Hinweistafeln weisen auf touristische Ziele hin

Wer auf der Autobahn unterwegs ist, kennt sie vom Fahrbahnrand: Schilder mit weißer Schrift auf braunem Grund, die auf touristische Attraktionen, Sehenswürdigkeiten und prominente Orte hinweisen. Aus verkehrlicher Sicht sind die touristischen Unterrichtungstafeln nicht erforderlich. Vielmehr führen sie Reisende an Orte und Plätze, die sie sonst möglicherweise übersehen. Darüber freuen sich regionale Tourismusverbände, Betreiber von Sehenswürdigkeiten und Kommunen.

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Die Zahl der braunen, rechteckigen und weithin sichtbaren Unterrichtungstafeln nimmt seit Jahren stark zu. Aufgestellt werden die Hinweisgeber im deutschen Fernstraßennetz seit den 1980er Jahren. Das erste Motiv war die Burg Teck bei Stuttgart. Besonders häufig weisen die Tafeln auf Welterbestätten der UNESCO, Erholungs- und Freizeitgebiete sowie Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler hin. Rund 3.400 dieser Schilder gibt es inzwischen im gesamten Streckennetz der Autobahn. Seit 1988 gelten für sie bundesweit gültige Regularien, die insbesondere aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.

Kosten im Blick

Die Gesamtkosten für ein neues Schild liegen in der Regel in einem fünfstelligen Bereich. Darin enthalten sind die Kosten für die Anschaffung, Montage, Wartung, Demontage und Entsorgung eines Schildes einschließlich der Aufstellvorrichtung. Die Autobahn GmbH unterzieht derzeit die Vergaben und Abläufe der touristischen Beschilderung einer kritischen Überprüfung mit dem Ziel, die Kosten im Sinne der Antragsteller zu optimieren.

Die Autobahn GmbH überprüft regelmäßig den Zustand aller Verkehrszeichen im Streckennetz einschließlich der touristischen Unterrichtungstafeln. Dabei steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen wöchentlicher Streckenkontrollen des Betriebsdienstes. Sobald ein Schild erneuert werden muss, informiert die Autobahn GmbH den ursprünglichen Antragsteller und erkundigt sich, ob Interesse besteht. Gemeinden, regionale Tourismusverbände und Betreiber von Sehenswürdigkeiten entscheiden somit selbst, ob sie bei der Autobahn GmbH einen Antrag auf Aufstellung oder Erneuerung einer Hinweistafel stellen.