Derzeit arbeitet Matthias Milesi als Referent für technischen Umweltschutz im Straßenbau im Ministerium für Verkehr, Baden-Württemberg. Mit seinem Wechsel zur Autobahn GmbH wird sich dies ändern. Dann wird der 37-Jährige für die Niederlassung Südwest der Autobahngesellschaft tätig sein und die Leitung der Abteilung 3 Lärmschutz, Vermessung, Geo- und Bestandsdaten übernehmen.
Bevor er zum Land Baden-Württemberg stieß, war Milesi zunächst in Niedersachsen zuhause, wo er in Hannover Landschafts- und Freiraumplanung studierte. Es folgten der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes beim Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen und der Abschluss mit dem Zweiten Staatsexamen.
Zum Übergang zur Autobahn GmbH haben ihn mehrere Gründe bewogen: „Mit der Übernahme einer Leitungsfunktion bei der Autobahn GmbH kann ich mich beruflich weiterentwickeln. Außerdem bietet sich die Chance, den Aufbau einer neuen Gesellschaft aktiv mitzugestalten – eine Möglichkeit, die man in einer bestehenden Verwaltung nur selten hat. Auch hat mich die Professionalität überzeugt, mit der die Marke „Die Autobahn“ in kurzer Zeit etabliert wurde.“
Milesi sieht in der Bündelung der Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Autobahnen in der Hand einer Gesellschaft das Potenzial, dass Aufgaben künftig noch effizienter bewältigt und Projekte zügig vorangebracht werden können.
Mit Blick auf seinen konkreten Tätigkeitsschwerpunkt sagt er: „Durch die Schaffung einer eigenen Abteilung für die Bereiche Technischer Umweltschutz, Vermessung, Geo- und Bestandsdaten erhalten diese wichtigen Aufgabenfelder bei der Autobahn GmbH einen hohen Stellenwert. So können Herausforderungen und zunehmende Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an einen umweltverträglichen Bau und Betrieb unseres Autobahnnetzes verdeutlicht und mit aufgenommen werden.“
Aktuelles

Paradendisziplin Winterdienst – WESTFALEN (5)
22. Januar 2021 Rund 440 Straßenwärterinnen und Straßenwärter sorgen im Winter rund um die Uhr im Gebiet der Niederlassung Westfalen für freie Fahrbahnen. Auch die bekannte A45 fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kolleginnen und Kollegen.
mehr anzeigenRund 257 Kilometer misst die A45. Von Dortmund über Hagen und Gießen bis nach Aschaffenburg verläuft die Fernstraße, die häufig auch als die „Königin der Autobahnen“ bezeichnet wird. Sie ist eine von zahlreichen Verkehrsadern, die die Kolleginnen und Kollegen der Niederlassung Westfalen der Autobahn im Zuge des Winterdienstes ganz besonders im Blick behalten müssen.
Bereits im Sommer wurden die Salzvorräte im Niederlassungsgebiet aufgefüllt. Insgesamt lagern 33.000 Tonnen in 47 Salzhallen und fünf Silos. Mit mehr als 100 Fahrzeugen ist der Betriebsdienst dafür gerüstet, die Autobahnen – wann immer es notwendig ist – von Schnee und Eis zu befreien.
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen mit großem Engagement und persönlichem Einsatz rund um die Uhr für freie Fahrt auf den Autobahnen – und das vom niedersächsischen Emsland über das Ruhrgebiet bis hinunter ins nördliche Hessen“, so Niederlassungsleiterin Elfriede Sauerwein-Braksiek. Sie habe größten Respekt vor der Leistung der Straßenwärter. „Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen ist der Job sehr anstrengend und gefährlich“. Deshalb appelliert sie an die Verkehrsteilnehmer: „Fahren Sie vorsichtig, bilden Sie eine Gasse für die Räumfahrzeuge und halten Sie immer Abstand“.
Im Winter ist es besonders wichtig, das aktuelle Wetter und die Prognosen zu beachten. Bei aller Flexibilität, die im Winterdienst abverlangt wird, lassen sich auf diese Weise die Einsätze der Teams bereits im Vorfeld so gut es geht planen. Hier kommt die Winterdienst-Zentrale in Hamm ins Spiel, die für die komplette Autobahn Westfalen zuständig ist. Die Mitarbeiter dort haben die Wetterlage stets im Blick und informieren die Autobahnmeistereien, wenn Glätte oder Schnee absehbar sind. Belagstemperatur, Taupunkt, Niederschlag, Straßenzustand und Lufttemperatur – das alles sind dabei Parameter, die Aufschluss über den Zustand der Autobahnen draußen vor Ort geben und Entscheidungshilfen sind.
Das ist umso wichtiger, da insbesondere entlang der A45 eine außergewöhnliche Topografie vorzufinden ist: Zahlreiche Höhenmeter, besondere Tallagen und viele Brücken, die es zu beachten gilt.
Foto: Archiv (2010), Straßen.NRW

Niederlassungen nehmen GST-Stellungnahmen in die Hand
22. Januar 2021 Großraum- und Schwertransporte (GST) benötigen eine Genehmigung zum Befahren der beantragten Strecke. Die Autobahn GmbH ist seit dem 1. Januar 2021 für die Bearbeitung von Stellungnahmen in diesem Bereich als anzuhörende Stelle im Prozess zu beteiligen.
mehr anzeigenDie Autobahn GmbH wird bei der Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (Fahrzeuge, deren Abmessungen oder Achslasten die gesetzlich zulässigen Grenzen überschreiten), die über Bundesautobahnen und/oder Bundesstraßen in Bundesverwaltung geführt werden sollen, im Genehmigungsverfahren von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder angehört. Damit nimmt die Autobahngesellschaft im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags hoheitliche Aufgaben wahr, die bis dahin bei den jeweils zuständigen Auftragsverwaltungen der Bundesländer lagen.
Konkret wird die Autobahn GmbH für die von Großraum- und Schwertransporten genutzten Autobahnstrecken Fahrwegprüfungen vornehmen und in ihren Stellungnahmen an die Genehmigungs- und Anhörungsbehörden – falls erforderlich – bestimmte Auflagen für den Transport übermitteln. Die Niederlassungen prüfen dabei unter anderem die Belastbarkeit von Bauwerken und die Durchfahrtbreite an Engstellen wie zum Beispiel Baustellen.
Die damit verbundenen Anhörungsverfahren werden seit Anfang des Jahres in den zehn Niederlassungen der Autobahngesellschaft durchgeführt. Dabei kommt die Online-Anwendung VEMAGS zum Einsatz (VEMAGS-Verfahren). Welche Niederlassung im Einzelnen für die jeweilige GST-Stellungnahme regional zuständig ist, wird auf Basis der im VEMAGS-System hinterlegten Logik auf Ebene aller 401 Kreise und kreisfreien Städte bestimmt.
Nachdem im November und Dezember 2020 entsprechende Tests durchgeführt wurden, konnten die Niederlassung zum Jahresbeginn direkt durchstarten. Die Erschwernisse durch die in einigen Niederlassungen aufgetretenen Startschwierigkeiten bei der IT – verbunden mit der coronabedingten Home-Office-Situation – konnten durch einen verstärkten Einsatz aller Beteiligten bewältigt werden. Neben der Bearbeitung neuer Stellungnahmen gilt es für die Kolleginnen und Kollegen derzeit, auch Altanträge zügig zu prüfen.
Foto: Pixabay

Kollegen berichten: So verlief der Einstieg bei der Autobahn
22. Januar 2021 In loser Folge werden hier Kolleginnen und Kollegen vorgestellt, die darüber berichten, wie sie ihre ersten Tage bei der Autobahn GmbH erlebt haben. Den Beginn macht ein „Rückkehrer“, der über seinen Einstieg bei der Niederlassung Ost erzählt.
mehr anzeigenDirk Bratsch ist beruflich schon viel in Deutschland herumgekommen: Er arbeitete unter anderem in Frankfurt, studierte in Würzburg, ging später nach Stuttgart, um dort zehn Jahre in der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg tätig zu sein. „Doch eigentlich komme ich aus einem kleinen Ort zwischen Gotha und Eisenach“, erzählt er.
So packte er die Gelegenheit beim Schopfe, als er durch seinen Verwendungsvorschlag die Chance erhielt, zur Autobahn GmbH zu wechseln. „Da fiel die Wahl dann auf meine alte Heimat und ich bewarb mich für die Außenstelle Erfurt der Niederlassung Ost“, berichtet der 43-jährige Vermessungsingenieur. Nun kann er seine eigentliche Expertise aus seiner Ausbildung wieder anwenden, da im Team Grunderwerb / Liegenschaften für die Niederlassung Ost tätig ist.
„Das Onbaording habe ich positiv erlebt, unser Außenstellenleiter Herr Trenkel begrüßte uns Neue und beantwortete gemeinsam mit seinem Team alle Fragen“, sagt er. Die Büros seien super ausgestattet und trotz, dass die IT in den ersten Tagen noch nicht ganz funktioniert hat, gelang das Online-Welcome aus dem Home-Office auch mit über 40 Autobahnerinnen und Autobahnern der Außenstelle Erfurt in einer Konferenz.
„Ich freue mich, die ersten Schritte mit der Autobahn GmbH im Jahr 2021 gemeinsam zu gehen, denn ich weiß aus eigener Erfahrung, was alle Mitarbeiter in den Ländern und den Aufbauteams geleistet haben, um diese Reform zu stemmen“.

„Wir wollen Tesla schnellstmöglich an das Autobahnnetz anschließen“
21. Januar 2021 In Brandenburg entsteht das neue Automobilwerk von Tesla. Zuständig für die Infrastrukturmaßnahmen an der A10 im Rahmen der Ansiedlung ist seit Jahresbeginn die Autobahn GmbH. Dazu wurde nun eine Kooperationsvereinbarung mit dem brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur (MIL) unterzeichnet.
mehr anzeigenDie Kooperationsvereinbarung hat das Ziel, eine effiziente Planung und Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen zu gewährleisten. So sollen an der Bundesautobahn A10 zwischen den Anschlussstellen (AS) Freienbrink und Erkner am östlichen Berliner Ring eine neue Autobahnausfahrt gebaut, die vorhandenen Ausfahrt Freienbrink umgebaut, die Veränderung des Querschnittes der Autobahn in diesem Bereich verändert und verkehrslenkende Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Vereinbarung zwischen dem MIL und der Autobahn GmbH regelt die Zuständigkeiten der Kooperationspartner für die Einzelmaßnahmen und deren zeitlichen Ablauf. In enger Zusammenarbeit soll in gemeinsamen Projektgruppen der Kommunikations- und Abstimmungsbedarf gesteuert werden. Die gemeinsame Erklärung wird die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Gesellschaft und die unterbrechungsfreie Fortführung der Aufgaben des Landesbetriebs Straßenwesen durch die Autobahn GmbH regeln.
Unterzeichnet wurde die Kooperationsvereinbarung durch Guido Beermann, Brandenburgs Minister für Infrastruktur und Landesplanung und Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH.
„Das neue Automobilwerk von Tesla in Grünheide ist wirtschaftlich eine enorme Chance für unser Land. Es stellt uns aber auch vor große Herausforderungen bei der Verkehrsinfrastruktur. Innerhalb kürzester Zeit müssen die Grundlagen geschaffen werden, damit Beschäftigte und Zulieferer den Standort problemlos erreichen können“, sagt Minister Guido Beermann.
Stephan Krenz betont: „Die Autobahn GmbH bündelt Fachwissen aus ganz Deutschland. Das wollen wir nutzen, um die Planungs- und Bauprozesse effektiv voranzubringen. Wir wollen Tesla schnellstmöglich an das Autobahnnetz anschließen. Die Kooperationsvereinbarung mit dem brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur schafft dafür die notwendigen Voraussetzungen.“

Außenstelle startet zwischen Büro und Homeoffice
20. Januar 2021 Die Stühle waren noch fast warm, als zum Jahresbeginn die ersten Mitarbeitenden der Außenstelle Stuttgart-Vaihingen ihre neuen Büros in Besitz nahmen. Dabei schuf die Pandemie zusätzlich besondere Bedingungen für eine auch ansonsten einzigartige Situation.
mehr anzeigenDer Start der Autobahn GmbH gilt als eine der größten infrastrukturellen Reformen der vergangenen Jahrzehnte. Und das aus gutem Grund: Selten ist nahezu die gesamte Belegschaft in einem Unternehmen neu, beginnt zum gleichen Zeitpunkt und muss auf bestehende, neu vernetzte Daten zurückgreifen.
Vor dem Hintergrund der coronabedingten Einschränkungen, wurden die Büroräume in der Stuttgarter Außenstelle in mehreren Etappen im Zeitraum von knapp zwei Wochen bezogen. Außenstellenleiterin Yvonne Zweschper begrüßte die über 30 neuen Kolleginnen und Kollegen persönlich – zeitlich versetzt und insgesamt acht Mal mit Maske und Abstand.
Nach kurzem Einrichten findet allerdings die Einarbeitung in die Bauprojekte an der A 8 von Heimsheim bis zum Autobahnkreuz Ulm/Elchingen, an der A 81 von Mundelsheim bis Rottenburg sowie an der A 831 vom Autobahnkreuz Stuttgart bis nach Vaihingen weitgehend im Homeoffice statt. Das bedeutet Aufgaben, Projekte sowie Richtlinien des Unternehmens erst einmal nur digital kennenzulernen und die Beziehung zu Kolleginnen und Kollegen aus der Ferne über Videocalls aufzubauen. Eine Herausforderung für das neue Team, die schon in den ersten Tagen gut umgesetzt wurde.
25 Mitarbeitende wechselten aus den Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen in die zwei Geschäftsbereiche Planung sowie Bau und Erhaltung der Außenstelle Stuttgart-Vaihingen. Fünf Angestellte kommen aus anderen Branchen, inklusive Assistenz, Fuhrparkmanagement und Kommunikation. Dabei ist es gelungen, ein vielfältiges und ausgewogenes Team zusammenbringen, auch hinsichtlich des Altersspektrums und bezüglich der Geschlechterverteilung mit einem Frauenanteil von fast 50 Prozent.
„Wenn die geplanten Großprojekte wie beispielsweise die Baumaßnahmen rund um den Albaufstieg an der A 8 auf vollen Touren laufen, benötigen wir noch etwa zehn weitere Fachleute“, sagt Yvonne Zweschper. „Insgesamt werden wir dann hier in der Außenstelle Stuttgart-Vaihingen und den beiden dazugehörigen Baubüros in Merklingen und am Engelbergtunnel fast 50 Kolleginnen und Kollegen sein.“

Brückenabriss nach Maß
19. Januar 2021 Auch nach dem Übergang zur Autobahn GmbH laufen die Arbeiten im Bereich der nun zuständigen Niederlassung Nordbayern problemlos weiter. So auch eine komplexe Brückenbaustelle bei Breitengüßbach in der Nähe von Bamberg.
mehr anzeigenDie Außenstelle Bayreuth ist nach dem erfolgten Betriebsstart der Autobahngesellschaft für die Fortführung der Arbeiten an der Brücke verantwortlich. Zuletzt ging es dabei um den Rückbau des zweiten Bestandsüberbaus der Anschlussstelle Breitengüßbach Süd in Fahrtrichtung Bamberg der A 73. Das umschließt unter anderem auch die Pfeiler und Fundamente beidseitig der dort verlaufenden Bahnlinie.
Der Rückbau funktionierte exakt nach Plan. Dies war besonders wichtig, da die ICE-Strecke München-Berlin für die Arbeiten für eine Dauer von 72 Stunden gesperrt werden musste.
Der Gleiskörper und die Bundesstraße 4 wurden mit Baggermatratzen, Stahlplatten und Sandpolstern geschützt. Nachdem die Abbrucharbeiten erfolgreich durchgeführt wurden, kann mit den Vorbereitungen für die sogenannten Gründungen, die neuen, schlanken Rundpfeiler und Wiederlagern des außergewöhnlichen Bauwerks begonnen werden. Dadurch kann jetzt auch der Lückenschluss des viergleisigen Ausbaus der Schnellfahrstrecke München–Berlin im Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8.1. abgeschlossen werden.
Foto: Hajo Dietz - Nürnberg Luftbild

Paradedisziplin Winterdienst – SÜDWEST (4)
19. Januar 2021 Ob in Baden-Württemberg oder in Teilen von Rheinland-Pfalz und Hessen – wenn es schneit, ist schneller Handlungsbedarf geboten. Dann kommt es auf die Kolleginnen und Kollegen in den Autobahnmeistereien der Niederlassung Südwest an.
mehr anzeigenIm Winterdienst sorgen diese dafür, dass die etwa 1.050 Kilometer des Autobahnnetzes mit rund 1.800 Brücken professionell von Eis und Schnee befreit werden. Dafür ist der volle Einsatz rund um die Uhr gefragt. Nur so kann zu jeder Zeit das höchste Maß an Verkehrssicherheit auf den Straßen im Südwesten sichergestellt werden.
In dieser Saison läuft der Winterdienst in der Region, trotz eines besonders harten Wintereinbruchs, planmäßig. Dabei ist es gut zu wissen, dass im gesamten Gebiet insgesamt circa 15.000 Tonnen Streugut zur Verfügung stehen, um die Straßen gegebenenfalls schnellstmöglich von der Glätte zu befreien. Etwa 100 Fahrzeuge und somit sechs bis sieben pro Meisterei, stehen für den Winterdienst bereit.
Gerade der Albaufstieg bei Mühlhausen stellt für den Einsatz unter schwierigen Wetterbedingungen eine der größeren Herausforderung dar. Aber auch die A 81 in Richtung Bodensee gilt als besonders anspruchsvoll. So verläuft sie bei Geisingen in Höhen von bis zu 800 Metern.
Daneben gilt es aber natürlich, laufende Baustellen weiter zu betreuen. Gut zehn große Baustellen sind derzeit im Gebiet der Niederlassung Südwest zu verzeichnen. Es gibt also viel zu tun für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betriebsdienst der Niederlassung Südwest.

1.000 Tonnen Beton
18. Januar 2021 Mit schwerem Gerät und wenig Zeit: Auf der A27 musste eine in die Jahre gekommene Autobahnbrücke abgebrochen werden. Eine umfangreiche Aufgabe, die es unter anderem nötig machte, die Autobahn vollständig zu sperren.
mehr anzeigenFreitagabend ging es los: Die Überführung des Gemeindeweges „Auf dem Branden“ wurde Schritt für Schritt abgerissen. Die marode Brücke bestand bereits seit 1962 und wird nicht ersetzt. Für die Verkehrs- und Arbeitssicherheit musste während der Abbrucharbeiten des Brückenüberbaus und der Mittelstützen die komplette A 27 zwischen der Anschlussstelle Langwedel und der Anschlussstelle Achim Ost, fast zwei Tage lang voll gesperrt werden. Ortskundigen Verkehrsteilnehmern wurde empfohlen, den Bereich weiträumig zu umfahren.
Nach zwei Tagen harter Arbeit zeigt sich, dass sich der Einsatz der Kolleginnen und Kollegen vor Ort gelohnt hat. Der Abriss verlief planmäßig und ohne Zwischenfälle, sodass die Autobahn am Sonntagnachmittag für den Verkehr wieder freigegeben werden konnte. In Windeseile wurde der angefallene Bauschutt sortiert und anschließend von Lkw abtransportiert. Etwa 1.000 Tonnen Bauschutt fielen alleine mit Blick auf das Betonmaterial an.

Im Südwesten gut gestartet
18. Januar 2021 Mit dem Betriebsbeginn der neuen Autobahngesellschaft am 01. Januar 2021 ist auch die Niederlassung Südwest mit Sitz in Stuttgart an den Start gegangen. Es zeigt sich: Der Start der Autobahn im Südwesten ist geglückt.
mehr anzeigenDavon überzeugte sich Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH, am persönlich bei einem Besuch in Stuttgart-Obertürkheim. Im Gespräch mit der Direktorin Christine Baur-Fewson und dem Führungsteam der Niederlassung Südwest, stand der Start der Autobahn im Fokus.
Darüber hinaus wurden aber auch die wichtigen Themen Personalübergang, Betriebsdienst, IT und Finanzen in den Blick genommen und diskutiert. Im Anschluss daran besuchten Stephan Krenz und Christine Baur-Fewson die Autobahnmeisterei in Öhringen an der A6.

Spontanbesuch bei der AM Herrieden
15. Januar 2021 Damit hätten die Kolleginnen und Kollegen der Autobahnmeisterei Herrieden nicht gerechnet: Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH, machte spontan Halt bei der Meisterei im Gebiet der Niederlassung Nordbayern.
mehr anzeigenEigentlich nur auf der Durchreise auf der A6 kam es zum überraschenden Besuch in Herrieden. Denn: Die Teilnahme an einer WebEx-Konferenz stand an. Gut, dass es im Gebiet der Autobahn GmbH des Bundes nun deutschlandweit die Möglichkeit gibt, auf Geschäftsreisen kurz anzuhalten, um an virtuellen Meetings teilzunehmen. Aber auch die Zeit für ein kurzes Gespräch und eine kleine Fotosession nahm sich der Vorsitzende der Geschäftsführung, worüber sich die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sehr freuten.
Zwischen den Anschlussstellen Schnelldorf und Schwabach-West sorgen diese auf einer Strecke von 75 Kilometern für reibungslosen Verkehr und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Genau gesagt sind es 30 Straßenwärter, zwei Straßenmeister und zwei Verwaltungskräfte. Damit der Streckenabschnitt rund um die Uhr betreut werden kann und der sichere Betrieb auch in den Nachtstunden gewährleistet ist, wird im 3-Schicht-Betrieb gearbeitet. Zusätzlich sind vier Mann auf Rufbereitschaft. Mit sieben Winterdienstfahrzeugen und zwei zusätzlichen Unternehmerfahrzeugen steht ausreichend starkes Gerät zur Verfügung um den Winterdienst, auch bei starkem Schneefall und Minustemperaturen, reibungslos zu meistern.
Neben dem Winterdienst hat die Autobahnmeisterei zusätzlich ein vielfältiges Aufgabenspektrum zu bewältigen. Zu den Kernaufgaben zählen etwa die bauliche Unterhaltung, Grünpflege, Wartung und Instandsetzung der Straßenausstattung und die Reinigung von Fahrbahn, Grünstreifen, so wie der PWC-Anlagen, also unbewirtschafteten Parkplätzen mit WC, welche auf dem Streckenabschnitt in überdurchschnittlicher Dichte vorhanden sind.
Damit aber nicht genug, auch bei Unfällen muss die Autobahnmeisterei aktiv werden. Sie sichert die Unfallstellen ab und beseitigt mögliche Unfallschäden. Für die Kolleginnen und Kollegen kein ungefährlicher Job.
Damit die Autobahnmeisterei Herrieden das vielfältige Aufgabenspektrum bewältigen kann ist jede Menge Equipment und Material notwendig, welches in unterschiedlichsten Gebäuden auf dem Gelände an der A6 untergebracht ist. Besonders das frisch sanierte Verwaltungsgebäude fiel Stephan Krenz auf. Dieser bedankte sich abschließend für die außerordentliche Gastfreundschaft, bevor er seine Reise fortsetzte.

Abläufe im Betriebsdienst bewähren sich
15. Januar 2021 Viele Tiefdruckgebiete haben die Betriebsdienste der Niederlassung Ost der Autobahn GmbH seit dem Jahreswechsel mit weißen Flocken begrüßt. Der Schneefall, der kurz nach dem Neujahrswechsel einsetzte, sorgte für rege Betriebsamkeit in den Autobahnmeistereien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
mehr anzeigen„Der Winter ist für unsere Betriebsdienste immer eine sehr herausfordernde Zeit. Wir Autobahner haben gezeigt, dass wir damit umgehen können und für sichere Autobahnen sorgen“, hält der Geschäftsbereichsleiter Betrieb und Verkehr der Niederlassung Ost, Fabian Kuntze, fest.
Über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für reibungslose Abläufe im Betriebsdienst. Um den aktuellen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, werden strenge Hygienemaßnahmen angewandt, beispielsweise durch strikte Trennung der einzelnen Schichten.
Die Kapazitäten der Lager und der zusätzlichen Silos in den Autobahnmeistereien haben, je nach Standort, ein Volumen von 100 bis 2.000 Tonnen Streugut. „Im Moment lösen wir täglich Bestellungen für Streugut aus, damit wir jederzeit auf Wettereinflüsse vorbereitet sind. Wir greifen dabei auf die Erfahrungswerte der letzten Jahre zurück. Durch den Übergang zur Autobahn GmbH hat sich in den Arbeitsprozessen grundsätzlich nichts verändert“, so Steffen Kauert, der Leiter der Außenstelle Magdeburg. Die Leiter der Außenstellen in Dresden und Erfurt, Christian Milster (DD) und Andreas Trenkel (EF), schließen sich dieser Einschätzung an.
„Vor allem für die Nächte und die Zeiten am Wochenende bereiten wir uns entsprechend vor und beobachten die aktuelle Situation sehr genau. In den Gebirgen fallen dabei in kürzester Zeit auch mal bis zu 10 Zentimeter Neuschnee auf die Autobahn, da sind wir quasi im Dauereinsatz“, sagt Michael Scholz von der Autobahnmeisterei Wernigerode.
Trotz aller Räum- und Präparationsarbeiten durch die Betriebsdienste kommt es aber auch auf die Nutzerinnen und Nutzer der Autobahnen an. Zum einen sollte die Fahrweise vor allem im Winter an die äußeren Einflüsse angepasst werden. Zum anderen sorgen sie durch das Befahren der Strecken für eine Reaktion des Streugutes, womit dieses seine abtauende und trocknende Wirkung entfalten kann.

Mit Bauchgefühl und Bereitschaftsdienst
14. Januar 2021 Der Winterdienst ist Tag und Nacht im Einsatz, um die Autobahnen in dieser herausfordernden Jahreszeit sicher zu machen. Aber wie genau läuft die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ab? Ein Blick hinter die Kulissen der Autobahnmeisterei Freudenberg im Siegerland.
mehr anzeigenFreudenberg bei Siegen in Nordrhein-Westfalen. Es ist kurz vor 16 Uhr und der Blick aus dem Fenster ist kaum hilfreich. Bereits seit dem frühen Nachmittag soll Schnee fallen – das sagen zumindest die Wetterprognosen. Und auch für den frühen Abend ist Niederschlag vorhergesagt. Doch noch ist es ruhig. Christoph Heer, Betriebsdienstleiter bei der Autobahnmeisterei Freudenberg, muss eine Entscheidung fällen – es wird nicht die letzte an diesem Tag gewesen sein.
Die Organisation des Winterdienstes gehört von Mitte Oktober bis Ende März zum täglichen Geschäft der 18 Autobahnmeistereien der Autobahn Westfalen. „Keine Frage, man muss ganz schön flexibel sein, wenn man angemessen auf die Wetterlage reagieren will und gleichzeitig die Arbeits- und Ruhezeiten der Kollegen im Blick behalten muss“, erzählt Heer.
Für die Zeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten gibt es Bereitschaftspläne. Die wurden schon im Sommer erstellt. Jeder Mitarbeiter weiß, wann es ihn treffen kann. Für insgesamt 1.370 Kilometer Autobahn ist die Niederlassung Westfalen der neu gegründeten Autobahn GmbH zuständig. Die Autobahnmeisterei Freudenberg kümmert sich mit fünf Streufahrzeugen und insgesamt 24 Mitarbeitern um 70 Kilometer Fahrstrecke. Zwischen Drolshagen bis Haiger-Burbach (A45) und Krombach bis Eckenhagen (A4) sind Heer und sein Team zuständig. Eine herausfordernde Aufgabe, denn insbesondere entlang der A45 hat man es mit außergewöhnlichen Topografien zu tun. Zwischen Drolshagen und Haiger-Burbach liegen zahlreiche Höhenmeter.
Wenn es um die Wetterprognose geht, vertraut Christoph Heer auf sein Bauchgefühl. Lange Jahre hat der 41-Jährige als gelernter Straßenwärter selbst „auf dem Bock“ gesessen und kann auf einige Berufsjahre zurückblicken. Heer: „Es kommt tatsächlich selten vor, dass eine falsche Entscheidung getroffen wird, zumal wir uns ja mit unserer Winterdienst-Zentrale absprechen“.
Mittlerweile ist es 16.30 Uhr in Freudenberg. Christoph Heer belässt die Mitarbeiter im Tagdienst, die eigentlich jetzt Feierabend haben. Sicher ist sicher. Er lässt die Pflüge aufziehen; gegen 19.30 Uhr ist immer noch nichts von der weißen Pracht zu sehen und so entscheidet er, den Tagdienst nun endgültig nach Hause zu schicken. Um 1.45 Uhr nachts wird dann Pedro Daub von der Nachtbereitschaft aus dem Schlaf gerissen. Er ist heute der so genannte „Handyman“ – also der Bereitschaftsführer.
Die Winterdienst-Zentrale in Hamm meldet Reifglätte auf der A45, der „Königin der Autobahnen“. Der 56-jährige Straßenwärter ruft vier weitere Kollegen der Nachtbereitschaft an und nur eine halbe Stunde später heißt es „Rein in die Streufahrzeuge und ab auf die Autobahn“. Bis zum Beginn des Tagdienstes sorgen die fünf nun dafür, dass die Menschen sicher durch die Nacht kommen.
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Über uns
Zahlen & Fakten
Gegründet
13. September 2018
Die Autobahn GmbH des Bundes wurde am 13. September 2018 in Berlin gegründet. Sie finden unsere Zentrale in der Friedrichstr. 71 in Berlin.
Arbeitsaufnahme der Geschäftsführung
1. März 2019
Die Geschäftsführung besteht aus Stephan Krenz, Gunther Adler und Anne Rethmann. Lesen Sie hier mehr zu den Geschäftsführern.
Länge des Autobahnnetzes
ca. 13.000 km
Deutschland hat damit das zweitgrößte Autobahnnetz Europas. Die längste Autobahn ist übrigens die A7, die von Norden nach Süden einmal durch ganz Deutschland führt.
Zukünftig
bis zu 15.000 Mitarbeiter/innen
Die Autobahn GmbH ist bundesweit vertreten. Als attraktiver Arbeitgeber bieten wir ein modernes Arbeitsumfeld und gute Weiterentwicklungs-
möglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nachhaltige Investitionen
Erhalt, Aus- und Neubau der Autobahnen
Die Autobahn ist eines der wichtigsten Verkehrsnetze und öffentlichen Güter in Deutschland. Die Autobahn GmbH des Bundes setzt daher einen wichtigen Schwerpunkt auf nachhaltige Investitionen in Aus- und Neubau sowie Erhaltung der Autobahnen.
Bundesweite Standorte
über 280
Die Autobahn GmbH gliedert sich ab 2021 deutschlandweit in 10 Niederlassungen, 41 Außenstellen, 42 Verkehrsleitzentralen und 189 Autobahnmeistereien auf.
Zurzeit bauen wir die Zentrale in Berlin auf, von wo aus wir bis zur Aufnahme unserer Geschäftstätigkeit ein bundesweit aufgestelltes Unternehmen entwickeln. Dieses Unternehmen wird ab 2021 für rund 15.000 Beschäftigte verantwortlich sein. In der aktuellen Aufbauphase stellen wir insbesondere sicher, dass die Autobahn GmbH eine attraktive Arbeitgeberin ist. Dazu gehören für uns eine gute und faire Vergütung, Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und attraktive Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Aufgaben
Ab dem 1. Januar 2021 übernehmen wir sämtliche Aufgaben der Verwaltung der Autobahnen in Deutschland:
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes besteht aus drei Geschäftsführern:

Stephan Krenz
Vorsitzender
der Geschäftsführung
Vor seiner Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes war Stephan Krenz unter anderem Vorsitzender der Geschäftsführung von Abellio Deutschland sowie Geschäftsführer von Bombardier Transportation Deutschland. Des Weiteren leitete er in der Vergangenheit die Geschäfte von Jet Aviation. Seine erste berufliche Station war die Unternehmensberatung A.T. Kearney. Stephan Krenz hält einen Diplom-Abschluss in Wirtschaftsingenieurswesen der Universität Hamburg und der Technischen Universität Hamburg.

Gunther Adler
Geschäftsführer
Personal
Gunther Adler war mehrere Jahre Staatssekretär in Ministerien auf Bundes- und Landesebene, unter anderem im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung leitete er außerdem die Referate Außenwirtschaft und Politische Planung. Gunther Adler studierte Politikwissenschaft, Soziologie und Staatsrecht mit dem Abschluss Magister Artium an der Universität Bonn.

Anne Rethmann
Geschäftsführerin
Finanzen
Vor ihrem Start bei der Autobahn GmbH des Bundes war Anne Rethmann kaufmännische Geschäftsführerin von Cerner Health Services Deutschland und leitete den Finanzbereich von Cerner in Europa. Darüber hinaus hatte sie verschiedene Leitungspositionen bei Siemens Healthcare inne. Davor war sie mehrere Jahre kaufmännische Geschäftsführerin der GSD Gesellschaft für Systemforschung und Dienstleistungen im Gesundheitswesen mbH. Ihr Studium an der Berufsakademie Stuttgart schloss Anne Rethmann als Diplom-Betriebswirtin ab.
Gesellschafter und Aufsichtsrat
Wir als die Autobahn GmbH des Bundes befinden uns zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Eine Veräußerung der Geschäftsanteile ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Bund bestimmt als Eigentümer die Strategie des Unternehmens mit und stellt Mitglieder des Aufsichtsrats.
Die Mitglieder unseres Aufsichtsrats sind Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), des Haushalts- sowie des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb. Insgesamt besteht der Aufsichtsrat aktuell aus zwölf Personen, Vorsitzender ist Dr. Michael Güntner.
Vor Ort
Standorte
Unsere Zentrale befindet sich schon heute in Berlin. Ab 2021 wird es zehn Niederlassungen geben, die sich im gesamten Bundesgebiet verteilen. Darüber verstärken zukünftig 41 regionale Außenstellen die Niederlassungen. Vor Ort sorgen engagierte Beschäftigte in den Autobahnmeistereien dafür, dass der Verkehr fließt. Jede Autobahnmeisterei ist im Schnitt für 70 km Autobahn verantwortlich.
Hier geht es zum Webauftritt der Niederlassung Nord. Das Hamburger Pilotprojekt übernimmt bereits zum 01.01.2020 Planung und Bau der Autobahnen für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein.
Baustellen
Aktuelle Baustellen finden Sie hier:
Die Karte wird von VERKEHR.NRW bereitgestellt. Wenn Sie die Karte laden, können Ihre personenbezogenen Daten (z.B. IP-Adresse) mit dem Server von VERKEHR.NRW ausgetauscht werden.
Mehr zur Datenverarbeitung von VERKEHR.NRW erfahren
Aktuelle Baustellen der Niederlassung Ost finden Sie auch hier:
https://nlo-sperrbis.tt-sib.de/Bis
Kontaktinformationen der Niederlassungen für Antragsteller von Großraum-Schwertransporte:
Ansprechpartner_Schwertransporte.pdf (424 KB)
Hintergrund zur Reform
Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einigten sich die Länder und der Bund 2017 unter anderem auf die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung.
Aktuell wird die Verwaltung des ca. 13.000 Kilometer langen Autobahnnetzes in Deutschland zwar durch den Bund finanziert und beauftragt, jedoch dezentral durch die einzelnen Bundesländer ausgeführt.
Ziel der Reform ist es, Finanzierung und Verwaltung ab 1. Januar 2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes in eine Hand zu legen. Ressourcen sollen so effektiver genutzt und die Qualität der deutschen Autobahnen auch zukünftig gewährleistet werden.
Aufgrund der Komplexität des Transformationsvorhabens handelt es sich um eine der größten infrastrukturpolitischen Reformen der vergangenen Jahrzehnte.
Weitere Informationen zum Hintergrund der Reform finden Sie auf der Webseite des BMVI.
Karriere
Sehr geehrte Bewerber/-innen,
in den letzten Monaten erreichten uns zahlreiche Initiativbewerbungen. Wir haben uns über das Interesse an unserem Unternehmen sehr gefreut. Um die Vielzahl der aktuell ausgeschriebenen Stellen und die in den nächsten Monaten noch zu erwartenden zahlreichen Ausschreibungen im Interesse der Bewerber schnellst möglich zu bearbeiten und zu besetzen, können wir leider bis auf Weiteres keine Initiativbewerbungen berücksichtigen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
Wenn Ihre Qualifikationen und Erfahrungen unseren Anforderungsprofilen für offene Stellen entsprechen, bewerben Sie sich bitte über den Link der ausgeschriebenen Vakanz auf unserer Karrierewebsite
Ausbildung oder duales Studium?
Bei der Autobahn bekommen Sie beides. Starten Sie Ihre Ausbildung bei uns – mit einem starken Team und tollen Möglichkeiten! Mehr Informationen für Ihren Start ins Berufsleben erhalten Sie hier: www.zukunftautobahn.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Häufige Fragen (FAQ)
Organisation
- Warum die Rechtsform als GmbH?Die Autobahn GmbH des Bundes ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine GmbH. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund; laut Grundgesetz darf er seine Gesellschaftsanteile auch nicht verkaufen. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde anders als z.B. die Deutsche Bahn AG als GmbH gegründet, da sich eine GmbH unter anderem dadurch auszeichnet, dass der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung weitgehende Weisungsbefugnisse hat. Damit werden die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes als Gesellschafter im Interesse des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge gewährleistet. Außerdem bietet die Rechtsform der GmbH Möglichkeiten für neue wirtschaftliche Strukturen. Die Autobahn GmbH soll zwar keinen Gewinn erzielen, denn ihre Aufgabe ist und bleibt die Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben: Bau, Betrieb und Planung der Autobahninfrastruktur. Als GmbH kann sie jedoch wirtschaftlicher handeln als eine Behörde. Außerdem soll, z.B. durch höhere Gehälter und flexiblere Arbeitsmodelle, die Attraktivität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in Mangelberufen, gesteigert werden.
- Was sind die Aufbauteams der Niederlassungen?Aktuell werden deutschlandweit zehn Niederlassungen aufgebaut. Für jede Niederlassung werden dazu sogenannte Aufbauteams gebildet. Die Teams bestehen aus rund 10 Experten vor Ort und unterstützen die zukünftigen Niederlassungsdirektoren bei der Gestaltung der neuen Strukturen in allen wesentlichen Themenfeldern. Dazu gehören unter anderem die Bereiche IT, Personal, Kernprozesse (Planen, Bauen, Erhalten, Betreiben), Immobilien, Kaufmännisches und Kommunikation. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufbauteams treiben somit schon vor dem offiziellen Betriebsbeginn am 01.01.2021 den Aufbau der Autobahn GmbH in den Niederlassungsgebieten aktiv voran.
- Was ist das Meistereikonzept?Die Autobahnen in Deutschland werden von Autobahnmeistereien betreut. Diese sind jeweils für einen bestimmten Autobahnabschnitt zuständig. In der Praxis gibt es jedoch im Bundesgebiet unterschiedliche Strukturen. Manche Meistereien betreuen nur Autobahnen, andere sind als sogenannte Mischmeistereien auch für Bundesstraßen und andere Straßen zuständig. Zum 1.1.2021 geht die Verantwortung für die deutschen Autobahnen auf die Autobahn GmbH des Bundes über. Dafür muss auch im Bereich des Betriebsdienstes eine klare Aufgabenzuordnung erarbeitet werden. Dafür haben sich die Autobahngesellschaft, der Bund und die Länder auf ein Meistereikonzept geeinigt. Darin werden die Standorte der Autobahngesellschaft in den 16 Bundesländern festgelegt. Eine der wichtigen Fragen war dabei, welche Aufgaben die bisherigen Mischmeistereien übernehmen werden. Diese Frage wird in jedem Bundesland durch Vereinbarungen zur Entflechtung der Aufgaben festgelegt. Für jede Mischmeisterei wurde also einzeln entschieden, ob sie in Zukunft ausschließlich Autobahnaufgaben wahrnehmen und somit zur Autobahn GmbH gehören wird oder ob sie als Straßenmeisterei beim Land verbleibt. Teilweise wird es in der Übergangszeit auch vertragliche Regelungen zur Mitbetreuung anderer Straßenabschnitte geben.
- Wissen alle zukünftigen Beschäftigten nun, wo sie arbeiten werden?Im Rahmen des Betriebsübergangs übergehende Tarifbeschäftigte sind gem. § 18 EÜTV Autobahn grundsätzlich auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz und an ihrer bisherigen Arbeitsstätte weiter zu beschäftigen. Damit ist die Standortsicherheit gegeben. Ist eine Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz und an der bisherigen Arbeitsstelle aus wichtigen betrieblichen Gründen ausnahmsweise nicht möglich, erfolgt die Weiterbeschäftigung mit den bisherigen Aufgaben an einer anderen Arbeitsstätte unter Beachtung der besonderen persönlichen oder familiären Verhältnisse des Beschäftigten. Dabei ist das Meistereikonzept ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme der Autobahn GmbH. Nun stehen die Standorte fest, an denen die zukünftigen Beschäftigten des Betriebsdienstes arbeiten werden. Dies bietet Klarheit und Sicherheit, insbesondere auch im Hinblick auch einen Wechsel vom Land zum Bund zum 01.01.2021. Allerdings ist dadurch noch nicht automatisch geregelt, wo die übergehenden Beschäftigten arbeiten werden. Der zukünftige Einsatz der Landesbeschäftigten nach ihrem Wechsel zur Autobahn GmbH des Bundes wird durch sogenannte Verwendungsvorschläge festgeschrieben. Gemäß FernstrÜG sind nur Verwendungsvorschläge rechtlich bindend. Durch eine Verwendungsempfehlung kann im Einzelfall die Bereitschaft einer Tätigkeitsübernahme signalisiert werden, die die jeweilige Person nicht originär ausführt, aber gerne ausführen würde oder, die er/sie bereits ausführt und nunmehr an einem anderen Ort (oder sogar Bundesland) ausführen möchte. Dadurch entsteht weder beim Antragsteller ein rechtlicher Anspruch noch bei der Autobahn GmbH eine rechtlich bindende Verpflichtung. Verwendungsempfehlungen stehen (insbesondere wegen einer notwendigen Koordinationsprüfung seitens des Bundes) unter Prüfvorbehalt.
- Warum die Rechtsform als GmbH?Die Autobahn GmbH des Bundes ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine GmbH. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund; laut Grundgesetz darf er seine Gesellschaftsanteile auch nicht verkaufen. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde anders als z.B. die Deutsche Bahn AG als GmbH gegründet, da sich eine GmbH unter anderem dadurch auszeichnet, dass der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung weitgehende Weisungsbefugnisse hat. Damit werden die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes als Gesellschafter im Interesse des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge gewährleistet. Außerdem bietet die Rechtsform der GmbH Möglichkeiten für neue wirtschaftliche Strukturen. Die Autobahn GmbH soll zwar keinen Gewinn erzielen, denn ihre Aufgabe ist und bleibt die Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben: Bau, Betrieb und Planung der Autobahninfrastruktur. Als GmbH kann sie jedoch wirtschaftlicher handeln als eine Behörde. Außerdem soll, z.B. durch höhere Gehälter und flexiblere Arbeitsmodelle, die Attraktivität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in Mangelberufen, gesteigert werden.
Arbeitsplatzsicherheit
- Ist die GmbH für die Zukunft sicher aufgestellt?Die Autobahn GmbH des Bundes gehört zu 100% dem Bund. Eine Privatisierung und ein Verkauf der Geschäftsanteile an private Investoren ist gesetzlich ausgeschlossen. Als Bundesgesellschaft kann sie zudem nicht in Insolvenz gehen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat nicht den Auftrag, Gewinn zu erzielen, sondern maximal eine schwarze Null bei Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Damit ist die Autobahn GmbH des Bundes keine kaufmännische GmbH. Der Grund für die gewählte Rechtsform ist, dass eine GmbH wirtschaftlicher agieren kann und attraktiver für Arbeitnehmer in Mangelberufen ist als eine Behörde.
- Welche Sicherheit gibt es, dass die Autobahn GmbH nicht doch privatisiert wird?Bau, Betrieb und Planung der Autobahninfrastruktur ist und bleibt eine zentrale öffentliche Aufgabe. Für die Autobahn GmbH ist eine Privatisierung vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen worden. Ein Verkauf der Autobahn GmbH an private Investoren ist somit nicht möglich.
- Darf der Bundesrechnungshof die Autobahn GmbH kontrollieren?Ja. Der Bundesrechnungshof hat sogar eine besondere, d.h. stärkere Kontrollfunktion als in anderen GmbHs des Bundes.
- Bekommen Auszubildende, die 2019 oder 2020 ihre Ausbildung beginnen, eine Übernahmegarantie?Ja. Wenn die Länder den Auszubildenden eine Übernahmegarantie geboten haben, dann übernimmt der Bund diese Auszubildenden auch, wenn das Ausbildungsende erst nach dem Betriebsbeginn der Autobahngesellschaft (01.01.2021) liegt. Diese Garantie gilt für die Autobahn GmbH und das FBA.
- Welchen Kündigungsschutz gibt es?Der tarifvertragliche Kündigungsschutz, auch der auf Basis des Dienstalters, bleibt als Teil der Besitzstandswahrung erhalten. Zudem haben wir im Tarifvertrag den Kündigungsschutz für besonders langjährige Beschäftigte übernommen und diesen auf das gesamte Tarifgebiet ausgeweitet.
- Für wen gilt ein besonderer Kündigungsschutz?Die Regelung zum Kündigungsschutz für besonders langjährig Beschäftigte wurde aus dem TV-L bzw. TVöD übernommen und gilt für das gesamte Tarifgebiet. Dieser Kündigungsschutz gilt für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren haben.
- Ist die GmbH für die Zukunft sicher aufgestellt?Die Autobahn GmbH des Bundes gehört zu 100% dem Bund. Eine Privatisierung und ein Verkauf der Geschäftsanteile an private Investoren ist gesetzlich ausgeschlossen. Als Bundesgesellschaft kann sie zudem nicht in Insolvenz gehen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat nicht den Auftrag, Gewinn zu erzielen, sondern maximal eine schwarze Null bei Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Damit ist die Autobahn GmbH des Bundes keine kaufmännische GmbH. Der Grund für die gewählte Rechtsform ist, dass eine GmbH wirtschaftlicher agieren kann und attraktiver für Arbeitnehmer in Mangelberufen ist als eine Behörde.
Personalübergang
- Welche Vorteile bietet die Beschäftigung bei der Autobahn GmbH?Die Autobahn GmbH wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Karrieremöglichkeiten bieten. Hierfür sollen vielfältige Weiterentwicklungsangebote geschaffen werden. Auch in Bezug auf die Vergütung wird es einige Verbesserungen geben. Alle Beschäftigten werden entsprechend der gesetzlich festgelegten Besitzstandswahrung mindestens zu ihren bisherigen Konditionen vergütet. In der Praxis werden für viele Beschäftigte die Beschäftigungskonditionen bei der Autobahn GmbH sogar besser sein, da die Konditionen über alle Länder hinweg angeglichen und weitere Bestandteile wie ein volles 13. Monatsgehalt eingeführt werden. Zudem ist die (Arbeitsplatz-) Sicherheit eines bundeseigenen Unternehmens gegeben.
- Wie wird sichergestellt, dass Beschäftigte zukünftig nicht schlechter gestellt werden?Der Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV Autobahn) stellt sicher, dass übergeleitete Beschäftigte nicht schlechtergestellt werden und tarifliche Besitzstände umfassend gewahrt werden. Der EÜTV Autobahn GmbH regelt dazu, wie die vor dem Übergang aus früheren Überleitungstarifverträgen (TVÜ-Länder, TVÜ-H, TVÜ-VKA) noch bestehenden Ansprüche weitergeführt und ebenso, wie mögliche Abweichungen des neuen vom bisherigen Tarifwerk (TV-L, TV-H, TVöD) ausgeglichen werden. Dies gilt insbesondere auch für bestimmte landesspezifisch beziehungsweise landesrechtlich geregelte Ansprüche. Im Übrigen sieht der EÜTV Autobahn zusätzlich in seinem § 23 die Gewährung eines pauschalen Ausgleichs für etwaig verlorengehende und nicht im EÜTV als Besitzstand aufgenommene Rechtspositionen vor. Für diesen Anspruch ist kein Nachweis für den Wegfall einer Leistung durch den Übergang Voraussetzung. Bestehen darüber hinaus einzelvertragliche Regelungen für einzelne Beschäftigte, so sind diese Besitzstände beim Personalübergang nach § 613a BGB gesichert. Daneben bestehen zum Zeitpunkt des Übergangs geltende Dienstvereinbarungen zukünftig als Betriebsvereinbarungen bei der Autobahn GmbH für längstens 12 Monate nach dem Übergangsstichtag fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden. Neue Betriebsvereinbarungen werden bei der Autobahn GmbH zusammen mit den Betriebsräten entwickelt und abgeschlossen.
- Gilt die Besitzstandswahrung auch bei einem späteren Wechsel zu Autobahn GmbH?Die Wahrung der Besitzstände ist nur für Beschäftigte vorgesehen, die zum 01.01.2021 zur Autobahn GmbH des Bundes wechseln.
- Wo werden die Besitzstände geregelt?Grundsätzlich werden diese Punkte im Einführungs- und Überleitungstarifvertrag festgelegt. Bestehen darüber hinaus einzelvertragliche Regelungen für einzelne Beschäftigte, so sind diese Besitzstände beim Personalübergang nach § 613a BGB gesichert. Daneben bestehen zum Zeitpunkt des Übergangs geltende Dienstvereinbarungen (zukünftig als Betriebsvereinbarungen) für längstens 12 Monate nach Betriebsbeginn fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden.
- Werden bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH die beim Land zurückgelegten Dienstjahre berücksichtigt? Ja, diese werden voll angerechnet.
- Wird die VBL fortgeführt?Die Autobahn GmbH ist Beteiligte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Daher wird die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten derjenigen Länder, die bisher unter den Geltungsbereich der VBL fallen, lückenlos und unter den gleichen Bedingungen fortgeführt. Dementsprechend findet auch der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) Anwendung (s. § 25 und § 38 b) MTV Autobahn), der die betriebliche Altersvorsorge bei der VBL regelt. Auch alle zukünftigen Neueinstellungen bei der Autobahn GmbH nach Dezember 2019 fallen unter den Geltungsbereich des ATV und sind damit bei der VBL versichert. Beschäftigte aus Hamburg, Bremen und dem Saarland, die bisher nicht in der VBL versichert waren, behalten die Versicherung zu ihrem Versorgungsträger (in Hamburg, wenn sie nicht ausdrücklich in die VBL wechseln wollen). Beschäftigte aus NRW, die schon vor der Überleitung einen Anspruch auf eine persönliche Zulage zum Ausgleich der Belastungen durch den Eigenanteil zur VBL erhalten haben, behalten diese Zulage als Besitzstand.
- Was passiert, wenn Beschäftigte nicht zur Autobahn GmbH des Bundes wechseln wollen?Nicht wechselbereite Beschäftigte können weiterhin bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber/Dienstherren beschäftigt sein; wenn sie trotzdem für den Bereich der Bundesautobahnen (BAB) tätig sein wollen, können sie dies im Wege einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung tun. Der Bund hat ein großes Interesse an der Mitwirkung BAB-kundiger Mitarbeiter an der Aufgabe „Bundesautobahnen“ und an dem Fortbestand funktionierender Einheiten. Klar ist: Die Autobahngesellschaft will keine Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten.
- Welche Möglichkeiten gibt es für einen Wechsel von Beamten?Wenn bisher in der Landesverwaltung eingesetzte Beamte bei der Autobahngesellschaft tätig werden wollen, können sie sich zunächst zum Fernstraßen-Bundesamt (FBA) versetzen lassen, soweit sie von ihrem Bundesland einen Verwendungsvorschlag "Autobahn GmbH" bekommen haben. Die Behörde nimmt die Aufgaben des neuen Dienstherrn wahr. Vom FBA werden sie dann zur Autobahn GmbH zugewiesen. Für alle Beamtinnen und Beamten, die sich zum FBA versetzen lassen, wird einheitlich das Bundesbeamtenrecht gelten. Wichtig ist, dass es keine Altersbegrenzung gibt. Wir freuen uns über jede Beamtin und jeden Beamten, die oder der bei der Autobahngesellschaft mitwirken möchte. Für diese Beamten wird es zukünftig einen erweiterten Beförderungskegel geben: Die üblichen Stellenobergrenzen gelten nicht und freiwerdende Stellen aus Altersabgängen können zur Beförderung genutzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Internetauftritt des Fernstraßen-Bundesamts: www.fba.bund.de
- Was passiert, wenn Beamte nicht wechseln, jedoch eine Aufgabe bei der Autobahn GmbH wahrnehmen wollen?In den Fällen, in denen Landesbeamte nicht zum Bund wechseln wollen, wird es keinen Wechsel gegen den Willen einer Beamtin bzw. eines Beamten geben. In diesen Fällen gilt weiterhin das Landesbeamtenrecht. In diesen Fällen müssen die Länder mit der Autobahn GmbH individuelle Zuweisungs- und Beurlaubungsvereinbarungen schließen. Zu einem Dienstherrenwechsel kommt es nicht.
- Welche Vorteile bietet die Beschäftigung bei der Autobahn GmbH?Die Autobahn GmbH wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Karrieremöglichkeiten bieten. Hierfür sollen vielfältige Weiterentwicklungsangebote geschaffen werden. Auch in Bezug auf die Vergütung wird es einige Verbesserungen geben. Alle Beschäftigten werden entsprechend der gesetzlich festgelegten Besitzstandswahrung mindestens zu ihren bisherigen Konditionen vergütet. In der Praxis werden für viele Beschäftigte die Beschäftigungskonditionen bei der Autobahn GmbH sogar besser sein, da die Konditionen über alle Länder hinweg angeglichen und weitere Bestandteile wie ein volles 13. Monatsgehalt eingeführt werden. Zudem ist die (Arbeitsplatz-) Sicherheit eines bundeseigenen Unternehmens gegeben.
Bewerbung
- Wie erfahre ich, welche Positionen offen sind?Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie über unser Stellenportal autobahn.recruitee.com. Hier finden Sie alle ausgeschriebenen Stellen der Autobahn GmbH.
- Kann ich mich schon jetzt für eine Niederlassung/Außenstelle bewerben?Teilweise ja. Aktuell befinden wir uns im Aufbau der Niederlassungen und Außenstellen. Diese werden ab 01.01.2021 ihren Betrieb aufnehmen, der Personalaufbau beginnt jedoch schon jetzt. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie über unser Stellenportal autobahn.recruitee.com.
- Kann ich mich für eine bestimmte Autobahnmeisterei bewerben?Sofern Sie bereits beim Land beschäftigt sind, können Sie sich für offene Stellen an Ihren Landesbetrieb wenden. Sollten Sie aktuell nicht beim Land beschäftigt sein, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Landesbetrieb. Eine direkte Bewerbung für Autobahnmeistereien der Autobahn GmbH ist ab dem Betriebsstart zum 01.01.2021 möglich.
- Kann ich mich trotz Verwendungsvorschlag schon jetzt für eine bestimmte Stelle bewerben?Generell gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Länder der Verwendungsvorschlag ihres Landes. Dieser Verwendungsvorschlag legt die zukünftige Position bei der Autobahn GmbH des Bundes fest, da er für den Bund bindend ist. Wenn Sie sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Landes jedoch auf eine andere Stelle im selben Gebiet oder aber in einem anderen Niederlassungsgebiet bewerben wollen, ist das in der Regel möglich. Diesen Wunsch sollten Sie dann Ihren Ansprechpartnern des Landes mitteilen. Diese können für Sie eine sogenannte Verwendungsempfehlung abgeben. Durch eine Verwendungsempfehlung kann im Einzelfall die Bereitschaft einer Tätigkeitsübernahme signalisiert werden, die die jeweilige Person nicht originär ausführt, aber gerne ausführen würde oder, die er/sie bereits ausführt und nunmehr an einem anderen Ort (oder sogar in einem anderen Bundesland) ausführen möchte. Dadurch entsteht weder bei dem/der Antragsteller/in ein rechtlicher Anspruch noch bei der Autobahn GmbH eine rechtlich bindende Verpflichtung. Verwendungsempfehlungen stehen (insbesondere wegen einer notwendigen Koordinationsprüfung seitens des Bundes) unter Prüfvorbehalt.
- Ist die ausgeschriebene Stelle noch vakant?Alle auf unserer Karriereseite ausgeschriebenen Stellen sind noch vakant. Insofern freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
- Gibt es eine Bewerbungsfrist?Grundsätzlich nein, eine Stelle ist so lange vakant, bis wir sie erfolgreich besetzt haben. Erst dann ist diese nicht mehr auf unserer Karriereseite veröffentlicht.
- Wie kann ich mich bewerben?Wenn Sie eine passende Stelle gefunden haben, können Sie sich über unser Portal Recruitee bewerben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Sicherstellung eines zügigen Bewerbungsprozesses sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Bewerbung per E-Mail nicht berücksichtigen können.
- Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Bewerbung?Bitte hinterlegen Sie im Bewerbungsportal Anschreiben, Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse im PDF-Format. Sofern wir weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, würden wir diese bei Ihnen nachfordern.
- An wen kann ich mein Anschreiben richten?Da mehrere Parteien am Auswahlprozess beteiligt sind, kann die Ansprache gerne allgemein gehalten werden.
- In welcher Sprache soll ich meine Bewerbung verfassen?Ihre Bewerbung können Sie gerne in deutscher Sprache verfassen.
- Kann ich mich für mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?Sehr gern können Sie sich für mehrere Vakanzen bewerben. Bitte bewerben Sie sich jeweils einzeln für die entsprechenden Stellen.
- Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung übermittelt haben, erhalten Sie eine automatisch verschickte Eingangsbestätigung. Im Anschluss nehmen wir uns Zeit, um Ihre Bewerbung sorgfältig zu prüfen. Wenn uns Ihre Bewerbung überzeugt hat, laden wir Sie im ersten Schritt zu einem Telefoninterview ein, war dieses erfolgreich, folgt im zweiten Schritt ein persönliches Vorstellungsgespräch mit dem Fachbereich und der Personalabteilung. Für Führungspositionen findet ein dritter Schritt statt, ein Gespräch mit der Fachabteilung und der Geschäftsführung.
- Wie ist der Stand meiner Bewerbung?Da wir aufgrund unserer Aufbausituation aktuell eine Vielzahl an Bewerbungen erhalten und mehrere Parteien am Auswahlprozess beteiligt sind, kann eine Rückmeldung durch uns in der aktuellen Aufbauphase auch mal etwas länger dauern. Wir bemühen uns dennoch um ein zeitnahes Feedback.
- Wie lange dauert ein Telefoninterview bzw. Vorstellungsgespräch?Das Telefoninterview dauert maximal 30min und das Vorstellungsgespräch ca. 60 min.
- Wie erfahre ich, welche Positionen offen sind?Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie über unser Stellenportal autobahn.recruitee.com. Hier finden Sie alle ausgeschriebenen Stellen der Autobahn GmbH.
Tarifvertrag
- Was beinhaltet der neue Haustarifvertrag der Autobahn GmbH?Das neue Haustarifwerk wurde speziell für die Tarifbeschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes entwickelt und umfasst alle grundlegenden Tarifbestimmungen für diese. Es besteht im Kern aus dem Manteltarifvertrag (MTV), der die wesentlichen Beschäftigungsgrundlagen regelt, ferner dem Tarifvertrag über das Entgeltgruppenverzeichnis (TV EGV) mit Regelungen zur Eingruppierung. Ein Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für die Autobahn GmbH und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht, der sogenannte Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV), wurde ebenfalls abgeschlossen. Zusätzlich wurden Tarifverträge für Nachwuchskräfte der Autobahn GmbH (Auszubildende und Studierende) sowie Kraftfahrer abgeschlossen. Tarifverträge über die Errichtung eines Übergangsbetriebsrats und zur Regelung der Betriebsstruktur bei der Autobahn GmbH stellen eine umfassende Vertretung der Beschäftigten sicher und komplettieren das Haustarifwerk.
- Welche Vorteile bietet das Haustarifwerk der Autobahn GmbH für die Beschäftigten?Die Autobahn GmbH bietet ihren Beschäftigten attraktive Tarifkonditionen: Zukünftig richtet sich die Eingruppierung und das Entgelt nach der konkret auszuübenden Tätigkeit. In vielen Fällen besteht für übergehende Beschäftigte die Chance, dass ihre Tätigkeit zukünftig höher eingruppiert ist. Der Großteil der übergehenden Beschäftigten erhält davon unabhängig zudem bereits allein durch die höhere Entgelttabelle der Autobahn GmbH ein höheres Grundentgelt. Beschäftigte erhalten darüber hinaus ein garantiertes, volles 13. Monatseinkommen und werden durch einen Unternehmensbonus am Unternehmenserfolg beteiligt (ab 2022 mit erstmaliger Auszahlung 2023). Mitarbeiter im Betriebsdienst erhalten attraktive Zulagen und Zuschläge. Auch bei der Arbeitszeit ergeben sich in vielen Fällen Verbesserungen. Beschäftigte können außerdem weiterhin auf wesentliche Vorteile aus dem Öffentlichen Dienst zählen. Tarifliche Besitzstände wurden im Rahmen des Einführungs- und Überleitungstarifvertrags (EÜTV) umfassend gesichert. Bei einem Übergang bis zum 01.01.2021 und einer Vereinbarung des Haustarifwerks erhalten Beschäftigte zudem einen einmaligen Wechselzuschlag in Höhe von 1.500 Euro.
- Welche Bestandteile wurden aus dem TVöD übernommen?Sowohl der Manteltarifvertrag als auch der Tarifvertrag über das Entgeltgruppenverzeichnis folgt in seiner Grundstruktur dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). So wurden zentrale Elemente wie die Strukturierung der Entgelttabelle und die Stufenaufstiege nach einer festgelegten Beschäftigungsdauer (Erfahrungsstufen) übernommen. Die betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL) wird zu den bisherigen Konditionen weitergeführt. Auch der Kündigungsschutz für besonders langjährige Beschäftigte (40/15-Regelung) wurde übernommen und auf das gesamte Bundesgebiet (Tarifgebiet West und Ost) ausgeweitet.
- Was sind die größten Unterschiede des Tarifwerks im Vergleich mit den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes?Die größte Neuerung des neuen Tarifwerks ist sicherlich, dass bei uns zählt, welche Tätigkeit jede und jeder Ein-zelne konkret ausübt. Die Eingruppierung erfolgt auf-grund der persönlichen Eignung tatsächlich übertragenen Tätigkeiten und nicht nach formalen Abschlüssen. Zentra-le Beschäftigtengruppen, etwa im Straßenbetriebsdienst, profitieren zudem von höheren Eingruppierungen. Zu-dem erhalten alle Beschäftigten ein volles 13. Monats-einkommen und werden am Unternehmenserfolg durch den Unternehmensbonus beteiligt (ab 2022 mit erstmali-ger Auszahlung 2023). Die bisherige Ost-West-Differenzierung entfällt im gesamten Haustarifwerk. Au-ßerdem bieten wir attraktive Karrierewege, die es er-möglichen, sich basierend auf eigenen Interessen und Können auch über die Möglichkeiten des TV-L oder TVöD hinaus weiterzuentwickeln und vergütet zu werden.
- Gilt das Haustarifwerk auch für gestellte Beschäftigte?Der Haustarifvertrag gilt nur für die Tarifbeschäftigten der Autobahn GmbH. Er gilt sowohl für Tarifbeschäftigte, die aus den Auftragsverwaltungen zur Autobahn GmbH wechseln, als auch für alle neuen Tarifbeschäftigten der Autobahn GmbH. Der EÜTV gilt dabei nur für überwechselnde Beschäftigte. Für gestellte Beschäftigte ist das Tarifwerk nicht direkt anwendbar, für sie gilt weiterhin das Tarifwerk des Landes (TV-L/TV-H/TVöD).
- Wie sicher ist mein Arbeitsplatz bei der Autobahn GmbH?Als Gesellschaft, die im 100-prozentigen Eigentum des Bundes steht, stehen wir für sichere Arbeitsplätze. Die Regelung zum Kündigungsschutz für besonders langjährig Beschäftigte wurde aus dem TV-L bzw. TVöD übernommen und gilt für das gesamte Tarifgebiet. Dieser Kündigungsschutz gilt für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet und eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren haben. Darüber hinaus haben wir im Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) tarifvertraglich betriebsbedingte Kündigungen für alle Beschäftigten zunächst bis 2025 ausgeschlossen und, sofern keine anderen Regelungen mit den Gewerkschaften getroffen werden, bis 2030 im Zusammenhang mit ÖPP-Projekten.
- Wie hoch ist Entlohnung der Beschäftigten nach Haustarifvertrag und wie wird sich diese in Zukunft entwickeln?Mit dem Haustarifvertrag hat sich die Autobahn GmbH an die Entgelttabelle des TVöD Bund gebunden, zunächst bis Ende 2025. Im Vergleich zur Entgelttabelle des TVöD Bund wurden die Entgeltgruppen 1 und 2 bei der Autobahn GmbH gestrichen und am oberen Ende um die Entgeltgruppe 16 ergänzt. Da es für das offizielle Startjahr 2021 jedoch noch keine Entgelttabelle des TVöD Bund gibt, wurde für die Übergangszeit eine eigene Tabelle entwickelt, deren Werte über dem Niveau des TVöD Bund 2020 und TV-L bzw. TV-H 2021 liegen. Damit ist sichergestellt, dass nach der Überleitung das Grundentgelt der Beschäftigten mindestens genauso hoch – im Regelfall sogar höher – ist als bisher. Sobald die Tarifrunde zum TVöD Bund Werte ergibt, die oberhalb der jetzt vereinbarten Werte liegen, gelten diese höheren Werte. Die Erhöhungen im TVöD Bund gelten ab diesem Zeitpunkt automatisch auch für die Autobahn GmbH. Damit erhält der Großteil der Beschäftigten im Vergleich zu heute ein höheres monatliches Grundentgelt. Für übergehende Beschäftigte aus dem Land Nordrhein-Westfalen, die vor dem Übergang Entgelt nach den Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c des TVöD-VKA beziehen, bleiben die in Einzelfällen höheren Entgelte des TVöD-VKA in der jeweiligen Höhe, gemäß EÜTV, als Besitzstand anwendbar, solange sie höher sind als die Tabelle des Manteltarifvertrags für die Autobahn GmbH. Sobald die entsprechenden Werte der TVöD-Bund-Tabelle und damit auch der Autobahn-Tabelle höher sind, gelten diese. Im Vergleich zur Entgelttabelle des TVöD Bund wurden die Entgeltgruppen 1 und 2 bei der Autobahn GmbH gestrichen und am oberen Ende um die Entgeltgruppe 16 ergänzt. Alle Beschäftigten erhalten zudem ein volles 13. Monatsgehalt anstelle der bisherigen geringeren Jahressonderzahlungen nach TVöD und TV-L bzw. TV-H. Ab dem Jahr 2022 gibt es zudem einen Unternehmensbonus, der an die Beschäftigten erstmalig ab dem Jahr 2023 ausgezahlt wird.
- Wie funktioniert die Eingruppierung und Stufenzuordnung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist das Grundentgelt durch Entgeltgruppen und Stufen festgelegt; diese wurden für die Autobahn GmbH so übernommen. Die Stelle jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters ist über das Entgeltgruppenverzeichnis (EGV) auf Basis der ausgeübten Tätigkeit einer Entgeltgruppe zugeordnet. Im Vergleich zur Entgelttabelle des TVöD Bund wurden die Entgeltgruppen 1 und 2 bei der Autobahn GmbH gestrichen und am oberen Ende um die Entgeltgruppe 16 ergänzt. Zukünftig richtet sich die Eingruppierung und das Entgelt nach der konkret auszuübenden Tätigkeit. Die Eingruppierung erfolgt aufgrund der persönlichen Eignung tatsächlich übertragenen Tätigkeiten und nicht nach formalen Abschlüssen.
- Was ist das 13. Monatsgehalt?An die Stelle der Jahressonderzahlung tritt bei der Autobahn GmbH ein garantiertes, volles 13. Monatseinkommen, das grundsätzlich mit der Entgeltzahlung im November ausgezahlt wird. Es errechnet sich aus dem Tabellenentgelt sowie den in Monatsbeträgen tariflich festgelegten Entgeltbestandteilen der zwölf vorangegangenen Monate (Dezember des Vorjahres bis einschließlich November des laufenden Jahres). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine monatliche anstatt der jährlichen Auszahlung beantragen.
- Was ist der Unternehmensbonus?Bei der Autobahn GmbH sollen alle Beschäftigten direkt und in gleicher Höhe am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden und von ihrem Einsatz profitieren. Deshalb wird es einen Unternehmensbonus für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, der von der Erreichung der qualitativen Unternehmensziele durch das Unternehmen im Ganzen abhängt. Es handelt sich hierbei nicht um individuelle Zielvereinbarungen. Ein solches Ziel kann zum Beispiel die messbare Entwicklung der Autobahnqualität sein. Das Bonusprogramm wird erstmals für das Jahr 2022 mit Auszahlung im Jahr 2023 umgesetzt.
- Welche Erschwerniszuschläge gibt es?Bei der Autobahn GmbH gibt es zukünftig für Beschäftigte im Außendienst des Straßenbetriebsdienstes im „Gefahrenraum Autobahn“ einen pauschalen Erschwerniszuschlag in Höhe von 60 Euro monatlich. Zusätzlich gibt es als Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen 60 Euro monatlich für Beschäftigte im Kolonnendienst bzw. 25 Euro monatlich für Streckenwarte oder Straßenmeister. Beschäftigte im Straßenwinterdienst erhalten zusätzlich zwischen November und März einen Winterdienstzuschlag von 60 Euro monatlich. Beschäftigte in Werkstätten/Gehöften erhalten davon abweichend einen pauschalierten Erschwerniszuschlag in Höhe von 40 Euro monatlich sowie zusätzlich zwischen November und März einen Winterdienstzuschlag von 15 Euro monatlich.
- Wie sind die Arbeitszeiten festgelegt?Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei der Autobahn GmbH für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, sowie für Beschäftigte in Autobahn-, Straßen- und Fernmeldemeistereien und Kfz-Werkstätten 38,5 Stunden. Für alle anderen Beschäftigten gilt eine durchschnittliche Arbeitszeit von 39 Stunden wöchentlich.
- Welche Urlaubsregelung gibt es?Wie auch im TV-L haben Beschäftigte bei einer fünftägigen Arbeitswoche einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Bei Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeit auf weniger als fünf Tage in der Woche verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig.
- Wie werden Reisezeiten vergütet?Reisezeiten in Form von Fahrzeiten, die mit dem genehmigten beziehungsweise üblichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden, gelten grundsätzlich als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Wird durch die Einbeziehung der Reisezeit, die für den Tag der Dienstreise planmäßige beziehungsweise übliche Arbeitszeit überschritten, so wird die überschreitende Reisezeit mit einem Pauschalbetrag von 15,00 Euro pro Stunde abgegolten.
- Wird es bei der Autobahn GmbH flexible Arbeitszeitmodelle geben?Im Manteltarifvertrag der Autobahn GmbH wurden mit den Gewerkschaften die aus den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes bestehenden Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung auf Basis des Teilzeitbefristungsgesetzes im Sinne der Beschäftigten neu formuliert. Zum Zeitpunkt des Übergangs geltende Dienstvereinbarungen etwa zu Gleitzeit oder dem mobilen Arbeiten von Zuhause gelten als Betriebsvereinbarungen bei der Autobahn GmbH für längstens 12 Monate nach Betriebsbeginn fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden. Die Autobahn GmbH hat ein starkes Interesse an zeitgemäßen Lösungen und wird zusammen mit den Betriebsträten darauf aufbauend neue Betriebsvereinbarungen entwickeln und abschließen.
- Wird es bei der Autobahn GmbH Möglichkeiten zur Altersteilzeit geben?Ja. Bei der Autobahn GmbH wird laut Manteltarifvertrag der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte, der auch für den Bund gilt, weiter angewendet.
- Wie wird sichergestellt, dass Beschäftigte zukünftig nicht schlechter gestellt werden und Besitzstände gewahrt werden?Der Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) stellt sicher, dass niemand schlechter gestellt wird und tarifliche Besitzstände umfassend gewahrt werden. Der EÜTV regelt dazu, wie die vor dem Übergang aus früheren Überleitungstarifverträgen noch bestehenden Ansprüche weitergeführt und ebenso, wie mögliche Abwei-chungen des neuen vom bisherigen Tarifwerk ausgegli-chen werden. Dies gilt in hohem Maße auch für landes-spezifisch beziehungsweise landesrechtlich geregelte Ansprüche. Bestehen darüber hinaus einzelvertragliche Regelungen für einzelne Beschäftigte, so sind diese Besitzstände beim Personalübergang nach § 613a BGB gesichert. Daneben bestehen zum Zeitpunkt des Übergangs gel-tende Dienstvereinbarungen zukünftig als Betriebsvereinbarungen bei der Autobahn GmbH für längstens 12 Monate nach Betriebsbeginn fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden. Neue Betriebsvereinbarungen werden bei der Autobahn GmbH zusammen mit den Betriebsträten entwickelt und abgeschlossen.
- Gilt die Besitzstandswahrung auch für Beschäftigte, die sich erst nach dem 01.01.2021 für einen Wechsel entscheiden? Der Einführungs- und Überleitungstarif (EÜTV) unterscheidet verschiedene Gruppen von Beschäftigten, für die differenzierte Besitzstandregelungen gelten. So gelten uneingeschränkt alle Regelungen des EÜTV für Beschäftigte, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis gemäß § 613a BGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz (FernstrÜG) von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft auf die Autobahn GmbH übergeht. Dies stellt im Rahmen der Reform der Bundes-fernstraßenverwaltung den Regel- und bei weitem häufigsten Fall dar. Ebenfalls umfassende Regelungen trifft der EÜTV für Beschäftigte, die ohne einen Verwendungsvorschlag am oder vor dem jeweiligen Stichtag des Betriebsübergangs aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft zur Autobahn GmbH wechseln. Differenzierte Regelungen gelten darüber hinaus für Beschäftigte, die nach dem jeweiligen Stichtag des Betriebsübergangs, jedoch spätestens am 01.01.2022 mit einem entsprechenden Verwendungsvorschlag aus einer Gestellung auf ihr Verlangen oder ohne einen Verwendungsvorschlag aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft zur Autobahn GmbH wechseln.
- Wie werden die übergehenden Beschäftigten bei der Autobahn GmbH eingruppiert?Für übergehende Beschäftigte gilt, dass sie grundsätzlich zunächst in ihrer derzeitigen Entgeltgruppe eingruppiert bleiben. Abgruppierungen aus Anlass des Übergangs sind ausgeschlossen. Alle Beschäftigten können nach erfolgtem Übergang einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, sofern ihre Tätigkeit nach dem Entgeltgruppenverzeichnis der Autobahn GmbH höher bewertet ist. Ein Antrag bis zum 31.12.2021 wirkt auf den Stichtag des Betriebsübergangs zurück, das heißt, dass der Beschäftigte bei Genehmigung des Antrags das höhere Einkommen rückwirkend ausgezahlt bekommt. Beschäftigte, denen schriftlich die Leitung einer Kolonne beziehungsweise die Tätigkeit eines Kolonnenführers übertragen ist, die bisher unterhalb der Entgeltgruppe 9a eingruppiert waren, sind automatisch in EG 9a eingruppiert. Straßenwärter, Beschäftigte in Werkstätten und Fernmelder mit schwierigen Aufgaben, die bisher nach Entgeltgruppe 5 entlohnt wurden, sind mit dem Betriebsübergang automatisch in die EG 6 eingruppiert. Beschäftigte des Straßenbetriebsdienstes, die bisher unterhalb der Entgeltgruppe 4 eingruppiert sind, sind automatisch in EG 4 eingruppiert. Die klare Abgrenzung der Tätigkeiten macht dies in diesen Fällen möglich. In allen anderen Fällen gilt das oben beschriebene Verfahren. Übergehende Beschäftigte behalten ihre aktuell erreichte Erfahrungsstufe sowie die zurückgelegte Stufenlaufzeit, das heißt sie gehen stufengleich über. Auch im Fall einer Höhergruppierung erfolgt ein stufengleicher Aufstieg, das heißt, die aktuell erreichte Erfahrungsstufe sowie die zurückgelegte Stufenlaufzeit bleiben auch im Fall einer möglichen Höhergruppierung erhalten.
- Wird bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH die beim Land zurückgelegte Beschäftigungszeit angerechnet? Ja. Die Beschäftigungszeit wird im Rahmen des Betriebsübergangs voll angerechnet.
- Kann sich meine Arbeitsstätte nach dem Übergang ändern?Ja. Im Rahmen des Betriebsübergangs übergehende Tarifbeschäftigte sind grundsätzlich an ihrer bisherigen Arbeitsstätte weiter zu beschäftigen. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Weiterbeschäftigung an einer anderen Arbeitsstätte unter Beachtung der besonderen persönlichen oder familiären Verhältnisse des Beschäftigten. Verlängert sich durch einen Wechsel der Arbeitsstätte der Arbeitsweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte des Beschäftigten um mehr als 15 Kilometer, zahlt die Autobahn GmbH pro Arbeitstag für jeden Mehrkilometer auf dem Hin- und Rückweg als Ausgleich 0,30 Euro. Die damit verbundene Verlängerung der Wegezeit wird, soweit kein Anspruch auf Außendienstzulage besteht, mit einem Pauschalbetrag von 15,00 Euro pro Stunde abgegolten.
- Sind auch Zulagen Teil der Besitzstandswahrung?Im Sinne einer umfassenden Besitzstandswahrung enthält der Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) neben Regelungen zur Wahrung der Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe und Stufenlaufzeit, auch Regelungen für die Weiterführung von bestehenden Zulagen, ebenso von kinderbezogenen Entgeltbestandteilen und Strukturausgleichen.
- Werden auch meine landesspezifischen Regelungen als Besitzstand gewahrt?Der Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) enthält in hohem Maße auch Regelungen für landesspezifische beziehungsweise landesrechtlich geregelte Ansprüche. Dadurch sind praktisch alle relevanten bisherigen Leistungen erfasst. Darüber hinaus erhält jeder im Rahmen des Betriebsübergangs übergehende Beschäftigte 50 Euro pro Monat als pauschalen Ausgleichsbetrag für alle ab dem Betriebsübergang eventuell nicht mehr anwendbaren und im EÜTV nicht ausdrücklichen geregelten Rechtspositionen landesspezifischer Art, unabhängig davon ob und ggf. in welcher Höhe eine restliche Differenz bestehen könnte.
- Gelten die Dienstvereinbarungen bei der Autobahn GmbH weiter?Zum Zeitpunkt des Übergangs geltende Dienstvereinbarungen gelten als Betriebsvereinbarungen bei der Autobahn GmbH für längstens 12 Monate nach Betriebsbeginn fort, soweit sie nicht vorher durch neue Regelungen ersetzt werden. Neue Betriebsvereinbarungen werden bei der Autobahn GmbH zusammen mit den Betriebsträten entwickelt und abgeschlossen.
- Behalte ich mein Job-Ticket beim Übergang zur Autobahn GmbH? Die Autobahn GmbH hat sich im Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) verpflichtet, mit dem Land Hessen Gespräche zu führen, um zu erreichen, dass Leistungen des dort tariflichen geltenden Landestickets Hessen für vom Betriebsübergang betroffene Beschäftigte grundsätzlich erhalten bleiben. Bei einem Wegfall steht den betroffenen Beschäftigten eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70 Euro zu. Dies gilt sinngemäß für vergleichbare Leistungen, die von anderen Bundesländern gewährt werden. Eine Weiterführung bisher bestehender Job-Tickets oder Zuschüssen zu Job-Tickets, die nicht tarifvertraglich geregelt sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Autobahn GmbH wird auch prüfen, ob Mobilitätskonzepte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden können.
- Wer erhält einen Wechselzuschlag?Sofern Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis gemäß § 613a BGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz (FernstrÜG) von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft auf die Autobahn GmbH vor oder zum 01.01.2021 übergeht (der Regelfall der Reform) und vertraglich die ausschließliche Geltung des Tarifrechts für die Autobahn GmbH vereinbaren, haben sie Anspruch auf die Zahlung des einmaligen Wechselzuschlags in Höhe von 1.500 Euro. Dies gilt auch für Beschäftigte, die ohne einen Verwendungsvorschlag am oder vor dem Stichtag des Betriebsübergangs aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung von einem Land oder einer kommunalen Körperschaft zur Autobahn GmbH wechseln. Entsprechend übergehende Auszubildende haben Anspruch auf einen einmaligen Wechselzuschlag in Höhe von 500 Euro.
- Wie ist die Mitbestimmung in der Zeit bis zum 01.01.2021 geregelt?Für die Übergangszeit bis zur Wahl regulärer Betriebsräte in den Betrieben der Autobahngesellschaft gemäß Tarifvertrag zur Betriebsstruktur ist auf Grundlage eines Tarifvertrags ein Übergangsbetriebsrat eingerichtet, über den die Beschäftigten bereits vor ihrem Übergang bzw. ihrer Gestellung an die Autobahn GmbH an bestimmten anstehenden Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft beteiligt werden. Dieser Übergangsbetriebsrat nimmt damit auch das sog. Übergangsmandat gemäß Fernstraßen-Überleitungsgesetz wahr. Damit ist sichergestellt, dass es keine mitbestimmungsfreie Zeit gibt. Der Übergangsbetriebsrat setzt sich aus je zwei Mitgliedern pro Bundesland zusammen, die von den Stufenvertretungen oder vom zuständigen Gesamtpersonalrat in den Auftragsverwaltungen bestimmt wurden. Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen sind ebenfalls über den Übergangsbetriebsrat beteiligt. Der Übergangsbetriebsrat hat zum 01.01.2020 seine Arbeit aufgenommen.
- Wie sehen die zukünftigen Betriebsratsstrukturen bei der Autobahn GmbH aus? Für die zukünftigen Mitbestimmungsstrukturen sind klare Festlegungen getroffen worden: In der Zentrale, den Niederlassungen und relevanten Außenstellen werden Betriebsräte für die jeweils zugeordneten Betriebsstätten (Autobahnmeistereien, Fernmeldemeistereien, Betriebszentralen usw.) eingerichtet. Diese Betriebsräte entsenden Vertreter in einen Gesamtbetriebsrat. Mit der Betriebsaufnahme zum 01.01.2021 leitet der Übergangsbetriebsrat unverzüglich die Wahlen zu den neuen Betriebsräten ein.
- Was beinhaltet der neue Haustarifvertrag der Autobahn GmbH?Das neue Haustarifwerk wurde speziell für die Tarifbeschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes entwickelt und umfasst alle grundlegenden Tarifbestimmungen für diese. Es besteht im Kern aus dem Manteltarifvertrag (MTV), der die wesentlichen Beschäftigungsgrundlagen regelt, ferner dem Tarifvertrag über das Entgeltgruppenverzeichnis (TV EGV) mit Regelungen zur Eingruppierung. Ein Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für die Autobahn GmbH und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht, der sogenannte Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV), wurde ebenfalls abgeschlossen. Zusätzlich wurden Tarifverträge für Nachwuchskräfte der Autobahn GmbH (Auszubildende und Studierende) sowie Kraftfahrer abgeschlossen. Tarifverträge über die Errichtung eines Übergangsbetriebsrats und zur Regelung der Betriebsstruktur bei der Autobahn GmbH stellen eine umfassende Vertretung der Beschäftigten sicher und komplettieren das Haustarifwerk.
Reform
- Wie ist es überhaupt zu der Reform gekommen?Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 14. Oktober 2016 Eckpunkte beschlossen, mit denen die Finanzbeziehungen und der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom Jahr 2020 an neu geregelt werden soll. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999, in denen das deutsche Verfassungsgericht den bisherigen Finanzausgleich nur noch bis zum Jahr 2019 für zulässig erklärt hatte. In den Eckpunkten verständigten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf ein neues Konzept für den Finanzausgleich sowie auf Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass Bund und Länder ihre jeweiligen Aufgaben im föderalen System besser erfüllen können. Eine dieser Maßnahmen sieht vor, dass sich vom 01. Januar 2021 an nicht mehr die Länder im Auftrag des Bundes um den Bau, Ausbau und Erhalt der Autobahnen kümmern sollen, sondern der Bund als Eigentümer der Autobahnen diese Aufgabe selbst übernimmt. Zu diesem Zweck soll der Bund eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen gründen. Der Deutsche Bundestag hat am 01. Juni 2017 die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft (Die Autobahn GmbH des Bundes) und des Fernstraßen-Bundesamts beschlossen und der Bundesrat hat dem Gesetzespaket anschließend zugestimmt.
- Was war das Problem, das zur Reform geführt hat?Weil sich die Finanz- und Personalsituation von Land zu Land unterscheiden, kamen einige Länder mit der Planung neuer Bauprojekte deutlich langsamer voran als andere. Dennoch sahen sich manche Länder gezwungen, ihr Personal weiter zu reduzieren – unter anderem wegen der Schuldenbremse. In manchen Ländern führte das dazu, dass die Bauindustrie zuletzt Schwierigkeiten hatte, in den Straßenbauabteilungen überhaupt noch einen Ansprechpartner zu finden. Die Länder kamen deshalb bei der Umsetzung wichtiger Straßenprojekte sehr unterschiedlich voran. Mittel, die der Bund einem Land für ein bestimmtes Projekt zur Verfügung stellen wollte, konnten teilweise nicht abfließen, da die zuständige Straßenbauverwaltung mit dem Planen noch nicht fertig war.
- Was bedeutet die Reform für die Beschäftigten der Länder?Die Beschäftigten der Länder, die bisher für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Autobahnen zuständig waren, sollen die gleichen Aufgaben in den neuen Strukturen bei der Autobahn GmbH des Bundes und dem Fernstraßen-Bundesamt fortführen. Das Standortkonzept wurde so gestaltet, dass ihr weiterer Einsatz grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort erfolgen kann. Mit dem Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht (EÜTV Autobahn) wurde ein umfassender Besitzstand für die Beschäftigten vereinbart. Die rechtliche Grundlage stellt § 5 Abs. 1 FernstrÜG in Verbindung mit § 613a BGB dar. Danach gehen die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten der Länder im Aufgabenbereich „Bundesautobahnen“ auf die Autobahn GmbH kraft Gesetzes über. Von diesem Betriebsübergang erfasste Beschäftigte können dem Übergang jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang des diesbezüglichen Informationsschreibens widersprechen und verbleiben dann bei ihrem bisherigen Arbeitgeber. Beschäftigte, die dem Übergang widersprechen, werden dann vom Land zur Autobahn GmbH gestellt. Sie bleiben damit zwar rechtlich Beschäftigte des jeweiligen Bundeslandes, erbringen ihre Arbeitsleistung jedoch für die Autobahn GmbH. Die Möglichkeit der Personalgestellung ist in § 4 Abs. 3 TV-L/TV-H/TVöD geregelt: Werden Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung). Personalgestellung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten.
- Wie ist es überhaupt zu der Reform gekommen?Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 14. Oktober 2016 Eckpunkte beschlossen, mit denen die Finanzbeziehungen und der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom Jahr 2020 an neu geregelt werden soll. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999, in denen das deutsche Verfassungsgericht den bisherigen Finanzausgleich nur noch bis zum Jahr 2019 für zulässig erklärt hatte. In den Eckpunkten verständigten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf ein neues Konzept für den Finanzausgleich sowie auf Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass Bund und Länder ihre jeweiligen Aufgaben im föderalen System besser erfüllen können. Eine dieser Maßnahmen sieht vor, dass sich vom 01. Januar 2021 an nicht mehr die Länder im Auftrag des Bundes um den Bau, Ausbau und Erhalt der Autobahnen kümmern sollen, sondern der Bund als Eigentümer der Autobahnen diese Aufgabe selbst übernimmt. Zu diesem Zweck soll der Bund eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen gründen. Der Deutsche Bundestag hat am 01. Juni 2017 die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft (Die Autobahn GmbH des Bundes) und des Fernstraßen-Bundesamts beschlossen und der Bundesrat hat dem Gesetzespaket anschließend zugestimmt.
Wechselzuschlag
- Was sind der Wechselzuschlag und der Pauschalausgleich? § 30 des Einführungs- und Überleitungs-Tarifvertrags (EÜTV) der Autobahn sieht vor, dass Beschäftigte einen Anspruch auf Zahlung eines einmaligen Wechselzuschlags haben, wenn sie mit der Autobahn GmbH eine gesonderte Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH abschließen. Das schließt ausdrücklich auch die Geltung des EÜTV Autobahn mit ein, der die umfassenden Besitzstände sichert. Sinn und Zweck dieser gesonderten Vereinbarung ist die einheitliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH für alle ihre Beschäftigten, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Nach unserer Überzeugung und Vorstellung sollen für sämtliche Beschäftigte bei der Autobahn GmbH identische Arbeitsbedingungen gelten, unabhängig davon, ob eine Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht. Der Wechselzuschlag ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.500,00 Euro brutto für Tarifbeschäftigte und 500,00 Euro brutto für Auszubildende. Die gesonderte Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH wird Ihnen von der verantwortlichen Stelle der Autobahn GmbH bis Ende des Jahres 2020 mit der Bitte zugehen, diese zu unterschreiben. Die Zahlung des Wechselzuschlags ist dann bei rechtzeitiger unterschriebener Rücksendung bis spätestens 31.12.2020 an die Autobahn GmbH mit der Entgeltzahlung im Januar 2021 vorgesehen, also in dem ersten Monat, ab dem für die zur Autobahn GmbH übergegangenen Beschäftigten der Manteltarifvertrag (MTV Autobahn) rechtlich bindende Wirkung entfaltet. Der Überleitungstarifvertrag enthält zahlreiche Regelungen zur Besitzstandswahrung. Daneben enthält § 23 EÜTV Autobahn zusätzlich für alle am Stichtag übergeleiteten Beschäftigten einen Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszulage in Höhe von 50,00 Euro brutto. Die Ausgleichszulage wird pauschal für eventuell nicht weitergeführte Leistungen gezahlt. Auf sie besteht ein Anspruch auch ohne vorherigen Nachweis, dass tatsächlich eine Zulage weggefallen ist. Alle zum Stichtag übergeleiteten Beschäftigten gem. § 1 Abs. 1 Satz Buchstabe a) oder b) EÜTV erhalten diesen Ausgleich, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder in Teilzeit tätig sind. Der Betrag erhöht sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den hierfür von den Tarifvertragsparteien festgelegten Prozentsatz. Ein Abschmelzen ist tarifvertraglich nicht vorgesehen. Der Pauschalausgleich wird mit dem Gehalt ausgezahlt.
- Erhalten auch Teilzeitbeschäftigte den Wechselzuschlag?Ja, auch Teilzeitbeschäftigte erhalten den vollen Wechselzuschlag und den vollen Pauschalausgleich.
- Muss der Wechselzuschlag/Pauschalausgleich besteuert werden?Ja, der Wechselzuschlag und der Pauschalausgleich sind steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt.
- Wieso muss ich zur ausschließlichen Geltung des MTV Autobahn ausdrücklich zustimmen?Das Tarifwerk der Autobahn GmbH soll allen Beschäftigten in gleichem Umfang zugutekommen. Wir haben deshalb in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften festgelegt, dass möglichst alle Tarifbeschäftigten – auch die Gewerkschaftsmitglieder – unabhängig von einer etwaigen Tarifbindung kraft Mitgliedschaft die ausschließliche Geltung des neuen Tarifwerks der Autobahn GmbH vereinbaren sollen. Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag mit abgeschlossen hat, gelten die ausgehandelten Tarifvertragsregelungen sofort nach Ihrem Übergang. Enthält Ihr Arbeitsvertrag jedoch eine bestimmte Bezugnahmeregelung, kann es sein, dass bei einzelnen Punkten die bisher in Ihrem Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge weiterhin zu berücksichtigen sind. Damit wären zwei verschiedene Tarifverträge für Sie gültig – das wäre sehr kompliziert. Dies möchten wir vermeiden. Stattdessen gilt durch Ihre Unterschrift unter die beigefügte Vereinbarung ab Ihrem Übergang nur noch der Tarifvertrag der Autobahn GmbH. Das ermöglicht uns eine effektive Personalarbeit und gibt Ihnen Klarheit über die für Sie geltenden, attraktiven Tarifvertragsbedingungen. Wenn Sie ab dem 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH beschäftigt werden, aber nicht Mitglied einer der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften sind, wird das Tarifwerk der Autobahn GmbH für Sie nicht unbedingt automatisch gültig. Um hier sicher zu gehen, dass der vorteilhafte Tarifvertrag der Autobahn GmbH auch für Sie gilt, können Sie ihn mit Ihrer Unterschrift unter die Ihnen zugehende Vereinbarung anerkennen.
- Was sind die Auswirkungen einer Nicht-Zustimmung zum MTV Autobahn?Wenn Sie dem Personalübergang nicht widersprochen haben, jedoch die Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des MTV Autobahn nicht unterzeichnet haben, geht Ihr Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB trotzdem auf die Autobahn GmbH über. Die Autobahn GmbH tritt dann in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers ein. Wenn Sie der ausschließlichen Geltung des MTV Autobahn nicht zustimmen, stellt sich die Frage, inwiefern Ihre Besitzstände gewahrt werden. Hier können verschiedene Sachverhalte zusammentreffen. Grundsätzlich kann dies zur Folge haben, dass das vorteilhafte Tarifwerk der Autobahn GmbH keine Anwendung auf Ihr Arbeitsverhältnis findet. Stattdessen gilt das bisher für Sie geltende Tarifwerk (TV-L, TV-H oder TVöD) – entweder im „eingefrorenen“ Zustand oder aber „dynamisch“, d. h. unter Berücksichtigung zukünftiger Tarifanpassungen – weiter. Das Tarifwerk der Autobahngesellschaft kann dennoch – zumindest teilweise – für Sie gelten, wenn Sie Mitglied einer der tarifschließenden Gewerkschaften (d.h. Ver.di, IG Bau, GdP, GEW oder eine Fachgewerkschaft des dbb) sind oder wenn Ihr Arbeitsvertrag eine sogenannte große dynamische Bezugnahmeklausel enthält. Derartige Bezugnahmeklauseln können zu einem Wechsel des anwendbaren Tarifwerks führen. Dies müsste im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Eine Prüfung ist aber aufgrund der großen Zahl übergehender Personen nicht möglich. Stattdessen greift hier der sogenannte Pauschalausgleich, wie er oben beschrieben ist. Das heißt, § 23 EÜTV Autobahn regelt für alle am Stichtag übergeleiteten Beschäftigten einen Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszulage in Höhe von 50,00 Euro (Pauschalausgleich für nicht weitergeführte Leistungen), ohne vorherigen Nachweis, dass tatsächlich eine Zulage weggefallen ist.
- Wieso wird die ausschließliche Geltung des MTV Autobahn erst jetzt abgefragt? Wieso konnte man nicht mit der Zustimmung zum Personalübergang auch gleichzeitig dem MTV Autobahn zustimmen?Die Unterrichtung zum Personalübergang erfolgte durch das jeweilige Bundesland – auch Ihre Rückantwort erfolgte an das Land. Erst dann war klar, welche Beschäftigten tatsächlich zur Autobahn GmbH wechseln. Nur diese Beschäftigten erhalten die Vereinbarung zur ausschließlichen Geltung des Tarifwerks der Autobahn GmbH.
- Muss die ausschließliche Geltung des MTV Autobahn in einem neuen Arbeitsvertrag vereinbart werden?Nein, es ist ausreichend, die ausschließliche Geltung des Tarifwerks der Autobahn GmbH durch Ihre Unterschrift auf der gesonderten Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH anzuerkennen. Diese Vereinbarung geht Ihnen bis Ende des Jahres 2020 zu.
- Wer sind die Empfänger der Vereinbarung/Zustimmungserklärung? Alle Tarifbeschäftigten, die für einen Personalübergang im Sinne des § 613a BGB vorgesehen sind, werden bis Ende des Jahres 2020 ein Schreiben mit der Vereinbarung der ausschließlichen Geltung des Tarifwerks der Autobahn GmbH erhalten. Das Schreiben erhalten alle Beschäftigten unabhängig von ihrem jeweiligen Arbeitszeitmodell, für die bisher der TVöD, TV-L oder TV-H galt. Dies gilt auch für befristete Beschäftigte, die für einen Personalübergang vorgesehen sind sowie für Teilzeitkräfte. Beamte sind von einem Personalübergang nach § 613a BGB nicht betroffen. Für sie gilt auch nicht das Tarifwerk der Autobahn GmbH. Sie haben daher auch keinen Anspruch auf den Wechselzuschlag. Ausgenommen sind beurlaubte Beamte, die einen Arbeitsvertrag mit der Autobahn GmbH abschließen. Für diese gilt der MTV Autobahn automatisch, indem sie den Arbeitsvertrag mit der Autobahn unterzeichnen. Da es sich hier aber um eine Neueinstellung handelt, erhalten sie keinen Wechselzuschlag – da neueingestellte Personen nicht übergehen im Sinne des § 613a BGB. Auch Gestellte (Tarifbeschäftige) erhalten den Wechselzuschlag nicht, denn sie bleiben weiter beim jeweiligen Land angestellt.
- Erhalte ich den Wechselzuschlag auch, wenn ich mich erst in 2021 für die Geltung des MTV Autobahn entscheide?Die Frist zur Zustimmung des MTV Autobahn läuft am 31.12.2020 ab. Erfolgt Ihre Zustimmung erst danach, erhalten Sie keinen Wechselzuschlag mehr. Nur wer bis 31.12.2020 zustimmt, erhält den Wechselbonus.
- Gibt es einen Weg, sich im Jahr 2020 noch nachträglich für den Personalübergang zur Autobahn GmbH zu entscheiden und damit den Wechselzuschlag zu erhalten, nachdem Sie dem Übergang bereits widersprochen haben?Wenn Sie dem Übergang widersprochen haben, ist Ihr Widerspruch zum Übergang verbindlich. Ohne Weiteres ist ein Umentscheiden nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht möglich. Dazu muss der Widerspruch widerrufen werden. Der Widerruf ist jedoch nur möglich, wenn sowohl der bisherige Arbeitgeber als auch die Autobahn GmbH zustimmen. Ihr bisheriger Arbeitgeber ist in diesem Fall der erste Ansprechpartner. Alles Weitere wie z. B. eine eventuelle Zahlung des Wechselzuschlages ist dann erstens von der Entscheidung Ihres bisherigen Arbeitgebers abhängig, zweitens davon, ob Ihr Widerruf des Widerspruchs noch rechtzeitig aufgehoben würde und drittens davon, ob Sie in der Folge die Anerkennung des MTV Autobahn noch fristgerecht, also bis zum 31.12.2020, vollziehen könnten.
- Wie läuft der Prozess für Gewerkschaftsmitglieder?Das Tarifwerk der Autobahn GmbH soll allen Beschäftigten in gleichem Umfang zugutekommen. Wir haben deshalb in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften festgelegt, dass möglichst alle Tarifbeschäftigten – auch die Gewerkschaftsmitglieder – unabhängig von einer etwaigen Tarifbindung kraft Mitgliedschaft die ausschließliche Geltung des neuen Tarifwerks der Autobahn GmbH vereinbaren sollen. Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag mit abgeschlossen hat, gelten die ausgehandelten Tarifvertragsregelungen sofort nach Ihrem Übergang. Enthält Ihr Arbeitsvertrag jedoch eine bestimmte Bezugnahmeregelung, kann es sein, dass bei einzelnen Punkten die bisher in Ihrem Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge weiterhin zu berücksichtigen sind. Damit wären zwei verschiedene Tarifverträge für Sie gültig – das wäre sehr kompliziert. Dies möchten wir vermeiden. Stattdessen gilt durch Ihre Unterschrift unter die beigefügte Vereinbarung ab Ihrem Übergang nur noch der Tarifvertrag der Autobahn GmbH. Aus Datenschutzgründen erfährt die Autobahn GmbH nicht, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind. Wenn Sie als Gewerkschaftsmitglied automatisch die ausschließliche Geltung des MTV Autobahn vereinbaren, aber die Vereinbarung nicht unterschreiben, können wir nur feststellen, dass Sie die Vereinbarung zur Anerkennung des MTV Autobahn nicht unterzeichnet haben. Daher können wir in diesem Fall auch keinen Wechselzuschlag auszahlen. Um den Wechselzuschlag bzw. die Ausgleichspauschale zu erhalten, müssen Sie nicht extra einer Gewerkschaft beitreten. Der Wechselzuschlag wird für die ausschließliche Vereinbarung des Tarifwerks der Autobahn GmbH gezahlt, unabhängig davon, ob Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. Es reicht aus, die Vereinbarung zur ausschließlichen Anerkennung des Tarifwerks der Autobahn GmbH zu unterschreiben, die Sie bis Ende des Jahres erhalten.
- Muss ich den Wechselzuschlag zurückzahlen, wenn ich von meinem Rückkehrrecht zum Land (Bayern und Hessen) Gebrauch mache?Nein, eine Rückzahlungsverpflichtung besteht laut Tarifvertrag nicht.
- Was sind der Wechselzuschlag und der Pauschalausgleich? § 30 des Einführungs- und Überleitungs-Tarifvertrags (EÜTV) der Autobahn sieht vor, dass Beschäftigte einen Anspruch auf Zahlung eines einmaligen Wechselzuschlags haben, wenn sie mit der Autobahn GmbH eine gesonderte Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH abschließen. Das schließt ausdrücklich auch die Geltung des EÜTV Autobahn mit ein, der die umfassenden Besitzstände sichert. Sinn und Zweck dieser gesonderten Vereinbarung ist die einheitliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH für alle ihre Beschäftigten, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Nach unserer Überzeugung und Vorstellung sollen für sämtliche Beschäftigte bei der Autobahn GmbH identische Arbeitsbedingungen gelten, unabhängig davon, ob eine Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht. Der Wechselzuschlag ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.500,00 Euro brutto für Tarifbeschäftigte und 500,00 Euro brutto für Auszubildende. Die gesonderte Vereinbarung über die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH wird Ihnen von der verantwortlichen Stelle der Autobahn GmbH bis Ende des Jahres 2020 mit der Bitte zugehen, diese zu unterschreiben. Die Zahlung des Wechselzuschlags ist dann bei rechtzeitiger unterschriebener Rücksendung bis spätestens 31.12.2020 an die Autobahn GmbH mit der Entgeltzahlung im Januar 2021 vorgesehen, also in dem ersten Monat, ab dem für die zur Autobahn GmbH übergegangenen Beschäftigten der Manteltarifvertrag (MTV Autobahn) rechtlich bindende Wirkung entfaltet. Der Überleitungstarifvertrag enthält zahlreiche Regelungen zur Besitzstandswahrung. Daneben enthält § 23 EÜTV Autobahn zusätzlich für alle am Stichtag übergeleiteten Beschäftigten einen Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszulage in Höhe von 50,00 Euro brutto. Die Ausgleichszulage wird pauschal für eventuell nicht weitergeführte Leistungen gezahlt. Auf sie besteht ein Anspruch auch ohne vorherigen Nachweis, dass tatsächlich eine Zulage weggefallen ist. Alle zum Stichtag übergeleiteten Beschäftigten gem. § 1 Abs. 1 Satz Buchstabe a) oder b) EÜTV erhalten diesen Ausgleich, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder in Teilzeit tätig sind. Der Betrag erhöht sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den hierfür von den Tarifvertragsparteien festgelegten Prozentsatz. Ein Abschmelzen ist tarifvertraglich nicht vorgesehen. Der Pauschalausgleich wird mit dem Gehalt ausgezahlt.
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