In Planung

A59 / DB Köln-Koblenz (Brückenersatzneubau)

Die Autobahnbrücke wird über den Gleisen der bestehenden DB-Strecke 2324 (Köln-Koblenz) neu gebaut und ersetzt zukünftig die Bestandsbrücke. Geplant war, die neue Brücke bereits in den Sommerferien 2026 unter sechswöchiger Vollsperrung der A59 einzuschieben. Ein zu geringes Zeitfenster zur Erfüllung der baurechtlichen Voraussetzungen im Genehmigungsverfahren mit dem Eisenbahnbundesamt und der DB InfraGo AG lässt eine schnellere Fertigstellung des Ersatzneubaus nicht zu. Der Ersatzneubau der Autobahnbrücke bei Bonn-Geislar muss daher neu geplant werden.

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Was wird gemacht?

Am nördlichen Stadtrand von Bonn zwischen den Ortsteilen Vilich-Müldorf und Bonn-Geislar in unmittelbarer Nähe zum Autobahndreieck Bonn-Nordost (A59/A565) kreuzen die vorhandene DB-Strecke 2324 und die künftige neue S-Bahn-Strecke 2695 die Autobahn A59. Die Autobahnbrücke wird über den Gleisen der bestehenden DB-Strecke 2324 (Köln-Koblenz) neu gebaut und ersetzt zukünftig die Bestandsbrücke. 

Weiterhin werden die Rampen instandgesetzt. Es handelt sich um die Abfahrt von der A59 zur A565 Fahrtrichtung Bonn/Köln und um die Auffahrt von der A565 zur A59 in Fahrtrichtung Königswinter. 

Wieso wird gebaut?

Die Bestandsbrücke (Baujahr 1966) wurde nachgerechnet. Sie hat eine vorläufige Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2030. Durch die Kreuzung der Deutschen Bahn mit der Autobahn A59 wird der Neubau der Brücke mit der Deutschen Bahn abgestimmt. 

In welchem Stadium befindet sich die Planung?

Nach bisherigen Planungen hatte die Autobahn GmbH den Versuch unternommen, den Ersatzneubau vorzuziehen. Grund dafür war die gemeinsame Nutzung der in diesem Bereich von der Deutschen Bahn (DB) InfraGO vorgesehenen Generalsanierung im zweiten Halbjahr 2026 (10.07. -11.12.2026). 

Gemeinsam mit der DB InfraGo AG hat sich zum Abschluss der Bauvorbereitungen gezeigt, dass für eine notwendige Gleisanpassung, entgegen der ursprünglich geplanten Vorgehensweise, ein förmliches baurechtliches Verfahren erforderlich ist. Durch dieses Rechtsverfahren konnten die geplanten kurzen Bauzeiten nicht mehr eingehalten werden. Der Bau der Brücke kann daher nicht im Zeitfenster des S13-Projektes und auch nicht vor der Fertigstellung der Generalsanierung erfolgen. 

Aus diesem Grund muss die Bauwerksplanung seitens der Autobahn GmbH auf die neue Rechtssituation angepasst und ein Baurechtsverfahren durchgeführt werden. Größere Eingriffe in die Bahnbereiche sollen minimiert werden. Da der Verkehr auf der A59 ebenso aufrechterhalten werden muss, sind Behelfsumfahrungen über die vier Bahngleise einzurichten. 

Aufgrund der neuen Planung sowie einer gewünschten Baufreiheit ohne Zwangspausen nach Abschluss der Generalsanierung kann der Ersatzneubau frühestens ab 2030 erfolgen. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit werden daher weitere Bauwerksuntersuchungen, zusätzliche statische Berechnungen und Sonderprüfungen erforderlich werden. 

Die ursprünglich geplante Vollsperrung der A59 in den Sommerferien 2026 entfällt damit.

 

Ansprechpartner

Marianne Seelmann

Pressesprecherin

Telefon
+49 2251-62551 109

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Rheinland
Otto-Lilienthal-Straße 25a
53879 Euskirchen