Letzte Frist: Anerkennung des Tarifwerkes

Schon viele tausend Beschäftigte, die zur Autobahn GmbH wechseln, haben die Anerkennung des neuen Tarifwerkes an die Autobahngesellschaft übermittelt. Für alle, die dies bislang nicht getan haben, läuft derzeit die finale Einsendephase.

Das Bild zeigt die Hände von zwei Personen bei einer Vertragsunterzeichnung - Anerkennung des Tarifwerkes des Autobahn GmbH durch neue Beschäftigte
Foto: Pixabay

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab dem 01. Januar 2021 zum Team der Autobahn GmbH gehören, wurden in den vergangenen Monaten schrittweise angeschrieben. Der Grund: Die Anerkennung des Tarifwerkes der Autobahngesellschaft. Damit wurde sichergestellt, dass der Tarifvertrag für die entsprechenden Beschäftigten greift und auch die Wechselprämie von 1.500 Euro brutto für Tarifbeschäftigte und 500 Euro brutto für Auszubildende planmäßig mit der Gehaltszahlung im Januar 2021 überwiesen wird.

Derzeit läuft die letzte Frist zur Einsendung der Anerkennung. Dies gilt explizit auch für Mitglieder von Gewerkschaften. Da die Autobahn GmbH über kein Verzeichnis der Gewerkschaftsmitglieder verfügt, kann durch die Einsendung der unterschriebenen Erklärung nachvollzogen werden, dass die Vereinbarungen des Tarifwerkes auch für diese Kolleginnen und Kollegen gelten. Insgesamt beschleunigt dies den Prozess und erspart bürokratischen Aufwand.

Erhält die Autobahn GmbH die unterschriebene Vereinbarung nicht bis spätestens 31. Dezember2020 zurück, bleiben die bisher geltenden Tarifverträge für die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen gültig. Der Wechselzuschlag entfällt in diesem Fall.

Das Formular sowie das Begleitschreiben stehen nun auch barrierefrei in leichter Sprache zum Download zur Verfügung.

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