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Status: In Planung Region: Westfalen, …

Autobahn: A 2, A 31, …Umbau des Autobahndreiecks Bottrop

Die Autobahn Westfalen baut in den kommenden Jahren das Autobahndreieck Bottrop um. Damit wird die Verbindung zwischen der A2 im Ruhrgebiet und der A31 Richtung Nordsee noch leistungsfähiger.

Daten & Fakten

Autobahnen

A2 & A31

Projektbeschreibung

Die Autobahn Westfalen baut in den kommenden Jahren das Autobahndreieck Bottrop (AD Bottrop) um. Damit wird die Verbindung zwischen der A2 im Ruhrgebiet und der A31 zur Nordsee noch leistungsfähiger und sicherer. Die Ein- und Ausfahrten der A2 und A31 werden verlängert und die Verbindungsfahrbahnen zwischen der A2 und der A31 werden um eine Fahrspur verbreitert. Grund dafür ist, dass die aktuelle, überwiegend einspurige Verkehrsführung der Verbindungsfahrbahnen (Rampen) und die hohe Verkehrsbelastung häufig Stau und gefährliche Situationen bis hin zu Unfällen verursachen.

Der geplante Umbau umfasst Abschnitte der A2 und der A31. An der A2 beginnt der betroffene Abschnitt westlich des Autobahndreiecks Bottrop in Höhe der Straße Mauskirchweg und endet östlich des Autobahndreiecks an der Bottroper Straße (L511). An der A31 nördlich des Dreiecks Bottrop endet der Abschnitt des geplanten Umbaus in Höhe der Hegestraße (K11).

Der Umbau umfasst auch die westlich des Autobahndreiecks Bottrop liegende Anschlussstelle Bottrop, welche die Landesstraße L631 (Kirchhellener Straße) mit der A2 verknüpft.

 

Umbau der Verbindungsrampen

Ein wesentlicher Bestandteil der Baumaßnahme ist der Neubau einer leistungsfähigeren Verbindungsfahrbahn Oberhausen (A2) – Emden (A31). Diese wird nicht mehr als Schleifenrampe mit geringem Kurvenradius, sondern als verkehrsfreundliche sogenannte halbdirekte Verbindungsfahrbahn neu gebaut. Durch den größeren Kurvenradius ist eine höhere Fahrtgeschwindigkeit möglich (siehe Bild oben).

Weiterhin ist die Verbreiterung aller Verbindungsfahrbahnen um eine Fahrspur vorgesehen, damit den Verkehrsteilnehmenden künftig zwei Fahrstreifen beim Autobahnwechsel zur Verfügung stehen.

Neben den genannten Umbaumaßnahmen am AD Bottrop umfasst die Maßnahme die Erweiterung der nördlichen Ausfahrt der Anschlussstelle Bottrop. Diese wird um einen zusätzlichen Rechtsabbiegestreifen in Fahrtrichtung Bottrop-Zentrum erweitert, sodass für das Rechtsabbiegen in die Kirchhellener Straße insgesamt zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit für die Entstehung eines Rückstaus verringert.

 

Neubau und Erweiterung von Brücken und Durchlässen

Der Umbau des Dreiecks Bottrop umfasst auch den Um- und Neubau von Brückenbauwerken (Unter- und Überführungen sowie Durchlässe für Gewässer, siehe Bild oben). Im Zuge der A2 wird das Brückenbauwerk „Rabenbrokweg“ (Reitweg) zurückgebaut und das Brückenbauwerk „Bernhard-Jäger-Weg“ als neuer Reitweg ertüchtigt. Weiterhin werden die Brückenbauwerke „Herzogstraße“ und „Kirchhellener Straße“ an gleicher Stelle neu gebaut. Im Autobahndreieck werden die beiden Unterführungen der Verbindungsfahrbahnen Emden (A31)–Hannover (A2) und Oberhausen (A2)–Emden (A31) ebenfalls durch Neubauten ersetzt. Zusätzlich wird der Durchlass der Boye für die Unterquerung der A2 verbreitert neu hergestellt.

Im Zuge der A31 werden das Brückenbauwerk für den Waldweg „Vöingholz“ sowie der Durchlass für den Spechtsbach zur Unterquerung der A31 an der östlichen Seite verlängert.

Zeitplan

September 2016
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Dezember 2017
Genehmigung des Vorentwurfs

Bis Sommer 2020
Erstellung der Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens

August/September 2020
Offenlage (Auslegung) der Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens

Derzeit

  • Erstellung von Gegenäußerungen zu Einwendungen und Stellungnahmen
  • Erörterungstermin
  • Planfeststellungsbeschluss

 

Historie

Das Autobahndreieck Bottrop verknüpft seit 1987 die Bundesautobahnen A2 und A31. Die A2 führt in Richtung Westen nach Oberhausen und in Richtung Osten nach Hannover. Die A31 beginnt im Autobahndreieck Bottrop und führt in Richtung Norden nach Emden. Westlich des Autobahndreiecks Bottrop befindet sich in unmittelbarer Nähe die Anschlussstelle Bottrop, welche die Landesstraße L631 (Kirchhellener Straße) und somit die Bottroper Innenstadt mit der A2 verbindet.

Die A2 ist eine hochbelastete Fernautobahn mit viel Schwerverkehr, die unter anderem das westliche Ruhrgebiet (Oberhausen) mit dem Oberzentrum Dortmund verknüpft. Auch das Autobahndreieck Bottrop weist mit dem Anschluss an die A31 ins Emsland entsprechend viel Verkehr auf: Etwa ein Drittel des Verkehrs auf der A2 in Fahrtrichtung Hannover verlässt am Autobahndreieck Bottrop die A2 und wechselt auf die A31 in Fahrtrichtung Emden.

Überlastete Verbindungsfahrbahnen sorgen für Gefahr

Auf den Verbindungsfahrbahnen im Autobahndreieck Bottrop steht jeweils nur eine Fahrspur zur Verfügung. Zudem wird die Verbindungsfahrbahn Oberhausen (A2)–Emden (A31) als Schleifenrampe geführt. Diese kann nur mit einer geringen Geschwindigkeit befahren werden. Als Folge bilden sich bei hoher Verkehrsbelastung Staus.

Auch auf der Verbindungsfahrbahn Emden (A31)–Oberhausen (A2) bildet sich häufig Stau. Die Fahrzeuge können sich dann von der Anschlussstelle Bottrop zurück bis auf die A31 stauen. Dadurch besteht ein hohes Gefahrenpotential und es kommt immer wieder zu Unfällen an den Stauenden.

Durch die hohe, auch überregionale Bedeutung des Autobahndreiecks Bottrop ist der Umbau im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit hoher Priorisierung (Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung, VB-E) aufgeführt. Durch den geplanten Umbau wird sich die Situation erheblich verbessern.

Verkehr

Das Autobahndreieck Bottrop verknüpft die Bundesautobahnen A2 und A31 miteinander und sorgt damit für eine wichtige Verbindungen im nördlichen Ruhrgebiet und darüber hinaus. Da diese Autobahnen – insbesondere im Bereich des Dreiecks Bottrop – hoch belastet sind, wird der Umbau des Autobahndreiecks zur Erhöhung der Kapazität der Verbindungsfahrbahnen im Dreiecks Bottrop sowie der Ein- und Ausfahrten an der A2 und der A31 führen.

Verkehrsuntersuchungen zeigen, dass der Verkehrsablauf mit den einstreifigen Verbindungsfahrbahnen im Autobahndreieck keine ausreichende Qualität aufweist. Als Folge kommt es zu stockendem Verkehr und Stau. Die Ergebnisse einer Verkehrsprognose für das Jahr 2030 zeigen, dass der Verkehr des Autobahndreieck Bottrop nach dem Umbau leistungsfähig ist. Demnach ist der Umbau des Autobahndreiecks Bottrop als notwendig einzustufen.

Lärmschutz

Durch den Umbau des Autobahndreiecks Bottrop wird die Lärmsituation für die Anwohner verbessert. Durch neue und höhere Lärmschutzwände sowie den Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags können im Vergleich zum Bestand die Immissionswerte für alle Gebäude reduziert werden. Somit können die Grenzwerte tagsüber eingehalten werden. Nachts verbleiben einige Gebäude, an denen die Grenzwerte durch passive Lärmschutzmaßnahmen (wie z.B. Schallschutzfenster oder Lüfter) eingehalten werden können.

 

Grunderwerb

Gemäß geltendem Straßenbaurecht muss der Straßenbaulastträger auch Eigentümer der für den Bau einer Autobahn erforderlichen Grundstücke sein. Daher muss der Straßenbaulastträger – in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland – diese Grundstücke zunächst erwerben.

Für die Umbaumaßnahme am Dreieck Bottrop stellt sich der Flächenbedarf wie folgt dar:

  • Erworben werden müssen ca. 0,7 Hektar Fläche
  • Dauerhaft beschränkt (das bedeutet, zukünftig ständig beansprucht) werden müssen ca. 16 Hektar – dies wird im Grundbuch durch Eintragungen beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten gesichert
  • Während der Bauzeit vorübergehend in Anspruch genommen werden müssen ca. 30 Hektar

Hierfür sind voraussichtlich Verhandlungen mit etwa elf betroffenen privaten Eigentümern sowie weiteren Pächtern und Mietern notwendig. Für die Maßnahme müssen keine Gebäude abgerissen werden.

Der benötigte Grundstücksbedarf ist in erster Linie durch einen sogenannten freihändigen Erwerb sicherzustellen. Das bedeutet, dass der Erwerb durch einen notariell beglaubigten Kaufvertrag erfolgen muss.

Der freihändige Erwerb durch den Straßenbaulastträger erfolgt immer zur Vermeidung einer etwaigen Enteignung. Daher sind für die Bemessung der Gegenleistung die Entschädigungsgrundsätze des Enteignungsrechts heranzuziehen. Das bedeutet, dass der Betroffene nicht besser und nicht schlechter gestellt werden darf als er es in einem hypothetischen Enteignungsverfahren der Fall wäre.

Die zu zahlende Entschädigung stellt einen Wertausgleich und keinen Schadenersatz dar. Dem Betroffenen soll durch den Wertausgleich ermöglicht werden, sich eine Sache gleicher Art und Güte zu erwerben.

Das Ziel der Autobahn Westfalen ist es, dass die betroffenen Eigentümer die ihnen zustehenden Entschädigungsbeträge vor Beginn der Bauarbeiten ganz oder mindestens teilweise erhalten und die Bauarbeiten zügig durchgeführt werden können. Daher wird frühzeitig mit dem Grunderwerb begonnen.

Die Aufnahme der Grunderwerbsverhandlungen setzt u.a. die folgenden drei Punkte voraus:

  • Bereitstellung der für den Erwerb erforderlichen Haushaltsmittel
  • Vorliegen detaillierter Planunterlagen
  • Beginn der Baumaßnahme innerhalb eines angemessenen und absehbaren Zeitraumes

Natur

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der Landschaftspflegerische Begleitplan (kurz: LBP) stellt in Text und Karten die geeigneten Maßnahmen dar, die zur Kompensation sowie zur Vermeidung und Minimierung der durch die Baumaßnahme verursachten Eingriffe notwendig sind.

Der im LBP zum Dreieck Bottrop ermittelte, nicht vermeidbare Eingriff in Natur und Landschaft, wird durch die folgenden vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit einer damit einhergehenden Aufwertung vollständig kompensiert:

  • Wiederentwicklungen von Wald- und Gehölzflächen im Baufeld nach Abschluss der Straßenbauarbeiten
  • Entsiegelungsmaßnahmen
  • Gehölzpflanzungen auf entstehenden Restflächen
  • Stilllegung eines bewirtschafteten Erlenmischwaldes
  • Umwandlung von Hochstaudenfluren in artenreiche Mähwiesen
  • Umwandlung eines Pappel-Erlen-Mischwaldes zu einem naturnahen Laubwald (z.B. durch Beendigung der kommerziellen Holznutzung in einem bewirtschafteten Erlenmischwald, inkl. Monitoring und adaptivem Management der Flächen oder durch Waldumbau).

 

Artenschutzbeitrag (ASB)

Der Artenschutzbeitrag (ASB) fasst zum einen die Ergebnisse von artenschutzrechtlichen Geländeerhebungen (Kartierungen) zusammen und behandelt zum anderen die Prognose von artenschutzrechtlichen Konflikten, die bau-, anlage- und betriebsbedingt durch das Umbauvorhaben am Autobahndreieck Bottrop verursacht werden können. Zudem werden im ASB Maßnahmen entwickelt, die diesen Konflikten entgegenwirken. Diese Maßnahmen werden zusätzlich in den LBP übernommen, was zu einer Verzahnung der beiden Fachgutachten führt.

Die im ASB entwickelten Maßnahmen setzen sich wie folgt zusammen (Auswahl):

  • Anbringen von Fledermauskästen für Baumfledermäuse vor Beginn der Fällarbeiten
  • Sanierungsbedürftige Bauwerke sind frühzeitig mit Sperrpflanzungen und Leitpflanzungen (Umleitungen) gegen Fehlnutzung zu sichern
  • Gehölze werden nur von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt
  • Zur Vermeidung von sonstigen baubedingten Irritationen und Ausweichflügen in den Straßenverkehr ist auf der Ostseite der A31 eine Überflughilfe für die Bauzeit bis zum Wiederaufwachsen der Böschungsgehölze erforderlich
  • Einsatz einer qualifizierten artenschutzrechtliche Baubegleitung

Die Artenschutzmaßnahmen sowie die im LBP entwickelten Maßnahmen sind später, im Rahmen der Ausführungsplanung, nach den einschlägigen Vorschriften und Regelwerken, z.B. für Querungshilfen und Ausgleichsmaßnahmen, weiter auszuarbeiten.

LBP und ASB sind Bestandteile der Planfeststellungsunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind. Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden auch die naturschutzrechtlichen Fachgutachten zusammen mit dem Bauentwurf rechtsverbindlich.

 

Wasser

Im Rahmen der Umbaumaßnahme des Autobahndreiecks Bottrop wird neben der Überprüfung des Kanalbestandes auch abschnittsweise der Neubau der Straßenentwässerung erforderlich.

Die Autobahn Westfalen strebt die Abkopplung der Straßenentwässerung vom städtischen Kanalnetz an. Während im Bestand ein Teil des Niederschlagswassers noch in die städtische Kanalisation und der andere Teil ungedrosselt und unbehandelt in die Gewässer eingeleitet wird, soll zukünftig eine zentrale Behandlung an zwei Standorten und eine Regenrückhaltung an einem Standort stattfinden. Anschließend soll das behandelte Niederschlagswasser an zwei Stellen in die Gewässer eingeleitet werden.

Schadstoffe

Für die Planungen des Umbaus hat die Autobahn Westfalen geprüft, ob die Luftkonzentrationen verkehrsbedingter Schadstoffe (NO2 und Feinstaub) sich durch den geplanten Umbau unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Hintergrundbelastung in gesetzlich unzulässigem Maße erhöhen.

Die Beurteilung der Luftschadstoffimmissionen erfolgte im Vergleich mit bestehenden Grenzwerten der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und relativ zum Prognosenullfall, also zum Fall mit bestehendem Straßennetz mit Verkehrsdaten für das Prognosejahr 2030. Dabei ist maßgebend, ob die berechneten Immissionen zu Überschreitungen der in der 39. BImSchV festgelegten Grenzwerte im Bereich sensibler Nutzungen, wie z.B. Wohngebieten, führen.

Für den größten Teil der Wohnbebauung im Untersuchungsgebiet sind jedoch keine Konflikte mit den Grenzwerten nach der 39. BImSchV festgestellt. Dort führen die Planungen überwiegend zu leichten Abnahmen der Schadstoffbelastungen.

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