Ab sofort gilt für den Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) ein Überholverbot und ein Mindestabstandgebot von 50 Metern. Dieser Mindestabstand ist auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten. Genehmigungspflichtige Großraum- und Schwertransporte dürfen das Bauwerk bis auf Weiteres nicht mehr passieren. Der Pkw-Verkehr ist von den Einschränkungen nicht betroffen.
Die Autobahn GmbH prüft regelmäßig Brücken und modernisiert diese. An der Moselbrücke bei Schengen wird aktuell eine umfangreiche Hauptprüfung durchgeführt. Erste Ergebnisse dieser turnusmäßigen Bauwerksprüfung erfordern unmittelbare verkehrliche Kompensationsmaßnahmen zur Entlastung der Brücke, die die Autobahn GmbH des Bundes jetzt umsetzt.
Der Grund für die durchzuführenden Maßnahmen sind Rissbildungen in der Stahlhohlkastenkonstruktion. Die Ursache wird im Laufe der nächsten Monate ermittelt. Über die Ergebnisse und weitere Schritte wird informiert.
Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um eine umsichtige Fahrweise sowie um Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen.
Hintergrund
Die Moselbrücke bei Schengen wurde im Jahr 2002 fertig gestellt. Sie überspannt die Mosel und verbindet die A8 auf deutscher Seite mit der A13 auf luxemburgischer Seite. Die Moselbrücke besteht aus zwei eigenständigen Brücken für die zwei Fahrtrichtungen. Sie ist 600 m lang und hat acht Felder.