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Status: In Planung Region: Nordwest, …

Autobahn: A 39, …Neubau zwischen Wittingen und Wolfsburg

Der Neubau der A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg bildet einen wesentlichen Baustein im Rahmen eines länderübergreifenden Verkehrskonzeptes zur Erschließung des norddeutschen Raumes zwischen der A7 im Westen, der A24 im Norden, der A10 im Osten und der A2 im Süden. Die Niederlassung Nordwest betreut die Abschnitte 6 und 7 von Wittingen bis Wolfsburg.

Projektbeschreibung

Die Niederlassung Nordwest ist gemeinsam mit der Niederlassung Nord für den Neubau sowie für die bauliche Umsetzung der A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg verantwortlich. Die Niederlassung Nordwest, Außenstelle Wolfenbüttel, betreut die Abschnitte 6 und 7 von Wittingen bis Wolfsburg. Mit einer Trassenlänge von insgesamt rund 105 km ist es eines der größten noch umzusetzenden Neubauprojekte der Bundesrepublik Deutschland.

Alle weiteren Infos finden Sie in unserem Projektatlas der A39. Dort haben Sie die Möglichkeit sich umfassend über den Neubau zu informieren und Fragen direkt an uns zu stellen. 

  • Unter dem Punkt „Visualisierung“ können Sie sich die Strecke aus der Vogelperspektive und von vielen Bodenstandorten entlang der Strecke anschauen. Dabei können Sie immer den aktuellen Ist-Zustand mit dem Ergebnis nach dem Umbau vergleichen.

  • Unter dem Punkt „Fachkarten“ finden Sie grafisch aufbereitete Informationen zu Themen wie landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen, Lärm- und Luftstoffbelastungen. Auch dort können Sie mit einem Klick den aktuellen Jetzt-Zustand mit dem künftigen Zustand vergleichen.
  • Unter dem Punkt „Frage und Antwort“ erreichen Sie uns, das Team der Autobahn GmbH, und können Ihre Fragen direkt auf der Karte verankern, so dass auch andere Interessierte Ihre Frage und unsere Antwort darauf lesen und sich informieren können

  • Unter dem Punkt „Termine“ finden Sie zukünftig die neuesten Informationen zu Veranstaltungen und aktuellen Terminen.

Da der Neubau der A39 ein dynamisches Projekt ist, wird sich auch der Projektatlas der A39 fortlaufend aktualisieren und stellt zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Momentaufnahme dar. 

Viel Spaß beim Anschauen!

Daten & Fakten

Abschnitt 6:

von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289)

Abschnitt 7:

von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188)

Gesamtlänge:

32,3 Kilometer

Anschlussstellen:

4

Brückenbauwerke:

37

Kompensationsmaßnahmen:

auf einer Fläche von 676 ha

Lückenschluss A 39

Sie ist als vierstreifige Autobahn mit zwei Fahrstreifen plus Standstreifen pro Fahrtrichtung geplant und verbindet nach ihrer Fertigstellung die bestehenden Autobahnen A 39 von Wolfsburg bis Salzgitter und der A 39 von Lüneburg bis Hamburg.

Informationen zu den Planungsabschnitten 1-5, die von der Niederlassung Nord betreuut werden, sind hier zu finden:
A 39: Lüneburg-Wittingen

Verkehrsmeldungen

Aktuell liegen keine Verkehrsmeldungen für dieses Projekt vor.

von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289)

Der Abschnitt 6 der A39 zwischen Wittingen (Bundesstraße 244) und Ehra (Landesstraße 289) hat eine Länge von 18,1 km. Die Planung und der Bau obliegen der Außenstelle Wolfenbüttel der Niederlassung Nordwest der Autobahn GmbH des Bundes.

Die linienbestimmte Trasse der A39 im Abschnitt 6 schließt im Norden an den Abschnitt 5 an. Hier ist der Anschluss an die B244 (Wittingen) geplant, außerdem noch ein weiterer Anschluss an die L286 bei Eutzen. Die Trasse quert die Bahnstrecken Wittingen – Hankensbüttel und Wittingen – Wolfsburg und verläuft östlich am Naturschutzgebiet Bornbruchsmoor und dem Staatsforst Knesebeck vorbei. Das Automobil-Testgelände wird im Westen passiert, der Bundeswehr-Truppenübungsplatz und der Staatsforst Munster Heide im Osten. Im Süden schließt die Trasse an den Abschnitt 7 bei Ehra und Lessien (Anschlussstelle der L289) an.

Im Abschnitt 6 ist in Höhe des Automobil-Testgeländes im Gifhorner Nordkreis die Errichtung einer unbewirtschafteten PWC-Anlage (Parkplatz mit WC) geplant.

Im Bereich Wittingen sind der Bau von zwei Anschlussstellen (AS) geplant – eine AS soll die Bundesstraße 244 an die neue Autobahn anbinden, eine weitere die Landesstraße 286 bei Eutzen.

Genehmigungsverfahren

Nach der förmlichen Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium hat am 22. Januar 2009 mit einer ersten Projektkonferenz die Entwurfsplanung für die A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg begonnen.

Die Genehmigung der Entwurfsplanung („Gesehen-Vermerk") durch das Bundesverkehrsministerium erfolgte am 19. April 2016. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 23. April 2018 eingeleitet. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde der bereits terminierte Erörterungstermin abgesagt und im Oktober/November 2020 eine Online-Konsultation auf der Grundlage des Plansicherstellungsgesetzes PlanSiG durchgeführt.

Noch in diesem Jahr soll aufgrund aktualisierter Kartierungen ein Deckblattverfahren gestartet werden, sodass ein Planfeststellungsbeschluss durch die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr voraussichtlich 2026 ergehen kann. Gegen diesen Beschluss sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.

von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188)

Der Abschnitt 7 der A39 zwischen Ehra (Landesstraße 289) und Wolfsburg (Bundesstraße 188) hat eine Länge von 14,2 km. Die Planung und der Bau obliegen der Außenstelle Wolfenbüttel der Niederlassung Nordwest der Autobahn GmbH des Bundes.

Die aktuelle Trasse der A39 im Abschnitt 7 schließt im Norden an den Abschnitt 6 an. Nördlich der Ortslage Ehra-Lessin ist eine Anschlussstelle mit gleichzeitiger Verlegung der B248 und L289 zu einer Ortsumgehung Ehra geplant. Das FFH-Gebiet Vogelmoor wird im Westen umgangen. Die Ortschaften Barwedel und Jembke werden im Westen passiert, die Ortschaften Bokensdorf, Grußendorf und Tappenbeck im Osten. Im Süden schließt der Abschnitt an die bestehende Anschlussstelle Weyhausen der A39 bei Wolfsburg an.

Zwischen den Orten Jembke und Tappenbeck entsteht eine einseitige Tank- und Rastanlage und eine PWC-Anlage östlich der vorhandenen Bundesstraße 248. Zudem erfordert der Anschluss der A39-Trasse an die bestehende A39 eine Verlegung der B248 südlich der Ortschaft Tappenbeck nach Westen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die vorhandene B248 nach wie vor an die B188 angeschlossen ist.

Im Zuge der B188 wird ein leistungsfähiger Knoten, als ampelgeregelter Kreuzung B188/B188/K107 entstehen. Die Anschlussstellenrampen auf der Westseite der Anschlussstelle Weyhausen werden über einen Kreisverkehrsplatz an die verlegte B248 angebunden.

Um die Verkehrsbelastung in Ehra zu verringern, wird die Anschlussstelle Ehra gemeinsam mit der Bundesstraße 248 und der Landesstraße 289 nach Norden verlegt.

Genehmigungsverfahren

Nach der förmlichen Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium hat am 22. Januar 2009 mit einer ersten Projektkonferenz die Entwurfsplanung für die A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg begonnen.

Die Genehmigung der Entwurfsplanung („Gesehen-Vermerk") durch das Bundesverkehrsministerium erfolgte am 23. August 2013.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 9. Oktober 2014 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 30. April 2018. Die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses wurde zunächst gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO ausgesetzt.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geklagt. Mit Urteil vom 11. Juli 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A39 im Abschnitt zwischen Ehra und der AS Weyhausen für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (Az. 9 A 13.18).

Die Entscheidung des BVerwG vom 11. Juli 2019 ergab, dass der Beschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Die Mängel sind nach Auffassung des BVerwG jedoch heilbar. (vgl. hierzu die Presseinformation des BVerwG vom 11. Juli 2019).

Hierzu wurde durch die Planfeststellungsbehörde der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit Datum vom 18. Dezember 2020 ein Änderungs- und Ergänzungsverfahren eingeleitet. Eine Beschlussfassung wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet. Dieser kommender Beschluss kann dann jedoch erneut vor dem BVerwG beklagt werden.

 

Naturschutzfachliche Maßnahmen

Ende September 2018 haben sogenannte CEF-Maßnahmen (continous ecological functionality measures = Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) begonnen, durch die die Umweltverträglichkeit des Projektes sichergestellt wird.

Neben der geplanten Einrichtung von sogenannten Lerchenfenstern (spezielle Rückzugsräume für die Feldlerche in Getreideflächen) betrifft die erste Maßnahme die Passierbarkeit der L289 für den Fischotter. Dabei wird in Verbindung mit der geplanten A39-Brücke „Bullergraben“ bei Lessien eine Querungshilfe für Fischotter und weitere Tierarten geschaffen.

Diese Maßnahmen sind von dem geltenden ausgesetzten Sofortvollzug ausgenommen und stellen eine wichtige ökologische Grundlage für den weiteren Bau dar.

Pressekontakt

Mirko Bertram

Pressearbeit AS Wolfenbüttel

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest
Gradestraße 18 30163 Hannover

Projektverantwortung