Status: In Umsetzung Region: Nordwest, …

Autobahn: A 29, …Grunderneuerung zwischen OL-Ohmstede und OL-Hafen einschließlich Ersatzneubauten Huntebrücke und Bauwerk OL-Hafen

Die Grunderneuerung der A29 bei Oldenburg umfasst ein rund 3 km langen Abschnitt je Fahrtrichtung, in dem zwei Bauwerke enthalten sind. Bei den Bauwerken handelt es sich um die Huntebrücke sowie der Unterführung der Landesstraße 886 (Bauwerk OL-Hafen). Die 1978 errichtete Huntebrücke wird vollständig zurück gebaut und anschließend neu errichtet. In diesem Zuge erfolgt auch die Erneuerung der 1976 errichteten Brücke OL-Hafen.

Daten & Fakten

Gesamtlänge des Autobahnabschnitts

3 km

Gesamtbauzeit

ca. 6 Jahre

Gesamtstützweite Huntebrücke

441 Meter

Bauende Huntebrücke

1. Quartal 2029

Gesamtstützweite Bauwerk OL-Hafen

23 Meter

Kosten für das Gesamtvorhaben

104 Mio. Euro

Projektbeschreibung

Die Grunderneuerung der A29 bei Oldenburg umfasst ein rund 3 km langen Abschnitt je Fahrtrichtung, in dem zwei Bauwerke enthalten sind. Bei den Bauwerken handelt es sich um die Huntebrücke sowie der Unterführung der Landesstraße 886 (Bauwerk OL-Hafen). Die Huntebrücke überspannt östlich von Oldenburg die Hunte. Sie ist Teil der Bundesautobahn 29, die in Wilhelmshaven beginnend über Oldenburg bis zum Autobahndreieck Ahlhorner Heide führt und dort auf die Bundesautobahn 1 trifft. Die 1978 errichtete und 441 Meter lange Brücke kann die für die Zukunft prognostizierten Verkehrsbelastungen nicht aufnehmen. Die bisherige Brücke wird vollständig zurückgebaut und anschließend neu errichtet. In diesem Zuge erfolgt auch die Erneuerung der 1976 errichteten und ca. 23 Meter langen Brücke OL-Hafen.

Gesamtprojekt

Die A 29 mit dem Abschnitt 130 – der Osttangente Oldenburg – ist eine wesentliche Fernstraßenverbindung im Nordwesten Niedersachsens. Die Osttangente stellt zudem einen wichtigen Bestandteil des Autobahnringes um Oldenburg dar und hat somit für den großstädtischen Verkehr eine hohe Bedeutung. Die Huntebrücke ist Teil dieses Autobahnabschnittes und liegt rund vier Kilometer östlich vom Oldenburger Stadtzentrum.

Nach aktuellen Berechnungen ist die Tragfähigkeit der 1978 errichteten Brücke auf Dauer nicht mehr gewährleistet. Zudem zeigt eine auf Grundlage von Verkehrszählungen erstellte Prognose einen starken Anstieg des täglichen Verkehrsaufkommens auf diesem Abschnitt der A 29 bis 2030.

Aus diesem Grund plante die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Oldenburg, einen Ersatzneubau über die Hunte. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes für das Projekt verantwortlich. Neben dem Neubau der Huntebrücke sollen weitere Baumaßnahmen am Abschnitt 130 vorgenommen werden: So erfolgt ein Grundausbau der an die Huntebrücke anschließenden Rampenstrecken bis zu den Anschlussstellen Oldenburg-Ohmstede bzw. Oldenburg-Hafen. Um den zukünftigen Verkehrsanforderungen gerecht zu werden, soll die Breite der Fahrbahn hier um jeweils einen Meter pro Fahrtrichtung auf eine Gesamtbreite von 31 Metern ausgebaut werden. Im Zuge dessen wird auch die vorhandene Entwässerung des Autobahnabschnitts sowie der Brücke entsprechend den heutigen Anforderungen erneuert. Ein weiterer Teil der Baumaßnahmen ist der Neubau der Brücke an der Anschlussstelle Oldenburg-Hafen, die ebenfalls nicht mehr dem aktuellen technischen Stand entspricht.

Der Ersatzneubau Huntebrücke

Die Gesamtmaße der Huntebrücke ändern sich mit dem Neubau nicht. Genau wie die derzeitige Brücke wird die neue Huntebrücke 441 Meter lang, 31 Meter breit und knapp 30 Meter hoch sein. Die größte sichtbare Veränderung betrifft die Brückenpfeiler: Statt der aktuell 36 Einzelpfeiler gibt es zukünftig nur noch 14 Pfeiler. Dabei werden immer zwei Pfeiler zu einer V-Form zusammengefasst. Das ursprüngliche Vorhaben, zumindest die Pfeiler der alten Brücke für den Neubau zu nutzen, wurde aufgrund des zu großen Aufwands verworfen. Eine solche Lösung wäre nicht wirtschaftlich gewesen.

Die Aufweitung des Pfeilerabstandes im Bereich der Hunte von 55 auf etwa 80 Meter führt dazu, dass sich zukünftig keine Pfeiler mehr im Flussbett befinden. Dies wirkt sich positiv auf die Seeschifffahrt auf der Hunte aus und macht sie deutlich sicherer. Die neue Architektur der Pfeiler sowie deren Reduktion verändern das Äußere der Brücke, ohne jedoch die bisherige Gestaltung völlig zu verlassen. Insgesamt erhält das bekannte Bauwerk hierdurch ein moderneres Äußeres. Der Geh- und Radweg unterhalb der Fahrbahn, der sich aktuell auf der westlichen – der Stadt zugewandten Seite – befindet, wird zudem an gleicher Stelle wiedererrichtet.

Die reine Gesamtbauzeit für das Brückenbauwerk wird voraussichtlich fünf Jahre betragen. Die Kosten für das Gesamtvorhaben belaufen sich auf ca. 104 Mio. Euro. Die Planung erfolgt unter der Leitung der Autobahn GmbH durch die Arbeitsgemeinschaft Huntebrücke. Diese setzt sich aus der WTM Engineers GmbH, meyer+schubart Partnerschaft Beratender Ingenieure VBI und der grbv Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG zusammen.

 

Aktueller Planungsstand

Ende November 2020 wurde die Entwurfsplanung abgeschlossen und die Unterlagen zur Prüfung an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) übermittelt. Im September 2021 erfolgte der sogenannten Gesehenvermerk. Der Vermerk belegt die Prüfung und Genehmigung der Planungsunterlagen und der berechneten Kosten. Parallel zum Genehmigungsprozess wird die Ausschreibung der Bauleitung vorbereitet. Es wird ein umfassender Bauvertrag geschlossen, der sämtliche notwendigen Leistungen erfasst. Nach Durchführung eines notwendigen, EU-weiten Vergabeverfahrens erfolgt der Zuschlag an den Bauauftragnehmer. Die bauvorbereitenden Arbeiten haben Ende 2021 mit der Herstellung der Baustraßen Nord und Süd begonnen. 

Im Oktober 2023 sollen die Bauarbeiten an den Brückenbauwerken (Huntebrücke und Bauwerk OL-Hafen) beginnen. Die Brücken werden aus zwei separaten Brückenteilen – je einem so genannten Teilbauwerk pro Fahrtrichtung – gebaut. Diese werden nacheinander, das heißt in zwei Bauabschnitten gebaut. Der Bau jedes der beiden Teilbauwerke, inklusive der vorgesehenen Erneuerung und Verbreiterung der Fahrbahn in dem ca. 3 km langen Streckenabschnitt, wird etwa zweieinhalb bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Hauptbauleistung wird somit voraussichtlich im I. Quartal 2029 abgeschlossen sein. Die Fertigstellung der Gesamtbauleistungen ist für das IV. Quartal 2029 vorgesehen. Allerdings gehen wir aktuell davon aus, dass der Verkehr im I. Quartal wieder ohne Einschränkungen fließen wird.

Die hier gezeigten Bilder dürfen mit dem Vermerk „© Die Autobahn GmbH des Bundes“ zum Zweck der Presseberichterstattung kostenfrei verwendet werden.

Verkehrsmeldungen

A 29: Umwelttechnische Erkundungen bei Oldenburg

OLDENBURG − Für die geplante Grunderneuerung der Bundesautobahn A 29 zwischen den Anschlussstellen Oldenburg/Ohmstede und Oldenburg/Hafen ist bauvorbereitend das Erstellen einer Schadstoffanalytik erforderlich. Ziel der Untersuchungen ist die Bewertung der zukünftigen Abbruchmaterialien auf mögliche Schadstoffe und ob die ausgebauten Stoffe dem Recyclingprozess zugeführt werden können.

Video

Informationen zum Rückbau und Bau

Nach intensiven Untersuchungen und der Bewertung aller relevanten Kriterien wurde die Vorplanung für den Ersatzneubau der Huntebrücke im Februar 2020 abgeschlossen. Im Zuge der Vorplanung wurden ein mögliches Verfahren für den Rückbau der alten Brücke sowie eine Vorzugsvariante für das neue Bauwerk ausgewählt.

Der Rückbau

Die alte Huntebrücke wird in mehreren Abschnitten zurückgebaut: Das Mittelfeld über der Hunte wird zunächst geleichtert. Hierzu werden die Kappen und ein Großteil der Fahrbahnplatte zwischen den Spannbetonlängsträgern herausgeschnitten. Zurück bleiben nur noch die beiden Längsträger.

Die verbliebenen Stege über der Bundeswasserstraße Hunte werden nacheinander mit Seilsägeschnitt durchtrennt und durch mit sogenannten Litzenhebern herabgelassen. Litzenheber sind hydraulische Geräte, mit denen besonders schwere Lasten aufgenommen werden können. Sobald die Längsträger herabgelassen wurden, erfolgt der Verschub mittels Pontoneinsatz und Transportfahrzeugen an Land. Hier werden die Träger weiter zerkleinert und abtransportiert.

Die weiteren Brückenteile, welche sich über Land befinden, werden konventionell abgebrochen. Sobald der Überbau entfernt ist, werden die alten Pfeiler, bis auf die Pfeiler in der Hunte, zurückgebaut. Die alten Pfeiler in der Hunte werden für den Bau der neuen Huntebrücke als Zwischenunterstützung noch benötigt.

Im Zuge des Rückbaus wird zunächst das östliche Teilbauwerk der Huntebrücke (Fahrtrichtung Wilhelmshaven) abgebrochen und neu gebaut, anschließend das westliche. Bei dem ausgewählten Rückbauverfahren wird die Umwelt nur gering beeinträchtigt: Das Zerkleinern des Überbaus erfolgt am Boden und die Staubentwicklung wird durch ein Benässen der Baustelle weitestgehend unterbunden. 

Die Bauweise

In der Vorplanung wurden mehrere Überbauvarianten mit verschiedenen Bauarten, Systemen und Stützweiten untersucht. Die Entscheidung fiel auf eine konventionelle Spannbetonbrücke als Vorzugsvariante. Begründet ist dies vor allem durch die geringen Herstellungs- und Instandhaltungskosten sowie minimale Auswirkungen auf die Umwelt und die direkte Umgebung. Der Überbau der neuen Brücke wird als sogenannter Hohlkasten ausgebildet – aktuell besteht diese Konstruktion aus Plattenbalken. Eine solche Hohlkastenkonstruktion hat verschiedene Vorteile: Sie lässt sich durch ein spezielles Bauverfahren besonders zügig herstellen, ist begehbar und damit praktisch zu warten, sie lässt sich relativ einfach nachträglich verstärken und ist zudem noch die wirtschaftlichste Überbauvariante.

 

Das Bauverfahren

Der Ersatzneubau der Huntebrücke wird im sogenannten Taktschiebeverfahren hergestellt. Dies ist ein bei Großbrücken häufig praktiziertes Bauverfahren. Der Überbau der Brücke wird hier in einzelne Segmente eingeteilt. Diese werden in einer Fertigungsstätte vor der Brücke, dem „Taktkeller“, betoniert und anschließend abschnittsweise mithilfe von Hydraulikpressen über die neuen Brückenpfeiler längs in die Trasse eingeschoben. Dieser Verschub ist von Süden nach Norden geplant. Der Verkehr läuft dann einspurig je Fahrtrichtung. Da hier täglich nur etwa 30. 000 Fahrzeuge unterwegs sind, ist keine Umleitung vorgesehen.

Baumaßnahmen unter Einhaltung des Umwelt- und Naturschutzes

Bei der Planung des Rückbaus der alten sowie des Neubaus der neuen Brücke legt die Autobahn GmbH großen Wert auf den Schutz des Naturraums rund um den Fluss und der angrenzenden sensiblen Gebiete.

Die Hunte zählt im Bereich der Huntebrücke zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Mittlere und Untere Hunte“. Die Hunteniederung ist ein großflächiges, offenes Niederungsgebiet mit Feuchtwiesen, sogenannten Stillgewässern, Gräben und der hier eingedeichten, tidebeeinflussten Hunte. Direkt östlich der Huntebrücke und nördlich der Hunte schließen das Europäische Vogelschutzgebiet „Hunteniederung“ sowie das Naturschutzgebiet „Bornhorster Huntewiesen“ an. Diese Gebiete haben eine hohe Bedeutung als Brut- und Rastgebiet für zahlreiche Vogelarten. Südlich der Hunte und im nordwestlichen Bereich sind der „Rasteder Geestrand“ und das „Blankenburger Holz und Klostermark“ als Landschaftsschutzgebiete eingetragen.

Um festzustellen, welche Tierarten im Gebiet um die Huntebrücke genau vorkommen, wurde 2017 und 2018 eine Erfassung der in diesem Bereich lebenden Tierwelt durchgeführt. Die Ergebnisse liegen in zwei Berichten vor. Hier wurden Brut- und Rastvögel, Fledermäuse, Insekten, Amphibien sowie Fische erfasst. Zum Schutz der Tiere in der Brutzeit werden Ausweichquartiere für den Zeitraum des Baus eingerichtet. Die Brücke wird zudem bis zum Baubeginn jährlich auf Brutbesatz kontrolliert. Im Januar des Baubeginn-Jahres – also deutlich vor einem möglichen Brutbeginn – werden sämtliche Nester auf der Brücke beseitigt, um zu verhindern, dass sich die Tiere hier ihren Brutplatz suchen können. Zudem wird der Baubeginn vor der Brutzeit erfolgen, da sich die Vögel auch aufgrund der dann vorhandenen Störungen erst gar nicht in der Nähe der Brücke ansiedeln. Rastvögel – außer Möwen – wurden im Bereich der Huntebrücke keine gesichtet.

Im Rahmen der Untersuchungen wurde auch festgestellt, dass die Teichfledermaus die Hunte als Jagdrevier nutzt. Da eine nächtliche Beleuchtung der Baustelle störend für die Tiere ist, werden die Arbeitszeiten im Bereich der Flugkorridore eingeschränkt. Des Weiteren prüfen die Planenden, ob an mindestens einem der neuen Pfeiler ein Fledermausquartier eingerichtet werden kann, das den Tieren Unterschlupf bietet.

Nördlich der Hunte wurde nur eine geringe Anzahl von Amphibien nachgewiesen. Im Süden kommen deutlich mehr Amphibien vor. Aus diesem Grund werden während der Wanderzeit der Tiere Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt (z.B. provisorische Schutzzäune). Auch verschiedene Fischarten wurden im Zuge der Untersuchungen erfasst:Im nordwestlichen Gebiet leben Steinbeißer und Schlammpeitzger. Während der Bauarbeiten wird ein besonderes Augenmerk daraufgelegt, dass keinerlei Schadstoffe in die angrenzenden Gewässer gelangen können, um die Tiere zu schützen.

Genehmigungsverfahren

Bei der neuen Brücke über die Hunte handelt es sich um einen sogenannten Ersatzneubau und kein neues Bauvorhaben. Der Ersatzneubau bringt weder eine wesentliche Änderung in der Dimensionierung noch in der Nutzung des Bauwerks bzw. des generellen Fahrweges mit sich. Auf dieser Grundlage und mit dem Ziel des schnellstmöglichen Ersatzes holt die Autobahn GmbH alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Entscheidungen bereits im Zuge der Planungen ein – dies betrifft insbesondere die Stadt Oldenburg. Zudem werden alle weiteren Belange betroffener Dritter einvernehmlich geklärt. Hierzu ist die Autobahn GmbH fortlaufend in Gesprächen.

Die Planenden wählen und optimieren die Verfahren für den Rückbau und den Ersatzneubau weiterhin so aus, dass Eingriffe in die Natur, die Landschaft sowie in artenschutzrechtliche Belange minimal sind. Im Zuge des Verfahrens werden sämtliche Umwelt- und Naturverbände beteiligt.

Allgemeine Fragen

Nein. Der Brückenersatzneubau der Huntebrücke ist eingebunden in eine Gesamtbaumaßnahme, die die A 29 in diesem Gebiet betrifft. Dazu zählt auch der Grundausbau der Rampenstrecken der Autobahn bis zu den Anschlussstellen Oldenburg-Ohmstede bzw. Oldenburg-Hafen, die an die Huntebrücke anschließen. Hierbei wird die Breite der Fahrbahn um jeweils einen Meter pro Fahrtrichtung auf eine Gesamtbreite von 31 Metern verbreitert, um den zukünftigen Verkehrsanforderungen gerecht zu werden. Im Zuge dessen wird die gesamte vorhandene Entwässerung des Autobahnabschnitts einschließlich der neuen Huntebrücke entsprechend der heute gültigen Anforderungen erneuert: Diese Maßnahme beinhaltet, dass die anfallenden Straßenabwässer behandelt und anschließend dem Wasserkreislauf wieder zugeführt werden. Zudem ist der Ersatzneubau der Brücke Oldenburg-Hafen Teil des Gesamtprojektes.

Die Huntebrücke wurde im Jahr 1978 fertiggestellt. Brücken aus dieser Zeit haben bestimmte Merkmale, die eine sogenannte Nachrechnung erforderlich machen. Hierbei werden die heutigen Belastungen durch Verkehr und Umwelteinflüsse auf die früheren Berechnungen der Statik angewendet. Die zukünftigen Belastungen durch das enorm gestiegene Verkehrsaufkommen zusammen mit Problemen beim verwendeten Baustoff (Spannstahl) haben zur Folge, dass die Huntebrücke langfristig nicht mehr leistungsfähig ist. Nach aufwendiger Untersuchung einer möglichen Ertüchtigung, Verstärkung bzw. Weiternutzung bestimmter Bauteile ist man zu dem Schluss gekommen, dass ein vollständiger Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt.

Nein. Die Brücke wird alle 12 Monate besichtigt und etwaige Beschädigungen werden genau untersucht. Im Rahmen der Nachrechnung wurde nachgewiesen, dass die Brücke ein ausreichendes sogenanntes Ankündigungsverhalten besitzt. Das bedeutet, dass die Brücke – sollte sie den Belastungen nicht mehr standhalten – zunächst Risse bilden würde. Diese Risse erlauben eine ausreichende Reaktionszeit, um notwendige Folgemaßnahmen (z. B. Geschwindigkeitsreduktionen) umzusetzen.

Weitere Informationen zu den Brückenprüfungen finden Sie unter: www.bruecken.niedersachsen.de

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Geschäftsbereich Oldenburg war bis zum 31.12.2020 im Auftrag des Bundes verantwortlich. Seit dem 01.01.2021 führt die Autobahn GmbH des Bundes die Planungen und den Bau der Gesamtmaßnahme weiter.

Die Planung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Huntebrücke. Diese setzt sich aus der WTM Engineers GmbH, meyer+schubart Partnerschaft Beratender Ingenieure VBI und der grbv Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG zusammen. Die Bauausführung wird nach einer EU-weiten Ausschreibung und Vergabe durch Bauunternehmen bzw. eine Arbeitsgemeinschaft als Auftragnehmer erfolgen.

Die bauvorbereitenden Arbeiten wurden Ende 2022 abgeschlossen. Der Brückenersatzneubau beginnt voraussichtlich Ende 2023, angefangen mit dem Abriss des ersten Teilbauwerks. Die Gesamtbauleistung wird voraussichtlich Ende 2029 abgeschlossen sein.

Das gesamte Projekt (einschließlich des Straßenbaus) wird etwa 104 Millionen Euro kosten.

Die Huntebrücke hat eine Durchfahrthöhe für die Schifffahrt von ca. 30 Metern. Da die Hunte bis in den Oldenburger Hafen hinein eine Seeschifffahrtstraße ist, muss sie für große und hohe Schiffe befahrbar sein. Zwischen Oldenburg und dem offenen Meer stellt die Huntebrücke also eine begrenzende Höhe dar, welche entsprechend der Vorgaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) etwa 29 Meter nicht unterschreiten darf.

Link WSV: www.gdws.wsv.bund.de/DE/startseite/startseite_node.html

Neben Sportbooten und Binnenschiffen ist die Hunte als Seeschifffahrtsstraße auch für große hochseetaugliche Schiffe befahrbar. Mit dem Bau des neuen Wendebeckens im Oldenburger Hafen können Schiffe bis 110 Metern Länge und bis zu 4.500 Tonnen Wasserverdrängung die Hunte befahren.

Neben verwaltungstechnischen gibt es auch technische Hürden die eine Kombination der zwei Verkehrsträger Bahn/Autobahn nicht möglich machen. Die Autobahn hat eine Steigung hinauf zur Huntebrücke von bis zu 2,9 Prozent. Das ist mehr als das Doppelte der maximal zulässigen Regelsteigung der hier verlaufenden Bahnstrecke: Die Bahnstrecke Nr. 1522 von Oldenburg nach Wilhelmshaven verläuft weitestgehend als zweigleisige Hauptbahn, somit gilt gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine Regellängsneigung auf freier Strecke von 1,25 Prozent.

Planung/Bau

Die neue Huntebrücke wird – wie die bisherige Brücke – 441 Meter lang und etwa 30 Meter hoch sein. Die größte sichtbare Veränderung wird es bei den Brückenpfeilern geben: Statt der aktuell 36 Einzelpfeiler wird sie zukünftig insgesamt nur noch 14 Pfeiler umfassen. Dabei wird ein Pfeiler im oberen Bereich zu einer V-Form aufgeweitet. Durch die Aufweitung des Pfeilerabstandes im Bereich der Hunte von 55 auf etwa 80 Meter, die sich durch die Reduktion der Pfeileranzahl ergibt, befinden sich keine Pfeiler mehr im Flussbett. Die bisherigen zehn Brückenfelder reduzieren sich damit auf acht.

Der Fußgängersteg unterhalb der westlichen Brückenseite wurde beim damaligen Bau auf Wunsch der Stadt Oldenburg errichtet – die Kosten trug dabei die Stadt. Die Planungen sehen vor, den Steg in vergleichbarer Art und Weise herzustellen. Während des Baus der Huntebrücke kann der Fußgängersteg aus verkehrssicherheitsrelevanten Gründen nicht genutzt werden. 

Der Rückbau der alten Brücke wurde im Rahmen der Vorplanung untersucht und eine Vorzugsvariante ermittelt: Die alte Huntebrücke wird hierbei durch das Absenken der einzelnen Brückenteile mit sogenannten Litzenhebern – das sind hydraulische Geräte, mit denen besonders schwere Lasten getragen werden können – Stück für Stück abgebaut. Konkret werden oberhalb der alten Brücke sogenannte Rüstträger aufgebaut, die die alten Brückenteile stützen. Der alte Brückenüberbau wird darunter feldweise in Abschnitte zersägt und mit den Litzenhebern auf das Baufeld abgelassen. Dort werden die Einzelteile dann zerkleinert und abtransportiert. Im Zuge des Rückbaus wird zunächst das östliche Teilbauwerk (Fahrtrichtung Wilhelmshaven) abgebrochen und neu gebaut, anschließend das westliche.

Die neue Brücke wird mithilfe des sogenannten Taktschiebeverfahrens errichtet. Das Taktschiebeverfahren ist ein häufig praktiziertes Bauverfahren bei Großbrücken. Der Überbau der Brücke wird dabei in einzelne Segmente eingeteilt, die im „Taktkeller“, dem Herstellungsplatz auf der Baustelle, nacheinander betoniert und anschließend mithilfe von Hydraulikpressen über die neuen Brückenpfeiler abschnittsweise längs in die Trasse der neuen Brücke eingeschoben werden. Dieser Verschub ist von Süden nach Norden geplant.

Die Strecke der Autobahn selbst wird in moderner Betonbauweise hergestellt. Die Brücken erhalten einen Belag aus Asphalt.

Verkehr

Die Autobahn wird im Regelfall mit einer Fahrspur pro Richtung befahrbar bleiben. Bei bestimmten Bauarbeiten sind tageweise Vollsperrungen oder die Sperrung einzelner Auf- bzw. Abfahrten in den Anschlussstellen nötig. Diese werden frühzeitig angekündigt und Umleitungen angeboten. Aktuelle Informationen zu Verkehrseinschränkungen erhalten Sie hier.

Für den Radverkehr gibt es bauzeitliche Beschränkungen, die sich nicht vermeiden lassen. Es werden Umleitungsstrecken ausgeschildert und aktuelle Informationen laufend aktualisiert. 

Naturschutz/Lärmschutz

Die Huntebrücke liegt inmitten wertvoller Naturräume. Die Bornhoster Huntewiesen als Vogelschutzgebiet und verschiedene Landschaftsschutzgebiete berühren den geplanten Baubereich. Es wurden umfangreiche Kartierungen und Erhebungen durchgeführt und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Zuwegung zum Baufeld und die Bauarbeiten selbst beschränken sich auf ein nötiges Mindestmaß. Zeitliche Beschränkungen und lärmarme Bauverfahren werden eingesetzt. Unvermeidbare Eingriffe werden durch Ersatzmaßnahmen kompensiert.

Nein. Die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV), welche die Grenzwerte für den Einsatz von Lärmschutz regelt, greift lediglich beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen, die im Zuge eines Umbaus vorgenommen werden. Bei dem Ersatzneubau der Huntebrücke kommt es zu keinen wesentlichen Änderungen (s. hierzu auch § 1 16. BImSchV). So erhält der gesamte betroffene Bauabschnitt der A29 einschließlich der Huntebrücke beispielsweise keine zusätzlichen Fahrstreifen. Auch wird es durch den Grundausbau voraussichtlich keine Erhöhung des Verkehrslärms um mindestens drei Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage bzw. mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht geben – ein solcher Anstieg müsste für den gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz vorliegen. Die Einhaltung dieser genannten Grenzwerte wurde im Rahmen der laufenden schalltechnischen Untersuchungen geprüft.

Der Baulärm wird im Rahmen der oben genannten Untersuchungen gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) gesondert betrachtet. Im gegebenen Fall wird mit technischen Maßnahmen, z. B. durch den Einsatz moderner, lärmreduzierter Maschinen, der Baulärm auf ein Mindestmaß beschränkt oder aber weitere erforderliche Schutzmaßnahmen während der Bauzeit geprüft und abgestimmt werden.

Pressekontakt

Björn Buske

Pressearbeit AS Oldenburg & AS Verden

Die Autobahn GmbH des Bundes Außenstelle Oldenburg, Moslestr. 7 26122 Oldenburg

Projektverantwortung

Björn Köpp

Außenstelle Oldenburg, Projektleitung Grunderneuerung A 29

Die Autobahn GmbH des Bundes Moslestr. 7 26122 Oldenburg