Ersatzneubau Autobahnbrücke B304 über den Autobahnring A99 an der Anschlussstelle Haar
Daten & Fakten
Lage
A99 Ost – Anschlussstelle Haar bei München
Maßnahme
Ersatzneubau einschl. Behelfsbrücke
Bauwerk
Bauwerk Nr. 42/2 – Überführung der B304 an der Anschlussstelle Haar über die A99 Ost (München)
Länge: 94,84 m; Breite: 31 m; Lichte Höhe: 4,91 m
Zustand
Baujahr 1973 – dringender Erneuerungsbedarf
Baubeginn
November 2025 Spartenverlegung, ab Dezember 2025 Vorarbeiten für Behelfsumfahrung und Behelfsbrück, anschließend ab Sommer 2026 Abbruch Bestandsbrücke und Beginn Ersatzneubau
Fertigstellung
Ende 2028
Kosten (inkl. aller Planungs- und Baukosten)
Etwa 30 Mio. €
Verkehrsbelastung
A99 ca. 96.000 (Fahrzeuge pro 24h)
B304 ca. 38.000 (Fahrzeuge pro 24h)
Projektbeschreibung
Die bestehende Brücke an der Anschlussstelle Haar, die die B304 über die A99 Ost führt, wurde im Jahr 1973 errichtet und weist altersbedingt erhebliche Schäden auf, die eine umgehende Erneuerung erforderlich machen.
In den vergangenen Jahren wurde eine fortschreitende Verschlechterung des Bauwerkszustands festgestellt. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die hohe verkehrliche Beanspruchung der B304 aufgrund der verkehrlichen Bedeutung für den Großraum München, sowie auf eine ausgeprägte Chloridbelastung durch die B304 und die A99 zurückzuführen, die beide die Dauerhaftigkeit der Konstruktion maßgeblich beeinträchtigen.
Derzeit besteht keine Gefahr für Leib und Leben, sodass das Bauwerk weiterhin befahrbar ist. Kurzfristige Sanierungsmaßnahmen, wie das Anbringen von Netzen an der Brückenunterseite, wurden kurzfristig bereits umgesetzt. Um jedoch eine unkontrollierbare Zunahme der Schäden zu vermeiden, muss die bestehende Brücke so schnell als möglich vom Verkehr entlastet werden. Um dies zu erreichen ist der Bau einer Behelfsbrücke erforderlich. Durch den umgehenden Bau der Behelfsbrücke kann eine Sperrung der Brücke vermieden und ein Verkehrskollaps im Münchner Osten verhindert werden.
Neben dem Bau der Behelfsbrücke soll anschließend der Brückenersatzneubau beginnen. Das Bauvorhaben gliedert sich in zwei Bauphasen:
Errichtung einer Behelfsbrücke südlich der bestehenden Brücke, über die der Verkehr während der Bauzeit geführt wird.
Abriss und Ersatzneubau der Brücke, während der Verkehr der B304 auf der Behelfsbrücke geführt wird.
Bauphasen
Phase 2 - Abriss und Neubau der Brücke
Das neue Bauwerk wird an der gleichen Stelle mit der gleichen Anzahl an Fahrstreifen ersatzneugebaut. Der Querschnitt des neuen Bauwerks wird an die heutigen Anforderungen angepasst z.B. wird der Geh- und Radweg von 2,5 m Breite auf 3,0 m Breite verbreitert bzw. werden die Fahrstreifenbreiten an das geltende Regelwerk angepasst. Es wird kein zusätzlicher Fahrstreifen auf der B304 gebaut. Der bestehende Querschnitt hat eine Breite von 31 m, der neue Querschnitt hat eine Breite von 34 m.
Der geplante Ausbau der A99 in diesem Bereich wurde bei den Planungen des Ersatzneubaus bereits berücksichtigt. Aufgrund der vorhandenen Breite der A99 ist keine Erweiterung der Ersatzneubaus erforderlich.
Verkehr & Umleitungen
Ziel ist es alle Fahrstreifen auf der A99 und der B304 während der Bauzeit aufrechtzuerhalten. Dennoch kommt es während der Bauzeit zu temporären Verkehrsänderungen:
Geänderte Verkehrsführung: Der gesamte Verkehr wird während der Bauarbeiten über eine speziell errichtete Behelfsbrücke geleitet. Alle Fahrstreifen bleiben erhalten. So kann der Verkehrsfluss auch während der Bauzeit weitgehend aufrechterhalten werden. Die Geh- und Radwegverbindung wird jederzeit möglich sein.
Temporäre Sperrungen: Unvermeidbare kurzzeitige Sperrungen erfolgen überwiegen nachts und außerhalb der Hauptverkehrszeiten, z. B. zur Baustellenverkehrsführung.
Die Geschwindigkeit auf der Behelfsbrücke wird auf 50 km/h reduziert. Die Fahrstreifenbreiten werden verengt sein. Eine Befahrbarkeit für Groß- und Schwerlastverkehr wird weiterhin möglich sein (entsprechende Genehmigungen für Sonderfahrten sind weiterhin einzuholen). Eine bauzeitliche Ampelanlage wird den Verkehr an beiden Einmündungen regulieren.
Radwegführung
Während der Bauzeit an der Brücke kommt es zu Änderungen in der Radverkehrsführung. Der Radweg unter der Brücke, der als Querungshilfe genutzt wird, muss während der gesamten Bauzeit gesperrt werden – sowohl während des Baus der Behelfsbrücke als auch beim Abriss und Neubau der bestehenden Brücke.
Während der Bauarbeiten an der Brücke wird der Radverkehr in zwei Phasen unterschiedlich geführt:
Phase 1 – Bau der Behelfsbrücke:
Der Radweg unterhalb und auf der bestehenden Brücke muss aus Sicherheitsgründe gesperrt werden. Es laufen derzeit Abstimmungen mit den Gemeinden und der deutschen Bahn bezüglich eines alternativen Radwegs entlang der Bahngleise der deutschen Bahn.
Phase 2 – Abriss und Neubau der Brücke:
Sobald die Behelfsbrücke fertig ist, wird der Radverkehr entlang der B304 über die Behelfsbrücke geführt.
Bannwald, Natur- und Artenschutz
Der vorrübergehende Eingriff in den Bannwald wird auf das nötige Minimum reduziert und beschränkt sich auf die Bauzeit für den Ersatzneubau einschl. der Behelfsbrücke. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Bannwald in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft (AELF) an gleicher Stelle wieder hergestellt, somit kommt es zu keinem Verlust von Waldfläche.
Eine langfristige Änderung der Bodennutzung ist nicht vorgesehen, da die Behelfsbrücke nach Fertigstellung der eigentlichen Brücke wieder rückgebaut werden soll. Durch eine separate, schonende Lagerung des Waldbodens und dessen Wiedereinbau nach Abschluss der Baumaßnahme wird die Wiederaufforstung ermöglicht.
Alle in Anspruch genommenen Waldflächen werden nach Bauende mit dem Wiederauftrag des zwischengelagerten Waldbodens wieder aufgeforstet. Die Artzusammensetzung bei der Wiederherstellung findet im Konsens mit den zuständigen Fachbehörden statt. Bei der Wiederbewaldung werden standortgemäße Baumarten ausgewählt und standortheimische Baumarten verwendet.
Muss für die Maßnahme zusätzlicher Grund erworben werden?
Für den Ersatzneubau ist kein dauerhafter Grunderwerb erforderlich, die Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert. Für den Bau der Behelfsbrücke ist nur eine vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen erforderlich. Wir befinden uns derzeit mit den Grundstückseigentümern bzgl. der Entschädigung hierfür in Verhandlung.
Warum ist jetzt plötzlich die Brücke so schlecht, dass sie sofort erneuert werden muss?
Der Zustand der Brücke verändert sich kontinuierlich. Die Brücke wird durch regelmäßige Bauwerksprüfungen durch geschulte Bauwerksprüfer auf Schäden kontrolliert. Bei der letzten Bauwerksprüfung im Mai 2025 wurde festgestellt, dass die Schäden sich so weit verändert haben, dass jetzt gehandelt werden muss, um noch ausreichend Zeit für die Vorbereitung und den Bau einer Behelfsbrücke zu haben.
Warum wurde der Schaden, der zum Ersatzneubau führt, nicht früher erkannt?
Die Brücke wird seit Jahren regelmäßig kontrolliert. Ursprünglich war angedacht, dass eine Erneuerung der Brücke in Zusammenhang mit der 8-streifigen Erweiterung der A 99 erfolgen sollte. Bei der letzten Bauwerksprüfung wurde aber festgestellt, dass die Schäden sich inzwischen soweit verschlechtert haben, dass nicht mehr länger gewartet werden kann.
Besteht eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer durch die marode Autobahnbrücke?
Es besteht keine akute Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Zustand der Brücke erfordert aber ein zügiges Handeln, um noch geeignete Maßnahmen, Abstimmungen und den Bau einer Behelfsbrücke vorbereiten und umsetzen zu können, um eine Sperrung der Brücke bzw. der Bundesstraße B304 zu vermeiden.
Warum muss die Behelfsbrücke im Süden gebaut werden und nicht im Norden? Dadurch könnte die Rodung von Bannwald verhindert werden.
Bei einem Bau der Behelfsbrücke nördlich der bestehenden Brücke wäre eine mehrmonatige Sperrung der Anschlussstellenäste erforderlich, um die erforderlichen Anpassungen an der Anschlussstelle baulich umzusetzen z.B. Entwässerung, Ampeln, Umbau der Kreuzungen, Erd- und Asphaltbau. Eine Sperrung über mehrere Monate ist verkehrlich nicht zu vertreten, aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der A99 und der B304. Weiter müsste der Radverkehr bei einer nördlichen Behelfsbrücke durch das Baufeld mit Baumaschinen kreuzen.
Ist die Rodung von Bannwald wirklich unbedingt erforderlich oder gibt es andere Alternativen?
Um eine Sperrung der Anschlussstelle und der B304 sowie des Radverkehrs zu vermeiden ist die Errichtung der Behelfsbrücke im Süden mit der temporären Rodung von Bannwald leider unvermeidbar. Die Landschaftspfleger der Autobahn GmbH des Bundes werden nach Beendigung der Baumaßnahme die gerodeten Flächen mit geeigneten und zukunftsfähigen Baumarten in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden hochwertig wieder aufforsten.
Kommt es zu Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit?
Durch den Bau der Behelfsbrücke im Süden, können die Verkehrsbehinderungen minimiert werden und die Anschlussstelle auch während der Bauzeit befahrbar gehalten werden. Die Behelfsbrücke wird so breit errichtet, dass auf dieser alle vorhandenen Fahrspuren und ein Geh- und Radweg geführt werden kann.
Welche Auswirkungen hat die Baustelle auf die Radfahrer?
Für die Radfahrer und Radfahrerinnen wird ein Radweg auf der Südseite der Behelfsbrücke gebaut, damit diese die Autobahn gefahrlos überqueren können. Der Radverkehr unterhalb der Brücke muss während der Bauzeit umgeleitet werden. Das Umleitungskonzept wird derzeit mit den Gemeinden abgestimmt und rechtzeitig bekannt gegeben. Unter Umständen müssen auf der Umleitungsstrecke Streckenbereiche für den Radverkehr verbessert werden. Dies ist noch Gegenstand von Abstimmungsgesprächen.
Warum hat die Autobahn nicht frühzeitiger über das Projekt informiert?
Der Startschuss für die Planung des Ersatzneubaus erfolgte unmittelbar nach der Bauwerksprüfung im Mai 2025. Mit Vorliegen erster Konzepte und Überlegungen wurden die drei örtlich angrenzenden Gemeinden über Vorüberlegungen und den vorgesehenen Zeitplan informiert. Den Gemeinden wurde angeboten jederzeit im Rahmen von Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen oder Bürgerversammlungen über den bisherigen Planungsstand zu informieren. Schritt für Schritt werden die Planungsergebnisse konkreter, sodass jetzt die Planung ausreichend konkret ist, um die Öffentlichkeit über eine Internetseite zu informieren. Im Zuge des weiteren Planungsfortschrittes werden die Informationen dort weiter verdichtet und konkreter.
Wie wird die Autobahn GmbH die betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer über das Projekt informieren?
Die Autobahn GmbH des Bundes hat gegenüber den Gemeinden ihre Bereitschaft erklärt jederzeit bei geeigneten Veranstaltungen und Sitzungen über das Projekt zu berichten. Zusätzlich wurde jetzt eine Internetseite eingerichtet, um dort über den aktuellen Planungsstand umfassend zu informieren.
Wie können sich Anwohner und Anwohnerinnen sowie Bürger und Bürgerinnen der betroffenen Gemeinden an der Planung beteiligen und wie werden sie eingebunden?
Die Autobahn GmbH des Bundes ist jederzeit bereit auf Einladung der Gemeinden vor Ort über das Projekt zu informieren. Auf der Internetseite wird der aktuelle Planungsstand umfassend dargestellt. Eine formelle Bürgerbeteiligung im Rahmen eines öffentlichen Genehmigungsverfahrens gibt es für reine Bestandserhaltungsprojekte im Gegensatz zu Neubau- und Ausbauprojekten nicht. Selbstverständlich wird die Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der rechtlichen Vorgaben die Belange der Anwohner und Anwohnerinnen sowie der Bürger und Bürgerinnen vor Ort berücksichtigen.
Wann beginnen die Bauarbeiten?
Mit den ersten Vorarbeiten, wie beispielsweise Kabelverlegungen oder Rodungen wird im Herbst 2025 begonnen. Der Bau der Behelfsbrücke wird ab Anfang 2026 beginnen.
Wie lang dauern die Bauarbeiten und wann ist die neue Brücke wieder für den Verkehr befahrbar?
Die gesamte Bauzeit einschließlich Vorarbeiten, Bau der Behelfsbrücke, Abbruch der bestehenden Brücke und des Neubaus der neuen Brücke des Rückbaus der Behelfsbrücke sowie der Wiederaufforstung des Bannwalds wird rund drei Jahre betragen
Was kostet die neue Brücke?
Die Gesamtkosten der Brücke einschließlich Behelfsbrücke und Wiederaufforstung betragen rund 30 Millionen €.
Wird es zu einer starken Lärmbelastung durch die Baustelle kommen?
Die stärkste Lärmbelastung wird während des Abbruchs der Brücke auftreten. Die Autobahn GmbH des Bundes wird rechtzeitig über den Abbruchtermin informieren. Bei den Bauarbeiten sind die Vorgaben für Baulärm einzuhalten.
Wird die neue Brücke größer als die alte Brücke?
Die neue Brücke ersetzt die alte Brücke. Die Abmessungen entsprechen im Wesentlichen genau der alten Brücke. Der Querschnitt wird an die aktuellen Anforderungen angepasst, z.B. wird der Radweg von 2,5 m auf 3,0 m verbreitert.
Muss die neue Brücke wieder abgerissen werden, wenn der geplante Ausbau der A99 erfolgt?
Die neue Brücke kann auch bei einer späteren Erweiterung der A99 genutzt werden.
Ist für den Bau der neuen Brücke ein Genehmigungsverfahren erforderlich?
Da es sich um eine reine „Unterhaltungsmaßnahme“ im Sinne des Planungsbeschleunigungsgesetzes handelt, ist kein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Das bedeutet: Es wird nichts Neues gebaut, sondern nur Bestehendes erhalten oder verbessert. Betroffene Fachbehörden werden im Rahmen der Planungen beteiligt. Die Autobahn GmbH des Bundes muss aber selbst verständlich alle rechtlichen Vorgaben wie beispielsweise beim Natur- und Artenschutz einhalten.
Ich bin direkt von der Baustelle betroffen. An wen kann ich mich wenden?
Selbstverständlich wird die Autobahn GmbH des Bundes versuchen im Rahmen des Möglichen die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen und ist dazu auch im Austausch mit den Gemeinden. Bei konkreten Fragen können Sie sich jederzeit bei Herrn Josef Seebacher melden.
Ansprechpartner

Josef Seebacher
Leiter Kommunikation Südbayern
E-Mail-Adresse
presse.suedbayern[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 89 545523308
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: SüdbayernSeidlstraße 7-11
80335 München