Moselbrücke bei Schengen

Daten & Fakten
Die Moselbrücke bei Schengen überspannt die Mosel und verbindet auf einer Länge von ca. 600 Metern die A8 auf deutscher Seite mit der A13 auf luxemburgischer Seite. Sie wurde im Jahr 2002 fertig gestellt und besteht aus zwei eigenständigen Brücken für die zwei Fahrtrichtungen im Grenzverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg.
Bauzeit der Brücke
1999 - 2002
Konstruktionsart
Zwei einzellige Hohlkastenbrücken in der Stahlverbundbauweise
Länge der Brücke
Teilbauwerk 1 überführt auf einer Länge von 607 m die Richtungsfahrbahnen nach Luxemburg. Teilbauwerk 2 überführt auf einer Länge von 596,5 m die Richtungsfahrbahnen nach Deutschland.
Breite der Brücke
Gesamt-Überbaubreite beträgt bis zu 15,67 m
Felder
8 Felder: Spannweiten der einzelnen Brückenfelder betragen bis 130 Metern
Höhe Fahrbahn
Fahrbahn der A8 liegt auf einer Höhe von bis zu 29 m
Projektinformation
Die Verkehrssicherheit hat für die Autobahn GmbH des Bundes oberste Priorität. Deshalb prüft die Autobahn GmbH regelmäßig Brücken und modernisiert diese. An der Moselbrücke Perl/Schengen wurde im Juni 2025 eine umfangreiche Hauptprüfung durchgeführt. Erste Ergebnisse dieser turnusmäßigen Bauwerksprüfung erfordern unmittelbare verkehrliche Kompensationsmaßnahmen zur Entlastung der Brücke, die die Autobahn GmbH des Bundes jetzt umsetzt.
Der Grund für die durchzuführenden Maßnahmen ist ein festgestellter systematischer Schaden im Inneren des Stahlverbundhohlkastens im Überbau. Die nachfolgend aufgeführten verkehrlichen Einschränkungen dienen dazu, eine weitere Schadensausweitung zu vermeiden und sollen die Verfügbarkeit der Brücke für den Verkehr sicherstellen.
Voraussichtlich am 28. Juli 2025 wird für alle Verkehrsteilnehmenden in beiden Fahrtrichtungen eine einstreifige Verkehrsführung eingerichtet.
Für Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) gilt ein Überholverbot, zudem wurde Mindestabstandgebot von 50 Metern angeordnet. Dieser Mindestabstand ist auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten. Großraum- und Schwertransporte dürfen das Bauwerk nicht mehr passieren.
Die Autobahn GmbH des Bundes ist sich der Bedeutung der Brücke im Grenzverkehr bewusst und befindet sich im engen Austausch mit den einzubindenden Stellen auf Luxemburger Gebiet. Ziel ist es, dass das Bauwerk in Zukunft - nach einer erfolgreichen Instandsetzung - wieder ohne Einschränkungen zur Verfügung steht.
Instandsetzung der Moselbrücke wird vorbereitet
Die bislang eingeleiteten Untersuchungen, dazu zählt eine „Objektspezifische Schadensanalyse, werden voraussichtlich noch einige Monate andauern. Ziel dieser „Objektspezifischen Schadensanalyse ist es, die Schadensursache zweifelsfrei festzustellen, um im Anschluss adäquate sowie nachhaltige Instandsetzungsmaßnahmen planen und umsetzen zu können. Über den konkreten Beginn der Instandsetzungsarbeiten und die hierfür erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen wird gesondert informiert.
Das Bauwerk wird in der Zwischenzeit engmaschig im Rahmen von Sonderprüfungen kontrolliert.
Wissenswertes zum Thema „Brückenprüfung“ können Sie hier nachlesen.
Um die Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit der Moselbrücke Perl/Schengen sicherzustellen, sind von der Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes diverse Untersuchungen am Bauwerk sowie verschiedene verkehrliche Maßnahmen umgesetzt worden. Die derzeit eingerichteten verkehrlichen Maßnahmen dienen dem Schutz dieser wichtigen Grenzbrücke (Deutschland/Luxemburg) und zur Vermeidung einer zunehmenden Schadensausbreitung.
Thema Verkehr
Welche Beeinträchtigungen hat der Individualverkehr zu beachten?
Voraussichtluch ab dem 27. Juli 2025 steht für alle Verkehrsteilnehmenden nur ein Fahrstreifen in Richtung Deutschland und ein Fahrstreifen in Richtung Luxemburg zur Verfügung.
Diese Einschränkungen bleiben bis zur Instandsetzung der Brücke, die aktuell geplant wird, bestehen.
Welche Beeinträchtigungen hat der Schwerverkehr zu beachten?
Für nicht genehmigungspflichtigen Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) gilt seit Anfang Juli 2025 ein Überholverbot sowie ein Mindestabstandgebot von 50 Metern. Dieser Mindestabstand ist auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten. Diese Maßnahme wird ebenfalls engmaschig durch entsprechende Kontrollmechanismen überwacht. Genehmigungspflichtige Großraum- und Schwertransporte (größer 44 t) dürfen das Bauwerk bis auf Weiteres nicht mehr passieren.
Für das Bauwerk ist eine umfangreiche Instandsetzung vorgesehen. Es bleibt bis auf Weiteres bei den bestehenden Einschränkungen.
Sind weitere verkehrliche Einschränkungen aufgrund des Schadens im Bereich der Moselbrücke Perl/Schengen erforderlich?
Die derzeit eingerichteten verkehrlichen Maßnahmen dienen dem Schutz der Moselbrücke und insbesondere dazu, eine Schadensausbreitung an der Brücke zu minimieren. Die bekannten verkehrlichen Einschränkungen bleiben bis zum Beginn der Bauwerksinstandsetzung bestehen. Aktuell liegen keine Hinweise oder Erkenntnisse vor, die eine Sperrung der Brücke auch für nicht genehmigungspflichtigen Verkehr (<44to) oder gar eine Komplettsperrung erfordern würden.
Valide Informationen zur Verkehrsführung, während der Instandsetzungsarbeiten sind erst nach Abschluss der dazu notwendigen Planung möglich.
Was passiert nach der Instandsetzung mit dem genehmigungspflichtigen GST-Verkehr?
Ziel ist es, die Brücke nach einer Instandsetzung uneingeschränkt wieder dem Verkehr freizugeben.
Regelmäßige Überprüfung Brückenbauwerke
Wie werden die Schäden am Bauwerk festgestellt?
Wie alle anderen Brücken wird auch die Moselbrücke Perl/Schengen in turnusmäßigen Intervallen gemäß Vorgaben der DIN 1076 untersucht. Dabei waren bislang keine Auffälligkeiten festgestellt worden. Im Zuge der letzten Hauptprüfung im Juni 2025 wurden Rissbildungen in der Stahlhohlkastenkonstruktion des Überaus vorgefunden.
Wie ist das Rissbild entstanden?
Die Ursache des Schadensbildes wird durch die laufende Objektspezifische Schadensanalyse (kurz: OSA) im Detail eruiert und liegt einer ersten Einschätzung nach an ermüdungsempfindlichen Konstruktionsdetails des Überbaus.
In welchem Turnus wird das Bauwerk aktuell aufgrund der Schäden überprüft?
Das Bauwerk wird in der Zwischenzeit engmaschig im Rahmen von Sonderprüfungen visuell kontrolliert.
Wann ist eine Instandsetzung des Bauwerks geplant?
Die bislang eingeleiteten Untersuchungen, dazu zählt eine „Objektspezifische Schadensanalyse, werden voraussichtlich noch einige Monate andauern. Ziel dieser „Objektspezifischen Schadensanalyse ist es, die Schadensursache zweifelsfrei festzustellen, um im Anschluss adäquate sowie nachhaltige Instandsetzungsmaßnahmen planen und umsetzen zu können. Über den konkreten Beginn der Instandsetzungsarbeiten und die hierfür erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen wird gesondert informiert.
Das Bauwerk wird in der Zwischenzeit engmaschig im Rahmen von Sonderprüfungen kontrolliert.
Verkehrliche Einschränkungen im Bereich der Moselbrücke bei Schengen (Update)
Die Niederlassung West der Autobahn GmbH nimmt in Kürze in beiden Fahrtrichtungen auf der Moselbrücke bei Schengen (Grenzbrücke Deutschland/Luxemburg) im Zuge der A8 weitere notwendige verkehrliche Maßnahmen zur Entlastung der Brücke vor.
Für die Autobahn GmbH haben der Schutz und die Sicherheit der Infrastruktur Priorität. Deshalb prüfen Bauwerksprüfingenieure regelmäßig den Zustand aller Autobahnbrücken. An der Moselbrücke bei Perl/Schengen wurde eine umfangreiche Bauwerksprüfung durchgeführt. Dabei ist
ein systematischer Schaden im Inneren des Stahlverbundhohlkastens im Überbau festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund werden als Vorsichtsmaßnahme weitere verkehrliche Einschränkungen umgesetzt.
Ab dem 28. Juli 2025 wird der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen (Deutschland/Luxemburg) jeweils einstreifig über das Bauwerk geführt.
Folgende Verkehrseinschränkungen gelten weiterhin:
Für den Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) gilt ein Mindestabstandgebot von 50 Metern. Der Mindestabstand ist auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten. Großraum- und Schwertransporte (GST) dürfen das Bauwerk nicht mehr passieren.
Die Autobahn GmbH des Bundes ist sich der Bedeutung der Brücke im Grenzverkehr bewusst und befindet sich im engen Austausch mit den einzubindenden Stellen auf dem Gebiet Luxemburgs. Ziel ist es, dass das Bauwerk in Zukunft - nach einer erfolgreichen Instandsetzung - wieder ohne Einschränkungen zur Verfügung steht.
Die Verkehrsteilnehmenden werden um eine umsichtige Fahrweise sowie um Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen gebeten.
Hintergrund
Die Verkehrssicherheit hat für die Autobahn GmbH des Bundes oberste Priorität. Deshalb prüft die Autobahn GmbH regelmäßig Brücken und modernisiert diese. An der Moselbrücke Perl/Schengen wurde im Juni 2025 eine umfangreiche Hauptprüfung durchgeführt. Erste Ergebnisse dieser turnusmäßigen Bauwerksprüfung erfordern unmittelbare verkehrliche Kompensationsmaßnahmen zur Entlastung der Brücke, die die Autobahn GmbH des Bundes jetzt umsetzt.
Die Moselbrücke bei Perl/Schengen überspannt die Mosel und verbindet die A8 auf deutscher Seite mit der A13 auf der Seite Luxemburgs. Das Bauwerk besteht aus zwei eigenständigen Brücken für die zwei Fahrtrichtungen. Die Autobahn GmbH des Bundes ist sich der Bedeutung der Brücke im Grenzverkehr bewusst und befindet sich im engen Austausch mit den Luxemburgischen Kollegen zur Realisierung einer nachhaltigen und wieder uneingeschränkten Verfügbarkeit der Brücke.
Ansprechpartner

Mandy Burlaga
Leiterin Kommunikation West
E-Mail-Adresse
presse.west[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 2602 924-0
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: WestBahnhofsplatz 1
56410 Montabaur