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Status: In Planung Region: Rheinland, …

Autobahn: A 59, …Ausbau zwischen Köln-Porz und Bonn-Nordost

Die Autobahn GmbH Rheinland plant den Ausbau der A59 zwischen Köln-Porz und Bonn-Nordost.

Daten & Fakten

Gesamtlänge

ca. 23 km

Projektbeschreibung

Die A59 im südlichen NRW stellt eine wichtige regionale Verkehrsachse zwischen der Stadt Köln und der Gesamtregion Bonn/Rhein-Sieg-Kreis dar. Durch die hohe und wachsende Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, die vielfältigen Gewerbe- und Industrieansiedlungen im unmittelbaren Bereich und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der gesamte Streckenabschnitt zwischen Köln-Porz und Bonn verkehrlich als sehr stark belastet anzusehen. Der Ausbau der A59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost ist in dem aktuell gültigen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen aus dem Jahr 2016 als „vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“ ausgewiesen. Im Rahmen einer vierstufigen Priorisierung von Straßenbauprojekten stellt dies die höchste Kategorie dar.

Die A59 wurde in den 1960er Jahren zwischen Köln und Bonn als Ersatz für die B8 gebaut. Seit der Freigabe 1970 nahm der Verkehr auf der vierspurigen Straße stetig zu. In einigen Abschnitten wie zwischen den Anschlussstellen Wahn und Flughafen oder den Autobahndreiecken Sankt Augustin-West und Bonn-Nordost wurden durch Ummarkierung und damit dem Wegfall der Standstreifen drei Fahrspuren geschaffen, um dem hohen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Die Autobahn soll nun auf ihrem gesamten 23 Kilometer langen Verlauf (bis zum Autobahnkreuz Bonn-Ost) mindestens sechs Fahrspuren inkl. Standstreifen bekommen.

Die Planung der A59 wird auch von dem Bedarfsplanprojekt A553 Rheinspange beeinflusst.

Besondere Herausforderungen

Besondere Herausforderungen beim Ausbau der A59 sind die teilweise dichten Bebauungen entlang der Strecke, die vielfältigen Versorgungsleitungen (Pipelines und Hochspannungsleitungen) sowie die Querung eines Naturschutzgebietes.

Autobahndreieck Köln-Porz bis Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn

Dieser Abschnitt ist planerisch am weitesten vorbereitet. Der Ausbau dieses Abschnitts wurde 2004 als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft, um dem wachsenden Verkehrsaufkommen zu begegnen. Am 23. April 2018 wurde der Planfeststellungsbeschluss von der Bezirksregierung Köln erlassen. Dieser ist aufgrund laufender Gerichtsverfahren infolge von Klagen noch nicht rechtskräftig. Aufgrund einiger straßenplanerischen Anpassungen ist ein Planänderungsverfahren erforderlich.

Zwischen 2005 und 2015 nahm die Verkehrsbelastung um rund 20 % zu. 2015 nutzten täglich durchschnittlich etwa 112.000 Kraftfahrzeuge die A59 in diesem Bereich. Daher wird in Fahrtrichtung Köln schon heute der ehemalige Standstreifen als dritte Fahrspur mitbenutzt. Pannen, Unfälle oder Baustellen führen sofort zu erheblichen Störungen im Verkehrsfluss. Ebenso stellt der kurze Abstand zwischen der Tankanlage „Schloss Röttgen“ zum Autobahndreieck Köln-Porz aufgrund der kurzen Verflechtungsstrecken ein Verkehrssicherheitsrisiko dar.

Bis 2025 wird eine weitere Zunahme des Verkehrs auf 125.500 Kfz pro Tag prognostiziert. Ein Ausbau der A59 ist daher zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Verkehrsqualität dringend erforderlich.

6-spuriger Ausbau in Abschnitt 1

Die Möglichkeiten für den sechsspurigen Ausbau werden maßgeblich durch die vorhandene Bebauung, die beiden Tankanlagen „Schloss Röttgen“ sowie der Bahnstrecke zum Flughafen bestimmt. Daher erfolgt die Verbreiterung des Straßenquerschnitts symmetrisch an beiden Außenseiten.

Künftig wird der Verkehr der A59 auf drei durchgehenden Fahrspuren je Fahrtrichtung geführt. Ein Verflechtungsstreifen je Richtung sowie teilweise Standstreifen komplettieren den Ausbau der Autobahn. Neue Verkehrsbeziehungen werden keine hinzukommen. Die größte Veränderung ist die Separierung der Verkehre der A59 und A559 im Dreieck Köln-Porz, die künftig durch eine Betonschutzwand baulich voneinander getrennt geführt werden. Durch diese Änderung wird die Anbindung der Tankanlage „Schloss Röttgen“ gegenüber dem heutigen Zustand eingeschränkt werden. Nach der baulichen Trennung der beiden Autobahnen kann die Tankanlage in Fahrtrichtung Bonn nicht mehr von der A559 aus erreicht werden. In Fahrtrichtung Köln entfällt die Verbindung von der Tankanlage auf die A559.

Bedingt durch den Ausbau der A59 muss die vorhandene Gas-Pipeline der Open Grid Europe GmbH vor Ausbaubeginn umgelegt werden, da diese in dem geplanten Ausbaubereich liegt und nicht überbaut werden darf.

Lärmschutz

Der durchgehende Ausbau der A59 auf dann sechs Fahrspuren ist als „wesentliche Änderung“ einzustufen. Somit ist die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen nach den Kriterien der sog. „Lärmvorsorge“ rechtlich sichergestellt.

Der Lärmschutz für den angrenzenden Stadtteil Porz-Eil erfolgt vor allem in aktiver Form. Zum einen wird lärmmindernder Asphalt (offenporiger Asphalt (OPA) / Flüsterasphalt) eingebaut. Dieser reduziert die Rollgeräusche der Fahrzeuge um bis zu -5 dB(A). Zum anderen werden in Fahrtrichtung Köln rund 400 m, in Richtung Bonn rund 1,1 km neue Lärmschutzwände gebaut bzw. alte Wände durch neue ersetzt. Die neuen Lärmschutzwände werden bis zu 7 m hoch sein.

Bei Überschreitung der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte kann darüber hinaus passiver Lärmschutz beansprucht werden.

Neubau von vier Brücken über die A59

Im Zuge des Ausbaus müssen auch die vier die A59 überführenden Brückenbauwerke in diesem Abschnitt abgebrochen und neu gebaut werden. Für den Zeitraum des Abbruchs und der Herstellung wird es zu Unterbrechungen der bisherigen Querungsmöglichkeiten der A59 kommen. Die Brücke im Verlauf der L358 (Theodor-Heuss-Straße) wird in dieser Zeit durch eine provisorische Brücke einschließlich einer einseitigen Geh- und Radwegführung ersetzt werden. Die Fußgängerbrücke „Heumarer Straße“ wird ebenso wie der Wirtschaftsweg während der Neubauphase entfallen. Das Bauwerk im Verlauf der K19 (Hirschgraben) wird eingeschränkt zur Verfügung stehen. Hier erfolgt der Abbruch halbseitig, so dass eine Brückenhälfte dem Verkehr zur Verfügung steht.

Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn bis Tank- & Rastanlage Liburer Heide

Der 6,4 Kilometer lange Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Flughafen Köln/Bonn und Lind soll ebenfalls sechs Fahrspuren erhalten. In Richtung Oberhausen ist zwischen den Anschlussstellen Wahn und Flughafen Köln/Bonn auf Grund der hohen Verkehrsbelastung eine durchgehende Verflechtungsspur als vierte Fahrspur vorgesehen. Zwischen den Anschlussstellen Lind und Wahn ist in gleicher Fahrtrichtung eine zusätzliche Fahrspur auf Grund des geringen Abstandes der beiden Anschlussstellen erforderlich. Für diesen Abschnitt ist der Vorentwurf fertig gestellt, genehmigt und es liegt eine Bestätigung seitens des Bundesverkehrsministeriums vor. Da der Ausbauabschnitt sehr stark von der Bedarfsplanmaßnahme A553 abhängig ist, kann erst mit Vorliegen der Vorzugsvariante der A553 die Planung der A59 fortgeführt werden.

Brückenbauwerke

Im Zuge des Ausbaus müssen in diesem Abschnitt insgesamt elf Brückenbauwerke abgebrochen und ersetzt werden. Ein Bauwerk wird ersatzlos abgebrochen, die Wegeverbindung wird über ein anderes Bauwerk sichergestellt. An einer Stelle entsteht eine neue Brücke. Bereits vor dem eigentlichen Ausbau wurde die Brücke der A59 über die Heidestraße in Köln-Wahn erneuert. Die alte Brücke stammte aus dem Jahr 1966 und musste auf Grund des umfangreichen Instandsetzungsbedarfs sowie statischen Problemen durch einen Neubau ersetzt werden. Die neue Brücke ist - angepasst an die Ausbaupläne - bereits für sechs Fahrspuren ausgelegt.

Neue Tank-& Rastanlage "Liburer Heide"

Außerdem ist in diesem Abschnitt der Neubau einer Tank- und Rastanlage („Liburer Heide“) südlich der Anschlussstelle Lind mit einer Kapazität von ca. 70 LKW-Stellplätzen vorgesehen. Eine entsprechende Anlage an der A59 ist nötig, da die vorhandenen Stellplatzkapazitäten auf bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen in der Region schon heute nicht mehr dem Verkehrsaufkommen genügen. Auch die aktuellen Prognosen zeigen einen weiter wachsenden Stellplatzbedarf insbesondere für LKW. Der Standort „Liburer Heide“ wurde in einer Untersuchung von mehreren unterschiedlichen Standorten entlang der A59 als der einzig realisierbare identifiziert. Er kann leistungsfähig und verkehrssicher an die Autobahn angebunden werden und hat einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung.

Informationsveranstaltung

Am 19. Oktober 2017 fand in der Aula der Otto-Lilienthal-Realschule/Maximilian-Kolbe-Gymnasium eine Informationsveranstaltung zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Rund 250 Interessierte nutzen die Gelegenheit sich zu verschiedenen Themenkomplexen zu informieren und Fragen zu stellen.

Videos

Zum aktuellen Stand der Planung wurde auch ein 3D-Modell erstellt. Dieses soll einen optischen Eindruck der Maßnahme ermöglichen. Aus diesem Modell wurden verschiedene Videos generiert und bei YouTube zum allgemeinen Aufruf eingestellt.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Öffentlichkeit nach der erfolgten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung weiter an der Planung beteiligt?

Wenn der Vorentwurf vom Bundesministerium genehmigt worden ist, wird der Planfeststellungsentwurf aufgestellt. Dabei werden die technische Planung sowie die erforderlichen Gutachten gegebenenfalls noch einmal aktualisiert, um erforderliche Verfahrensunterlagen (z.B. Grunderwerbspläne, Regelungsverzeichnis) ergänzt und dann zusammengestellt. Diese Planung dient als Grundlage für die Erlangung des Planfeststellungsbeschlusses, d.h. dem Baurecht für den Ausbau. Über das Planfeststellungsverfahren, was ein öffentliches Rechtsverfahren ist, werden alle betroffenen Bürger informiert. Es werden alle Unterlagen rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht und bei den Städten und Kommunen zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich wird es nochmal eine Informationsveranstaltung geben.

Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen und welche Bauzeiten werden angenommen?

Der weitere Planungsprozess ist stark von der Vorzugsvariante der Rheinspange A553 abhängig. Deshalb kann momentan kein Aussage zum Baubeginn getroffen werden. Es wird mit einer Bauzeit von voraussichtlich vier bis fünf Jahren gerechnet. Da der Streckenabschnitt eine Länge von knapp 7 km mit 13 Bauwerken und ca. 10 km Lärmschutzanlagen aufweist, müssen umfangreiche Arbeiten durchgeführt werden. Vorgezogen wurde mit dem Ersatzneubau der Brücke an der Anschlussstelle Wahn (L 489 Heidestraße) im Sommer 2018 begonnen. Die Fertigstellung erfolgte im August 2021.

Wird zusätzlicher Lärmschutz im Rahmen der Maßnahme durchgeführt?

Der rechtliche Rahmen zum Lärmschutz bei dieser Ausbaumaßnahme wird durch die 16. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung, Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm) vorgegeben.

Das Ausbauvorhaben wird wie der Neubau einer Straße behandelt und es erfolgt die Festlegung von Immissionsgrenzwerten für den Tag und den Nachtzeitraum, z.B. 59 / 49 dB(A) bei Wohngebieten.

Auf dieser Basis wurde ein umfangreiches Lärmschutzkonzept aufgestellt, dass aus einer Kombination von offenporigem Asphalt (sog. „Flüsterasphalt“) und Lärmschutzanlagen (Wände sowie Wände auf Lärmschutzwällen) besteht. Die Höhen der Lärmschutzanlagen liegen dabei vielfach bei 8,0 m über dem neuen Fahrbahnrand. Dadurch erfolgt eine deutliche Reduzierung der Immissionswerte im Bereich der Wohngebiete.

Bei verbleibenden Grenzwertüberschreitungen, die noch bei den Nachtgrenzwerten vorliegen, besteht ein Anspruch auf passiven Lärmschutz am Gebäude (z.B. Lärmschutzfenster), sofern schützenswerte Räume (z.B. Schlafräume) vorhanden sind.

Durch den Ausbau ergibt sich eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation im Bereich zwischen den Anschlussstellen Flughafen bis Lind gegenüber der heutigen Situation.

Warum wird keine Geschwindigkeitsreduzierung zur Reduzierung des Verkehrslärms berücksichtigt?

Die Berechnung der Schallemissionen erfolgt nach der gültigen, in der Verkehrslärmschutzverordnung verankerten Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 (Ausgabe 1990). Dabei wird von der ungünstigsten Situation ausgegangen, bei der es keine Begrenzung der Geschwindigkeit gibt. Die Berechnung erfolgt mit einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h (Vmax >130 km/h).

Auf Grundlage dieser Schallemissionen wird ein Lärmschutzkonzeptes aufgestellt. Im Rahmen eines Abwägungsprozesses zwischen Schutzwirkung und Wirtschaftlichkeit erfolgt dabei die Festlegung des Umfanges der baulichen Lärmschutzmaßnahmen.

Würde eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bereits im Planungsprozess durchgeführt, ergäben sich niedrigere Lärmpegel an der zu schützenden Bebauung und der erforderliche Lärmschutz würde niedriger dimensioniert. Die Annahme eines höheren Lärmpegels wegen Mitberücksichtigung hoher Fahrgeschwindigkeiten über 130 km/h führt also zu umfangreicheren Lärmschutzanlagen, was zu Gunsten der betroffenen Anlieger ist.

Sollte später aus anderen Gründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen, so bleiben die geplanten Lärmschutzanlagen unverändert.

Ich höre den Lärm von der Autobahn bei mir aus einer ganz speziellen Richtung. Warum ist dort an der Autobahn keine Lärmschutzwand vorgesehen?

Wenn bei der jetzt vorhandenen Situation der Autobahnlärm aus einer seitlichen Richtung lauter zu hören ist, als der direkt von der Autobahn kommende Lärm, so bedeutet das, dass direkt zwischen Autobahn und Haus ein guter Lärmschutz vorhanden ist. In Zusammenhang mit dem Ausbau werden die neuen Lärmschutzanlagen deutlich höher und seitlich länger dimensioniert als die vorhandenen. Ziel ist dabei die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für den Tag und den Nachtzeitraum, z.B. 59 / 49 dB(A) bei Wohngebieten. Auch danach kann es sein, dass aufgrund des guten Lärmschutzes zwischen Autobahn und Haus der Autobahnlärm aus einer anderen, seitlichen Richtung am deutlichsten wahrnehmbar ist, obwohl die Lärmgrenzwerte an Haus nicht mehr überschritten sind.

Wie ist der Lärmschutz während der Bauzeit geregelt?

Die Planung des bauzeitlichen Lärmschutzes ist Teil der Bauvorbereitung. In dem vorliegendem Vorentwurf sind dazu noch keine konkreten Planungen aufgestellt. Generell wird jedoch der bestehende Lärmschutz so lange wie möglich in den einzelnen Bauphasen stehen gelassen. Zudem besteht stellenweise die Möglichkeit temporären Lärmschutz für die Bauzeit zu errichten.

Wurde die Umgehungsstraße Niederkassel (L274) in der Planung berücksichtigt?

Es gibt die Situation, dass im Zuge des Landesstraßenbedarfsplanes der Neubau einer L274n Ortsumgehung (OU) Troisdorf bis Spich/B8 vorgesehen ist. Zur L274n wurde vom Landesbetrieb Straßen.NRW vor einigen Jahren eine erste Planung aufgestellt. Diese sah den Anschluss an die B8 über eine Trasse zwischen den Spicher Seen gemäß Landesstraßenbedarfsplan vor. Aus artenschutzrechtlichen Gründen wurde diese Trassenführung nicht weiter verfolgt.

Es gab mehrere Alternativen die untersucht wurden, insbesondere die Variante um Libur herum bis zur B8 mit Anbindung an den Porta-Kreisel. Diese wurde vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Köln nochmals genauer untersucht und hat sich in einer Machbarkeitsstudie des Rhein-Sieg-Kreises mit leicht geänderter Trassenführung als Vorzugsvariante heraus kristallisiert. Im Anschluss daran ist allerdings auf politischer Ebene von den Städten Köln und Niederkassel entschieden worden, diese Vorzugsvariante nicht weiterzuverfolgen.

Stattdessen ist es derzeit überwiegender kommunalpolitischer Wille den Fokus auf die Planung der L82n OU Zündorf mit einem Anschluss an die A59 zwischen den Anschlussstellen Flughafen und Wahn zu legen. Im Landesstraßenbedarfsplan wurde  nur die Straße zwischen B8 und A59 im Jahr 2018 in die Stufe 1 kategorisiert, das eine Finanzierung bis 2030 über den Landeshaushalt sichert. Die nachrangige Priorisierung im Landesstraßenbedarfsplan erlaubt es dem Landesbetrieb Straßenbau (zuständig für die Bundes- und Landesstraßen) derzeit daher nicht, an einer solchen Planung zu arbeiten.

Ist die geplante Rheinquerung (A553) in der Planung berücksichtigt?

Die Rheinquerung mit Anbindung an die A59 befindet sich planerisch ganz am Anfang. Es gibt noch keine konkrete Linienführung. Eine Vorzugsvariante soll in den nächsten Jahren festgelegt werden. Erst nach dieser Festlegung kann mit der Planung der A59 fortgefahren werden. Sollte für die Rheinspange die Variante mit einem Autobahndreieck Köln-Lind mit Anschluss an die A 59 nördlich der Spicher Seen gewählt werden, hat die Planung der A553 Vorrang vor der Realisierung der TR-Anlage.

Wurde die Planung der L 82n berücksichtigt?

Es wird auch auf die Antwort zur Frage zur L274n verwiesen. Für die L82 wurde in verschiedenen Räten der Kommunen die Variante mit einem Anschluss an die A59 zwischen AS Flughafen und AS Wahn beschlossen. Im Landesstraßenbedarfsplan wurde die Straße im Bereich zwischen B 8 und A 59 in die Stufe 1 aufgenommen und umgestuft. Zurzeit befindet sich die Machbarkeitsstudie zur L82n in der Prüfung.

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Tank-& Rastanlage Liburer Heide bis Autobahndreieck Sankt Augustin-West

Der 5,7 Kilometer lange Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Lind und dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West soll nach Vorgabe des Bedarfsplanes der Bundesfernstraßen ebenfalls sechs Fahrspuren erhalten. In Richtung Köln ist hinter dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West bis zur Anschlussstelle Troisdorf eine längere Manövrierspur als vierte Fahrspur vorgesehen. Dieser Abschnitt befindet sich derzeit in der Vorplanung. Es wurden verschiedene Varianten des Ausbaus geprüft, da durch die dicht an die Strecke heranreichende Bebauung und den Verlauf durch ein Naturschutzgebiet die Möglichkeiten eingeschränkt sind.

Auch in diesem Abschnitt muss derzeit geprüft werden, wie sich die Bedarfsplanmaßnahme A553 Rheinspange auf die Planung des hier betroffenen Streckenabschnittes auswirkt. Sobald die Vorplanung fortgeführt wird, wird die Öffentlichkeit über verschiedene Informationsformate in den weiteren Planungsprozess eingebunden.

Aktuelles zu Abschnitt 4 - Sankt Augustin-West bis Bonn-Nordost

Das Bauvorhaben befindet sich gerade in der Planfestellung, d.h. im fortgeschrittenen Stadium der Planungsphase. Die Offenlage des zweiten Deckblatts erfolgte vom 23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023. Danach konnten Einwendungen und Stellungnahmen von Bürger*innen und Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden. Sobald ein Konsens gefunden wurde bzw. gegebenenfalls Ergänzungen oder Änderungen zu den Planfeststellungsunterlagen erfolgt sind, kann mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Der Baubeginn ist für voraussichtlich 2027 geplant (weitere Informationen unter "Verfahrensstand").

Allgemeines zu Abschnitt 4

Für den Abschnitt der A59 zwischen den Autobahndreiecken Sankt Augustin-West und Bonn-Nordost werden die Planungen derzeit im Planfeststellungsverfahren geprüft. Die etwa 3,2 Kilometer lange Strecke soll von derzeit sechs auf acht Fahrspuren erweitert werden. Schon Ende der 1980er Jahre war die Kapazität des Autobahnteilstücks mit je zwei Richtungsfahrbahnen nicht mehr ausreichend. Dem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen wurde mit einer provisorischen Erweiterung auf sechs eingeengte Fahrspuren unter Wegfall der Standstreifen begegnet. Aufgrund der geringeren Spurbreite wurde die Höchstgeschwindigkeit zwischen Bonn und Sankt Augustin auf Tempo 100 km/h reduziert.

Doch die Strecke blieb trotzdem stauanfällig. Der Abschnitt zwischen den Autobahndreiecken nimmt sowohl den Durchgangsverkehr als auch den Quell- und Zielverkehr aus den Räumen Bonn, Hennef, Siegburg, Troisdorf und Lohmar auf. Auf dem Teilstück kombiniert sich der aus Richtung Köln und der aus Richtung Hennef und Richtung Frankfurt (A3/A560) kommende Verkehr in Richtung Bonn (A565) und das Siebengebirge sowie umgekehrt. Die starke verkehrliche Belastung von zurzeit rund 126.400 Fahrzeugen pro Werktag ergibt sich durch die Überlagerung des Verkehrs mit starken Abbiegeverkehren von und zur A560 bzw. A565. Die Abbiegeverkehre machen etwa die Hälfte der Gesamtbelastung aus. Und das Verkehrsaufkommen wird weiter wachsen.

Zukünftig werden werktäglich 139.800 Kraftfahrzeuge im Jahr 2030 hier die A59 nutzen. Dabei sind die verkehrlichen Veränderungen durch die Bedarfsplanmaßnahme A553 Rheinspange bereits berücksichtigt. Der geplante Ausbau hat die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Verkehrsqualität in dem auszubauenden Abschnitt und den angrenzenden Bereichen zum Ziel.

Verfahrensstand

Nach dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2016 wurde im Jahr 2019 ein erstes Deckblatt mit Änderungen der Planung (u.a. Lärmschutz, Landespflege) zur Berücksichtigung von eingegangenen Stellungnahmen bzw. Einwendungen offengelegt. Durch die neue Bedarfsplanmaßnahme A553 Rheinspange mussten die Verkehrszahlen für das Jahr 2030 auch in dem hier vorliegenden Projekt überprüft werden. Die Zahlen hierzu liegen seit dem Jahr 2020 vor. Aus den neuen Verkehrszahlen ergab sich ein erneuter Änderungsbedarf an den Planfeststellungsunterlagen.

Die Offenlage des zweiten Deckblattes erfolgte vom 23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023. Die Planunterlagen standen in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zur Verfügung.

8-streifiger Ausbau

Die Fahrbahn soll zwischen den Autobahndreiecken auf insgesamt acht Fahrspuren zzgl. Standstreifen erweitert werden. Dazu müssen auch die beiden Knotenpunkte Bonn-Nordost und Sankt Augustin-West an den neuen Querschnitt der Hauptstrecke angepasst werden. Künftig werden in den Streckenabschnitt jeweils von Norden bzw. Süden zwei Fahrspuren hineinführen. Die von der A560 und A565 hinzukommenden zwei weiteren Fahrspuren werden addiert, so dass dann vier Richtungsfahrspuren zur Verfügung stehen.

Der Streckenverlauf erfolgt überwiegend auf der vorhandenen Trasse. Dabei sind eine Reihe von Zwangspunkten zu beachten wie Naturschutzgebiete, Wasserschutzzonen oder die beiden Autobahndreiecke. Auch die Erweiterung der parallel verlaufenden Strecke der Deutschen Bahn nimmt direkten Einfluss auf den Autobahnausbau, so dass die Verbreiterung hier asymmetrisch Richtung Osten vorgesehen ist.

Lärmschutz

Der Lärmschutz für die angrenzenden Sankt Augustiner Stadtteile Menden und Meindorf wird durch die Ausbauplanung entscheidend verbessert.

In Fahrtrichtung Köln werden insgesamt 2,3 km Lärmschutzwand für die Ortslage Menden errichtet. Die Lärmschutzwände betragen eine Höhe von bis zu 9 m (ab dem Fahrbahnrand gemessen). Zudem wird eine gemeinsame Sicht- und Lärmschutzwand zwischen der Autobahn- und der Bahntrasse gebaut.

In Fahrtrichtung Bonn entstehen für die Ortslage Meindorf Lärmschutzwände sowie eine Wall-Wand-Kombination mit einer Gesamtlänge von 1,8 km. Auch hier werden die Lärmschutzwände bis zu einer Höhe von 9 m über Fahrbahnrand errichtet. In dem direkten Bereich der Bebauung werden die oberen vier Meter transparent ausgebildet, um eine Verschattung von Anwohnergrundstücken zu reduzieren. Zudem wurde in der überarbeiteten Planung des 2. Deckblattes die Lärmschutzwand in Fahrtrichtung Bonn in Richtung Norden und Süden auf Anregung der Anwohner deutlich verlängert.

Zusätzlich zu den Lärmschutzwänden und -wällen wird auf der kompletten Ausbaustrecke lärmmindernder Asphalt eingebaut. Durch den offenporigen Asphalt („Flüsterasphalt“) kann der Straßenlärm um bis zu 5 dB(A) reduziert werden.

Schutz von Natur und Umwelt (Landespflege)

Auch Natur und Landschaft spielen beim Ausbau der A59 eine wichtige Rolle. Beeinträchtigungen werden schon bei der Planung in den Blick genommen und nach Möglichkeit von vornherein vermieden. Das ist allerdings nicht immer umsetzbar.

Sowohl für die Fahrbahn als auch für den Lärmschutzwall und das neue Versickerungsbecken müssen Gehölz- und Grünflächen beseitigt werden. Solche Flächen, die durch den Bau in Anspruch genommen werden, werden an anderer Stelle durch die Neuanlage von ökologisch wertvollen Lebensräumen wieder ausgeglichen. So wurde bereits im Vorfeld das Gelände der ehemaligen Kaserne Camp Altenrath in der Wahner Heide renaturiert und für die Natur aufgewertet. Entlang der Autobahn werden die Böschungen wieder neu bepflanzt. Geschützte Tiere, zum Beispiel die Zauneidechsen, die derzeit im Baufeld vorkommen, werden vor Baubeginn eingefangen und in einen neu geschaffenen Lebensraum in der angrenzenden Grube Deutag umgesiedelt. Damit keine Tiere verletzt werden, wird während der Bauzeit in den gefährdeten Bereichen ein Schutzzaun errichtet.

Außerdem kommen in diesem Gebiet Fledermäuse vor. Bei dem achtstreifigen Ausbau der A59 wird berücksichtigt, dass diese unter strengem Artenschutz stehen.

Bereits frühzeitig wurde untersucht, wo derzeit besonders viele Tiere die Autobahn queren und, ob sich diese Flugrouten in Zukunft verändern werden (siehe Darstellung). Mit diesen Informationen lässt sich vermeiden, dass während der Bauphase oder nach dem Ausbau vermehrt Tiere mit Fahrzeugen kollidieren. Bei dieser Baumaßnahme lässt sich dieses Risiko bereits anhand der erfassten Flugrouten ausschließen.

Bauphasen und Verkehrsführung

Die Ausbaumaßnahme wird unter laufendem Verkehr durchgeführt. Der Verkehr soll dabei mit mindestens drei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn aufrechterhalten werden. Die Fahrspuren werden verengt und die Geschwindigkeit in dem Baustellenbereich reduziert. Vollsperrungen der Autobahn von längerer Dauer sind ausgeschlossen. Erforderliche kürzere Vollsperrungen werden an den Wochenenden durchgeführt und für die Dauer der Sperrung werden großräumige Umleitungen eingerichtet. In den Rampenbereichen der Autobahndreiecke wird in einigen Verkehrsführungsphasen zweitweise eine Fahrspur weniger befahrbar sein. Die Sperrungen der einzelnen Fahrstreifen erfolgen nach Möglichkeit in verkehrsärmeren Zeiten, d.h. nachts oder am Wochenende.

Während der Bauzeit sind mehrfach Verkehrsführungen einzurichten, der Bauablauf gliedert sich dabei nach aktuellem Planungsstand in fünf Bauphasen (siehe Abbildung).

Bauphase 1

  • Vorbereitende Maßnahmen wie z.B.  die Einrichtung der Baustellenfläche
  • Umlegung der OGE-Gasleitung
  • Herstellen der Provisorien und Behelfsbrücken

Bauphase 2

  • Weitere vorbereitende Maßnahmen wie Arbeiten im Mittelstreifen

Bauphase 3

  •  Ausbau der östlichen Richtungsfahrbahn (Fahrtrichtung Köln).

Bauphase 4

  • Ausbau der westlichen Richtungsfahrbahn (Fahrtrichtung Bonn)

Bauphase 5

  • Einbau offenporiger Asphalt (OPA) unter abwechselnder Vollsperrung je Fahrtrichtung.

Der Sankt Augustiner Stadtteil Meindorf wird durch die A59 von den übrigen Stadtteilen der Stadt Sankt Augustin getrennt. Die einzige direkte Verbindung stellt die Landesstraße 16 (Johann-Quadt-Straße) dar, die mit einer Brücke unter der A59 hindurchgeführt wird. Daher wird diese wichtige Verbindungsstraße zwischen Meindorf und Menden Verkehrsteilnehmer*innen bis auf wenige Ausnahmen die gesamte Bauzeit über eine einspurige Verkehrsführung zur Verfügung stehen. Hierbei wird eine Baustellenampel eingesetzt. Für notwendige Sperrungen am Wochenende wird der Verkehr umgeleitet. Die ÖPNV-Anbindung wird während der gesamten Baumaßnahme sichergestellt.

Mediathek

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde von dem Ingenieurbüro
V-KON.media GmbH eine Visualisierung des Bestandes und des geplanten Ausbaus des A59-Autobahnabschnitt als Echtzeitsimulation erstellt. Nachfolgend sind Auszüge daraus als Standbilder dargestellt. Zudem wurden zwei Überflugvideos in Richtung Süden und in Richtung Norden über den geplanten Ausbau erstellt und können über den unten eingebetteten Youtube-Player abgespielt werden.  

 

Fragen und Antworten

Wer ist die Autobahn GmbH?

Am 1. Januar 2021 ist die Verwaltung der Autobahnen in Deutschland von den Landesbetrieben der Bundesländer zur Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. Die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Autobahnen liegt somit nun deutschlandweit beim Bund. 

Warum wird die A59 in diesem Bereich verbreitert?

Aktuell ist wegen der Ummarkierung zu drei eingeengten Fahrstreifen kein Standstreifen mehr vorhanden. Der Standstreifen trägt jedoch maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei. Wegen der drei beengten Fahrstreifen musste die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden. Durch den Ausbau wird ein regelkonformer Querschnitt ohne Sicherheitsrisiken hergestellt. 

Warum wird die Überführung am Wirtschaftsweg nicht schon so gebaut, dass der Radschnellweg darunter hergeführt werden kann?

In Abstimmung mit dem Verkehrsministerium, der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis wurde vereinbart, dass die derzeit noch nicht verfestigte Radschnellwegeplanung im laufenden Planfeststellungsverfahren zur A59 keine Berücksichtigung findet. 

Warum gibt es Planänderungen?

Im laufenden Planfeststellungsverfahren sind Stellungnahmen und Einwendungen erhoben worden, die Planänderungen erforderlich gemacht haben.  

Die Änderungen und Ergänzungen betreffen insbesondere die folgenden Bereiche: 

• Der Lärmschutz wurde noch einmal verbessert und dazu auf der Westseite der A59 in Richtung Norden und Süden um insgesamt ca. 550 Meter verlängert. Die Lärmschutzwände sind nun bis zu neun Meter hoch. 

• Auf der Westseite werden die oberen vier Meter transparent ausgebildet, um der Verschattung von Anwohnergrundstücken entgegenzuwirken. 

• Leitungsverlegungen 

• Abstimmungen mit der Deutschen Bahn 

• Die Einmündung des Wirtschaftswegs auf Höhe des Bauwerks “Auf dem Mirzengrehn” schließt nun wieder direkt an. 

• Die derzeitige Situation an der L16 wird berücksichtigt: Flächen für die Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen sind nun vorgesehen. 

• Die umweltfachlichen Untersuchungen wurden durch die Kartierungen einiger weiterer Tierarten ergänzt.  

• Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen für den Schutz von Natur und Landschaft wurden an die aktualisierte Planung angepasst. 

Was wird für den Lärmschutz während der Bauzeit getan?

Es wird ein Gutachten zum Baulärm erstellt. Während der Bauzeit werden provisorische Lärmschutzwände aufgestellt und weitere Maßnahmen aus dem Gutachten umgesetzt. 

Wie ist der Ablauf bei Anspruch auf passiven Lärmschutz?

Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses beziehungsweise seiner Bestandskraft wird die Autobahn GmbH die betroffenen Eigentümer mit ausgewiesenem Anspruch auf passiven Lärmschutz für ihre Wohngebäude anschreiben. Dem Anschreiben wird ein Antrag auf passiven Lärmschutz beiliegen, der von den Eigentümern entsprechend ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Nach Antragsstellung wird ein unabhängiger Gutachter eine Ortsbegehung durchführen und im Detail festlegen, welche Lärmschutzmaßnahmen in beziehungsweise an dem betroffenen Haus durchgeführt werden können.

Was wird gegen die Verschattung durch hohe Lärmschutzwände getan?

Auf der westlichen Seite der A59 werden die oberen vier Meter transparent ausgebildet (im Bereich zwischen der L16 und der Wall-Wand-Kombination). 

Warum gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung?

Neu- und Ausbaumaßnahmen werden immer ohne Geschwindigkeitsbeschränkung geplant.

Der Lärm ist im Ortsteil Meindorf von Süden aus stark zu hören. Wird dagegen etwas unternommen?

Ja, der Lärmschutz wurde auf der westlichen Seite in Richtung Süden verlängert. Im Gegensatz zum Bestand wird hier eine Wall-Wand-Kombination geplant und im zweiten Deckblattverfahren wurde die Wand entsprechend der Ergebnisse der Lärmberechnung noch weiter Richtung Süden verlängert. 

Wieso wird der Beurteilungspegel berechnet und nicht gemessen?

Die Bundesimmissionsschutzverordnung schreibt vor, dass der Beurteilungspegel zu berechnen statt zu messen ist. Einer der Hauptgründe hierfür: Messungen unterliegen Schwankungen in der Verkehrsbelastung und Witterungseinflüssen. Berechnungen liefern dagegen allgemeingültige und vergleichbare Ergebnisse. Zudem wird in der Berechnung von ungünstigen Randbedingungen ausgegangen. Das bedeutet, dass in der Regel höhere Werte berechnet werden, als bei einer Messung zu erwarten wären - was sich positiv auf den Lärmschutz der Anlieger*innen auswirkt. 

Werden die Baustellen in der Umgebung miteinander koordiniert?

Alle Baustellen im Umfeld werden miteinander abgestimmt, sodass nicht zu viele Baustellen parallel durchgeführt werden. 

Wann ist Baubeginn?

Die Bauarbeiten sollen vsl. 2027 beginnen. Das ist abhängig von verschiedenen Einflüssen, zum Beispiel: 

• Welche Einwendungen werden erhoben und welche Änderungen sind deshalb eventuell notwendig? 

• Wann wird der Planfeststellungsbeschluss erteilt? 

Wie lange dauern die Bauarbeiten?

Es wird mit einer Bauzeit von voraussichtlich vier Jahren gerechnet. 

Wie sieht es mit dem Baustellenverkehr aus?

Die Andienung der Baustelle wird nach Möglichkeit über die Autobahn erfolgen. Nur wenn das nicht möglich ist, werden Strecken im untergeordneten Netz genutzt. 

Wird durch den abschnittsweisen Ausbau die Stausituation verschlimmert (Flaschenhals)?

Der Streckenabschnitt zwischen den Autobahndreiecken wird 8-streifig ausgebaut. Von Norden und Süden werden jeweils zwei Fahrspuren von der A59 in den Streckenabschnitt hineingeführt. Die jeweils von der A560 und A565 hinzukommenden zwei weiteren Fahrspuren werden addiert, so dass dann vier Richtungsfahrspuren zur Verfügung stehen.

Aus dem Streckenabschnitt heraus wird die A59 mit drei Fahrspuren weitergeführt. Von diesen wird zunächst jeweils eine Spur eingezogen, bis die angrenzenden Streckenabschnitte ebenfalls ausgebaut sind.

Die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs wurden sowohl für die durchgehende Fahrbahn (mit Hilfe einer Makrosimulation) als auch für die Ein- und Ausfahrten (mit Hilfe einer zusätzlichen Mikrosimulation) überprüft. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Abschnitt eine ausreichende Kapazität aufweist. Zudem machen die Abbiegeverkehre etwa die Hälfte der gesamten Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt aus. Mit der geplanten Anordnung der Fahrstreifen kann der ein- und direkt wieder ausfahrende Verkehr auf den äußeren Fahrspuren verbleiben. Die dadurch resultierende geringe Anzahl an notwendigen Fahrstreifenwechseln wirkt sich positiv auf den Verkehrsfluss der durchgehenden Fahrstreifen aus.

Ich habe eine Einwendung bei Offenlage eingebracht, aber keine Antwort erhalten. Warum?

Nach der Offenlage von Planfeststellungsunterlagen können Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange Einwendungen und Stellungnahmen abgeben. Diese werden berücksichtigt und führen eventuell zu Änderungen oder Ergänzungen der Planungen. Im Anschluss daran erfolgt eine schriftliche Äußerung sowie ein Erörterungstermin. Hierüber werden alle Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange informiert, die eine Einwendung bzw. Stellungnahme eingebracht haben. Da in diesem Fall das sogenannte erste und zweite Deckblatt mit Änderungen ohnehin notwendig waren, kam es bisher nicht zu einem Erörterungstermin. Einwendungen bzw. Stellungnahmen zum Ursprungsverfahren und zum ersten Deckblatt haben weiterhin Bestand und werden berücksichtigt. Eine erneute Einwendung ist nicht notwendig. 

Wird es noch eine Informationsveranstaltung für die Bürger*innen geben?

Es hat 2022 bisher zwei Informationsveranstaltung in Sankt Augustin im Rahmen der DialogBus-Infotour geben. Zukünftige Veranstaltungen werden hier bekannt gegeben.

Wird eine Visualisierung auf die Projektseite gestellt?

Nein, das komplette Programm wird nicht auf die Projektseite gestellt. Es sind allerdings Bilder und Überflugvideos aus der Visualisierung erstellt worden, die auf der Projektwebseite zu finden sind. 

Kontakt - Ihr Draht zu uns

Sie erreichen die Autobahn GmbH Rheinland bei Fragen rund um dieses Projekt unter der Rufnummer 0221/29927620.

Gern können Sie sich bei Fragen und Anregungen per E-Mail an uns wenden: A59-Sued@autobahn.de 

Kontaktformular

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Pressekontakt

Lauren Dohnalek

Kommunikation Außenstelle Köln

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland
Außenstelle Köln
Deutz-Kalker-Str. 18-26 50679 Köln

Sebastian Bauer

Kommunikation Außenstelle Köln

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland
Außenstelle Köln
Deutz-Kalker-Str. 18-26 50679 Köln