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A 5 bei Schriesheim/Ladenburg

Digitale Informationsveranstaltung zu Prüfergebnissen

Am 26. Juli 2021 fand um 18:30 Uhr eine digitale Informations­veranstal­tung für Bürgerinnen und Bürger der an die A 5 angrenzenden Städte und Gemeinden und für andere Interessierte statt. Dabei hat die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest ihr Vorgehen in der Lärmthematik (Hintergrund s.u.) noch einmal dargelegt, einen Überblick über die rechtlichen Regelungen zum Lärmschutz gegeben und die Ergebnisse der Prüfberichte vorgestellt. Anschließend hatten die Teilnehmer Gelegenheit für Fragen.

Hintergrund: Prüfbericht zur A 5 bei Schriesheim/Ladenburg

In den Jahren 2019 (Fahrbahn in Fahrtrichtung Nord) und 2020 (Fahrtrichtung Süd) wurde auf der A 5 zwischen den Anschlussstellen Dossenheim und Ladenburg im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Fahrbahndecke erneuert. Dabei wurde der aus den Jahren 1995 und 1996 stammende Asphalt-Altbelag gegen eine Waschbetondeckschicht ausgetauscht. Diese Straßendeckschicht wirkt sich nachweislich lärmmindernd aus. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), ein dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstelltes Forschungsinstitut, weist ihre lärmmindernden Eigenschaften mit einem Korrekturwert (DStrO-Wert nach RLS-90) von -2 dB(A) aus.

Nach Verkehrsfreigabe des Streckenabschnitts gab es vonseiten einiger Anwohner die Kritik, die Autobahn sei seit der Sanierung lauter geworden. Vereinzelt meldeten sich zudem Nutzerinnen und Nutzer der Strecke zu Wort, die von einer Geräuschzunahme im Fahrzeug berichteten. Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest kündigte daraufhin am 30. März 2021 an, die neue Deckschicht auf ihre Emissionseigenschaften hin zu überprüfen. Ziel war es, die Lärmdiskussion auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen und – auch im Hinblick auf eine anstehende Fahrbahndeckenerneuerung weiter nördlich (bei Weinheim) – alle Unsicherheiten hinsichtlich der Qualität der neuen Deckschicht auszuräumen.  

Zur Überprüfung der Fahrbahndeckschicht (Ermittlung tatsächlicher Korrekturwert) fanden im April 2021 zunächst Messungen im SPB-Verfahren (am Fahrbahnrand) und CPX-Verfahren (Geräuschmessanhänger) statt. Die dabei gewonnenen Messdaten wurden anschließend gem. den Technischen Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten (TP KoSD-19) korreliert. Zudem fand eine Berechnung der Immissionen für die an den sanierten Streckenabschnitt angrenzende Wohnbebauung statt – und zwar sowohl mit dem ermittelten als auch mit dem prognostizierten Korrekturwert von - 2 dB(A). Die Berichte der beauftragten Experten wurden Mitte Juli 2021 vorgelegt.

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