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Runder Tisch GST: Mehr Effizienz bei Großraum- und Schwertransporten – Antragsbearbeitung tagesaktuell

Auf Einladung von Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH, fand heute im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) der zweite Runde Tisch zum Thema Großraum- und Schwerlasttransporte (GST) mit Vertretern der Logistik- und Baubranche statt. Für die Autobahn GmbH nahm u. a. Prof. Gerd Riegelhuth, Leiter des Geschäftsbereichs Verkehrsmanagement, Betrieb, Verkehr, teil und berichtete über die wichtigen Fortschritte der Autobahngesellschaft bei der Antragsbearbeitung.

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Die Autobahn GmbH hat eine wichtige Funktion im Verfahrensablauf zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten. Über 465.000 Anträge wurden im Jahr 2023 durch die GST-Teams der Niederlassungen bearbeitet. Da jeder Antrag im Schnitt die Anhörung von 3-4 Niederlassungen erfordert, bedeutete das für 2023 1,47 Millionen Stellungnahmen.

Die Anzahl der Anträge nimmt von Jahr zu Jahr zu und auch die Transporte werden größer und erfordern eine immer genauere Prüfung. Um trotzdem eine schnelle Antragsbearbeitung gewährleisten zu können und gleichzeitig die Infrastruktur zu schützen, hat die Autobahn GmbH bis Ende 2023 das Tool GST.Autobahn bundesweit eingeführt. Damit werden die eingehenden Anträge nun tagesaktuell bearbeitet. Zu Antragsrückständen kommt es nicht mehr.

Automatisiert prüft GST.Autobahn die Nutzbarkeit eines beantragten Fahrtwegs statisch und geometrisch. Für jedes Brückenbauwerk wird geprüft, ob die zulässigen Gewichtsbeschränkungen eingehalten werden. Ebenso prüft GST.Autobahn die Höhenbegrenzungen der einzelnen Bauwerke (Überführungen, Schilderbrücke etc.) und die möglichen Einschränkungen bzgl. der Breite eines Transports aufgrund von Baustellen. Damit das neue Prüfmodul eingesetzt werden konnte, war es erforderlich, die von den Ländern in unterschiedlichen Formaten und Qualitäten bereitgestellten Straßendaten in eine bundesweit einheitliche Autobahn-Datenbasis zu überführen und ein hohes Qualitätsniveau sicherzustellen.

Weitere Erleichterungen hat die Autobahn GmbH bei den Dauergenehmigungen umgesetzt und damit auf Anregungen der Transportwirtschaft reagiert. Dauergenehmigungen sind bundesweit jetzt bis zu 4,35 m Höhe und 3,50 m Breite möglich, was für einzelne Bundesländer eine Erleichterung gegenüber der früheren Praxis bedeutet. Mehr Dauergenehmigungen sind sowohl für die Transportwirtschaft als auch die Genehmigungsbehörden eine enorme Entlastung.

Noch in diesem Jahr werden weitere Maßnahmen umgesetzt:

Mit der Einführung eines Digitalen Zentralen Zugangspunkts bis Mitte 2024 wird die Autobahn GmbH einen weiteren Automatisierungsschritt vollziehen, um die Beiträge der einzelnen Niederlassungen zu bündeln, zu konsolidieren und fahrtwegchronologisch darzustellen. Damit leistet die Autobahn GmbH einen wichtigen Beitrag zur vielfach geforderten Vereinfachung und Verkürzung der Erlaubnisbescheide. Aktuell können die Teilstellungnahmen der Niederlassungen noch gleiche Auflagen erhalten, die im endgültigen Bescheid dann mehrfach enthalten sind.

Ab März wird die Autobahn GmbH die Erprobung des elektronischen Beifahrers (eBeifahrer) unterstützen. Damit können die Vorteile der digitalen Assistenzsysteme, die mit Hilfe einer Navigationssoftware in der Lage sind, die Fahrauflagen aus dem Genehmigungsbescheid elektronisch bereitzustellen, auch auf der Autobahn wirksam werden und den menschlichen Beifahrer ersetzen. Die Autobahn GmbH hat die Bundesländer informiert, dass bei Anordnung durch die EGB der eBeifahrer auch auf der Autobahn genutzt werden kann, und entsprechende Anforderungen und Musterauflagentexte bereitgestellt.

Hintergrund

Die Genehmigung von Anträgen für Großraum- und Schwertransporte (GST) liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden der Länder. Nur wenn der Fahrtweg über die Autobahn verläuft, gibt die Autobahn GmbH des Bundes eine qualifizierte fachliche Stellungnahme zur Befahrbarkeit eines beantragten Fahrtwegs auf Bundesautobahnen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens ab. Dabei handelt es sich um einen sehr komplexen Vorgang: u.a. müssen Aspekte wie Durchfahrtshöhe unter Bauwerken, Durchfahrtsbreite in Baustellen und Befahrbarkeit von Brücken, Rampen und Anschlussstellen überprüft werden.

 

Weitere Informationen zu GST:

Großraum- und Schwertransport: Allgemeines | Die Autobahn GmbH des Bundes

 

Weitere Veröffentlichungen zum Thema:

Schwergutgenehmigungen: „Wir zeigen, was digital möglich ist“ - DVZ