Absicherung
Vereinheitlichung der Begleitung und Absicherung von GST
- Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung können GST „für alle im Vorhinein planbaren und regelbaren Streckenabschnitte mit Standardsituationen“ von Verwaltungshelfern begleitet werden (Rn 122 VwV-StVO). Damit wird darauf reagiert, dass sich die Polizei Zug um Zug aus der Begleitung von GST zurückzieht. Polizeiliche Maßnahmen bzw. Polizeibegleitungen sind auch weiterhin in besonderen Situationen notwendig, z.B. wenn Ermessungsentscheidungen erforderlich werden.
- Die Autobahn GmbH unterstützt zukünftig den Einsatz der Verwaltungshelfer durch bundesweit einheitliche Pläne zur Absicherung von GST. Die Verwaltungshelfer können somit deutschlandweit eingesetzt werden, länderspezifische Regelungen entfallen.
- Die Verwaltungshelfer können durch verschiedene Stellen eingewiesen werden.
- Nähere Informationen zu Einweisungen und Verpflichtungen werden in Kürze auf der Homepage der Autobahn GmbH bereitstehen.
Übersicht der Absicherung von GST (zurzeit nur in den NL Rheinland, Südwest und West)
Letzte Änderungen:
01.04.2023 Alle Pläne: Herausnahme der Forderung verpflichteter Verwaltungshelfer auf allen Fahrzeugen