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Status: In Umsetzung Region: West, …

Autobahn: A 8, …Grundhafte Erneuerung zwischen der Anschlussstelle Neunkirchen-Oberstadt und dem Autobahnkreuz Neunkirchen

Eine umfangreiche, mehrjährige Erhaltungsmaßnahme, bei der die Fahrbahn, begleitende Entwässerungseinrichtungen, bestehende Bauwerke und Lärmschutzwände größtenteils erneuert werden und beide Richtungsfahrbahnen mit je zwei Fahrstreifen und durchgängigen Standstreifen ausgebaut werden.

Daten & Fakten

Baubeginn

Februar 2022

Verkehrsfreigabe

vsl. 2031

Gesamtlänge

ca. 6 km grundhafte Fahrbahnerneuerung mit Entwässerung

Bauabschnitte

3

Projektstand

Ausführungsplanung und Ausschreibung des 1. Bauabschnitts

Investitionskosten (brutto)

ca. 136 Mio. EUR

Hauptbauwerk

Landertalbrücke (Brückenlänge: ca. 128,5 m)

Bauwerke

Ersatzneubau von 9 Brückenbauwerken, Bau von 5 Lärmschutzwänden, Sanierung und Neubau von Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlagen

Projektinformation

Der geplante grundhafte Ausbau der A8 zwischen der Anschlussstelle (AS) Neunkirchen-Oberstadt und dem Autobahnkreuz (AK) Neunkirchen ist eine umfangreiche, mehrjährige Erhaltungsmaßnahme, bei der die Fahrbahn, begleitende Entwässerungseinrichtungen, bestehende Bauwerke und Lärmschutzwände größtenteils erneuert werden und beide Richtungsfahrbahnen mit je zwei Fahrstreifen und durchgängigen Standstreifen ausgebaut werden.

Zur Ableitung der Fahrbahnwässer und der schadlosen Einleitung in die angrenzenden Gewässer werden alle Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlagen durch Neubau, Sanierung oder Ergänzung auf den Stand der Technik gebracht. Die im Ausbaubereich liegenden Anschlussstellen Neunkirchen-Oberstadt, Wellesweiler und Kohlhof bleiben erhalten und werden bedarfsgerecht an den Streckenausbau angepasst.

Der Ausbau der A8 erfordert zusätzlich die geringfügige Verlegung der L114 im Kreuzungsbereich Kasbruchtal. Für die beim Ausbau entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen gezielte landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen. Der Ersatzneubau der Landertalbrücke macht zudem aus bau- und verkehrstechnischen Gründen eine Trassenverschiebung der Autobahn um circa 20 Meter erforderlich.

Die Verkehrsführung wird während der Gesamtmaßnahme aufrechterhalten und notwendige verkehrliche Einschränkungen auf der A8 und im untergeordneten Straßennetz auf ein Minimum reduziert. Der grundhafte Ausbau wird in drei Bauabschnitten erfolgen und sich auf eine Bauzeit von insgesamt acht bis zehn Jahren erstrecken. Der Abschluss der Maßnahme ist für das Jahr 2031 geplant.

Verkehrsbedeutung

Die Autobahn A8 ist eine überregionale Fernautobahn und stellt eine wichtige Ost-West-Verbindung dar, die, im Abschnitt zwischen Pirmasens und Karlsruhe zwar unterbrochen, von Luxembourg über die Oberzentren Stuttgart und München bis zur österreichischen Grenze bei Salzburg führt. Im Saarland kanalisiert sie den über die A1 und A6 einfließenden Verkehr und führt den überregionalen Durchgangsverkehr nördlich um die hoch belastete Saarschiene A620 und die Landeshauptstadt Saarbrücken herum. Mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von rund 38.000 Fahrzeugen zwischen den Anschlussstellen Neunkirchen-Oberstadt und Neunkirchen-Wellesweiler sowie fast 50.000 Fahrzeugen zwischen der Anschlussstelle Neunkirchen-Kohlhof und dem AK Neunkirchen weist der Streckenabschnitt eine für saarländische Autobahnen hohe Verkehrsdichte auf. Prognosen zufolge wird die DTV im Jahr 2030 bei insgesamt rund 53.500 Kraftfahrzeugen, darunter 20 Prozent Schwerlastverkehr, liegen.

Planungsziele & Besonderheiten

Vor dem Hintergrund der hohen Verkehrsbelastung besteht die Problematik darin, dass die A8 im Bestand zwar vierstreifig ausgebaut ist, jedoch in wechselnden Fahrbahnbreiten zwischen 8 Metern auf Brücken und bis zu 11,70 Metern auf freier Strecke sowie bis zu 12,50 Metern in Ein- und Ausfahrtsbereichen. Standstreifen sind derzeit nicht durchgängig vorhanden oder zu schmal.

Die Fahrbahn wurde in den vergangenen Jahrzehnten turnusmäßig durch Sanierungen der Deckschichten instandgehalten. Reine Instandsetzungsmaßnahmen im Asphaltbereich dienten zwar der Wahrung der Verkehrssicherheit, lösten allerdings nicht das Problem des unterdimensionierten Aufbaus, der die Ursache für relativ kurze Instandsetzungszyklen darstellt.

Der geplante Ausbau des Streckenabschnittes erfolgt künftig wieder vierstreifig, jedoch mit einer Ausbaubreite von mindestens 12 Metern Fahrbahnbreite.

Ein weiteres wesentlich Projektziel ist die Brückenmodernisierung. Die im Streckenabschnitt liegenden Brücken können die stetig steigende Belastung durch den  Schwerverkehr nicht mehr dauerhaft ertragen. Dieses Problem betrifft bundesweit viele Brücken, die in den 1960er- und 70er-Jahren gebaut wurden. Die Autobahn GmbH intensiviert daher die Erhaltung und Erneuerung von Brücken.

Parallel zur Fahrbahnverbreiterung und der grundhaften Erneuerung werden daher sieben Brücken durch neue ersetzt, zwei Brückenbauwerke neu gebaut und zwei abgerissen.

Zwei Unterführungsbauwerke im Zuge der A8 entfallen und werden durch neu herzustellende Verbindungswege ersetzt.
Die gesamte Strecke wird künftig eine Fahrbahnbreite von 12 Metern auf der freien Strecke und von 12,50 Metern auf Brücken haben, so dass es durchgehend ausreichend breite Standstreifen geben wird.

Im Ergebnis wird die Maßnahme die Verkehrssicherheit erhöhen. Die neue ebene Fahrbahnoberfläche mit verbesserter Griffigkeit und effektiverer Entwässerung wird einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Unfällen leisten. Die durchgehenden Standstreifen gewährleisten sicheres Arbeiten des Straßenbetriebsdienstes und bieten Aufstellfläche für Pannenfahrzeuge jeweils außerhalb der Hauptfahrbahn. Auch die Erneuerung der Schutzeinrichtungen (Stahlschutzplanken und Betonschutzwände) trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Ein höheres Maß an Platz und Sicherheit lässt weniger Unfälle und Behinderungen durch Pannenereignisse erwarten. Damit kann die Zahl von Stauereignissen und den damit verbunden Verkehrs- und Umweltbeeinträchtigungen gesenkt werden.

Projektstand

Das Baurecht zur Maßnahme liegt seit dem 22. Februar 2022 vor. Die Ausschreibungen für den 1. Bauabschnitt sind zum Teil schon erfolgt. Die Bauverträge für die Landertalbrücke, die Verkehrssicherung und weitere Baumfällungen wurden im November 2022 abgeschlossen. Die Ausschreibungen für den Ersatzneubau der Kasbruchtalbrücke und der Anschlussstellenbauwerke der AS Neunkirchen-Oberstadt werden aktuell erstellt.

Mit den vorbereitenden Arbeiten für den ersten Bauabschnitt wurde bereits im Frühjahr 2022 begonnen. Als Vorarbeiten sind neben den Rodungsarbeiten im Bereich der Kasbruchtalbrücke/L114 und der Landertalbrücke Bodenerkundungen durchgeführt, Leitungen verlegt sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz der Umwelt umgesetzt worden.

Die Bautätigkeiten, abseits der Baumfällungen des 1. Bauabschnittes, werden mit dem Bau der Baustraßen Anfang 2023 beginnen. Aufgrund der umfangreichen baulichen Maßnahmen, der schwierigen Verkehrsführung während der Bauzeit und der Zwänge hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen in den Wasserschutzgebieten wird die Bauzeit circa acht bis zehn Jahre betragen.

Aktuelles

Bauabschnitte

Das Millionenprojekt ist in drei Bauabschnitte gegliedert:

  • Der erste Bauabschnitt hat eine Länge von circa zwei Kilometern und umfasst den Bereich zwischen der AS Neunkirchen-Oberstadt mit den Ersatzneubauten der Anschlussstellenbrücken, der Kasbruchtalbrücke und der Landertalbrücke bis zur Höhe der Ortslage von Furpach (Höhe Pfuhlwaldweg). Ab Frühjahr 2023 soll der Ersatzneubau der Landertalbrücke auf der Nordseite beginnen und bis September 2024 fertigstellt sein. Im Jahr 2024 folgen die Arbeiten an der Anschlussstelle Neunkirchen und der Kasbruchtalbrücke; zudem wird das Südbauwerk der Landertalbrücke baulich in Angriff genommen. Das Ende dieser Einzelmaßnahmen ist für Ende 2027 geplant.
  • Bauabschnitt zwei (Furpach bis Kohlhof) und Bauabschnitt drei (Kohlhof bis Autobahnkreuz Neunkirchen) sind in den Jahren 2028 bis 2031 geplant.

Verkehrsführung

Während der unterschiedlichen Bauabschnitte und Bauphasen können die Verkehrsteilnehmenden zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung nutzen. Lediglich beim Auf-, Um- und Abbau der Baustellenverkehrsführung stehen einzelne Fahrstreifen zeitweise nicht zur Verfügung. Mit dem Ersatzneubau der Kreuzungsbauwerke im Bereich der drei Anschlussstellen Neunkirchen-Oberstadt, Wellesweiler und Kohlhof werden darüber hinaus zeitlich begrenzte Vollsperrungen einzelner Fahrtrichtungen erforderlich. Hierbei erfolgt die Umleitung im Zuge der A8 über nahegelegene Anschlussstellen oder das Autobahnkreuz Neunkirchen.

Bei kurzeitiger Vollsperrung der L114 ist die Verkehrsverlagerung über die A 8 oder das untergeordnete Straßennetz möglich. Bis auf wenige Ausnahmen stehen dem Verkehr auf der L114 zwei verengt geführte Fahrstreifen während der Bauzeit zur Verfügung. Im Falle zeitweiser Vollsperrungen der L114 verläuft die Umleitung über Neunkirchen oder das untergeordnete Straßennetz.

Landespflegerische Maßnahmen

Der überwiegende Streckenanteil der Baumaßnahme liegt in den Wasserschutzgebieten Hirschberg- und Kasbruchtal sowie dem Mutterbachtal und erfordert umfangreiche zusätzliche bauliche Maßnahmen gemäß den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten. Die beim Ausbau entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch gezielte landespflegerische Maßnahmen ausgeglichen.

Einige Kompensations- und Minderungsmaßnahmen für den ersten Bauabschnitt wurden bereits umgesetzt, da sie schon vor Aufnahme der Bauarbeiten wirksam sein müssen:

  • 2017/18 wurden 80 Fledermauskästen im angrenzenden Baumbestand angebracht, damit sich die Tiere an die Ersatzquartiere gewöhnen können, bevor die Baufeldfreistellung beginnt. Die Wirksamkeit wird jährlich überprüft.

Fledermauskästen im Altholzbestand

Nachweis von Fledermäusen in den Fledermauskästen

 

  • Im Februar 2022 wurde das im Baufeld der Landertalbrücke befindliche Altholz gefällt und zum Teil als Totholz in den angrenzenden Altholzbestand verbracht. Das Totholz wertet den Lebensraum auf, da das sich zersetzende Totholz wertvollen Lebensraum bietet.

Landertal Xylobionte

stehendes Totholz (Weißfäule)

vorhandenes wertvolles Totholz wird in benachbarten Altholzbestand verfrachtet

Fällung von Altbäumen und Transfer in benachbarten Althozbestand

aus der Nutzung genommener Althozbestand mit Herstellung von Hochstubben

 

Aktuell stehen folgende Maßnahmen an:

Letzte Fällarbeiten im Baufeld des ersten Bauabschnittes sind Ende 2022 erfogt; die Rodung der verbliebenen Wurzelstubben steht in der Regel ab Mai an, wenn die Haselmäuse nach der Überwinterung ihr Bodenquartier verlassen haben und aufgrund der fehlenden Vegetation in angrenzende Gehölzbestände abgewandert sind. In den Bereichen um die Landertalbrücke, die bereits m Januar 2023 komplett freigestellt werden, wurden die Haselmäuse in Abstimmung und mit Genehmigung der Naturschutzbehörde zwischen Juni und November 2022 abgefangen und in geeignete Ersatzlebensräume umgesiedelt.

Nesttube Haselmauserfassung

Haselmaus

  • Sonnenbrandschutz für freigestellte Buchen durch Ummantelung der Stämme mit Schilfmatten
  • Stammschutz an gefährdeten Bäumen mittels Bohlenummantelung
  • Abgrenzung des Baufeldes mit einem festen Bauzaun zum Schutz der benachbarten Vegetation

Weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Verlauf des ersten Bauabschnittes durchgeführt werden:

  • Amphibien- und Reptilienschutz durch Schutzzäune, die das Eindringen der Tiere in das Baufeld verhindern
  • Schaffung von Fledermausquartieren an der neuen Landertalbrücke
  • Entsiegelung nicht mehr benötigter Fahrbahnflächen
  • Pflanzmaßnahmen zur Wiederherstellung von Gehölzflächen
  • offene Flächen werden angesät oder der Sukzession überlassen

Darüberhinausgehende Ersatzmaßnahmen:

  • für den Waldverlust wird eine dem zu rodenden Areal entsprechende Fläche von 1,4 Hektar Größe des angrenzenden Altholzbestandes aus der forstlichen Nutzung genommen
  • da der Eingriff nicht im Trassenumfeld ausgeglichen werden kann, wurde ein entsprechender Teil der Ökokontomaßnahme „Thalmühle bei Saarbrücken-Ensheim“ angekauft

Der gesamte Bauablauf wird von einer Umweltbaubegleitung betreut, die der technischen Bauüberwachung zur Seite steht.

Lärmschutz

Mit dem grundhaften Ausbau der A8 und der Verbreiterung der beiden Richtungsfahrbahnen auf 12 Meter werden der Fahrbahn nahegelegene Lärmschutzwände verdrängt und etwas abgerückt neu errichtet.

Hierbei wird für den Ersatzneubau der bestehenden Lärmschutzwände die aktuelle Lärmsituation erfasst und gemäß der schalltechnischen Berechnungen bei der Festlegung der neuen Wandhöhen berücksichtigt.

Die rund 4.000 Meter langen Lärmschutzwände beiderseits der A8 werden auf einer Länge von rund 2.250 Metern erneuert und im Bereich von Furpach und Ludwigsthal um 1,50 Meter bis 2 Meter auf Wandhöhen von bis zu 5,5 Metern erhöht.

Häufig gestellte Fragen

Die angegebene Bauzeit resultiert aus langjährigen Erfahrungswerten unserer Planer und Bauüberwacher. Leider wird in der Öffentlichkeit nicht häufig darüber gesprochen, dass der bei weitem überwiegende Anteil unserer Baumaßnahmen innerhalb der geplanten Bauzeit abgewickelt wird. Bisweilen geht es sogar schneller, wie zuletzt der Neubau der Saarbrücke im Autobahndreieck Saarlouis bewiesen hat. Insoweit gehen wir auch bei diesem Projekt davon aus, dass die geplante Bauzeit eingehalten werden kann.

Der größte „Zeitfresser“ bei diesem Projekt ist der Umstand, dass nicht der gesamte Streckenabschnitt gleichzeitig bearbeitet werden darf. Die Ursache hierfür ist die Streckenführung der Autobahn durch drei Trinkwassergewinnungsgebiete. Der Trinkwasserschutz zwingt zur Aufteilung der Arbeiten in drei Bauabschnitte, die nur nacheinander bearbeitet werden dürfen. Allein hieraus resultiert eine Bauzeitverlängerung von vier Jahren.

Die zweite Ursache: Verkehrsteilnehmer auf dem stark befahrenen Streckenabschnitt sollen so wenig wie möglich unter Einschränkungen leiden. Der Verkehr auf der Autobahn soll zwar auf verengten Fahrstreifen, aber weitestgehend vierspurig und damit stauminimierend fließen. Dies führt zu einem sehr „kleinteiligen“ Bauablauf, der deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als ein Bau unter Vollsperrung der gesamten Strecke.

Eine Verkürzung der Bauzeit durch Nacht- und Wochenendarbeit wird unter Beachtung der wirtschaftlichen und logistischen Rahmenbedingungen nur dort für sinnvoll erachtet, wo Baustellen gravierende Einschränkungen des Verkehrs verursachen, also beispielsweise bei Sperrungen von Fahrstreifen oder Vollsperrungen ganzer Richtungsfahrbahnen. Das ist hier nicht der Fall.

Bei der Beurteilung des Nutzens von Nacht- und Wochenendarbeit sind unbedingt die Nebenwirkungen zu beachten. Vor der Entscheidung ist stets abzuwägen, ob der Zeitgewinn durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit im Verhältnis zu den dadurch entstehenden Lärmbelästigungen der Wohngebiete steht. Die Erfahrung zeigt, dass Störungen der Nachtruhe zu vehementen Beschwerden der Anlieger führen, bei denen vielfach gesundheitliche Auswirkungen vorgetragen werden.

Bei der Erhaltungsmaßnahme der A8 bei Neunkirchen haben wir mit Blick auf die dauerhaft vierstreifige Verkehrsführung und die Wohnqualität der Anlieger bewusst auf die Anordnung von Nachtarbeit verzichtet.

Die einzelnen Bauabschnitte werden weitestgehend unter Aufrechterhaltung von vier Fahrstreifen erledigt. Das Staugeschehen wird sich daher in Grenzen halten. Die Aufteilung in kleinere Bauabschnitte führt zwar zu einer längeren Bauzeit, hat aber insbesondere für die mittelständische Bauwirtschaft des Landes erhebliche Vorteile. Sie eröffnet ihr die Möglichkeit, sich erfolgversprechend an den Ausschreibungen zu beteiligen und am Projekt teilzuhaben. So ist zum Beispiel der Ersatzneubau der Landertalbrücke an die Baufirma Peter Groß aus St. Ingbert vergeben worden. Ein Teil der Wertschöpfung bleibt somit im Saarland.

Sperrungen und Einschränkungen des Verkehrs werden unter Berücksichtigung der Wetterprognosen und dem Baufortschritt folgend rechtzeitig jeweils durch unsere Pressestelle bekannt gegeben. Die Informationen werden über einen großen Medienverteiler gestreut und auf der Internetseite der Autobahn veröffentlicht. Die Termine sind insbesondere wegen notwendiger Markierungsarbeiten stark witterungsabhängig und können daher nur kurze Zeit vor Beginn der Arbeiten konkret angegeben werden.

Betroffen sind zwischen der Anschlussstelle (AS) Neunkichen-Oberstadt und dem Autobahnkreuz (AK) Saarbrücken alle Bauwerke, auf denen der Verkehr der A8 fließt.  Landertalbrücke und Kasbruchtalbrücke werden durch neue Bauwerke ersetzt. Die Kreuzungsbrückenbauwerke der AS Neunkirchen-Oberstadt, Wellesweiler und Kohlhof und drei weitere kleine Brücken auf der Strecke werden durch Neubauten ersetzt. Ersatzlos abgerissen werden zwei weitere Brücken. Neu gebaut werden eine Tierquerungshilfe und eine Wirtschaftswegunterführung unter der A8.

Für die Verkehrsteilnehmer der A8 sind keine dauerhaften Sperrungen geplant. Der Bauablauf sieht vor, dass dem Verkehr vier Fahrstreifen zur Verfügung stehen, zwei in jede Fahrtrichtung.

Kurzzeitig werden Sperrungen von einzelnen Fahrstreifen, Fahrtrichtungen und auch Anschlussstellen unvermeidbar sein. Diese Einschränkungen sind jedoch an Wochenenden geplant.

Auf der L114 im Bereich der Kasbruchtalbrücke wird es planmäßig zu zwei längeren Sperrungen von je ca. drei Monaten kommen (in 2024 und 2027), da hier die A8 und die L114 zusammen mit der Kasbruchtalbrücke umgebaut werden müssen.

Die bisher planmäßig vorgesehenen Umleitungen führen über das Landesstraßennetz durch Furpach, Kohlhof, Ludwigsthal, Wellesweiler und Neunkirchen.

Furpach, Ludwigsthal, Wellesweiler und Neunkirchen werden jeweils kurzzeitig ab 2023 bis 2027 betroffen sein, Kohlhof und Wellesweiler und voraussichtlich in den Jahren 2028 bis 2031.

Der zweite Bauabschnitt umfasst den Bereich ab Furpach (Höhe Pfuhlwaldweg) bis zur AS Neunkirchen Wellesweiler. Neben den Fahrbahnen der A8 werden zwei Brücken mit insgesamt vier Teilbauwerken abgerissen und neu gebaut. Dazu sind der Neubau einer Lärmschutzwand sowie die Erhöhung von drei weiteren Lärmschutzwänden vorgesehen.

Der dritte Bauabschnitt beginnt bei der AS Neunkirchen-Wellesweiler und endet mit dem Straßenbau kurz vor dem AK Neunkirchen. Es werden drei Brücken mit insgesamt sechs Teilbauwerken neu gebaut. Eine Brücke mit zwei Teilbauwerken wird abgerissen, eine Tierquerungshilfe und eine Wirtschaftswegunterführung werden neu errichtet.

In allen Bauabschnitten werden auch die Entwässerungseinrichtungen der A8, die Straßenausstattung, die Beschilderung und die Schutzplanken vollständig erneuert.

Darüber hinaus sieht die Planung zum Abschluss der Maßnahme auch den Ersatz der Entwässerungsanlagen über das AK Neunkirchen hinaus bis kurz zur AS Limbach vor.  

Ein Ziel des Gesamtprojekts ist auch, die Autobahn zwischen Oberstadt und Limbach an die aktuellen Regelwerke bezüglich des Grundwasserschutzes anzupassen. Die Strecke durchquert insgesamt drei Trinkwassergewinnungsgebiete mit je einer Brunnengalerie. Die Aufteilung des Projektes in drei hintereinandergeschaltete Bauabschnitte stellt sicher, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Einschränkung der Trinkwasserversorgung kommt. Sollte sich in einem der Bauabschnitte auf der Baustelle trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Umweltunfall ereignen, wird die davon betroffene Brunnengalerie vorsorglich abgeschaltet. Dadurch, dass im Bereich der anderen zwei Bauabschnitte nicht gleichzeitig Bautätigkeit stattfindet, kann die Trinkwassergewinnung dort weiterlaufen, ohne dass durch Bauarbeiten in diesen Bereichen zusätzliche Risiken für die Trinkwassergewinnung bestehen.

Unfälle auf der Baustelle mit Auswirkungen auf die Umwelt oder speziell das Grundwasser sich äußerst selten, da in Trinkwassergewinnungsgebieten strenge Anforderungen an die Bauabwicklung gelten. So dürfen beispielsweise Baufahrzeuge nicht im Fassungsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen betankt werden und auch in weiterer Entfernung nur auf Flächen, die versiegelt sind und auf denen wassergefährdende Stoffe sicher aufgefangen werden können. Die bei der Baumaßnahme bei Neunkirchen durchgeführte Einteilung in Bauabschnitte ist als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme zu sehen, sozusagen „Gürtel und Hosenträger“.

Die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der Fahrbahn der A8 in den Jahren 2021 und 2022 dienten der Vorbereitung der grundhaften Sanierung der Strecke. Sie sollten sicherstellen, dass im Zuge der Jahre dauernden Großbaumaßnahme keine unerwarteten Fahrbahnschäden auftreten. Eine Reparatur der Fahrbahn innerhalb der eingeengten Spurführung wäre ohne schwerwiegende Verkehrsstörungen oder gar Vollsperrungen nicht möglich. Die vorherige Reparatur ist als Prophylaxe vor Verkehrschaos zu sehen.

Bei der Vorbereitung der Maßnahme wurden lärmtechnische Untersuchungen durchgeführt und die aktuelle Lärmsituation erfasst. Als Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen im Zuge der Lärmsanierung wurden neue Wandhöhen ermittelt und in der Planung der Baumaßnahme berücksichtigt. Von den insgesamt 4.000 Meter langen Lärmschutzwänden werden danach 2.167 Meter abgerissen und mit einer Höhe von bis zu 5,50 m neu gebaut. Die im Bestand verbleibenden Wände werden lediglich im Bereich der Bauwerksneubauten mit der jeweiligen Bestandshöhe erneuert. Die Planung der Lärmschutzmaßnahmen schöpft damit die rechtlichen Vorgaben aus.

Beim Lärmschutz unterscheidet das geltende Recht zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung. Maßnahmen der Lärmvorsorge sind der Neubau oder die wesentlichen Änderungen von bestehenden Autobahnen gesetzlich verpflichtend. Die grundhafte Erneuerung einer Autobahn ist eine substanzwahrende und -erhaltende Maßnahme, keine Neubaumaßnahme und auch keine wesentliche Änderung im Sinne des Gesetzes. Lärmvorsorgemaßnahmen sind daher nicht zulässig.

Hier macht der Gesetzgeber in der 16. Verordnung zur Umsetzung des Bundesimmissionschutzgesetzes (16.BImSchV) klare Vorgaben:

Die Änderung ist wesentlich, wenn

  1. eine Straße um einen oder mehrere Fahrstreifen baulich erweitert wird.
  2. durch den erheblichen baulichen Eingriff der Verkehrslärm um 3 dB(A) erhöht wird oder
  3. die Erhöhung des Verkehrslärmes auf mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht oder
  4. eine Erhöhung vom vorhandenem Verkehrslärm von70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht.

Die grundhafte Erneuerung der A8 erfüllt diese Kriterien nicht. Damit fällt die Maßnahme nicht unter die Lärmvorsorge, sondern in den Bereich der Lärmsanierung. Maßnahmen der Lärmvorsorge wie der Neubau zusätzlicher Lärmschutzwände sind hier rechtlich nicht zulässig und nicht herzuleiten.  Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der Lärmsanierung sind freiwillige Leistungen des Vorhabensträgers und können auf Grundlage haushaltsrechtlicher Reglungen umgesetzt werden.

Die Unterstützung von Maßnahmen der Lärmsanierung -wie zum Beispiel der Einbau von Lärmschutzfenstern in Gebäuden- ist auch bei Überschreitung der Auslösewerte eine freiwillige Leistung des Bundes. Hier können betroffene Anlieger Zuschüsse des Bundes zu eigenen Lärmschutzmaßnahmen beantragen.

Zu Details siehe https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/Laerm-Umweltschutz/Laermvorsorge-Laermsanierung-Bundesfernstrassen/Laermvorsorge-Laermsanierung-Bundesfernstrassen.html

Die Messung registriert nur diejenigen Schallereignisse, die bei Fahrzeugvorbeifahrten während der Messzeit am konkreten Messort auftreten. Anders ausgedrückt: die Messergebnisse geben nur wieder, was genau zum Zeitpunkt und am Ort der Messungen geschehen ist. Ein repräsentatives Bild der Lärmbelästigung ist von punktuellen Messungen folglich nicht zu erwarten.

Sollen Messergebnisse miteinander verglichen werden, muss bekannt sein, wie sie entstanden sind. Folgende Angaben sind hier notwendig:

  • Zahl der vorbeigefahrenen Fahrzeuge, getrennt nach einzelnen Kfz-Klassen (Pkw, Lkw, Motorrad)
  • die gefahrenen Geschwindigkeiten der einzelnen Kfz-Klassen
  • der Zustand der Straßenoberfläche
  • die Ausbreitungsbedingungen und der Abstand zur Quelle
  • die meteorologischen Daten

Insbesondere die meteorologischen Daten haben einen großen Einfluss auf die Messung von Verkehrslärm. Wind, der von der Straße zum Immissionsort weht, erhöht den Lärmpegel (Mitwindpegel). Auch Tageszeit oder Temperatur spielen bei größeren Entfernungen eine bedeutende Rolle. Liegt z. B. warme Luft über kalter Luft (Inversionswetterlage), kann es lauter werden als bei normaler Temperaturschichtung.

Ein weiteres Kriterium, das die Ergebnisse der Messungen verfälschen kann, sind Nebengeräusche. Das Messgerät kann den Verkehrslärm nicht von anderen Geräuschen unterscheiden, seien es bellende Hunde, Vogelgezwitscher oder auch zufällige Flugzeugüberflüge. Kommt es bei der Messung auf dem Autobahnabschnitt zur Staubildung (z.B. durch einen Unfall) kommen am Mikrofonstandort deutlich weniger Fahrzeuge vorbei als üblich.

Mit den geschilderten Randbedingungen bleibt die Schallmessung nur eine Momentaufnahme an einem einzelnen Ort und ist nicht wiederholbar, da sich die Einflussfaktoren ständig ändern.

Bei der Lärmberechnung werden folgende Einflussgrößen berücksichtigt:

  • die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV)
  • die Verkehrszusammensetzung (Pkw, Lkw ü.3,5 t und Busse), Lkw mit Anhänger und Sattelzüge)
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit
  • die Beschaffenheit der Fahrbahn
  • die Längsneigung der Straße
  • der Abstand zum Immissionsort
  • Abschirmungen und Reflexionen

Damit kann an jedem Immissionsort der Lärmpegel unter den gleichen sich nicht verändernden Randbedingungen ermittelt werden. Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass die Ergebnisse von Vergleichsmessungen in nahezu allen Fällen zu Ungunsten der Anwohner unter den berechneten Werten liegen.

Im Falle der Lärmsanierung, der Lärmvorsorge kann überhaupt nicht gemessen werden. Da die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen (Wand oder Wall) auf einen Verkehrsprognosehorizont ausgelegt werden, der sich in 10 bis 15 Jahren einstellen wird und nicht messbar ist.

Pressekontakt

Klaus Kosok

Pressesprecher Außenstelle Neunkirchen

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung West
Außenstelle Neunkirchen
Peter-Neuber-Allee 1 – 66538 Neunkirchen