Grundhafte Instandsetzung der A59 zwischen Düsseldorf-Süd und Monheim-Süd
Daten & Fakten
Gesamtlänge ca. 12 km
Projektbeschreibung
Die Autobahn GmbH Rheinland plant die grundhafte Instandsetzung der A59 zwischen dem Autobahndreieck Düsseldorf-Süd und dem Autobahndreieck Monheim-Süd. Der betroffene Teilabschnitt der A59 zwischen den Autobahndreiecken (AD) Düsseldorf-Süd und Monheim-Süd verläuft rechtsrheinisch und ist über die A46 an das Düsseldorfer Stadtgebiet und das bergische Land angebunden. Auf Höhe des AD Monheim-Süd ist die A59 durch die A542 mit der parallel verlaufenden A3 verknüpft. Im Süden trifft die A59 auf die A1 und damit auf den Kölner Ring. Der A59 kommt insbesondere durch die Verflechtung mit dem transeuropäischen Netz und mit den untergeordneten Straßennetzen eine hohe regionale Bedeutung zu.
Auf der rund zwölf Kilometer langen Strecke sollen die Fahrbahn komplett erneuert, Brücken instandgesetzt, Lärmschutzwände modernisiert und die Straßenausstattung auf den neusten Stand der Technik gebracht werden.
Der Baubeginn wurde zunächst als abhängig von der Fertigstellung der Arbeiten auf der A3 und A46 genannt. Der schlechte Zustand der Betonplatten auf der A59 zwischen den Dreiecken Düsseldorf-Süd und Monheim-Süd bedingt nun aber eine vorgezogene Instandsetzung der Fahrbahn. Daher beginnt die Autobahn GmbH Rheinland bereits voraussichtlich im Herbst 2025 mit der Fahrbahnsanierung.
Bestand
Die A59 zwischen dem AD Düsseldorf-Süd und dem AD Monheim-Süd wurde als Ersatzbundesstraße EB8 zur Entlastung der Bundesstraße B8 Mitte der Siebziger freigegeben.
Die Verkehrsbelastung liegt bei rund 50.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Der Anteil des Schwerverkehrs liegt bei fünf bis sechs Prozent.
Die Autobahn ist im betroffenen Bereich vierstreifig zuzüglich Standstreifen ausgebaut. Die derzeitige Fahrbahn ist als Betonfahrbahn ausgebildet.
Die alte Betonfahrbahn ist den heutigen Belastungen nicht mehr gewachsen. Nicht nur die zunehmende Belastung durch den Kfz-Verkehr, auch die heißen Sommer machen der alten Fahrbahn zu schaffen: Die Platten weisen eine wachsende Anzahl von Schäden auf, so dass der Zustand der Strecke als sehr schlecht eingestuft wird. Gebrochene Platten stellen ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar und werden daher schnellstmöglich innerhalb kürzerer Vollsperrungen ausgetauscht. Konkret bedeutet das, es werden hier nur die gebrochenen Betonplatten ausgebaut und die große und tiefe Lücke in der Fahrbahn schichtweise mit Asphalt verfüllt. Diese Maßnahmen finden bei Erfordernis reaktiv mit allen einsetzbaren Ressourcen statt.
Doch die Schadensfälle nehmen weiter zu und es besteht jederzeit die Gefahr, dass es zu neuen Schäden an der Fahrbahn kommt. Für die Autobahn GmbH des Bundes hat die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden absolute Priorität. Da nicht vorausgesagt werden kann, wann und in welchem Umfang solche Schäden auftreten können, ermöglicht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h in Verbindung mit den gegebenen Warnhinweisen (VZ 101) den Fahrzeugführenden für alle Verkehrsarten eine vorausschauende Fahrweise und gibt ihnen die Möglichkeit, auf evtl. neu entstandene Schäden angemessen zu reagieren.
Ebenso soll durch die Geschwindigkeitsreduktion auch die Infrastruktur geschützt werden. Die Drosselung der Höchstgeschwindigkeit reduziert die Schläge der Reifen auf die Fahrbahn bei den vorhandenen Unebenheiten (Stichwort: dynamische Achslasten) erheblich, insbesondere ist dies bei den hohen Achslasten des Schwerverkehrs relevant. So vermindert eine möglichst niedrige und harmonisierte Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmenden die Belastung für die Autobahn. Dies soll helfen, die fortschreitende Schadensentwicklung zu verlangsamen. Insgesamt verhindert die Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes durch den steten Austausch der defekten Platten und die Geschwindigkeitsreduzierung zurzeit eine vollständige und dauerhafte Sperrung der A 59 zwischen Monheim und Düsseldorf. Dennoch kann eine Sanierung der Fahrbahn nicht weiter aufgeschoben werden.
Voraussichtlich im Herbst 2025 beginnt daher die Autobahn GmbH des Bundes mit der Sanierung der A59 zwischen dem AD Düsseldorf-Süd und der AS Monheim zunächst in Fahrtrichtung Leverkusen und anschließend in Fahrtrichtung Düsseldorf. Im Anschluss erfolgen dann weitere Sanierungsmaßnahmen, wie der Neubau der Schilderbrücken einschl. der wegweisenden Beschilderung sowie Neubau/Sanierung der Entwässerungseinrichtung.
Dabei ist die Sanierung der A59 ist in mehrere Bauphasen unterteilt. Nach erfolgter Sanierung der Fahrbahn ist seitens der Autobahn GmbH des Bundes geplant, im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung, die Lärmschutzanlagen an der A59 zu erneuern.
Instandsetzung der Fahrbahn
Die Fahrbahn wird in beide Fahrtrichtungen und in den Ein- und Ausfahrbereichen der Anschlussstellen instandgesetzt. Die alte Betonfahrbahn einschließlich der darunterliegenden stabilisierenden Schichten wird durch einen entsprechenden Asphaltaufbau ausgetauscht.
Hierbei kommen die Vorteile einer Asphaltbauweise gegenüber einer Betonbauweise zum Tragen:
Asphalt lässt sich schneller und kostengünstiger einbauen. Da Asphalt außerdem schneller erhärtet als Beton und dadurch früher befahrbar ist, können deutlich geringere Einbauzeiten realisiert werden. Zudem ermöglicht Asphalt die Herstellung einer geräuschärmeren Straßendecke. Verwendet wird ein lärmoptimierter Splittmastixasphalt (LMA LA 8). Dieser erzielt bereits nach Sanierung der Fahrbahn eine spürbare Lärmreduzierung für die Anwohnenden.
Instandsetzung der Lärmschutzanlagen und Lärmschutz
Die vorhandenen Lärmschutzwände entlang der A59 sind aufgrund ihres Alters abgängig und werden durch neue, hochabsorbierende Lärmschutzwände ersetzt. Im Zuge der Baumaßnahme ist zudem der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags geplant.
Ergänzend wird aktuell untersucht, ob zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie Erhöhung von Abmessungen oder Neubau von weiteren Wänden möglich sind.
Im Ergebnis der lärmtechnischen Untersuchung aus dem Jahr 2019 gab es keine Überschreitungen der Auslösewerte auf dem Streckenabschnitt, die neue Lärmschutzanlagen oder veränderte Abmessungen der zu ersetzenden Anlagen gerechtfertigt hätten.
Mit der Absenkung der Auslösewerte der Lärmsanierung zum 01.08.2020 sowie der Einführung einer neuen Berechnungsrichtlinie (RLS-19) zum 01.03.2021 wird nun eine erneute lärmtechnische Untersuchung notwendig. Basierend auf dieser neuen umfangreichen Untersuchung werden weitere Maßnahmen abgeleitet, die den Lärmschutz der Anwohnenden zusätzlich verbessern werden. Diese Überprüfung dauert noch an. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor.
Je nach Planungs- und Bauaufwand können die dann vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen erst nach Durchführung der Erhaltungsmaßnahme an der Fahrbahn umgesetzt werden.
Unterschied Lärmsanierung und Lärmvorsorge
Anders als bei Neu- und Ausbaumaßnahmen handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine Instandsetzung des Bestandes.
Für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen gilt die sogenannte Lärmsanierung. Diese ist, anders als bei der Lärmvorsorge im Zuge von Neu- und Ausbaumaßnahmen, nicht gesetzlich geregelt. Sie wird lediglich als freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt. Die Regelungen zu diesem Verfahrensablauf ergeben sich aus den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR-97 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019 (RLS-19).
Instandsetzungen an Brücken
Insgesamt saniert die Autobahn GmbH Rheinland in diesem Bereich 18 Brückenbauwerke. Neben der Fahrbahnsanierung und der Abdichtung der Bauwerke sollen die Brückenkappen, d.h. die nichtbefahrbaren Randausbildungen zur Verankerung von zum Beispiel Schutzplanken, abgebrochen und erneuert sowie Fahrzeugrückhaltesysteme und Geländer ausgetauscht werden.
Umrüstung und Neubau der Ausstattung
Die Gesamtinstandsetzung beinhaltet auch die Erneuerung von:
• Entwässerungsleitungen im Autobahnkörper
• Passiven Schutzeinrichtungen (Schutzplanken)
• Beschilderung nebst Aufstellkonstruktionen
Auch werden in diesem Zuge elf Notrufsäulen umgebaut, um diese barrierefrei zugänglich zu machen.
Projektablauf
Der zeitliche Ablauf für die grundhafte Erneuerung der A59 ist in folgende Schritte gegliedert:
Der zeitliche Ablauf für die grundhafte Erneuerung der A59 ist in folgende Schritte gegliedert:
Die Planungen wurden bereits im Jahr 2016 aufgenommen. Zu dieser Zeit erfolgten im Zuge einer ersten Grundlagenermittlung Gutachten zum Fahrbahnzustand, Abfragen zum Umfang der notwendigen Arbeiten und Vermessungen.
Nach Herausarbeiten der maßgeblichen Randbedingungen des Projektes konnte im Frühjahr 2019 ein externes Büro mit den Planungen beauftragt und eine Entwurfsplanung erstellt werden. Aktuell erfolgen die Überarbeitung des lärmtechnischen Gutachtens sowie daraus resultierende Anpassungen in der Entwurfsplanung.
Die Ausführungsplanung ist parallel in Arbeit. Nach Überarbeitung der Entwurfsplanung muss (auch parallel zur Ausführungsplanung) die Genehmigungsplanung abgearbeitet werden, um das erforderliche Baurecht zu bekommen.
Bauphasen und Verkehrsführung
Aufgrund der Länge des Streckenabschnitts wird dieser in mehrere Bauabschnitte unterteilt.
Die erste Bauphase beginnt voraussichtlich im Herbst 2025 und umfasst die Sanierung Fahrbahn in Fahrtrichtung Leverkusen. Während der etwa acht- bis zehnmonatigen Bauzeit ist die A59 zwischen dem Autobahndreieck Düsseldorf-Süd und der Anschlussstelle Monheim in Fahrtrichtung Leverkusen vollgesperrt. Während dieser Zeit müssen die Verkehrsteilnehmenden auf Umleitungsstrecken ausweichen.
Um für die betroffenen Pendler die Einschränkungen bestmöglich zu reduzieren, hat die Autobahn GmbH in Zusammenarbeit mit den Kommunen, den Verkehrsbehörden und der Verkehrszentrale des Landesbetriebs nach effizienten Lösungen gesucht.
Im Anschluss an die Vollsperrung wird die A59 in Fahrtrichtung Leverkusen für voraussichtlich einen Monat einstreifig geöffnet. Mit Abschluss dieser Restarbeiten ist die Richtungsfahrbahn dann wieder zweistreifig befahrbar.
Anschließend beginnt die zweite Bauphase. Diese umfasst die Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Düsseldorf und verläuft analog zur Bauphase 1.
Über die genauen Zeiträume und Umleitungsstrecken informiert die Autobahn GmbH Rheinland rechtzeitig.
Baurecht
Die Baurechtserlangung zur Instandsetzung der A59 zwischen dem AD Düsseldorf-Süd und dem AD Monheim-Süd soll über einen „Fall unwesentlicher Bedeutung“ erfolgen.
In bestimmten Fällen kann auf eine Planfeststellung/Plangenehmigung bzw. ein neues Verfahren zur Änderung des Beschlusses verzichtet werden, wenn ein Fall unwesentlicher Bedeutung gem. § 17 b Abs. 1 Nr. 4 FStrG i.V.m. § 74 (7) VwVfG NRW und § 38 Abs. 3 StrWG vorliegt.
Die Voraussetzungen liegen vor, wenn:
- öffentliche Belange nicht berührt werden oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen,
- Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.
Zudem darf es sich nicht um ein Vorhaben handeln, für das per Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Grundsätzlich ist beim Verzicht auf eine Planfeststellung neben der Prüfung aller hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen eine Einholung aller notwendigen Einzelgenehmigungen erforderlich.
Das Fernstraßenbundesamt entscheidet als zuständige Planfeststellungsbehörde über die Art des Baurechtsverfahrens.
Häufige Fragen
Gibt es eine alternative Verkehrsführung statt einer Vollsperrung?
Eine alternative Verkehrsführung ist in Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde nicht möglich. Zum einen müssen Rettungswege freigehalten werden. Zum anderen ist die Fahrbahn mittlerweile so stark geschädigt, dass es nicht möglich ist, den gesamten Richtungsverkehr auf einer (übergeleiteten) Spur fahren zu lassen, ohne eine ungeplante Vollsperrung zu riskieren. Des Weiteren müssten bei einer halbseitigen Sperrung die Betonplatten mittig zerschnitten werden, um nur die eine Hälfte auszuheben. Auch hier erhöht sich das Risiko einer ungeplanten Vollsperrung.
Droht ein Verkehrschaos?
Um für die betroffenen Pendler die Einschränkungen bestmöglich zu reduzieren, sucht die Autobahn GmbH in Zusammenarbeit mit den Kommunen, den Verkehrsbehörden und der Verkehrszentrale des Landesbetriebs nach effizienten Lösungen. Wir informieren Zeitnah über empfohlene Umleitungsstrecken.
Die Autobahn GmbH Rheinland empfiehlt, den Bereich weiträumig zu umfahren.
Ansprechpartner

Sabrina Kieback
Leitung Kommunikation Köln
E-Mail-Adresse
presse.rheinland[@]autobahn[.]de
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: RheinlandDeutz-Kalker-Straße 18-26
50679 Köln

Tanja Lübbersmann
Kommunikation
E-Mail-Adresse
presse.rheinland[@]autobahn[.]de
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: RheinlandDeutz-Kalker-Straße 18-26
50679 Köln