In Planung

A8 Erneuerung der Autobahnbrücke über die Saalach

Ersatzneubau der Saalach-Brücke an der Bundesautobahn A8 bei Piding

Projektbeschreibung

Die ursprünglich 1938 gebaute und 1950 nach der Sprengung zum Kriegesende wiederaufgebaute Brücke über die Saalach an der A8 unmittelbar vor dem Grenzübergang Walserberg/Salzburg hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und muss dringend erneuert werden. Bei den letzten Prüfungen zeigte sich ein schlechter Bauwerkszustand, weshalb bereits im Herbst 2024 eine Notinstandsetzung stattgefunden hat. Die bestehende Brücke wird durch eine neue Brücke in gleicher Lage ersetzt. Die Brücke besteht aus zwei nebeneinander liegenden Brücken, die getrennt erneuert werden. Daher erfolgt der Ersatzneubau in zwei Phasen, getrennt für die beiden Fahrtrichtungen. Das Projekt ist Bestandteil der gestuften Erhaltungsstrategie für die Bundesautobahn A8, die den langfristigen Erhalt und die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Verkehrsader zwischen München und Salzburg sichert. 

Ablauf der Maßnahme

Der Ersatzneubau erfolgt in mehreren Bauphasen: 

  • Winter 2025: Rodungen im Umfeld der Brücke 

  • Juli 2026 – September 2028: Bauphase 1 mit Herstellung der nördlichen Brücke in Seitenlage – also nördlich neben die bestehende Brücke. In dieser Zeit verläuft der Verkehr weiterhin wie bisher im Bestand mit jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf der alten Brücke (siehe Abbildung 2). 

  • Herbst 2028: Abbruch der beiden Bestandsbrücken (siehe Abbildung 4). 

  • November 2028 – August 2030: Bauphase 2 mit Neubau der südlichen Brücke in gleicher Lage wie die alte Brücke (siehe Abbildung 5). In dieser Zeit verläuft der Verkehr mit jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf der neu gebauten nördlichen Brücke in Seitenlage (siehe Abbildung 6). 

  • September 2030 – Dezember 2030: Querverschub des nördlichen Bauwerks in Seitenlage in seine Endlage (siehe Abbildung 7). Nach dem Verschub wird der Verkehr in Richtung München zurück auf die neue Brücke umgelegt. 

  • Ende 2030: Abschluss des gesamten Bauprojekts 

Verkehrsführung & Einschränkungen

Um den Verkehr während der Bauzeit so reibungslos wie möglich zu lenken, wird in der ersten Bauphase die neue nördliche Brücke in Seitenlage hergestellt. Auf diesen werden im Anschluss alle vier Fahrstreifen umgeleitet. Während der zweiten Bauphase fahren die Verkehrsteilnehmer über die neue Brücke im Süden, welche ebenfalls Platz für vier Fahrstreifen bietet. Somit können die Verkehrsteilnehmer die A8 während der Bauzeit weiterhin mit jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung nutzen. Während der Bauzeit wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der Autobahn auf 80 km/h begrenzt. 

Auswirkungen auf Geh- und Radwege 

Die bestehende Geh- und Radwegverbindung westlich der Saalach in den Pidinger Auen verläuft unterhalb der Brücke über die Stoißer Ache (grün gestrichelte Linie in Abb. 2) und muss daher aus Sichcerheitsgründen während der gesamten Bauzeit gesperrt werden. Die Umleitung ist in der nachfolgenden Abbildung in lila dargestellt und wird vor Ort ausgeschildert. 

Natur & Umwelt 

Die Rodungen im Umfeld der Saalach-Brücke erfolgen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Sie sind unvermeidbar, um die neue Brücke errichten  und die Baustelle einrichten zu können. Die Rodungsarbeiten sind für den Winter 2025/26 vorgesehen.

Der Abbruch der bestehenden Brücken findet planmäßig im Oktober 2028 statt. Dieser Zeitpunkt ist mit den Behörden abgestimmt. In dieser Zeit hat die Saalach  die geringste Wassermenge. Somit wird das Hochwasserrisiko minimiert. 

Nach der Fertigstellung der Brücken werden die gerodeten Flächen in Abstimmung mit den zuständigen Fachbörden wieder mit standortgerechten Bäumen aufgeforstet.

Muss für die Maßnahme zusätzlicher Grund erworben werden?

Für den Ersatzneubau ist kein dauerhafter Grunderwerb erforderlich, die Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert. Für den Bau der Behelfsbrücke ist nur eine vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen erforderlich. Wir befinden uns derzeit mit den Grundstückseigentümern bzgl. der Entschädigung hierfür in Verhandlung.

Besteht eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer durch die marode Autobahnbrücke?

Es besteht keine akute Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Bereits im Herbst 2024 fand eine Notinstandsetzung am Bauwerk statt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Warum wird die neue Brücke im Norden der Autobahn errichtet?

Die A8 besitzt in diesem Abschnitt eine Breite von 9 Metern. Somit würden wir bei der Sperrung einer Fahrtrichtung ausschließlich 2 Fahrstreifen offenhalten können. Dies würde zu enormen verkehrlichen Einschränkung während der gesamten Bauzeit führen. Durch einen seitlichen Neubau können alle 4 Fahrstreifen offengehalten werden.

Ist eine Rodung von Waldflächen wirklich unbedingt erforderlich oder gibt es andere Alternativen?

Im Rahmen der Baumaßnahme ist es leider unvermeidbar, dass einige Bäume im unmittelbaren Umfeld der Brücke gerodet werden müssen. Da die Autobahn von allen Seiten durch die Pidinger Au umschlossen wird, ist es anders nicht möglich die Baustelle zu erschließen und somit essenziell, um einen ungestörten Bauablauf gewährleisten zu können.

Könnte der Eingriff in die Landschaft nicht durch zusätzliche Maßnahmen weiter reduziert werden?

Wir haben bereits im Laufe der Planung eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, um den Eingriff während der Bauzeit zu reduzieren. Es wird so weit wie möglich das vorhandene Wegenetz genutzt. Außerdem wird die Behelfsumfahrung im Norden mittels Stützkonstruktionen hergestellt, um als Alternative für einen ansonsten recht hohen und breiten Autobahndamm zu dienen. Darüber hinaus werden die Baustraßen möglichst schmal und im unmittelbaren Anschluss an die Behelfsumfahrung gelegt, um einen Eingriff in das FFH-Gebiet weiter zu reduzieren.

Kommt es während der Bauzeit zu Verkehrseinschränkungen?

Das Ziel dieser Bauweise war es, dass alle 4 Fahrstreifen auf der Autobahn durchgehend zur Verfügung stehen. Während der Bauzeit wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf 80 km/h reduziert. Im Allgemeinen rechnen wir aber nicht mit größeren verkehrlichen Einschränkungen oder Stauzeiten.

Wann beginnen die Bauarbeiten?

Die Rodungsarbeiten finden im Winter 2025 statt. Mit den ersten Vorarbeiten wird im Sommer 2026 begonnen.

Wie lange dauern die Bauarbeiten und wann ist die neue Brücke wieder für den Verkehr befahrbar?

Die gesamte Bauzeit einschließlich Vorarbeiten, Bau der Behelfsumfahrung inkl. Brückenneubau in Seitenlage, Abbruch der bestehenden Brücke und des Neubaus der neuen Brücke in Endlage sowie der Wiederaufforstungsmaßnahmen wird circa 4 Jahre betragen.

Was kostet die neue Brücke?

Die Gesamtkosten der Brücke einschließlich Behelfsbrücke und sonstigen Maßnahmen betragen rund 47 Millionen €.

Wird es zu einer starken Lärmbelastung durch die Baustelle kommen?

Die stärkste Lärmbelastung wird während des Abbruchs der Brücke auftreten. Die Autobahn GmbH des Bundes wird rechtzeitig über den Abbruchtermin informieren. Bei den Bauarbeiten sind die Vorgaben für Baulärm einzuhalten.

Wird die neue Brücke größer als die alte Brücke?

Die neue Brücke ersetzt die alte Brücke über die Saalach. Die Lage entspricht im Wesentlichen genau der alten Brücke. Der Querschnitt wird an die aktuellen Anforderungen angepasst, z.B. wird auf der Brücke ein Seitenstreifen (kein durchgängiger Fahrstreifen) ergänzt und somit die Breite auf 12,5 m verbreitert.

Ist für den Bau der neuen Brücke ein Genehmigungsverfahren erforderlich?

Da es sich um eine reine „Unterhaltungsmaßnahme“ im Sinne des Planungsbeschleunigungsgesetzes handelt, ist kein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Das bedeutet: Es wird nichts Neues gebaut, sondern nur Bestehendes erhalten oder verbessert.  Betroffene Fachbehörden werden im Rahmen der Planungen beteiligt. Die Autobahn GmbH des Bundes muss aber selbst verständlich alle rechtlichen Vorgaben wie beispielsweise beim Natur- und Artenschutz einhalten.

Ich bin direkt von der Baustelle betroffen. An wen kann ich mich wenden?

Selbstverständlich wird die Autobahn GmbH des Bundes versuchen im Rahmen des Möglichen die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen und ist dazu auch im Austausch mit den Gemeinden. Bei konkreten Fragen können Sie sich jederzeit bei Herrn Josef Seebacher melden.

Ansprechpartner

Josef Seebacher

Leiter Kommunikation Südbayern

Telefon
+49 89 545523308

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Südbayern
Seidlstraße 7-11
80335 München