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Niederlassung Nordost

Die Autobahn GmbH des Bundes

Die Niederlassung Nordost

Mit einem Zuständigkeitsgebiet von rund 54.000 Quadratkilometern zählt die Niederlassung Nordost zu den größten innerhalb der Autobahn GmbH.

1.435 Autobahn-Kilometer verantwortet die Niederlassung – von der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern über die Bundeshauptstadt Berlin bis zum Cottbuser Ostsee in Brandenburg. Gesteuert werden Planung, Bau, Erhalt und Betrieb durch den Hauptsitz in Stolpe und die drei Außenstellen in Berlin, Cottbus und Güstrow.

Seit dem 01. Januar 2021 werden im Niederlassungsgebiet 21 Autobahnmeistereien samt zwei Stützpunkten, zwei Fernmeldemeistereien und eine Tunnelleitzentrale die Autobahnen mit ihren mehr als 2.000 Brücken betrieben. Sei es auf dem „Berliner Ring“, wo innerhalb von 24 Stunden mehr als 126.090 Fahrzeuge die Autobahn in gewissen Abschnitten nutzen oder den weniger frequentierten Autobahnen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Kolleginnen und Kollegen der Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH sind zuständig für die Autobahnen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Niederlassung kümmert sich um die Bau- und Erhaltungsmaßnahmen, aber auch um Themen wie Verkehrsmanagement, Baustellenkoordinierung, Telematik, Umwelt- und Lärmschutz und vieles mehr. Den Betriebsdienst und die operative Umsetzung der Vorhaben im Streckennetz für die Niederlassung Nordost übernehmen drei Außenstellen und 21 dazugehörige Autobahnmeistereien. Dafür gibt es in den Außenstellen jeweils eigene Geschäftsbereiche für Planung, Bau und Erhaltung sowie Betrieb und Verkehr. Dass der Verkehr trotz der vielen Baustellen möglichst reibungslos fließen kann, hat dabei höchste Priorität. Die 21 Autobahnmeistereien samt zwei Stützpunkten, zwei Fernmeldemeistereien und eine Tunnelleitzentrale sorgen dafür, dass die Autobahnen in den drei Bundesländern mit mehr als 2000 Autobahnbrücken rund um die Uhr sicher befahren werden können. Zu unserem Aufgabenbereich gehört mit der Berliner Stadtautobahn unter anderem einer der am stärksten befahrenen Autobahnabschnitte Europas.
 

Die Autobahn GmbH des Bundes ist die jüngste und eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2021 hat sie sämtliche Aufgaben in Bezug auf Autobahnen in Deutschland  übernommen – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung. Die Autobahn GmbH des Bundes arbeitet daran, die weltweit bekannten deutschen Autobahnen noch leistungsfähiger zu machen.
 

Die Niederlassung kümmert sich neben dem Betreiben der Autobahnen auch um die Planung und dem Bau sowie um die Instandhaltung sowie grundhaften Erneuerungen der Autobahnen und seinen dazugehörigen Ingenieurbauwerken wie Brücken oder Tunneln. Damit verantwortet die Niederlassung sämtliche Streckenabschnitte in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und gewährleistet einen reibungslosen Betrieb der Autobahnen. Zudem gehören zu den Kernaufgaben auch die Bereiche Verkehrsmanagement, Baustellenkoordinierung, strategische Verkehrsentwicklung sowie der Umwelt- und Lärmschutz. Eines der größten Projekte der Niederlassung Nordost ist der Neubau des 16. Bauabschnittes der A100 in Berlin. Aber auch für die Sanierung der A20 bei Tribsees in Mecklenburg-Vorpommern oder den Ausbau der A114 in Brandenburg und zahlreiche andere Baumaßnahmen zeichnet die Niederlassung Nordost seit 01.01. 2021 verantwortlich.

Ronald Normann, Direktor der Niederlassung Nordost

Der Diplom-Ingenieur Bauwesen arbeitet seit mehr als zwei Jahrzehnten durchgehend im Bereich Straßenbau, unter anderem als Leiter des Straßenbauamtes Güstrow, Leiter des Autobahnamtes und zuletzt als Abteilungsleiter Autobahn des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern. Seit Oktober 2019 ist der gebürtige Rostocker Direktor der Niederlassung Nordost.

Geschäftsbereiche der Niederlassung Nordost

Heike Fincke, Leitung

Abteilung A 1: Projektmanagement

  • Erstellung der jährlichen, mittelfristigen und langfristigen Projektprogramme unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit, der verkehrlichen Vereinbarkeit (Arbeitsstellenmanagement) sowie unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten in der Niederlassung
  • Steuerung und übergreifende Sachstandskontrolle in terminlicher und finanzieller Hinsicht, Controlling der Projektprogramme (BK 2000)
  • Ansprechpartner SAP, SAP-Umsysteme: Mavis und iTWO
  • Kostenmanagement (Prüfung von Kostenberechnungen nach AKVS, Feststellung und Prüfung von Kostenfortschreibungen)

Abteilung A 2: Streckenplanung

Straßenplanung

  • Projektbezogene Bearbeitung der Objektplanung Verkehrsanlagen einschl. Entwässerung LP 1- 7 HOAI für Um-/Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen der NL NO einschl. Beauftragung der Ingenieurbüros und Vertragsabwicklung für Brandenburg
  •  Beauftragung/Veranlassung/Koordinierung von projektbezogenen zusätzlichen Untersuchungen (z. B. Verkehrsuntersuchungen, Kampfmittelfreiheit)
  • Koordinierung der Planungen im Rahmen der Projektverantwortlichkeit mit anderen Geschäftsbereichen der NL NO und an der Planung fachlich beteiligter Dritter
  • Mitwirkung beim Verfassen von Vereinbarungen und von Stellungnahmen zu Planungen Dritter
  • Qualitätsmanagement für Entwurfs-, Ausführungs- und Vergabeunterlagen einschl. Erarbeitung von Planungsgrundsätzen als Merkblätter

Erhaltungsmanagement

  • Aufstellen des Erhaltungsprogrammes Strecke incl. Festlegung einheitlicher Erhaltungsstrategien für die gesamte NL NO (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin) in Abstimmung mit GB B, Brückenerhaltung
  • Auswerten/Zusammenführen der ZEB-Daten, Bestandsdaten der Strecke
  • Erarbeiten von Ausbaukonzepten für BAB
  • Bearbeitung und Erstellung des jährlichen AKR-Berichtes für die gesamte NL NO

Verkehrssicherheitsaudit

  • Durchführen von Verkehrssicherheitsaudits gem. RSAS Phase 1-5 für Planungen bzw. Baumaßnahmen der gesamten NL NO

Abteilung A 3: Naturschutz, Landschaftspflege, Immissionsschutz

  • Steuerung, Begleitung und Prüfung der Planungen zur Erfüllung natur- und umweltrechtlicher Anforderungen auf allen Ebenen der Planung im Land Brandenburg
  • Betreuung und fachliche Prüfung von Gutachterleistungen für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge, der Lärmsanierung, straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen sowie Gutachten zur Luftqualität und verkehrsinduzierten Erschütterungsimmissionen für das Gebiet der Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
  • Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf passiven Lärmschutz für das Gebiet der Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Abteilung A 4: Vermessung, Geo- und Bestandsdaten

  • Durchführung und Koordination planungsbegleitende Vermessung, Bauvermessung und Deformations- und Überwachungsmessung (Außen- und Innendienst)
  • Pflege und Ergänzung des Festpunktfeldes der Autobahn
  • Teilleistungen bei der Prüfung von Bauabrechnungen
  • Geodatenmanagement: Datenübernahme, Prüfung, Pflege, Verwaltung, Bereitstellung
  • Analyse, Auswertung und Präsentation von Geodaten
  • Bereitstellung und Austausch straßenbezogener Daten und Datenprodukte

Abteilung A 5: Grunderwerb/ Planfeststellung

Grunderwerb

  • Erwerb und/oder dingliche Sicherung von Grundstücken für den Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen;
  • Wertermittlung und Entschädigung von Grundstückseigentümern und Pächtern aufgrund der Inanspruchnahme von Grundstücken;
  • Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren (vorzeitige Besitzeinweisung, Entschädigungsfeststellungsverfahren, Enteignungsverfahren) bei den Länderenteignungsbehörden;
  • Liegenschaftsverwaltung der im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung befindlichen Grundstücke (nur AS Güstrow + AS Berlin, in Stolpe bei C 5)

Planfeststellung

  • Vorbereitung und Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren und von Verfahren bei Verzicht auf Planfeststellung/Plangenehmigung in Zusammenarbeit mit dem Fernstraßenbundesamt (FBA) https://www.fba.bund.de/DE/Planfeststellung/planfeststellung_node.html
  • Mitwirkung bei Klageverfahren gegen das FBA im Rahmen von Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen

Kreuzungsvereinbarungen

  • Aufstellen von Planungs-, Kreuzungs- und Verwaltungsvereinbarungen im Bereich der Überschneidung von Verkehrswegen (Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen) mit den Anlagen der Bundesautobahnen

Mathias Seidel, Leitung

  • B 1 Bauüberwachung (Erhaltung)
  • B 2 Konstruktiver Ingenieurbau
  • B3 Bauüberwachung (Erhaltung, Planung) Brücke
  • B 4 Geotechnik, Erd- und Grundbau
  • B 5 Brückenprüfung

Kerstin Finis-Keck, Leitung

Abteilung C 1: Betriebsdienst

C 1 Grundsatz, Steuerung Betriebsdienst

  • Vertragsbearbeitung im System, Neuanlagen, Korrekturen, Mittelverschiebungen von Verbräuchen und Bedarfen,
  • Zuarbeiten bei Vergabeverfahren (Neuanlagen und Umwandlungen von BANFEN und Bestellungen bei Anmeldungen zur Vergabe sowie Zuschlägen),
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für Arbeiten am System SAP sowie Hilfestellung bei Kontierungen und Rechnungsbearbeitung,
  • Erarbeitung/Meldungen Planungsbedarfe sowie Mittelabflüsse,- Planungs- u. Vollzugsverantwortlichkeit für das Niederlassungsbudget "Betriebsdienst Autobahn NL Nordost/Stolpe",

Grundsatzangelegenheiten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte im Bereich von

  • Prozessabläufe darstellen und optimieren
    • Abfallmanagement
    • Entwässerung
    • Autobahnmeistereien
    • Grün
    • Baumkontrolle
    • Winterdienst
    • Fahrzeugausstattung
  • Mitwirkung bei Betriebsdienst APP/ Tagesberichts APP

C 1.1

Straßenunterhaltung

  • Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung von Unterhaltungsleistungen
    • Nach VOB, UVgO und HOAI
  • Streckeninstandhaltungsmaßnahmen
  • Havarieinstandsetzung
  • Entwässerung
  • Winterdienst
    • Materialbeschaffung
    • Fremdpartner
  • Abfall
  • Grün
  • Baumkontrolle
  • Fahrzeugrückhaltesysteme
  • Nachtragsbearbeitung
  • Interne Programmsteuerung (Erhaltungsplanung)     
    • Erarbeitung UI Programm zur Instandhaltung

Verkehrstechnik

Im Allgemeinen entwickelt die Verkehrstechnik Verkehrskonzepte und/oder Verkehrsleitsysteme für die Bundesautobahn (BAB), entwirft und bemisst Verkehrsanlagen und organisiert Verkehrsabläufe. Die Verkehrskonzepte (Planung durch Dritte oder durch die Autobahn GmbH) werden komplett von der Verkehrstechnik ausgesteuert, sodass die Pläne der Beschilderung u. Markierung durch die Verkehrsbehörde verkehrsrechtlich angeordnet werden können.

C 1.2

  • Strategische Steuerung des Betriebsdienstfuhrparks
    • Bedarf,
    • Zustand,
    • Technologieentwicklung
  • Betreuung des Fuhrparks der AMs
    • Zulassung
    •  Abmeldung
    •  Verwertung
  • hochbauliche Unterhaltung der Autobahnmeistereien und der PWCs
    • Reparatur
    •  Unterhaltung
    •  vertragliche Betreuung der Wartungen

C 1.3

Gerätehof

  • Beschaffung von Kleingeräten, Werkstattbedarf und Gefahrstoffen für die AM.
  • Beratung der AM bei Fragen der Werkstätten.
  • Angebot spezieller Schweißverfahren.
  • Reparatur und Wartung von Spezialtechnik und Geräten. Reparatur und Wartung von Heizsystemen. Reparatur, Wartung und Überprüfung elektrischer Anlagen sowie Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte.
  • Nachrüstung von Signaltechnik an Fahrzeugen.
  • Fertigung hochauflösender Aufkleber zur Warnung, Präsentation, Kenntlichmachung, sowie zur Information.
  • Beklebung der Fahrzeuge mit Sicherheitsschraffur und fachgerechte Entfernung derselben.

Abteilung C 2: Straßenverkehrsbehörde

  • Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Erteilung verkehrsbehördlicher Anordnungen und Genehmigungen im Bereich der BAB einschließlich von Rasthöfen und Autobahnparkplätzen
  • Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und Lichtzeichenanlagen (an Anschlusstellen) nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Lärmschutz in Zusammenhang mit dem Autobahnverkehr nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 2a StVO, wie Ausnahmen
  • vom Verbot zu halten, eine Autobahn zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen sowie Ausnahmen von den Verboten und Beschränkungen der Verkehrszeichen/-einrichtungen
  • Erteilung von Dreherlaubnissen für Film- und Fernsehaufnahmen
  • Prüfung und Bearbeitung von Anträgen zur Aufstellung touristischen Unterrichtungstafeln
  • Überprüfungen des Autobahnnetzes, inwieweit Großraum- und Schwertransporte möglich sind (übermäßige Straßenbenutzung nach § 29 StVO)
  • Regelmäßige Auswertung des Verkehrsunfallgeschehens in Zusammenarbeit mit den Länderbehörden der Polizei und Festlegung von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Autobahnunfallkommision

 

Abteilung C 3 Telematik / Leitzentralen / Fernmeldewesen

  • Planung und Überwachung des Baus sowie Weiterentwicklung verkehrstelematischer Infrastruktursysteme, d.h. des Dauerzählstellennetzes (DZ), der Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA), der Verkehrsrechnerzentrale (VRZ), des Straßenzustands- und Wetterinformationssystems (SWIS)
  • Betrieb und Unterhaltung verkehrstelematischer Infrastruktursysteme DZ, VBA, VRZ, SWIS
  • Organisation der Verkehrsrechnerzentrale (VRZ), Strategisches Verkehrsmanagement, operatives Verkehrsmanagement
  • Schalten der Verkehrsbeeinflussungsanlagen BB im Zusammenwirken mit der Verkehrsbehörde BAB, der Polizei StVO § 44 (2) oder der Autobahnmeisterei
  • Überwachung der technischen Einsatzbereitschaft aller an die VRZ angeschlossenen Verkehrsbeeinflussungsanlagen
  • Analyse der Verkehrsentwicklung und der Schaltzustände
  • Überwachung der rechen- und übertragungstechnischen Funktionen der VRZ
  • Zentraler Infoservice (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.(GDV), Polizei, Autobahnmeistereien)
  • Zentraler Infoservice - als Quelle für die  für den Verkehrswarndienst zuständige Polizei (Landesmeldestelle Brandenburg) - Erstellen, Bearbeiten und Löschen von Verkehrswarndienstmeldungen auf der Basis von Arbeitsstellen kürzerer Dauer, die von den Autobahnmeistereien BB dem Infoservice übermittelt werden
  • Überwachung der nachrichtentechnischen Infrastruktur durch die Mitarbeiter des Infoservice außerhalb der regulären Dienstzeit der FIT im Zusammenwirken mit der FIT Rangsdorf
  • Unterstützung der Autobahnmeistereien bei der Durchführung des Winterdienstes auf der Grundlage des SWIS außerhalb der regulären Arbeitszeit
  • Überwachung der technischen Einsatzbereitschaft des SWIS im Zusammenwirken mit der FIT Rangsdorf

 

Abteilung C 4: Hochbau

  • Projektleitung für Neubauten, größere Umbauten und auch Abrisse bei eigenen Hochbau-Bauvorhaben auf den Nebenanlagen der Bundesautobahnen gemäß § 1 Abs. 4.4 FStrG
  • Beratung von Funktionsabteilungen der AdB zu baulichen Umstrukturierungen bzw. Erweiterungen des Gebäudebestands, bei Bauschäden, zum baulichen Brandschutz und zur Barrierefreiheit
  • Bedarfsplanungen wie Aufstellen von Bau- und Raumprogrammen
  • (Vor-) Entwurfsplanungen und Machbarkeitsstudien
  • Organisation und Durchführung von Architektur- und Kunstwettbewerben (für Kunst am Bau) nach RPW 2013
  • Wahrnehmung der verantwortlichen Bauherrenfunktion bei Beauftragung und Betreuung von Planungsbüros, Fachingenieuren und Sachverständigen; Abnahme von Bauleistungen
  • Kostenverfolgung und -fortschreibung von Hochbaumaßnahmen
  • Ausführungsplanungen sowie Vorbereitung von Vergaben von Hochbau-Bauleistungen (Baukonstruktionen und haustechnische Anlagen) durch Mengenermittlungen und Erstellen von Leistungsverzeichnissen
  • Bauleitung bei Hochbauarbeiten nach Landesbauordnungen durch eigene Bauüberwachung
  • Bauaufsichtliche Verfahren für Hochbauten im Bereich der Bundesautobahnen
  • Prüfung von Bauanträgen für Errichtung, Änderung oder Beseitigung baulicher Anlagen von Nebenbetrieben und Nebenanlagen der Autobahnen auf Grundlage der Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen, Erteilung von Baufreigaben nach § 4 FStrG für bauliche Anlagen der Nebenbetriebe und Nebenanlagen – wie z.B. auch das Aufstellen von Ladesäulen der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität…
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden der Bundesländer (Ämter für Arbeitsschutz), der Landkreise (Brandschutzbehörden, Veterinär- und Gesundheitsämter, Untere Wasserbehörden) sowie internen, eigenen Abteilungen (Verkehrsbehörde, Geschäftsbereich Planung, Autobahnmeistereien)
  • Überprüfung der Einhaltung von Sicherheit und Ordnung (im Sinne von § 4 FStrG) aller Gebäude von Nebenbetrieben durch wiederkehrende Ortstermine
  • Bearbeitung und Fortschreibung von Konzessionen für bestehende und neue Nebenbetriebe gemäß § 15 FStrG
  • Beratung von Konzessionären der Nebenbetriebe zu baulichen Umstrukturierungen bzw. Erweiterungen des Gebäudebestands

Frank Ulber, Leitung

  • D 1 Recht
    • D 1.1 Nachtragsstreitigkeiten
  • D 2 Finanzmanagement
    • D 2.1 Controlling
    • D 2.2 Buchhaltung
  • D 3 IT
  • D 4 Vergabe

Susanne Lach, Leitung

  • E 1 Personalbetreuung
    • E 1.1 Personalverwaltung/Grundsatz
    • E 1.2 Personalentwicklung
  • E 2 Kommunikation
  • E 3 Organisation/Digitalisierung/Innerer Dienst
    • E 3.1 Dienstbetrieb

Die Außenstellen der Niederlassung Nordost

Außenstelle Berlin

  • IV Interner Service
  • A Planung B Bau und Erhaltung
    • A 1 Planung Strecke und Umwelt
    • A 2 Planung Brücke
  • B Bau und Erhaltung 
    • B 1 Erhaltung Strecke + Baudurchführung
    • B 2 Erhaltung Brücke + Baudurchführung
    • B 3 Erhaltung Tunnel + Baudurchführung 
  • C Betrieb und Verkehr
    • C 1 Betrieb
    • C 2 Verwaltung und Grunderwerb 

Außenstelle Cottbus

  • B Bau und Erhaltung
  • C Betrieb und Verkehr

Außenstelle Güstrow

Aufgabengebiet der Außenstelle Güstrow

  • Straßen-, Brücken- und Umweltplanung
  • Erhaltungsplanung mit Bauüberwachung im Straßen- und Brückenbau
  • Betrieb und Verkehr
    • Zuständig für Markierung, Hochbau und Beschilderung an Autobahnen sowie Technikbeschaffung für die Autobahnmeistereien
    • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, Unfallbearbeitungen, Schadensbearbeitung
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