Wenn 155 Tonnen den richtigen Weg suchen

Keine Frage, es ist imposant: Wenn ein rund 70 Meter langes Rotorblatt für eine Windkraftanlage von A nach B gebracht wird, hat es meist ungeteilte Aufmerksamkeit. Aber auch der Transport von beispielsweise großen und schweren Turbinen oder Tanks, aufgeladen auf Sattelzügen mit zahlreichen Achsen, zieht neugierige Blicke auf sich. Dass es aber ganz schön viel Arbeit ist, diesen Kolossen freie Fahrt auf der Autobahn zu ermöglichen, wissen die wenigsten. 

Das Bild zeigt einen Mitarbeiter der Autobahn GmbH bei der Arbeit. Hierzu gehört die Planung von Großraum- und Schwertransporten
Bei der Überprüfung eines Fahrtweges muss Gill Höbing zahlreiche Daten im Blick haben, beispielsweise eine Bauwerksdatenbank, die täglich aktualisierte Baustellenkarte, statische Berechnungsprogramme sowie verschiedene Geoinformationssysteme.

Einer, der es sicher weiß, ist Gill Höbing. Akribisch studiert er die aktuellsten Baustellenkarten, schaut sich Bauwerksdaten an und prüft die kritischen Punkte eines geplanten Fahrtweges. Der Bautechniker ist einer von derzeit neun Mitarbeitern bei der Autobahn Westfalen, die sich um die Anträge für Großraum- und Schwertransporte kümmern. Unterstützt wird das Team von Statikern, die bei Transporten ab 155 Tonnen und bei Achslasten über 12 Tonnen ebenfalls ihre Expertise abgeben. 

Der Vorschlag für eine Route kommt von den Transporteuren. Um im Vorfeld einen geeigneten Weg zu finden, stehen den Firmen alle notwendigen Fakten in einer Datenbank zur Verfügung. Angegeben werden müssen beispielsweise die Abmessungen des Fahrzeugs sowie exakte Beschreibungen von Engstellen in Baustellenbereichen, Autobahnkreuzen oder Auf- und Abfahrten.  

Autobahn GmbH ist auch Straßenverkehrsbehörde 

Gill Höbing liebt seinen Job. Schon seit 2003 ist der gelernte Bautechniker für die Bearbeitung von Anträgen von Großraum- und Schwertransporten zuständig. „Bei Straßen NRW wurden wir nur als Straßenbaulastträger angehört. Jetzt als Autobahn GmbH sind wir ja zusätzlich Straßenverkehrsbehörde“, erzählt der 45-Jährige. Was das Ganze nicht einfacher macht: „Wir müssen die vorgeschlagenen Fahrtwege nicht nur überprüfen und sie mit unseren verschiedenen Hilfsmitteln abgleichen, sondern sind auch für die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zuständig“, erzählt Höbing. Und dabei gebe es unglaublich viel zu beachten.

Da raucht der Kopf 

„Da raucht ganz schön der Kopf, denn das ganze Verfahren ist sehr komplex. Man muss sehr viele Vorgaben berücksichtigen. Aber genau das macht den Beruf ja so einzigartig und abwechslungsreich“, schwärmt der Bautechniker. „Jeder Tag ist anders. Das macht wirklich Spaß“, so der 45-Jährige. Das findet auch Heike Gerlach, Geschäftsbereichsleiterin Bau/Erhaltung in der Zentrale der Autobahn Westfalen. „Ich bin begeistert von diesem engagierten Team. Es ist toll zu sehen, mit welcher Einsatzfreude alle Mitarbeiter täglich agieren, um die Transporte auf den Weg zu bringen“. Und sie ergänzt: „Alle wissen, wie wichtig die Großraum- und Schwertransporte für die Wirtschaft sind und deshalb geben hier alle immer ihr Bestes!“.  

Im Schritttempo über die Autobahn 

Bei der Überprüfung des Fahrtweges muss Höbing nicht nur die Höhentabelle für den Autobahn-Bereich, eine Bauwerksdatenbank, eine täglich aktualisierte Baustellenkarte, statische Berechnungsprogramme sowie verschiedene Geoinformationssysteme im Blick haben. Auch zahlreiche Sondertabellen, zum Beispiel für Bauwerke mit Spannungsrisskorrosionsproblematik oder einteilige Bauwerke mit reduzierten Brückenklassen, muss er studieren, um die erforderlichen Fahrauflagen oder Fahrverbote zu bestimmen.  

Ist die Brücke hoch genug? 

Besonders knifflig wird es für Höbing und seine Kollegen, wenn es um die Höhen von Brücken geht, die über die Autobahn laufen. Da muss alles passen. Wenn nicht, muss die Ladung abgesenkt werden. „Dann holen wir die Polizei als Begleitung mit ins Boot, da der Großraum- oder Schwertransport dann nur Schritttempo, also 5 km/h, fahren darf“, so Höbing. Apropos Polizei: Die ist ebenfalls mit von der Partie, wenn auf einteiligen Brücken oder auf Brückenbauwerken mit Spannungsrisskorrision der Gegenverkehr kurz angehalten werden muss, damit das Fahrzeug die Brücke überfahren kann, ohne diese zu schädigen.  „Das macht man natürlich nicht so gerne auf Autobahnen, also müssen wir uns dann eine Alternativroute überlegen“, erklärt der Experte.   

Gill Höbing macht keinen Hehl daraus: „Der Job kann auch stressig und hektisch sein. Vor allem wenn Antragsteller mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind“. Dann braucht es aber oftmals nur eine Portion Empathie, Flexibilität und einen netten Umgangston, um die Situation zu beruhigen. Höbing: „Manchmal reicht nur ein kleiner Tipp oder Ratschlag, was am Fahrzeug verändert werden muss, damit der Fahrtweg die Zustimmung bekommt. Und schnell löst sich die schlechte Laune in Luft auf.“

Weitere Mitarbeiter gesucht 

Derzeit ist die Autobahn Westfalen noch auf der Suche nach weiteren Technikern und Verkehrsingenieuren, die das Team erweitern sollen. Und Gill Höbing kann es kaum erwarten, die „Neuen“ einzuarbeiten. „Es ist toll, dass ich mein Wissen, das ich mir über einen langen Zeitraum erarbeitet habe, nun weitergeben kann.“ Und egal, wie groß, wie schwer, wie lang oder wie hoch ein Großraum- oder Schwertransport auch ist, Gill Höbing ist sicher: „Wir finden immer einen Weg.“  

Hintergrund: 

• Großraum- und Schwertransporte benötigen nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung eine behördliche Genehmigung.  

• Auftraggeber und Transportfirmen müssen einen Genehmigungsantrag über das Onlineportal Vemags (Verfahrens-Management für Großraum- und Schwertransporte) an die zuständige Behörde stellen. Zuständig sind die Behörden, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport beginnt sowie die Behörden, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz hat.   

• Anträge werden auf einem zentralen Server gespeichert. Der Antrag wird der zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde zugewiesen, welche diesen innerhalb des Systems an alle Beteiligten weiterleitet. Sobald alle Stellungnahmen bei der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde eingegangen sind, erhält der Antragsteller einen Bescheid mit zugehörigen Auflagen. 

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