlossen hat, gelten die ausgehandelten Tarifvertragsregelungen sofort nach Ihrem Übergang. Enthält Ihr Arbeitsvertrag jedoch eine bestimmte Bezugnahmeregelung, kann es sein, dass bei einzelnen Punkten die bisher in Ihrem Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge weiterhin zu berücksichtigen sind. Damit wären zwei verschiedene Tarifverträge für Sie gültig – das wäre sehr kompliziert. Dies möchten wir vermeiden. Stattdessen gilt durch Ihre Unterschrift unter die beigefügte Vereinbarung ab Ihrem Übergang nur noch der Tarifvertrag der Autobahn GmbH. Das ermöglicht uns eine effektive Personalarbeit und gibt Ihnen Klarheit über die für Sie geltenden, attraktiven Tarifvertragsbedingungen. Wenn Sie ab dem 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH beschäftigt werden, aber nicht Mitglied einer der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften sind, wird das Tarifwerk der Autobahn GmbH für Sie nicht unbedingt automatisch gültig. Um hier sicher zu gehen, dass der vorteilhafte Tarifvertrag der Autobahn GmbH auch für Sie gilt, können Sie ihn mit Ihrer Unterschrift unter die Ihnen zugehende Vereinbarung anerkennen.
- Was sind die Auswirkungen einer Nicht-Zustimmung zum MTV Autobahn?Wenn Sie dem Personalübergang nicht widersprochen haben, jedoch die Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des MTV Autobahn nicht unterzeichnet haben, geht Ihr Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB trotzdem auf die Autobahn GmbH über. Die Autobahn GmbH tritt dann in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers ein. Wenn Sie der ausschließlichen Geltung des MTV Autobahn nicht zustimmen, stellt sich die Frage, inwiefern Ihre Besitzstände gewahrt werden. Hier können verschiedene Sachverhalte zusammentreffen. Grundsätzlich kann dies zur Folge haben, dass das vorteilhafte Tarifwerk der Autobahn GmbH keine Anwendung auf Ihr Arbeitsverhältnis findet. Stattdessen gilt das bisher für Sie geltende Tarifwerk (TV-L, TV-H oder TVöD) – entweder im „eingefrorenen“ Zustand oder aber „dynamisch“, d. h. unter Berücksichtigung zukünftiger Tarifanpassungen – weiter. Das Tarifwerk der Autobahngesellschaft kann dennoch – zumindest teilweise – für Sie gelten, wenn Sie Mitglied einer der tarifschließenden Gewerkschaften (d.h. Ver.di, IG Bau, GdP, GEW oder eine Fachgewerkschaft des dbb) sind oder wenn Ihr Arbeitsvertrag eine sogenannte große dynamische Bezugnahmeklausel enthält. Derartige Bezugnahmeklauseln können zu einem Wechsel des anwendbaren Tarifwerks führen. Dies müsste im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Eine Prüfung ist aber aufgrund der großen Zahl übergehender Personen nicht möglich. Stattdessen greift hier der sogenannte Pauschalausgleich, wie er oben beschrieben ist. Das heißt, § 23 EÜTV Autobahn regelt für alle am Stichtag übergeleiteten Beschäftigten einen Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszulage in Höhe von 50,00 Euro (Pauschalausgleich für nicht weitergeführte Leistungen), ohne vorherigen Nachweis, dass tatsächlich eine Zulage weggefallen ist.
- Wieso wird die ausschließliche Geltung des MTV Autobahn erst jetzt abgefragt? Wieso konnte man nicht mit der Zustimmung zum Personalübergang auch gleichzeitig dem MTV Autobahn zustimmen?Die Unterrichtung zum Personalübergang erfolgte durch das jeweilige Bundesland – auch Ihre Rückantwort erfolgte an das Land. Erst dann war klar, welche Beschäftigten tatsächlich zur Autobahn GmbH wechseln. Nur diese Beschäftigten erhalten die Vereinbarung zur ausschließlichen Geltung des Tarifwerks der Autobahn GmbH.
- Muss die ausschließliche Geltung des MTV Autobahn in einem neuen Arbeitsvertrag vereinbart werden?Nein, es ist ausreichend, die ausschließliche Geltung des Tarifwerks der Autobahn GmbH durch Ihre Unterschrift auf der gesonderten Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH anzuerkennen. Diese Vereinbarung geht Ihnen bis Ende des Jahres 2020 zu.
- Wer sind die Empfänger der Vereinbarung/Zustimmungserklärung? Alle Tarifbeschäftigten, die für einen Personalübergang im Sinne des § 613a BGB vorgesehen sind, werden bis Ende des Jahres 2020 ein Schreiben mit der Vereinbarung der ausschließlichen Geltung des Tarifwerks der Autobahn GmbH erhalten. Das Schreiben erhalten alle Beschäftigten unabhängig von ihrem jeweiligen Arbeitszeitmodell, für die bisher der TVöD, TV-L oder TV-H galt. Dies gilt auch für befristete Beschäftigte, die für einen Personalübergang vorgesehen sind sowie für Teilzeitkräfte. Beamte sind von einem Personalübergang nach § 613a BGB nicht betroffen. Für sie gilt auch nicht das Tarifwerk der Autobahn GmbH. Sie haben daher auch keinen Anspruch auf den Wechselzuschlag. Ausgenommen sind beurlaubte Beamte, die einen Arbeitsvertrag mit der Autobahn GmbH abschließen. Für diese gilt der MTV Autobahn automatisch, indem sie den Arbeitsvertrag mit der Autobahn unterzeichnen. Da es sich hier aber um eine Neueinstellung handelt, erhalten sie keinen Wechselzuschlag – da neueingestellte Personen nicht übergehen im Sinne des § 613a BGB. Auch Gestellte (Tarifbeschäftige) erhalten den Wechselzuschlag nicht, denn sie bleiben weiter beim jeweiligen Land angestellt.
- Erhalte ich den Wechselzuschlag auch, wenn ich mich erst in 2021 für die Geltung des MTV Autobahn entscheide?Die Frist zur Zustimmung des MTV Autobahn läuft am 31.12.2020 ab. Erfolgt Ihre Zustimmung erst danach, erhalten Sie keinen Wechselzuschlag mehr. Nur wer bis 31.12.2020 zustimmt, erhält den Wechselbonus.
- Gibt es einen Weg, sich im Jahr 2020 noch nachträglich für den Personalübergang zur Autobahn GmbH zu entscheiden und damit den Wechselzuschlag zu erhalten, nachdem Sie dem Übergang bereits widersprochen haben?Wenn Sie dem Übergang widersprochen haben, ist Ihr Widerspruch zum Übergang verbindlich. Ohne Weiteres ist ein Umentscheiden nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht möglich. Dazu muss der Widerspruch widerrufen werden. Der Widerruf ist jedoch nur möglich, wenn sowohl der bisherige Arbeitgeber als auch die Autobahn GmbH zustimmen. Ihr bisheriger Arbeitgeber ist in diesem Fall der erste Ansprechpartner. Alles Weitere wie z. B. eine eventuelle Zahlung des Wechselzuschlages ist dann erstens von der Entscheidung Ihres bisherigen Arbeitgebers abhängig, zweitens davon, ob Ihr Widerruf des Widerspruchs noch rechtzeitig aufgehoben würde und drittens davon, ob Sie in der Folge die Anerkennung des MTV Autobahn noch fristgerecht, also bis zum 31.12.2020, vollziehen könnten.
- Wie läuft der Prozess für Gewerkschaftsmitglieder?Das Tarifwerk der Autobahn GmbH soll allen Beschäftigten in gleichem Umfang zugutekommen. Wir haben deshalb in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften festgelegt, dass möglichst alle Tarifbeschäftigten – auch die Gewerkschaftsmitglieder – unabhängig von einer etwaigen Tarifbindung kraft Mitgliedschaft die ausschließliche Geltung des neuen Tarifwerks der Autobahn GmbH vereinbaren sollen. Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag mit abgeschlossen hat, gelten die ausgehandelten Tarifvertragsregelungen sofort nach Ihrem Übergang. Enthält Ihr Arbeitsvertrag jedoch eine bestimmte Bezugnahmeregelung, kann es sein, dass bei einzelnen Punkten die bisher in Ihrem Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge weiterhin zu berücksichtigen sind. Damit wären zwei verschiedene Tarifverträge für Sie gültig – das wäre sehr kompliziert. Dies möchten wir vermeiden. Stattdessen gilt durch Ihre Unterschrift unter die beigefügte Vereinbarung ab Ihrem Übergang nur noch der Tarifvertrag der Autobahn GmbH. Aus Datenschutzgründen erfährt die Autobahn GmbH nicht, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind. Wenn Sie als Gewerkschaftsmitglied automatisch die ausschließliche Geltung des MTV Autobahn vereinbaren, aber die Vereinbarung nicht unterschreiben, können wir nur feststellen, dass Sie die Vereinbarung zur Anerkennung des MTV Autobahn nicht unterzeichnet haben. Daher können wir in diesem Fall auch keinen Wechselzuschlag auszahlen. Um den Wechselzuschlag bzw. die Ausgleichspauschale zu erhalten, müssen Sie nicht extra einer Gewerkschaft beitreten. Der Wechselzuschlag wird für die ausschließliche Vereinbarung des Tarifwerks der Autobahn GmbH gezahlt, unabhängig davon, ob Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. Es reicht aus, die Vereinbarung zur ausschließlichen Anerkennung des Tarifwerks der Autobahn GmbH zu unterschreiben, die Sie bis Ende des Jahres erhalten.
- Muss ich den Wechselzuschlag zurückzahlen, wenn ich von meinem Rückkehrrecht zum Land (Bayern und Hessen) Gebrauch mache?Nein, eine Rückzahlungsverpflichtung besteht laut Tarifvertrag nicht.
- Was sind der Wechselzuschlag und der Pauschalausgleich? § 30 des Einführungs- und Überleitungs-Tarifvertrags (EÜTV) der Autobahn sieht vor, dass Beschäftigte einen Anspruch auf Zahlung eines einmaligen Wechselzuschlags haben, wenn sie mit der Autobahn GmbH eine gesonderte Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH abschließen. Das schließt ausdrücklich auch die Geltung des EÜTV Autobahn mit ein, der die umfassenden Besitzstände sichert. Sinn und Zweck dieser gesonderten Vereinbarung ist die einheitliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH für alle ihre Beschäftigten, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Nach unserer Überzeugung und Vorstellung sollen für sämtliche Beschäftigte bei der Autobahn GmbH identische Arbeitsbedingungen gelten, unabhängig davon, ob eine Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht. Der Wechselzuschlag ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.500,00 Euro brutto für Tarifbeschäftigte und 500,00 Euro brutto für Auszubildende. Die gesonderte Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH wird Ihnen von der verantwortlichen Stelle der Autobahn GmbH bis Ende des Jahres 2020 mit der Bitte zugehen, diese zu unterschreiben. Die Zahlung des Wechselzuschlags ist dann bei rechtzeitiger unterschriebener Rücksendung bis spätestens 31.12.2020 an die Autobahn GmbH mit der Entgeltzahlung im Januar 2021 vorgesehen, also in dem ersten Monat, ab dem für die zur Autobahn GmbH übergegangenen Beschäftigten der Manteltarifvertrag (MTV Autobahn) rechtlich bindende Wirkung entfaltet. Der Überleitungstarifvertrag enthält zahlreiche Regelungen zur Besitzstandswahrung. Daneben enthält § 23 EÜTV Autobahn zusätzlich für alle am Stichtag übergeleiteten Beschäftigten einen Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszulage in Höhe von 50,00 Euro brutto. Die Ausgleichszulage wird pauschal für eventuell nicht weitergeführte Leistungen gezahlt. Auf sie besteht ein Anspruch auch ohne vorherigen Nachweis, dass tatsächlich eine Zulage weggefallen ist. Alle zum Stichtag übergeleiteten Beschäftigten gem. § 1 Abs. 1 Satz Buchstabe a) oder b) EÜTV erhalten diesen Ausgleich, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder in Teilzeit tätig sind. Der Betrag erhöht sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den hierfür von den Tarifvertragsparteien festgelegten Prozentsatz. Ein Abschmelzen ist tarifvertraglich nicht vorgesehen. Der Pauschalausgleich wird mit dem Gehalt ausgezahlt.
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