Seit fast fünf Jahren verantwortet die Autobahn GmbH des Bundes die Planung, den Bau, den Betrieb, das Verkehrsmanagement, die Erhaltung, die Finanzierung sowie die vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland. Mit rund 13.000 Kilometern Autobahn, fast 30.000 Brückenbauwerken und 550 Tunneln ist, vor allem mit Blick auf den Erhalt dieser wichtigen Infrastruktur, jede Menge zu tun. Als eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen Europas hat die Autobahn GmbH stets eine große Herausforderung: Gebaut wird unter laufendem Verkehr. Mit bis zu sechsstelligen Verkehrszahlen gibt es in den seltensten Fällen eine Alternative in Form einer Umleitung. Der Verkehr wird meist auf der Autobahn gehalten, um das Basisnetz bestmöglich zu schonen.
Eingriffe in den Verkehrsablauf, wie zum Beispiel durch eine Baustelle, können jedoch erhebliche Auswirkungen mit sich bringen. Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, werden die verkehrlichen Störungen auf ein Minimum reduziert. Dabei ist es zwingend erforderlich zu prüfen, ob die Anzahl der Fahrstreifen auch während der Baumaßnahme erhalten werden kann, gegebenenfalls unter der Verwendung von provisorisch angelegten Behelfsfahrstreifen. Umfassend abgestimmte Verkehrskonzepte sind die Basis einer jeden Baustelle, um sowohl die Sicherheit der Beschäftigten als auch die sichere Fahrt durch die Baustelle zu gewährleisten.
Die dafür nötigen Anordnungen werden durch die Verkehrsbehörden und die Straßenbaubehörden der Niederlassungen und Außenstellen erlassen. Die Konzepte stimmen sie sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase mit den regionalen Expertinnen und Experten der Autobahnmeistereien, der Polizei sowie der regionalen Verkehrsbehörden des Basisnetzes ab und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor. Die Verkehrskonzepte müssen dabei nicht nur den geltenden Regelwerken entsprechen, sondern orientieren sich darüber hinaus bestmöglich an den lokalen Gegebenheiten.
Bedarfsumleitung vs. Umleitung
Die Umleitung bei geplanten Baustellen befindet sich in aller Regel auf der Autobahn. Bei der grundhaften Erneuerung eines längeren Streckenabschnittes werden in solchen Fällen Fahrstreifen zusammengefasst und entweder vollständig auf die freie Richtungsfahrbahn gelegt oder unmittelbar am Baufeld vorbeigeführt. Die Verkehrsführung richtet sich dabei nach der Bauart sowie den vorherrschenden Verkehrsstärken. In manchen Fällen kann es sogar zu einer sogenannten Wechselverkehrsführung kommen, beispielsweise wenn absehbar Pendelströme zu bestimmten Zeiten in eine Richtung dominieren.
Mitunter kann es zur Sperrung einzelner Anschlussstellen kommen, beispielsweise wenn diese saniert werden müssen oder sie aufgrund der dortigen Fahrbahnerneuerung aktuell nicht befahrbar sind. Dann wird der auf- und abfahrende Verkehr im Basisnetz über die benachbarten Anschlussstellen umgeleitet. Nur in Ausnahmefällen werden einzelne Streckenabschnitte, die eigentlich unter regulärem Verkehr laufen, gesperrt. Notreparaturen nach schweren Unfällen oder ad hoc auftretende gravierende Fahrbahnschäden können dies erforderlich machen. Auch hier gilt: So schnell wie möglich und möglichst zu verkehrsarmen Zeiten, um das Basisnetz zu entlasten.
Bedarfsumleitungen sind an rechteckigen blauen Schildern mit weißen Nummern erkennbar und führen in den meisten Fällen von einer Anschlussstelle zu einer der nachfolgenden Anschlussstellen. Der Verlauf ist im Basisnetz durch entsprechende Fortführung der Beschilderung nachvollziehbar. Sie sind dauerhaft angeordnet und werden mit den regional zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt. Die Besonderheit ist jedoch, dass sie erst mit einem konkreten Bedarf aktiviert werden. Dieser Bedarf kann eine notwendige Sofortmaßnahme auf der Autobahn sein oder eine Vollsperrung in Folge eines Unfalles, der weiträumige Bergungs- und Rettungsarbeiten nach sich zieht. Damit wird das Autobahnnetz geschlossen gehalten, auch wenn Einzelabschnitte zeitweise nicht zur Verfügung stehen.
Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch, dass der Bedarf nicht individuell durch Verkehrsteilnehmende selbst definiert wird. Zähfließender Verkehr vor Baustellen oder Stau durch zu viel Verkehr sind in aller Regel keine Auslöser für die Bedarfsumleitungen. Das ist insofern nachvollziehbar, als dass die Verkehrsmengen, die auf der Autobahn für Stau sorgen, im Basisnetz erst recht die Belastungsgrenzen der Straßen überstrapazieren. Deshalb gilt, sofern nicht anders durch die Polizei oder deren Unterstützer angeordnet: Bei Stau bitte auf der Autobahn bleiben.