A61/A565: Verbindungssperrungen im Kreuz Meckenheim
Am Samstag (25.5.) und Sonntag (26.5.), jeweils zwischen 9 und 18 Uhr, ist im Autobahnkreuz Meckenheim keine Überfahrt von der A565 sowohl aus Meckenheim als auch aus Altenahr kommend auf die A61 in Fahrtrichtung Koblenz möglich.
Meckenheim (Autobahn GmbH). Am Samstag (25.5.) und Sonntag (26.5.), jeweils zwischen 9 und 18 Uhr, ist im Autobahnkreuz Meckenheim keine Überfahrt von der A565 sowohl aus Meckenheim als auch aus Altenahr kommend auf die A61 in Fahrtrichtung Koblenz möglich. Eine Umleitung über die Anschlussstelle Rheinbach ist mit rotem Punkt ausgeschildert. Den Verkehrsteilnehmenden steht zu diesen Zeiten zudem eine von zwei Fahrspuren auf der A61 in Fahrtrichtung Koblenz im Bereich des Autobahnkreuzes zur Verfügung. Die Autobahn GmbH Rheinland führt Markierungsarbeiten durch, welche witterungsbedingt nicht abgeschlossen werden konnten.
Tanja Lübbersmann
Kommunikation Außenstelle Köln
E-Mail presse.rheinland(at)autobahn.de
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland
Außenstelle Köln
Deutz-Kalker-Str. 18-26 50679 Köln
Sebastian Bauer
Kommunikation Außenstelle Köln
E-Mail presse.rheinland(at)autobahn.de
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland
Außenstelle Köln
Deutz-Kalker-Str. 18-26 50679 Köln