In Planung

Instandsetzung Moselbrücke Ehrang

Im Großraum Trier gehört die Moselbrücke Ehrang zu den wesentlichen Verkehrsverbindungen zwischen Deutschland und Luxemburg. Die Moselbrücke liegt im Zuge der A64a und verbindet die A64 (Trier – Luxemburg) mit der A602 (Trier – Autobahndreieck Moseltal). Für das Bauwerk ist langfristig ein Ersatzneubau vorgesehen. Die hierfür notwendigen Planungsschritte befinden sich im Anfangsstadium. Die bauliche Umsetzung wird abhängig vom Planungsfortschritt und den Genehmigungsverfahren sein. Aufgrund von Ermüdungserscheinungen ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bis zum Ersatzneubau eine mehrjährige und umfassende Bauwerksinstandsetzung erforderlich.

Stand: Juli 2025

Daten & Fakten

Die Moselbrücke Ehrang wurde im Jahr 1968 fertiggestellt und besteht aus einer Vorlandbrücke über die A 602 aus Beton und einer Strombrücke über die Mosel aus Stahl.

Bauzeit
1966 bis 1968

Konstruktionsart
Betonbrücke aus Spannbeton
Stahlbrücke aus zwei Längsträgern und orthotroper Fahrbahnplatte

Länge
Gesamtlänge 541 Meter
Betonbrücke 157 Meter
Stahlbrücke 384 Meter

Breite
Gesamtbreite 19,3 Meter
Fahrbahnbreite 14,5 Meter
Randbereiche 4,8 Meter

Felder
Betonbrücke mit vier Feldern und einer Spannweite von bis zu 45 Meter
Stahlbrücke mit vier Feldern und einer Spannweite von bis zu 144 Meter

Höhe Fahrbahn
15 bis 20 Meter über der Mosel

Projektinformation

Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Die Autobahn GmbH prüft regelmäßig Brücken und modernisiert diese. Im Rahmen dieser Routine ist es notwendig lastbeschränkende Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf der Moselbrücke Ehrang vorzunehmen, von denen der Schwerlastverkehr betroffen ist. Seit Mitte September 2022 darf die Moselbrücke in beiden Fahrtrichtungen nur noch von Lkw mit einem Maximalgewicht von 44 Tonnen befahren werden. Im November 2022 sind zusätzlich Fahrzeugrückhaltesysteme (Transportable Schutzeinrichtungen, kurz TSE) an den Fahrbahnrändern der Moselbrücke Ehrang in beiden Fahrtrichtungen aufgestellt worden. Diese sind als Kompensationsmaßnahme für die auf dem Bauwerk vorhandenen, mangelhaften Schutzeinrichtungen notwendig.

Seit der erfolgten Aufstellung der transportablen Schutzeinrichtungen steht in Fahrtrichtung Luxemburg ein Fahrstreifen zur Verfügung. In entgegengesetzter Fahrtrichtung bleiben die vorhandenen zwei Fahrstreifen bestehen. Das bedeutet weiterhin, dass der über die L 151 zufließende Verkehr aus Fahrtrichtung Hermeskeil über die A 602 zur Anschlussstelle Kenn umgeleitet und von dort zurück zur Moselbrücke Ehrang geführt wird. Die Verkehrsführung gilt bis auf Weiteres. Die Geschwindigkeitsreduzierung für den Personen- und Güterverkehr sowie die Einschränkungen für Radfahrer bleiben aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nach der Installation der Fahrzeugrückhaltesysteme bestehen.

 

Bauwerksinstandsetzung beginnt ab 2026

Aufgrund von Ermüdungserscheinungen an der Moselbrücke Ehrang ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bis zum langfristig vorgesehenen Ersatzneubau eine mehrjährige und umfassende Bauwerksinstandsetzung erforderlich. Die Instandsetzung beginnt 2026 und soll bis 2034 in drei Teilmaßnahmen realisiert werden.

 

1. Teilmaßnahme - Aufbau des Hängegerüsts

Die Instandsetzung der Moselbrücke Ehrang beginnt ab Anfang 2026 mit dem Aufbau eines Hängegerüstes an der Unterseite der Stahlbrücke. Der Aufbau des Gerüsts erfolgt zwischen den beiden Längsträgern des Stahlbauwerks und soll bis Mitte 2026 abgeschlossen sein. Das Hängegerüst bleibt bis zum Ersatzneubau der Moselbrücke Ehrang bestehen und ermöglicht neben der Instandsetzung der Unterseite eine fortlaufende Schadenserkundung.

Die vorgenannten Aufbauarbeiten finden ohne Verkehrsbeeinträchtigungen statt.

 

2. Teilmaßnahme - Instandsetzung der Unterseite

Im Anschluss an den Aufbau des Hängegerüstes ist zuerst die Instandsetzung der Unterseite des Stahlbauwerks zwischen den Längsträgern vorgesehen. Diese Instandsetzungsarbeiten sind von 2027 bis 2029 geplant und beinhalten im Wesentlichen die Instandsetzung der Schweißnähte. Die Schweißarbeiten lassen sich nur erschütterungsarm, das heißt in Bereichen ohne fließenden Verkehr, ausführen.

Um dies zu gewährleisten, wird der Verkehr aus Fahrtrichtung Luxemburg ab der Anschlussstelle Trier-Hafen über die B 53 zur A 1, Anschlussstelle Schweich umgeleitet. Der Verkehr in Fahrtrichtung Luxemburg ist hiervon nicht betroffen. Die Schweißarbeiten werden vorzugsweise in den verkehrsarmen Zeiten in der Nacht oder am Wochenende ausgeführt, um die verkehrlichen Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Alle übrigen Instandsetzungsarbeiten auf der Unterseite der Moselbrücke können ohne Verkehrsbeeinträchtigungen durchgeführt werden.

Die Schweißarbeiten werden vorgezogen, um die spätere Umleitung für den Schwerlastverkehr im Zuge der anschließenden Instandsetzung der Oberseite auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren.

 

3. Teilmaßnahme - Instandsetzung der Oberseite

Im Rahmen der dritten Teilmaßnahme findet die Instandsetzung der Oberseite der Moselbrücke Ehrang statt. Geplant ist, die Brückenkappen inklusive der Schutzeinrichtungen und der Brückengeländer sowie die Bauwerksabdichtung und den Fahrbahnbelag zu erneuern. Die Instandsetzung der Oberseite ist in fünf Bauabschnitten von 2030 bis 2034 vorgesehen.

Die Teilmaßnahme findet unter Aufrechterhaltung des Verkehrs statt. Dabei wird den Verkehrsteilnehmenden ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung stehen. Um die Tragfähigkeit der Moselbrücke Ehrang während der Baustellenverkehrsführung sicherzustellen, ist das Befahren des Stahlbauwerks durch den Schwerlastverkehr im direkten Begegnungsverkehr nicht möglich. Aus diesem Grund wird der Schwerlastverkehr aus Fahrtrichtung Luxemburg ab der Anschlussstelle Trier-Hafen via B 53 zur A 1, Anschlussstelle Schweich umgeleitet. In den Wintermonaten pausieren die Bauarbeiten. In dieser Zeit stehen den Verkehrsteilnehmern wie gewohnt drei Fahrstreifen zur Verfügung. 

Nach erfolgreicher Instandsetzung soll die Moselbrücke Ehrang unter einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf drei Fahrstreifen passierbar sein. Lediglich die Nutzung durch Großraum- und Schwerlasttransporte wird ggfs. auch nach der Instandsetzung ganzjährig nur unter Auflagen möglich sein.

Über den konkreten Beginn der einzelnen Bauabschnitte werden wir im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesondert informieren.

Gibt es Auflagen für Großraum- und Schwerlasttransporte, um die Brücke befahren zu können?

Großraum- und Schwerlasttransporte, die entweder aufgrund ihrer Achslastkombinationen oder des Gesamtgewichtes die zulässigen Werte der Straßenverkehrszulassungsverordnung (vgl. § 34 StVZO) überschreiten, müssen fortan eine statische Berechnung und Prüfung nach den ‚Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten‘ (BEM-ING Teil 3) im Einzelfall vorweisen.

Um die daraus resultierenden Aufwände zu minimieren, ist es im Fall von fest fixierten Fahrzeug- und Ladungskonfigurationen möglich, dass die Autobahn GmbH des Bundes eine bestimmte Anzahl von Überfahrten für einen festgelegten Zeitraum von maximal 12 Monaten mit einem einmaligen statischen Nachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zulässt.

Ob und unter welchen Voraussetzungen in den aktiven Bauphasen ein Befahren des Bauwerks für Großraum- und Schwerlasttransporte möglich ist, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.

Wann kann der Radweg wieder genutzt werden?

Die derzeit bestehenden Einschränkungen für Radfahrer bleiben aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nach der Installation der Fahrzeugrückhaltesysteme bestehen.

Wird die Geschwindigkeit nach der Installation der Fahrzeugrückhaltesysteme angehoben?

Die derzeit erforderliche Geschwindigkeitsreduzierung für den Personen- und Güterverkehr bleiben aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nach der Installation der Fahrzeugrückhaltesysteme bestehen.

Ansprechpartner

Mandy Burlaga

Leiterin Kommunikation West

Telefon
+49 2602 924-0

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: West
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur