Digitaler Beifahrer

Bereits seit einiger Zeit werden Assistenzsysteme zur Unterstützung der Durchführung von Großraum-/Schwertransporten (GST) angeboten. Unter der Bezeichnung „e-Beifahrer“ oder „digitaler Beifahrer“ weisen diese Systeme die Fahrer von GST auf einzuhaltende Vorschriften aus dem Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid hin. Einige Bundesländer haben im Rahmen von Pilotprojekten bereits den Einsatz dieser Systeme zugelassen; zu einer abschließenden, bundesweit einheitlichen Regelung für einen länderübergreifenden Einsatz ist es bislang nicht gekommen.

Aufgrund der Vorteile, die von einem digitalen Beifahrer im Hinblick auf die Befolgung von Auflagen zum Schutz der Infrastruktur und aus Gründen der Verkehrssicherheit erwartet werden, hat sich die Autobahn GmbH entschlossen, die Nutzung des e-Beifahrers im Rahmen eines Pilotversuchs auch auf der Autobahn zuzulassen. Die Regelung im Rahmen des Pilotversuchs ist zunächst zeitlich befristet und soll durch eine bundeseinheitliche Regelung abgelöst werden.

Die Entscheidung, für einen beantragten GST den digitalen Beifahrer zuzulassen, liegt stets bei der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde.

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