Weitere Anträge

Sie möchten eine Leitung an einer Bundesautobahn verlegen, Flächen oder Bestandteile der Autobahn für einen anderen Zweck nutzen oder die Autobahn GmbH an einer Planung beteiligen?

Die regionalen Straßenverwaltungen der Autobahn GmbH bearbeiten insbesondere folgende Anliegen:

 

Leitungen der Ver- und Entsorgung

Hierzu gehören zum Beispiel Leitungen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser oder Fernwärme. Dies betrifft sowohl neue Leitungen als auch die Änderung, Sicherung, Verlegung oder den Rückbau bestehender Leitungen.

Bitte reichen Sie mit Ihrer Anfrage die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen ein. Eine Übersicht finden Sie in der Checkliste für Antragsunterlagen zur Leitungsverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen an Bundesfernstraßen.

 

Telekommunikationslinien und Mobilfunkmasten

Sie möchten eine Telekommunikationslinie an einer Bundesautobahn neu verlegen, ändern, instand setzen oder einen Mobilfunkmast errichten beziehungsweise verändern? 

Für das Zustimmungsverfahren öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien und Mobilfunkmasten nutzen Sie bitte das gesonderte digitale Antragsverfahren. [Antrag auf Zustimmung gemäß § 127 Absatz 1 TKG]. Sind Sie für das digitale Verfahren noch nicht registriert, führen Sie bitte zunächst die erforderliche Nutzerregistrierung durch.

Alle übrigen Anfragen oder Anträge, richten Sie bitte an das Funktionspostfach der örtlich zuständigen regionalen Straßenverwaltung. 

Geben Sie dabei bitte die betroffene Straße, den Streckenabschnitt, den Ort sowie Art und Umfang Ihres Vorhabens an.

 

Sondernutzungen nach § 8 FStrG

Sie möchten eine Bundesautobahn oder ihre Bestandteile über den allgemeinen Verkehrszweck hinaus nutzen? Dies kann beispielsweise die temporäre Nutzung von Straßenflächen, die Errichtung oder Aufstellung von Anlagen oder eine andere besondere Nutzung des Straßenraums betreffen.

Bitte beschreiben Sie Ihr Vorhaben möglichst konkret und fügen Sie aussagekräftige Lagepläne, Angaben zu Art, Umfang und Dauer der Nutzung sowie gegebenenfalls technische Unterlagen bei.

 

Planungen und Genehmigungsvorhaben Dritter

Behörden, Kommunen und andere öffentliche und private Vorhabenträger können sich an die Autobahn GmbH wenden, wenn die Belange einer Bundesautobahn durch eine Planung oder ein Vorhaben berührt werden können.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Die Beteiligung der Autobahn GmbH innerhalb von
    • Bauleitplanverfahren nach § 4 BauGB,
    • Bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren,
    • Raumordnungs- und Fachplanungsverfahren sowie
  • sonstige Planungen und Vorhaben im Umfeld einer Bundesautobahn.

 

Wohin richten Sie Ihr Anliegen?

Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit den erforderlichen Unterlagen an das Funktionspostfach der regional zuständigen Straßenverwaltung. Sie wissen nicht, welche Niederlassung für Ihr Vorhaben zuständig ist? Die Zuständigkeitsbereiche können Sie der Übersichtskarte der Autobahn GmbH des Bundes entnehmen.

Die Kontaktdaten der Niederlassungen finden Sie nachfolgend.