Der eBeifahrer: Zusätzliche Erleichterung bei Großraum- und Schwertransporten

Der elektronische Beifahrer – auch digitaler Beifahrer genannt – ist ein digitales Fahrerassistenzsystem, das den menschlichen Beifahrer ersetzen kann. Bislang war der eBeifahrer nur in einigen Bundesländern im Rahmen von Pilotprojekten zugelassen, wobei die Autobahn teilweise explizit ausgenommen war. Seit Anfang März ist der Einsatz auf Autobahnen in ganz Deutschland möglich.

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Der elektronische Beifahrer – auch digitaler Beifahrer genannt – ist ein digitales Fahrerassistenzsystem, das den menschlichen Beifahrer ersetzen kann. Bislang war der eBeifahrer nur in einigen Bundesländern im Rahmen von Pilotprojekten zugelassen, wobei die Autobahn teilweise explizit ausgenommen war. Seit Anfang März ist der Einsatz auf Autobahnen in ganz Deutschland möglich. Da ein Großteil der Schwertransporte über die Autobahn abgewickelt wird, kommen die Vorteile der digitalen Assistenzsysteme nun voll zum Tragen.

Der eBeifahrer ist mit Hilfe einer Navigationssoftware in der Lage, die Fahrauflagen aus dem Genehmigungsbescheid elektronisch bereitzustellen. Der Bescheid wird einfach in der jeweiligen Software des Anbieters hochgeladen. Da der eBeifahrer zuverlässig die Fahrauflagen übermittelt, trägt er außerdem zu mehr Verkehrssicherheit und zum Schutz der Infrastruktur bei. Beim vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geförderten Projekt „Digitaler Beifahrer“ haben Testfahrten gezeigt, dass Sprachassistenten zu weniger Fahrfehlern in Belastungssituationen führen. Mit dem eBeifahrer können außerdem die Kosten der Schwertransporte durch weniger Personaleinsatz reduziert werden.

Mit entsprechenden Anforderungen und Musterauflagentexten, die den Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB) zur Verfügung gestellt wurden, stellt die Autobahn GmbH die ordnungsgemäße Nutzung eines eBeifahrers sicher. So darf er den Fahrer des Lkw nicht bei der Fahrt ablenken, muss an einer festen Halterung im Fahrzeug angebracht sein und auf Anforderung des Fahrers akustische und optische Anweisungen zu den Fahrauflagen im jeweiligen Streckenabschnitt geben. Ebenso ist eine Lkw-Navigationssoftware mit aktuellem Kartenmaterial und dynamischer Kartendarstellung Pflicht.

Die Erprobung des eBeifahrers endet zunächst Ende 2025 bzw. vorzeitig, falls eine bundeseinheitliche Regelung in Kraft tritt. Anschließend erfolgt eine Evaluation der Erprobung.