A 3 Deggendorf - Hengersberg // A 92 Oberschleißheim - Eching-Ost, Freising-Süd - Freising-Ost und Landshut-West - Dingolfing-Ost // A93 Saalhaupt - Elsendorf

Ab Mai 2025: Einheitliche, zulässige Höchstgeschwindigkeit auf alten Betonfahrbahnen im südbayerischen Autobahnnetz aufgrund des Fahrbahnzustandes // Tempo 120 für Pkw // Tempo 80 für Motorräder im Sommer (Mai-September)


A 3 – Deggendorf bis Hengersberg
A 92 – Oberschleißheim bis Eching-Ost, Freising-Süd bis Freising-Ost und Landshut-West bis Dingolfing-Ost 

A 93 – Saalhaupt bis Elsendorf

  1. Ab Mai 2025: Einheitliche, zulässige Höchstgeschwindigkeit auf alten Betonfahrbahnen im südbayerischen Autobahnnetz aufgrund des Fahrbahnzustandes
  • Tempo 120 für Pkw
  • Tempo 80 für Motorräder im Sommer (Mai-September)


Ab Anfang Mai 2025 werden im Zuständigkeitsbereich der Autobahn Südbayern auf bislang noch nicht erneuerten Autobahnabschnitten mit alten Betonfahrbahnen einheitliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten von 120 km/h sowie – zeitlich begrenzt auf die Sommermonate Mai bis September – von 80 km/h für Motorräder beschildert. Grund dafür ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf diesen Autobahnabschnitten. 

 

Die Betonfahrbahnen aus den 1980er Jahren haben das Ende ihrer geplanten Nutzungszeit überschritten und werden Stück für Stück grundhaft erneuert. Auf den Abschnitten, die noch nicht erneuert sind, erfolgen seit 2013 regelmäßig Reparaturen zur Schadensbegrenzung. Zudem wurden in Abständen von rd. 400 Metern Asphaltstreifen quer über die Fahrbahnen eingebaut. Dadurch werden hitzebedingte Spannungsspitzen in den alten Betonfahrbahnen verringert, die im Extremfall plötzlich zu Hitzeschäden führen können. Solche Hitzeschäden können insbesondere an heißen Tagen auftreten und stellen für alle Verkehrsteilnehmer, vor allem aber für Motorradfahrer, eine Gefahr dar. Aufgrund des aktuellen Zustands der Betonfahrbahnabschnitte, sind die Geschwindigkeitsbeschränkungen notwendig, um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten.

 

Welche Abschnitte an der A 3, A 92 und A 93 sind betroffen?

Betroffen sind die bis heute noch nicht grundhaft erneuerten Abschnitte mit alten Betonfahrbahnen auf den Autobahnen A 3, A 92 und A 93, die aufgrund ihres Alters, der starken Verkehrsbelastung und der Gefahr von Hitzeschäden erhebliche Substanzschäden aufweisen:

  • A 3: Autobahnkreuz Deggendorf bis Anschlussstelle Hengersberg

  • A 92: Anschlussstelle Oberschleißheim bis Anschlussstelle Eching-Ost, Anschlussstelle Freising-Süd bis Anschlussstelle Freising-Ost und Anschlussstelle Landshut-West bis Anschlussstelle Dingolfing-Ost

  • A 93: Dreieck Saalhaupt bis Anschlussstelle Elsendorf

 

Welche Geschwindigkeitseinschränkungen werden eingerichtet?

Um die Verkehrssicherheit auf den betroffenen Abschnitten zu gewährleisten, sind folgende Einschränkungen notwendig:

Für alle Verkehrsteilnehmer wird eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h eingeführt. Damit gilt auf allen betroffenen Abschnitten künftig die gleiche Höchstgeschwindigkeit. 

Für Motorradfahrer gilt während der Sommermonate (Mai bis September) zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h. Diese Maßnahme soll das Risiko verringern, da Motorräder auf unebenen oder beschädigten Fahrbahnen besonders gefährdet sind. 

 

Ab wann und bis wann gelten die Einschränkungen?

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch das Aufstellen der Beschilderung gültig – die Schilder werden je nach Streckenabschnitt ab Anfang Mai 2025 sukzessive aufgestellt. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten so lange, bis die betroffenen Autobahnabschnitte grundhaft erneuert werden. Bei einer weiteren Verschlechterung des Fahrbahnzustands können die Höchstgeschwindigkeiten auch weiter reduziert werden.

 

Warum sind die Verkehrseinschränkungen notwendig?

Die Verkehrseinschränkungen sind notwendig, weil die betreffenden Betonfahrbahnen ihre übliche Nutzungsdauer überschritten haben. Das bedeutet, dass sie inzwischen zwischen 35 und 44 Jahre alt sind und dadurch zahlreiche Schäden aufweisen. Diese Schäden sind vor allem auf die hohe Verkehrsbelastung, insbesondere durch Schwerverkehr, zurückzuführen. Die Schäden werden zwar laufend repariert, eine grundsätzliche Verbesserung des Fahrbahnzustands lässt sich jedoch erst durch grundhafte Fahrbahnerneuerungen herstellen.

Zusätzlich kann das Auftreten von Hitzeschäden bei heißen Temperaturen trotz Anlage von Asphaltquerstreifen im Abstand von 400 m zur Entspannung der Betonfahrbahnen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Solche Schäden können unvermittelt auftreten und für Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr darstellen. Besonders gefährdet sind dabei Motorradfahrer, da sie auf ebene, griffige Straßenbeläge angewiesen sind.

Die Verkehrseinschränkungen werden daher die Verkehrssicherheit verbessern, indem sie durch die reduzierte Geschwindigkeit ein frühzeitiges Erkennen von Gefahrstellen ermöglichen und damit die Unfallgefahr minimieren.


Warum werden ausgerechnet Motorräder besonders beeinträchtigt?
Die zusätzlichen, auf die Sommermonate Mai bis September zeitlich begrenzte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für Motorräder dient ausschließlich dazu, die Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer zu minimieren. 

Die noch nicht grundhaft erneuerten betroffenen Autobahnabschnitte mit alten Betonfahrbahnen haben – auch aufgrund der regelmäßig notwendigen, kurzfristigen Schadensreparaturen – unregelmäßige Fahrbahnoberflächen mit wechselnden sogenannten Griffigkeitsverhältnissen. Motorräder sind auf den betroffenen Strecken besonders gefährdet, weil sie aufgrund ihrer Fahrzeugart empfindlicher auf plötzliche Schäden oder Unebenheiten reagieren. Während Autos und Lkw durch ihre vier Räder und stabile Bauweise kleine Risse oder Unebenheiten in der Betonfahrbahn meist ohne größere Probleme überfahren können, kann ein Motorrad bei plötzlichen Veränderungen der Fahrbahnbeschaffenheit ins Schleudern geraten oder wegrutschen.
Besonders gefährlich sind plötzliche Hitzeschäden, die vor allem bei hohen Temperaturen auftreten können. Bei Motorradfahrern ist das Risiko, durch solche Schäden zu stürzen, deutlich erhöht. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h für Motorräder in den Sommermonaten ist die einzige Möglichkeit, diese Strecken bis zu ihrer grundhaften Erneuerung weiterhin überhaupt für Motorräder offenhalten zu können. 

 

Warum sind die zusätzlichen Einschränkungen für Motorräder nur im Sommer notwendig?
Die besonderen Einschränkungen für Motorräder gelten nur im Sommer, weil die Gefahr von Hitzeschäden hauptsächlich bei hohen Temperaturen besteht. 
Die Beschränkung der Geschwindigkeit für Motorräder auf 80 km/h gilt daher gezielt in den Monaten Mai bis September, um in dieser Zeit das Risiko von Unfällen durch Hitzeschäden zu reduzieren. In den kühleren Monaten besteht diese Gefahr in der Regel nicht, weshalb die zusätzliche Einschränkung dann nicht erforderlich ist.

 

Welche Strecken wurden bereits grundhaft erneuert und wann sind die weiterhin betroffenen Abschnitte an der Reihe?
Fest steht, dass die Substanzschäden auf allen verkehrlich hochbelasteten Betonfahrbahnen aus den 1980er Jahren im Zuständigkeitsbereich der Autobahn Südbayern mit den regelmäßigen Reparaturen nicht dauerhaft behoben werden können. Bei Betonfahrbahnen lässt sich, im Gegensatz zu Fahrbahnen mit Asphaltdeckschicht, die Fahrbahnoberfläche nicht alle 10 Jahre zügig abfräsen und erneuern – sie müssen in größeren Zeitabschnitten grundhaft erneuert werden. Grundhafte Erneuerung bedeutet, dass die bis zu 30 cm dicken Betonplatten abgebrochen werden und der gesamte Fahrbahnoberbau von bis zu 0,8 Meter Dicke aus- und neuaufgebaut werden muss, damit die neue Fahrbahn langfristig stabil bleibt. Die Autobahn Südbayern erneuert die betroffenen Autobahnen Stück für Stück grundhaft und „unter Verkehr“ – das heißt, die Arbeiten werden unter Aufrechterhaltung des Autobahnverkehrs durchgeführt, was die Maßnahmen ungleich komplexer und zeitlich aufwändiger macht als eine Erneuerung im Zuge einer langfristigen Vollsperrung. 

So sind allein auf der A 3 bereits auf über 100 Kilometer Länge alte Betonfahrbahnen ausgebaut und ersetzt worden. Für den letzten, noch nicht grundhaft erneuerten Abschnitt der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf und der Anschlussstelle Hengersberg wird aktuell eine Erweiterung der Strecke von derzeit 4 auf künftig 6 Fahrstreifen vorbereitet. 

Auf der A 93 soll die seit 2021 laufende grundhafte Fahrbahnerneuerung zwischen Regensburg-Süd und Dreieck Saalhaupt bis Jahresende 2025 abgeschlossen sein. Die Planungen zur Erneuerung des Folgeabschnitts vom Dreieck Saalhaupt bis zur Anschlussstelle Abensberg haben bereits begonnen. 

Auf der A 92 wurden die Streckenabschnitte zwischen Freising-Ost und Landshut-West bis Ende 2024 grundhaft erneuert. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 werden die Vorarbeiten zur grundhaften Erneuerung des Abschnitts zwischen dem Kreuz Landshut bis zur Anschlussstelle Dingolfing-Ost beginnen. 

Auch die A 94 war zwischen dem Autobahnkreuz München-Ost und östlich der Anschlussstelle Forstinning betroffen – hier wurde die grundhafte Fahrbahnerneuerung in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt.

 

Auf den noch nicht erneuerten Streckenabschnitten sollen bis zur Durchführung dieser umfangreichen Bauarbeiten die Geschwindigkeitsbeschränkungen die Sicherheit gewährleisten. Sobald einzelne Abschnitte erneuert sind, werden die Beschränkungen dort schrittweise aufgehoben.

 

Kontakt:

Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern – Pressestelle
Tel: 089/54552-3308 | Mail: presse.suedbayern[@]autobahn[.]de

https://x.com/Autobahn_Sby 

Informationen zur aktuellen Verkehrslage auf den Autobahnen finden Sie im Internet unter www.bayerninfo.de 

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Leiter Kommunikation Südbayern

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