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Großraum- und Schwertransporte

Baustellen im Streckennetz und Hinweise für

FAQ zu den aktuellen Änderungen bei der GST-Antragsbearbeitung im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West

Seit dem 01.09.2022 erfolgt keine systemseitige Unteranhörung der Straßenverkehrsbehörde durch den Straßenbaulastträger mehr. Dies bedeutet, dass sich Antragsteller, wie in anderen Bundesländern auch, zusätzlich zum VEMAGS-Verfahren im Bedarfsfall eigenständig bei der Straßenverkehrsbehörde melden müssen. Sofern der Transport bestimmte Grenzwerte überschreitet und eine Anhörung der Straßenverkehrsbehörde dadurch erforderlich ist, wird in den VEMAGS-Genehmigungsbescheiden folgende Textpassage zu finden sein: 

 „Beeinträchtigt der Transport aufgrund seiner Überbreite von mehr als 3,5 m bzw. seiner Überlänge von mehr als 35 m in Autobahnanschlussstellen, in Autobahnkreuzen oder in Autobahndreiecken benachbarte Fahrstreifen bzw. die Gegenverkehrsfahrbahn, so darf die Fahrt nur angetreten werden, wenn für diese Bereiche bei der Verkehrsbehörde der Autobahn entsprechende Streckenprotokolle eingereicht werden, die entweder die gefahrlose Passage der Abschnitte belegen oder die hierfür notwendigen Sicherungsmaßnahmen beschreiben, damit die Verkehrsbehörde der Autobahn die notwendigen verkehrsbehördlichen Auflagen erteilen kann. FU-WES-NL-MT-StVB-GST@autobahn.de“ 

 Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine zwingende Voraussetzung (Bedingung) handelt, um die Fahrt antreten zu dürfen. Der Genehmigungsbescheid über VEMAGS ersetzt nicht die verkehrsrechtliche Anordnung im Bedarfsfall.

Aufgrund der neuen statischen Berechnungen nach dem BIM ING 3 Verfahren, kommt es im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West vermehrt auf Brückenbauwerken zu Gegenverkehrssperrungen. Diese Häufung ist bekannt und wird durch eine ergänzende Beschilderung reduziert. Es werden derzeit auf mehreren betroffenen Brückenbauwerken in Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland Überholverbotsschilder >3,5 Tonnen aufgestellt. Sobald diese Beschilderungsmaßnahmen auf den betroffenen Brückenbauwerken durchgeführt wurden, wird die Auflage der Gegenverkehrssperrung auf diesen Brückenbauwerken weitgehend obsolet werden.

Mit Übernahme der Zuständigkeit im GST-Verfahren wurden die Datenbankeintragungen bezüglich der Durchfahrtshöhen von Bauwerken übergeben, die sich in der Baulast der Autobahn GmbH befinden. In den meisten Fällen liegt der Autobahn nur eine maßgebende Durchfahrtshöhe vor. Bis alle unterfahrenen Bauwerke durch die Autobahn nachvermessen wurden, sind die Mitarbeiter gehalten, sich nach den Angaben in den Datenbanken zu richten, da diese als verlässlich angesehen werden. Durch ein eingereichtes Streckenprotokoll kann eine höhere, vorhandene Durchfahrtshöhe als in den Datenbanken ersichtlich, nachgewiesen werden.

Die einheitliche und effiziente Verwaltung der Autobahnen in eigener Verantwortung des Bundes ist ein wichtiges Ziel der Bundesfernstraßenreform. Dies betrifft auch Großraum-/Schwertransporte: Die Autobahn GmbH verfolgt das Ziel einer Vereinheitlichung und Automatisierung des Prüfprozesses für GST-Anträge. Zukünftig sollen Transporte auf allen Autobahnen bei gleichen Voraussetzungen gleiche Auflagen erhalten. Seit Mitte 2022 führt die Autobahn GmbH sukzessive das neue Verfahren ein.

Die Autobahn GmbH führt bundesweit einheitliche Regelungen für die Prüfung von GST-Anträgen ein. Dabei werden einschlägige Rechtsvorschriften und Regelwerke beachtet und durch den Bund eingeführte statische Berechnungsverfahren konsequent angewandt. Dies kann in einigen Fällen gegenüber der bisherigen Praxis zu einer Verschärfung von Auflagen führen, in anderen auch zu einer Abmilderung.

Mit der geplanten Automatisierung sorgt die Autobahn GmbH für eine Effizienzsteigerung bei der Prüfung der GST-Anträge. Schon heute können Anträge auf Seiten der Autobahn GmbH innerhalb von 3 Tagen bearbeitet werden. Die Gesamtdauer der Antragsbearbeitung ist allerdings abhängig von den Beiträgen vieler beteiligter Stellen. Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf veränderliche Rahmenbedingungen (Baustellen) eine Antragstellung erst 3 bis 5 Wochen vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn der Genehmigung sinnvoll ist.

Seit 1. August 2022 nimmt die Niederlassung West der Autobahn GmbH die Bearbeitung der GST Anträge in eigener Zuständigkeit wahr. Während der Startphase kam es teilweise zu deutlich längeren Genehmigungszeiten. Der dabei angefallene Antragsrückstau ist zwischenzeitlich weitgehend abgearbeitet. Vereinzelt kann es jedoch noch immer zu Verzögerungen kommen. Wir arbeiten weiterhin intensiv an der Beschleunigung des Verfahrens. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte über das u.a. Kontaktformular an uns.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) 21/2016 hat der Bund die Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING) – Teil 3 „Bemessung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte“ eingeführt. Die Autobahn GmbH ist gehalten, die Regelungen der BEM-ING einzuhalten. Hauptverantwortlich für die hieraus resultierenden, in der Regel strengeren Auflagen ist das neue Berechnungsverfahren, das die heutige Verkehrszusammensetzung berücksichtigt, bei der die Anzahl und Frequenz schwerer Fahrzeuge überdurchschnittlich stark zugenommen hat. Zudem wurden bei Bestandsbauwerken in den letzten Jahren vermehrt Schwächen bei den damaligen Bemessungsvorschriften erkannt, die die Reserven der Bauwerke weiter reduzieren und strengere Auflagen für Schwertransporte einfordern können.
Die Auflagen “Alleinfahrt” und bei einteiligen Überbauten “Gegenverkehr sperren” sind in der Regel hierauf zurückzuführen und dienen ausschließlich dem Schutz der Bauwerke.

In allen im Vorhinein planbaren und regelbaren Situationen sieht die VwV-StVO den Einsatz von Verwaltungshelfern und Begleitfahrzeugen anstelle der Polizei vor. Die Absicherung eines GST durch Begleitfahrzeuge muss nach Maßgabe der Herstellung größtmöglicher Verkehrssicherheit sowie entsprechend der Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung erfolgen. Dem tragen die Auflagen Rechnung.

Für die Absicherung von GST auf Autobahnen ist der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich, die laut „Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“ (BMDV, 2015) ausgestattet sind. In erster Linie werden die dort beschriebenen BF 3- und BF 3plus-Fahrzeuge benötigt. Für die Absicherung durch Verwaltungshelfer sind keine BF4-Fahrzeuge erforderlich. Erforderlich ist ein Fahrzeug, mit dem das angeordnete Verkehrszeichen angezeigt werden kann.

Dies ist dem Umstellungsprozess geschuldet. Im bisherigen Verfahren wurde die Autobahn GmbH für einen Antrag von mehreren Bundesländern angehört und gab ihre Stellungnahme zu dem Antrag somit an jedes Bundesland separat ab. Die Bundesländer leiteten diese Stellungnahmen an die zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden (EGB) weiter. Wenn die EGB die Stellungnahmen nicht um Dopplungen einkürzte, tauchten im Bescheid identische Auflagen u. U. mehrfach auf.
Mit der für November 2022 vorgesehenen Einrichtung eines zentralen Zugangspunkts der Autobahn GmbH wird es keine Mehrfachanhörungen mehr geben, so dass für denselben Streckenabschnitt jeweils nur noch eine Stellungnahme abgegeben wird. Dies dient ebenfalls der Beschleunigung und Transparenz der Genehmigungspraxis.

Wenn Ihrem Antrag auf Dauererlaubnis von der Autobahn GmbH nicht zugestimmt wird, kann dies verschiedene Ursachen haben:

  • die Grenzwerte in Bezug auf Gesamtmasse, Achslast, Breite oder Höhe für Dauererlaubnisse werden überschritten,
  • bei streckenbezogenen Dauererlaubnissen ist an einem Bauwerk eine Auflage notwendig, die gem. Rn 98 zu § 29 VwV-StVO nicht mit Dauererlaubnissen kompatibel ist
  • bei flächendeckenden Dauererlaubnissen stehen aufgrund der Menge an nicht befahrbaren Bauwerken keine ausreichenden Strecken mehr zur Verfügung.

In der Vergangenheit wurden von Bundesländern vereinzelt die allgemein vorgegebenen Grenzabmessungen von Fahrzeugen im Rahmen von Dauererlaubnissen modifiziert, die zunächst von den Niederlassungen übernommen wurden. Im Zuge der gebotenen Vereinheitlichung wurden autobahnweit geltende Grenzwerte festgelegt, die folgendermaßen begründet sind:

Transporthöhe:
Dauererlaubnissen kann nur bis zu einer Transporthöhe von 4,35 m zugestimmt werden. Die Grenzhöhe leitet sich aus der allgemeingültigen Durchfahrtshöhe der Bauwerke von 4,50 m (lichte Höhe über der Fahrbahn) sowie einem minimalen Sicherheitsraum von 0,15 m ab. Bauwerke mit einer Durchfahrtshöhe von weniger als 4,50 m sind nach StVO besonders beschildert; diese Bauwerke dürfen von Transporten mit einer Höhe von mehr als 4,00 m nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO passiert werden.

Transportbreite:
Dauererlaubnissen kann nur bis zu einer Transportbreite von 3,25 m zugestimmt werden. Dieser Grenzwert ist wie folgt begründet: Die Fahrstreifen auf Autobahnen, die überwiegend vom Schwerverkehr genutzt werden, sind i.d.R. 3,75 m breit. Abzüglich eines seitlichen Bewegungs-/Sicherheitsraums von 25 cm auf beiden Seiten (welcher bei voller Geschwindigkeit notwendig ist) ergibt sich eine mögliche Fahrzeugbreite von 3,25 m.

Transportlänge:
Dauererlaubnissen kann bis zu einer Transportlänge von 27 m zugestimmt werden. Dies entspricht der Maßgabe zu § 70 StVZO Verkehrsblatt 2014, S. 503.

Transportgewicht bzw. Achslast:
Dauererlaubnisse für Transporte mit einem Gesamtgewicht von mehr als 68 t bzw. einer Achslast von mehr als 12 t können aufgrund der besonderen Anforderungen zum Schutz der Bauwerke keine Zustimmung erhalten. Bei kurzfristig erforderlicher Ablastung eines Bauwerks sind die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden nicht in der Lage, die Dauergenehmigung zu widerrufen, so dass das Risiko verbleiben würde, dass sehr hohe Belastungen in ein geschädigtes Bauwerk eingetragen werden.

Zu den Auflagen, die mit Dauererlaubnissen nicht kompatibel sind, zählen z. B. polizeiliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung oder -regelung, Alleinfahrt, Schrittgeschwindigkeit, Nachtfahrt oder Gegenverkehrssperrung.

Es kann immer zu kurzfristigen Einschränkungen durch Tages- oder Kurzzeitbaustellen kommen, die zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung noch nicht bekannt waren. Außerdem ist das Kurvenlaufverhalten der Fahrzeuge nicht durch die Autobahn GmbH prüfbar, weshalb insbesondere die Breitenprüfung in Anschlussstellen in der Verantwortung der Transporteure liegt. Daher schreibt auch die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vor, dass unmittelbar vor der Durchführung des Verkehrs in eigener Verantwortung zu prüfen ist, ob der genehmigte Fahrtweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist.

Bei Änderungsanträgen und Prüfanträgen kann die Bearbeitung vereinfacht und beschleunigt werden, wenn unter „sonstige Hinweise“ oder „zu prüfender Fahrtweg“ eine klare Angabe enthalten ist, in welchem Bereich der Fahrtweg geändert wurde und wo eine neue Unteranhörung einer Niederlassung erforderlich ist, bzw. welche Stellungnahmen von Niederlassungen übernommen werden können. Dann kann der zentrale Zugangspunkt den Antrag gezielt an die zuständigen Bearbeiter weiterleiten, so dass weniger Bearbeitungsvorgänge zu durchlaufen sind. Stellungnahmen, die bestehen bleiben, können übernommen werden. Andernfalls muss der Antrag an alle Zuständigen des gesamten Fahrwegs geleitet werden, auch wenn sich in deren Bereich der Fahrtverlauf nicht geändert hat. Die Folge sind doppelte Stellungnahmen zum gleichen Sachverhalt.

Nach Rn 86 der VwV-StVO darf eine Erlaubnis nur erteilt werden, wenn für den gesamten Fahrtweg Straßen zur Verfügung stehen, deren baulicher Zustand durch den Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Das kann aus statischer Sicht für den beantragten Fahrtweg nicht über ein Jahr hinaus gewährleistet werden:

Aufgrund der fortschreitenden Altersstruktur der Bauwerke sowie der aus den Bauwerksprüfungen und Nachrechnungen gewonnenen Erkenntnisse mussten in den vergangenen Jahren mit dem Ziel der Gewährleistung einer sicheren Nutzung der Bauwerke vermehrt Nutzungsbeschränkungen ausgesprochen werden; dies ist nach derzeitiger Einschätzung auch weiterhin zu erwarten. Der automatische Widerruf von Zustimmungen nach Ablastungen von Bauwerken auf dem jeweiligen Fahrtweg lässt das VEMAGS-Verfahren derzeit nicht zu. Daher kann für den beantragten Fahrtweg eine Zustimmung nur für ein Jahr gegeben werden.

Bei Großraumtransporten, die die zulässigen Lasten nach StVO einhalten, kann eine Genehmigung für maximal 3 Jahre erteilt werden.

  • Wer Beauftragt die Nachrechnung?
    Antragsteller / Transporteur ​
  • Wie lange ist eine Nachrechnung nach BEM-ING Teil 3 Stufe 2 gültig?
    Das Ergebnis der Nachrechnung gilt solange sich die maßgebenden Randbedingungen (Transportdaten) und der Bauwerkszustand nicht geändert haben
  • Kann ein Transporteur zu einem späteren Zeitpunkt nochmal auf diese Berechnung verweisen?
    Derselbe Antragsteller kann dieselbe Nachrechnung wiederverwenden, wenn im Nachweis der Hinweis steht, dass dieser auch für identische andere Transporte (identische Achsabstände und identische Achslasten) genutzt werden darf und sich die maßgebenden Randbedingungen (Transportdaten) und der Bauwerkszustand nicht geändert haben. ​
  • ​Welche Instanzen bedarf eine Nachrechnungen nach BEM-ING Teil 3 Stufe 2?​
    Nach BEM ING TEIL 3, Abschnitt 1, Pkt. 1 (10) bedarf jede statische Nachrechnung ab Nachweisstufe II eine Prüfung durch einen Prüfingenieur. Dabei hat die Autobahn GmbH des Bundes dafür Sorge zu tragen, dass ein geeigneter Prüfingenieur durch den Antragsteller beauftragt wird.​
  • Wie ist die Nachrechnungen nach BEM-ING Teil 3 Stufe 2 einzureichen?​
    In Papierform und digital an die Niederlassung West der Autobahn GmbH mit Sitz in Montabaur

Im gezeigten Beispiel wird in der Blau unterlegten Zeile die Stationierung auf einem Ast der Autobahn angegeben. Dies kann man in der Spalte „Abschnitt“ erkennen; hier hat die Netzknotenbezeichnung (7-stellige Nummer) eine Endung, die abweichend zum Buchstaben „O“ ist. Leider können wir derzeit die Stationierung auf den Ästen nur in Metern anstatt in Kilometern angeben. Wir arbeiten daran, im gezeigten Beispiel 0,911 bis 0,961 angeben zu können.

Bei Fahrzeugkombinationen mit mehr als 4 Achsen und einem Gesamtgewicht von größer 41,8 Tonnen besteht eine Anhörungspflicht der Autobahn nach StVO. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Fahrzeugkombinationen, die durch die 53. Ausnahmeverordnung zur StVO ein maximales Gesamtgewicht von 44 Tonnen aufweisen dürfen, ohne anhörungspflichtig zu sein. Aufgrund dieser Tatsache ist es notwendig, eine Gewichtsbeschränkung auf 44 Tonnen anzuordnen, die jedoch keine begünstigenden Auswirkungen auf neu zu stellende Anträge nach §29 Abs. 3 StVO hat. Das aufgestellte Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von über 44 Tonnen ist auch bei bestehender Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO zwingend zu beachten.

Der Buchstabe „B“ kann in den Stellungnahmen der Autobahn in zwei voneinander unabhängigen Spalten in Anlage 3 auftauchen.

  • Spaltenüberschrift „BA/BE BR H LS“: Hier bedeutet der Buchstabe „B“, dass auf einem Streckenabschnitt eine Auflage bezüglich der Transportbreite vorhanden ist und beachtet werden muss.
  • Spaltenüberschrift „B WVZ P“: Hier bedeutet der Buchstabe „B“, dass ein Begleitfahrzeuge ohne WVZ-Anlage für die Umsetzung der Auflage benötigt wird.

Eine Bearbeitung von flächendeckenden Daueranträgen ist von unserer Seite aus technisch nicht möglich, wenn der Antragsteller in Vemags die Auswahl „Fahrtweg (streckenbezogen)“ benutzt hat. Der Antragsteller erhält in dem Fall von uns eine Ablehnung.
In Vemags muss unter dem Punkt „Fahrtweg / Geltungsbereich“ die Auswahl der Landkreise und kreisfreien Städte über „Geltungsbereich (flächendeckend)“ erfolgen. Im nächsten Schritt sind die betreffenden Geltungsbereiche (Landkreise und kreisfreie Städte) auszuwählen. 

Für den Fall, dass im Antrag die Auswahl „Fahrtweg (streckenbezogen)“ genutzt wurde und von anderen Behörden bereits eine Genehmigung vorliegt, können Sie in Absprache mit Ihrer EGB einen Änderungsantrag mit den betreffenden Geltungsbereichen erstellen und Ihre EGB bitten, für diesen Änderungsantrag nur unsere Niederlassung oder auch andere Niederlassungen, bei denen das gleiche Problem auftritt, nochmal anzuhören.

Die Niederlassung West arbeitet mit einem fachlichen Prüfmodul, das über eine Schnittstelle mit VEMAGS® die notwendigen Informationen zur Antragsbearbeitung übermittelt bekommt. Die xVEMAGS®-Schnittstelle gibt dabei nur die Datenarten:

  • Skizze
  • Statischer Nachweis
  • Streckenprotokoll

an uns weiter. Bitte achten Sie deshalb beim Hochladen von Dateien auf die Auswahl des richtigen Datentyps; in VEMAGS® sieht das dann z.B. so aus:

Aktuelle Hinweise zu laufenden Baumaßnahmen sowie die damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen und Hinweise für Großraum- und Schwertransporte im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Hinweis:
Bitte nutzen Sie zum Abrufen der Dokumente den Browser Mozilla Firefox

Download für Windows: https://www.mozilla.org/de/firefox/windows/
Download für Mac: https://www.mozilla.org/de/firefox/mac/

Autobahnstreckennetz Region West

Kartendarstellung

Lastbeschränkte Streckenabschnitte

Übersicht lastbeschränkte Streckenabschnitte Region West

Verkehrliche Einschränkungen
Aktualisierung erfolgt einmal wöchentlich

Verkehrsraumeinschränkungen in Hessen
Verkehrsraumeinschränkungen in Rheinland-Pfalz
Verkehrsraumeinschränkungen im Saarland

Zuständigkeiten unserer Autobahnmeistereien im Streckennetz

Autobahmeistereien Region West
Verkehrszentrale Rohrbach

Zuständigkeiten der Niederlassung West ab dem 1. August 2022

Zuständigkeiten Kreise inkl. ÖPP-Stecken
Niederlassungsdarstellung West Kreisebene

Kontakt

Am schnellsten erreichen Sie uns über das unten stehende Kontaktformular.

Darüber hinaus steht Ihnen unsere GST-Telefonhotline (Mo.-Do.: 9-12 Uhr und 13-15 Uhr sowie Fr.: 9-13 Uhr) unter der Rufnummer +49 2602 924479 zur Verfügung.

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