In Planung

Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord

Der Tausendfüßler wird neu gebaut. Im Zuge des Neubaus wird die A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord auf sechs Fahrstreifen ausgebaut.

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Wieso wird gebaut?

Für den Autobahnabschnitt der A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord ist der sechsstreifige Ausbau im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Der "Tausendfüßler" erreicht das rechnerische Ende seiner Restnutzungsdauer. Daher muss er neu gebaut werden. Gemäß der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes von 2010 weist das Bauwerk statische Defizite auf.


Was wird gemacht?

Der "Tausendfüßler" wird neu gebaut. Im Zuge des Neubaus wird die A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord auf sechs Fahrstreifen ausgebaut, um den heutigen und künftigen Verkehrsbelastungen gewachsen zu sein.

Durch den Ausbau auf sechs Fahrspuren wird der Verkehrsfluss in diesem Bereich deutlich verbessert, die Staugefahr minimiert. Zudem wird ein Lärmschutz auf neuestem Stand dafür sorgen, dass Anlieger und Anwohner weniger belastet werden.

Der Baubeginn ist für 2025 geplant. Die Bauzeit wird rund sechs Jahre betragen.


Kommt es durch den sechsstreifigen Ausbau der A565 zu mehr Verkehr?

Derzeit befahren pro Tag rund 90.000 Kraftfahrzeuge den Autobahnabschnitt zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Damit ist die Kapazitätsgrenze dieses Abschnitts bereits heute überschritten. Für die Sicherheit des Abschnitts sind Seitenstreifen unbedingt erforderlich. Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Veränderungen im Verkehrsnetz können zu einer geänderten Routenwahl führen, die dann zu Verkehrszunahmen oder Verkehrsabnahmen führen. Ebenso haben das Verhalten der Verkehrsteilnehmer sowie auch wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen einen Einfluss auf das Verkehrsaufkommen.

Die Faktoren für den Tausendfüßler wurden dabei in einem Verkehrsgutachten beschrieben. Es hat sich gezeigt, dass sich lediglich im innerstädtischen Bereich deutliche Veränderungen ergeben. Dies betrifft die Zunahme des Verkehrs auf der A565 und die Abnahme des Verkehrs auf Teilen des innerstädtischen Straßennetzes. Hingegen verbleiben aus dem Umland die Verkehrszuflüsse auf der A565 nahezu unverändert, da der gesamte Bauabschnitt zwischen dem Endenicher Ei und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord sich lediglich über zwei Kilometer erstreckt und somit nicht die Fernwirkung, wie eine neue Verkehrsverbindung, verursacht.


Werden beim Bau des "Tausendfüßlers" Lärmschutzmaßnahmen getroffen?

Bei der Planung des "Tausendfüßlers" kommen die Kriterien der so genannten Lärmvorsorge zum Einsatz. Lärmvorsorge findet grundsätzlich Anwendung beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen. Grundlagen für den Lärmschutzanspruch sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 16. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (16. BImSchV). Werden die dort aufgeführten Immissionsgrenzwerte in Verbindung mit dem Ersatzneubau des „Tausendfüßlers“ überschritten, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz.
Dabei wird zwischen aktiven und ggf. passiven Lärmschutzmaßnahmen unterschieden. Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind z.B. Lärmschutzwände oder auch lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Passive Maßnahmen dienen dazu den gesetzlich erforderlichen Lärmschutz ergänzend zu den aktiven Maßnahmen zu vervollständigen. Die passiven Lärmschutzmaßnahmen, etwa der Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen, werden nur in besonders stark von Lärm betroffenen Bereichen angewendet.

Da sich die A565 mitten im urbanen Umfeld befindet, haben zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und gesetzlichen Vorgaben aktive Lärmschutzmaßnahmen den Vorrang. Auf dem kompletten Bauabschnitt zwischen dem Endenicher Ei und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord wird daher ein offenporiger Asphalt vorgesehen. Zusätzlich müssen im ganzen Bereich Lärmschutzwände in Höhe bis zu zehn Meter hergestellt werden. Lediglich in Bereichen, in denen darüber hinaus keine ausreichenden aktiven Maßnahmen getroffen werden können, werden passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Dies betrifft insbesondere den Anfang und das Ende der Maßnahme.


Warum werden die Böschungen entlang des Tausendfüßlers durch Stützwände ersetzt?

Die Stützwände werden gebaut, um den Eingriff in die anliegenden Privatgrundstücke und Gewerbebetriebe so gering wie möglich zu halten oder auch ganz zu vermeiden. Durch diese Bauweise  kann der Ausbau möglichst flächensparend in dem eng bebauten Gebiet realisiert werden. Die Stützwände sollen sich durch die Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes, das mit der Stadt Bonn abestimmt wird, besser in das vorhandene Stadtbild einfügen.


Warum wird im Bereich des künftigen Campus Endenich ein Regenrückhaltebecken gebaut?

Für die gesetzlich vorgeschiebene Reinigung der Straßenabwässer ist es erforderlich, Retentionsbodenfilterbecken anzulegen. Diese können nicht unterirdisch angelegt werden. Allerdings handelt es sich um begrünte Beckenanlagen, nicht um Betonbecken.


Was passiert mit den Anwohnern / Anliegern?

Der "Tausendfüßler" durchquert ein sehr eng bebautes Gebiet, so dass von dem Ersatzneubau viele Anwohner und Anlieger unmittelbar betroffen sind. Um möglichst alle Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen, steht die Autobahn GmbH in regelmäßigem Austausch mit den Betroffenen - unter anderem mit dem Tierheim Bonn -  und führt bei offenen Fragen auch Einzelgespräche, um zu befriedigenden Lösungen zu kommen.


In welchem Stadium befindet sich die Planung?

Die technische Planung, der so genannte Vorentwurf, ist fertiggestellt. Dieser wurde im Frühjahr 2020 genehmigt. Die Bezirksregierung Köln hat die Planfeststellungsunterlagen zwischen dem 10. September 2020 und dem 9. Oktober 2020 für alle zur Einsicht offengelegt. Die Baumaßnahme wurde inzwischen im Amtsblatt der Stadt Bonn veröffentlicht.

Im Anschluss an die Offenlage konnten bis zum 9. November 2020 Einwendungen erhoben werden. Dabei sind von Privatpersonen 358 Einwendungen eingegangen und von Trägern öffentlicher Belange insgesamt 23. 

Nach Bearbeitung der Einwendungen lagen die überarbeiteten Planunterlagen vom 12. September 2022 an erneut öffentlich aus. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers bei der Veröffentlichung wurde eine erneute Offenlage vom 31.1.2023 bis 1.3.2023 erforderlich. Hierzu konnten, ebenso wie zu den 2020 offengelegten Unterlagen Einwendungen erhoben werden. Diese wurden anschließend in einem Erörterungstermin diskutiert. Dieser fand vom 28.10. bis zum 29.10.2024 statt.

Aktuell werden häufige, enge Bauwerksprüfungen durchgeführt.

Sachstand Bauwerk 1 Tausendfüßler:

  • 2013 wurde ein Teilbauwerk verstärkt
  • 2019 von Brückenklasse 45 auf Brückenklasse 30 herabgesetzt  (LKW über 30 Tonnen Gesamtgewicht dürfen den Bereich nur mit besonderer Genehmigung befahren)
  • LKW-Überholverbot
  • 2022: Überschreitung der Restnutzungsdauer - in Folge werden jährliche Sonderprüfungen durchgeführt

Sachstand Bauwerk 2 Dransdorfer Weg:

  • Brückenklasse 45 (LKW über 45 Tonnen Gesamtgewicht dürfen den Bereich nur mit besonderer Genehmigung befahren)
  • LKW Überholverbot
  • 2027: Ablauf der Restnutzungsdauer

Sachstand Bauwerk 3 Gerhard-Domagk-Straße:

  • Brückenklasse 45 (LKW über 45 Tonnen Gesamtgewicht dürfen den Bereich nur mit besonderer Genehmigung befahren)
  • LKW Überholverbot
  • 2024: Ablauf der Restnutzungsdauer

 

Ansprechpartner

Marianne Seelmann

Pressesprecherin

Telefon
+49 2251-62551 109

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Rheinland
Otto-Lilienthal-Straße 25a
53879 Euskirchen