In einem ersten Schritt erfolgt hier die schweißtechnische Instandsetzung der Orthotropen Fahrbahnplatte in beiden Fahrtrichtungen. Nachdem die Arbeiten auf der Richtungsfahrbahn Koblenz jetzt abgeschlossen worden sind, beginnen in Kürze die entsprechenden Arbeiten auf der Richtungsfahrbahn Speyer. Die Arbeiten an der Fahrbahnplatte werden aller Voraussicht nach im Herbst 2025 abgeschlossen. In einem zweiten Schritt wird ab Ende 2025 die Instandsetzung der Querträgeranschlüsse erfolgen. Hierzu wird die Autobahn GmbH rechtzeitig gesondert informieren.
In Vorbereitung der nun anstehenden neuen Bauphase werden die beiden Fahrgerüste auf der Brückenunterseite der Richtungsfahrbahn Koblenz demontiert, abtransportiert und auf der Brückenunterseite der Richtungsfahrbahn Speyer neu montiert.
In der Zeit zwischen der Demontage und der Montage der Baugerüste wird die Baustellenverkehrsführung von Donnerstag, 5. Juni 2025, bis Dienstag, 10. Juni 2025, von der Richtungsfahrbahn Koblenz auf die Richtungsfahrbahn Speyer umgebaut. Im Zuge der Einrichtung der Baustellenverkehrsführung wird auf der Richtungsfahrbahn Speyer zwischen dem rechten Fahrstreifen und dem Standstreifen eine transportable Schutzwand aufgestellt. Im Bereich zwischen dieser Schutzwand und dem Mittelstreifen stehen den Verkehrsteilnehmenden während der Instandsetzungsmaßnahme im Regelfall weiterhin zwei Fahrstreifen zur Verfügung.
Der überwiegende Anteil der Instandsetzungsarbeiten findet auch weiterhin an der Brückenunterseite bzw. im Hohlkasten des Brückenbauwerkes statt, so dass diese Arbeiten für die Verkehrsteilnehmenden in der Regel nicht sichtbar sind. Im Zuge der Maßnahme wird der Verkehr auf dem Brückenbauwerk in Fahrtrichtung Speyer überwiegend zweistreifig geführt. Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist es notwendig, für die Schweißarbeiten einen Mindestabstand zum laufenden Verkehr einzuhalten. Hierfür ist an wenigen Tagen die Beschränkung auf einen Fahrstreifen erforderlich. Über die konkreten Termine wird im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesondert informiert.
Die bisherigen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen bleiben unverändert bestehen: Großraum- und Schwertransporte dürfen das Bauwerk nicht passieren. Für Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) gilt ein Mindestabstandsgebot von 50 Metern, das auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten ist. In beiden Fahrtrichtungen der Moseltalbrücke Winningen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw von 60 km/h und für Pkw von 80 km/h.
Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um eine umsichtige Fahrweise im Baustellenbereich und um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.