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Um die ökologische Wirksamkeit von Grünbrücken zu belegen wird nach Abschluss der Bauarbeiten das Baufeld rekultiviert und wieder bepflanzt und auch die Grünbrücke selber erhält eine Initialpflanzung. Nach einer sehr kurzen Eingewöhnungsphase für die Wildtiere konnte mit Hilfe von Wildkameras bis dato immer sehr schnell der Nachweis erbracht werden, dass Wildtiere die Grünbrücken auch annehmen.

Einen wichtigen Anteil an der schnellen Akzeptanz der Grünbrücken dürften die sog. Irritationsschutzwände haben, die an den Außenseiten der Grünbrücken angebracht werden und die verhindern, dass die Tiere, insbesondere in den Dämmerungs- und Nachtstunden, auf der Grünbrücke durch die Verkehrsbewegungen und Scheinwerferlicht irritiert werden.

Bei jeder geplanten Grünbrücke werden Absprachen mit der Jägerschaft getroffen. Dabei geht es darum in einem angemessenen Bereich um die Grünbrücken herum eine jagdberuhigte Zone von mehreren hundert Metern einzurichten, um die Tierwelt im nahen Umgriff um eine Grünbrücke nicht zu beunruhigen. Im jagdberuhigten Bereich darf keine Einzeljagd ausgeübt werden.

Mit der Erkenntnis, dass infolge des Baus von Autobahnen grundsätzlich Zerschneidungswirkungen insbesondere für wandernde Wildtiere verbunden sind und der Wiederherstellung von Wanderkorridoren eine besondere Bedeutung zukommt, erschien im Jahr 2008 das „Konzept zur Erhaltung und Wiederherstellung von bedeutsamen Wildtierkorridoren an Bundesfernstraßen in Bayern“ des bayerischen Landesamtes für Umwelt (kurz LfU-Konzept) und im Jahr 2012  das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ der Bundesregierung. In diesen fachlichen Programmen der Bundesregierung und des Landes Bayern ist die Zielsetzung verankert, wandernden Wildtieren und dabei insbesondere den Großsäugern ein gefahrloses Queren von Autobahnen zu ermöglichen und der Zerschneidung von großen Lebensräumen entgegenzuwirken um damit den genetischen Austausch zur Gesunderhaltung der Arten zu fördern.

Zur Festlegung der Grünbrückenstandorte wurden naturschutzfachliche Auswertungen und Berechnungen vorgenommen. So analysierte und bewertete das LfU-Konzept zunächst die in Bayern vorhandenen bedeutsamen Wildtierlebensräume und Wildtierkorridore anhand der Ziel- und Leitarten Luchs und Rothirsch. Sie stehen stellvertretend für die zahlreichen mittelgroßen und kleineren Säugetiere wie Reh, Wildschwein, Wildkatze, Dachs oder Baummarder. Ausgangspunkte für das Konzept sind dabei die amtlichen Rotwildgebiete sowie aktuelle und potenzielle Luchslebensräume, die ebenso wie mögliche Wanderkorridore dieser Wildtiere, mit Hilfe eines Habitat- und Ausbreitungsmodells auf wissenschaftlicher Basis ermittelt worden sind. In den Kreuzungsbereichen der Wildtierkorridoren mit den Autobahnen wurden weiterhin die dort vorhandenen Brücken- und Unterführungsbauwerke in Hinblick auf ihre Eignung als Durchlässe für große Wildtiere beurteilt und die Durchlässigkeit dieser Straßenabschnitte aus überregionaler und landesweiter Sicht bewertet. Wenn geeignete Querungsmöglichkeiten nicht gegeben sind, wurde je nach der Bedeutung des modellierten Wildtierkorridors ein Bedarf für eine Grünbrücke mit einer bestimmten Priorität festgestellt.

Um Unfälle und Verkehrsopfer von Wildtieren zu vermeiden werden in Ergänzung zu Grünbrücken entlang der Autobahn Wildschutzäune errichtet. Diese verhindern, dass Wildtiere unkontrolliert auf die Autobahn gelangen und sie leiten diese sicher zur Grünbrücke bzw. ggf. zu weiteren gut geeigneten Querungsstellen. Der Bau von Grünbrücken in Verbindung mit der Errichtung von Wildschutzzäunen leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Im Bereich der Niederlassung Nordbayern gibt es bereits drei Grünbrücken im Rohrbrunner Forst an der A3, im Neuwirtshauser Forst an der A7 und im Rehauer Forst an der A93. Da hier bedeutsame Wildtierkorridore die Autobahn queren, haben diese Brücken eine Breite von über 50 Metern. Des Weiteren finden sich im Guttenberger Forst an der A3 und bei Münnerstadt an der A71 zwei sogenannte Faunabrücken, insbesondere für die Fledermäuse und die Wanstschrecke, mit einer nutzbaren Breite von weniger als 50 Metern.

Mit dem Bau von vier Grünbrücken im Autobahnabschnitt der A3 vom Spessart bis zum Autobahnkreuz FÜ/ ER erfolgt im Zuge des 6-streifigen Ausbaus ein bedeutender Beitrag zur Wiedervernetzung von großen Waldgebieten.

Die Übersichtskarte zeigt die Lage der bereits fertiggestellten „Grünbrücke Spessart“ im Rohrbrunner Forst (50 m nutzbare Breite/ gebaut 2017), sowie der „Faunabrücke Guttenberger Forst“ (20 m nutzbare Breite/ gebaut 2009) im Würzburger Stadtwald zwischen Kist und Würzburg .

Die aktuell in Bau befindliche Grünbrücke bei Wiesentheid, offiziell „Grünbrücke Steigerwald“ (50 m nutzbare Breite/ Bau bis voraussichtlich 2023, zwischen Abtswind und Geiselwind im Landkreis Kitzingen) wird wie die in Bau befindliche „Grünbrücke Mönau“ (50 m nutzbare Breite/ Bau bis voraussichtlich 2023) im Waldgebiet der Mönau bei Erlangen im Zuge des laufenden Streckenausbaus der A3 zwischen AK Biebelried bis AK Fürth/Erlangen realisiert werden.

Beim Ausbau der A6 zwischen Triebendorf und Schwabach-West soll eine Grünbrücke im Dechenwald entstehen

Die Kosten einer Grün- bzw. Faunabrücke betragen je nach Breite zwischen zwei und fünf Millionen Euro und werden bei Autobahnen vom Bund getragen

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