Sechsspurige Erweiterung zwischen Lüdenscheid-Nord und Kreuz Hagen

Daten & Fakten
Länge: 15 Kilometer
Brücken: 23 Bauwerke
Planungsstand: Entwurfsplanung
Projektbeschreibung
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die sechsstreifige Erweiterung der A45 unter anderem in den Abschnitten Lüdenscheid-Nord bis Hagen-Süd sowie Hagen-Süd bis Kreuz Hagen im vordringlichen Bedarf festgelegt. Auf dem insgesamt 15 Kilometer langen Teilstück soll die A45 nicht nur auf sechs Spuren ausgebaut werden, sondern es ist auch der Ersatzneubau mehrerer Brücken geplant. Erneuert werden zudem Regenwasserbehandlungsanlagen.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der A45 wird in der zugrunde liegenden Prognose von einer Verkehrsbelastung von 82.000 Fahrzeugen in 24 Stunden (DTV: Kfz/24h) auf dem Abschnitt zwischen Lüdenscheid-Nord und Kreuz Hagen ausgegangen. Der Schwerverkehrsanteil liegt in dieser Prognose bei 12.450 Kfz/24h.
Das Projekt ist in zwei Abschnitte gegliedert: Von Lüdenscheid-Nord bis Hagen-Süd sowie von Hagen-Süd bis Kreuz Hagen. Für beide Abschnitte werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
In den beiden Abschnitten liegen fünf große Talbrücken, die ersetzt werden müssen: Sterbecke, Eichelnbleck, Sürenhagen, Brunsbecke und Kattenohl. Hinzu kommen kleinere Bauwerke im Zuge der Autobahn sowie Brücken, die über die A45 führen.
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie weitere Fragen?
Im Rahmen der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zusammengetragen. Hier finden Sie die Antworten auf die gestellten Fragen. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die unten stehende Ansprechpartnerin.
Was sind die Ziele des Bürgerdialogs?
Die Autobahn Westfalen möchte die Planung mit hoher Transparenz und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit betreiben. Der Dialog richtet sich vorrangig an Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende, Forst- und Landwirtinnen und -wirte, Pächterinnen und Pächter sowie Vereine, Verbände und Fachbehörden. Im Dialog möchte die Autobahn Westfalen im Rahmen der Möglichkeiten sachliche, auch kontroverse Diskussionen über Optionen des Ausbaus und deren Vor- und Nachteile führen, Konflikte und Lösungsmöglichkeiten herausarbeiten und eine hohe Transparenz von Planungen und Genehmigungsverfahren ermöglichen.
Worum geht es beim Ausbau der A45?
Mit der Erweiterung der A45 auf sechs Fahrstreifen und den einhergehenden Umbauten soll den Verkehrsteilnehmern eine Autobahn zur Verfügung gestellt werden, die den aktuellen und künftigen Anforderungen hinsichtlich Verkehrsaufkommen und Verkehrssicherheit nach den geltenden Regelwerken und dem Stand der Technik entspricht, sowie deren Verfügbarkeit für die nächsten Jahrzehnte gewährleistet.
Wer ist für die Planung zuständig?
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, ist für die Planung zuständig. Sie wurde vom Bundesverkehrsministerium damit beauftragt, die Erweiterung gemäß dem Bundesverkehrswegeplan 2030 umzusetzen. Die Autobahn Westfalen hat seit Anfang 2021 die Planung zum Ausbau der A45 von Straßen.NRW übernommen. Ein Teil des Projektteams sowie die beauftragten Planungsbüros sind weiterhin mit dem Projekt befasst.
In welcher Planungsphase befindet sich das Projekt aktuell?
Derzeit erstellt die Autobahn Westfalen die Entwurfsplanung. Diese Planung muss behördenintern abgestimmt werden. Dazu gehört auch, den Kostenrahmen des Projektes zu ermitteln und abzustimmen. (Stand 6/2025)
Welche Zahlen zum Verkehrsaufkommen liegen der Maßnahme zu Grunde?
Grundlage für Infrastrukturplanungen sind Verkehrsprognosen, die durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) beauftragt werden. Mit dem 6-streifigen Ausbau der A45 wird in dieser Prognose von einer Verkehrsbelastung von 82.000 Fahrzeugen in 24 Stunden (DTV: Kfz/24h) auf dem Abschnitt zwischen Lüdenscheid-Nord und Kreuz Hagen ausgegangen. Der Schwerverkehrsanteil liegt in dieser Prognose bei 12.450 Kfz/24h.
Wird durch den Ausbau das Verkehrsaufkommen erhöht?
Der Verkehr wird in den nächsten Jahren unabhängig von der Erweiterung generell weiterhin steigen, so die aktuellen Prognosen. Die Erweiterung dient dazu, dem steigenden Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.
Wie geht die Autobahn Westfalen beim Thema Lärmschutz vor?
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Deshalb setzt die Autobahn Westfalen alles daran, die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Zunächst ermittelt die Autobahn Westfalen dazu die Betroffenheiten, d. h. sie untersucht, an welchen Gebäuden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Lärm überschritten werden. Dazu wird die durchschnittliche Lärmbelastung am Tag und in der Nacht über das gesamte Jahr errechnet. Danach prüft die Autobahn Westfalen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Menschen vor Lärm zu schützen. Zur Verfügung stehen der aktive und der passive Lärmschutz.
Was ist aktiver Lärmschutz?
Lärmschutzwände und- wälle sind Beispiele für aktiven Lärmschutz. An den Stellen, wo aktuell schon Lärmschutzwände vorhanden sind, wird es voraussichtlich auch zukünftig Lärmschutzwände geben. Die konkrete Ausgestaltung der Lärmschutzwände wird nach der konkreten Berechnung und Maßnahmenentwicklung zum Lärmschutz erfolgen.
Eine weitere Möglichkeit des aktiven Lärmschutzes bietet der Einsatz von offenporigem Asphalt, dem so genannten Flüsterasphalt. Dieser führt zu einer Lärmminderung unmittelbar an der Quelle der Lärmemission. Beim Einsatz von offenporigen Deckschichten müssen auch immer die Nachteile im Erhaltungs- und Erneuerungsbedarf berücksichtigt werden. Die Haltbarkeit ist bei offenporigen Deckschichten deutlich kürzer und damit müssen Bauherr und Anwohner häufigere Baustellen in Kauf nehmen.
Zudem prüft die Autobahn Westfalen lärmschonendere Varianten bei den Brückenbauwerken, um das „Klack-Geräusch“ bei den Brückenüberfahrten zu mindern. Gemäß dem Regelwerk ist bei der Gestaltung des Lärmschutzes dem aktiven Lärmschutz der Vorrang einzuräumen.
Was bedeutet passiver Lärmschutz?
Unter passivem Lärmschutz versteht man Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden. Für die Gebäude, bei denen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, können Lärmschutzfenster, Lüftungselemente und falls erforderlich Dachflächen- und Fassadendämmungen eingesetzt werden.
Wie wird für Lärmschutz während der Bauphase gesorgt?
Für Lärmschutz während der Baumaßnahmen gilt die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Zusätzlich prüfen wir bei der Planung der Durchführung des Baus eine frühzeitige Realisierung der Lärmschutzanlagen.
Wie geht die Autobahn Westfalen mit privaten Grundstücken um? Kann oder darf sie auch enteignen?
Die Autobahn Westfalen versucht möglichst schonend mit dem Grunderwerb umzugehen. Regelwerke und Richtlinien werden unter Einhaltung der Sicherheitsaspekte so weit wie möglich ausgeschöpft, um den Grunderwerb zu minimieren. Bei der Projektierung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden vorrangig öffentliche Flächen und vorhandene naturschutzfachliche Flächenpools berücksichtigt.
Bei unvermeidbarem Grunderwerb tritt die Autobahn Westfalen in den Dialog mit den Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern und setzt auf einen einvernehmlichen Grunderwerb. Die Erfahrung aus vielen umgesetzten Vorhaben zeigt, dass diese Herangehensweise auch regelmäßig erfolgreich ist. Die Enteignung ist das letzte Mittel und Bedarf natürlich der Anordnung durch die unabhängige Enteignungsbehörde.
Wann erfahren Anliegerinnen und Anlieger, in welcher Form ihre Grundstücke betroffen sind?
In der aktuellen Planungsphase, dem so genannten Vorentwurf, wird der erforderliche Grunderwerb ermittelt. Im Rahmen der weiteren Bürgerbeteiligung wird auch der allgemeine Flächenbedarf vorgestellt. Mit betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern wird Kontakt aufgenommen. Ganz konkret und parzellenscharf werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Planfeststellungsverfahren informiert.
Was ist der aktuelle Stand der umweltfachlichen Untersuchungen?
Im Vorfeld wurde mit den so genannten Trägern öffentlicher Belange (TöB) - also Verbände und Behörden - in einem Termin der Untersuchungsraum festgelegt, also der Bereich, der für die Planung genauer betrachtet wird. Auch die Inhalte der umweltfachlichen Untersuchungen werden in diesem Termin abgestimmt. Für diesen festgelegten Korridor sind jeweils 200 Meter rechts und links der Autobahn faunistische Untersuchungen durchgeführt worden. Ebenso wurden die Schutzgüter nach UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) erfasst und in der Raumanalyse einer Umweltverträglichkeitsstudie dargelegt.
Diese Ergebnisse sind nun maßgeblich für die Bewertung der Eingriffe durch das Vorhaben. Es zeigt den Planern schon im Vorfeld, wo sensible Bereiche sind und Konflikte entstehen könnten. Nun wird aktuell im engen Austausch mit der Straßenplanung der LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan) und die ASP (Artenschutzprüfung) erstellt. Hier werden dann im Detail die Eingriffe bilanziert und die Kompensationsmaßnahmen festgelegt.
(Stand 6/2025)
Wie geht die Autobahn mit geschützten Biotopen in der Planung um?
Geschützte Biotope sind ein wesentlicher Zwangspunkt im gesamten Planungsprozess. In § 30 des Bundesnaturschutzgesetz heißt es, dass sie weder zerstört noch erheblich beeinträchtigt werden dürfen. Die Trassierung und Trassenoptimierung folgen diesem Grundsatz. Lassen widerstrebende Anforderungen keine vollständige Eingriffsvermeidung zu, erfolgt eine detaillierte Abwägung zwischen dem Schutz des Biotops und dem öffentlichen Interesse am Bau der Straße. Kommt man zu dem Ergebnis, dass der Eingriff in einen geschützten Bereich unvermeidbar ist, muss dies über eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden beantragt und ein entsprechender umfangreicher Ausgleich geschaffen werden.
Wie viele zusätzliche Wald- und Ackerflächen nimmt der Aus- und Umbau in Anspruch?
Rein rechnerisch kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau sagen, wieviel Flächen in Anspruche genommen werden, da sich die Maßnahme noch in der Planung befindet und diverse Faktoren dabei eine Rolle spielen (Böschungsneigung, Stützwände, Unterhaltungswege, Lärmschutzwände, Bauwerke usw.). Bei einer Ausbaulänge von rund 15 Kilometern und eine Verbreiterung um einen Fahrstreifen von 3,75 Metern, ergibt sich für die Straßenfläche eine neu versiegelte Fläche von ca. 5,6 Hektar.
Wie erfolgt der Austausch mit der Stadt Hagen, der Gemeinde Schalksmühle und dem Landkreis?
Aus umweltfachlicher Sicht sind die Kommunen und der Kreis schon im Zuge des sogenannten Scoping-Termins (hier werden Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen festgelegt) und weiterer Abstimmungstermine bereits seit 2016 an der Maßnahme beteiligt.
A45: Autobahn Westfalen informiert über A45-Erweiterung zwischen Hagen und Lüdenscheid
Hagen/Lüdenscheid/Schalksmühle. Die Autobahn Westfalen informiert an zwei Tagen über die Erweiterung der A45 zwischen Hagen und Lüdenscheid auf sechs Fahrstreifen. Am Mittwoch (4.6.) findet eine Infomesse in Schalksmühle-Winkeln statt, am Donnerstag (5.6.) werden zwei Termine in Hagen-Emst angeboten.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die sechsstreifige Erweiterung der A45 unter anderem in den Abschnitten Lüdenscheid-Nord bis Hagen-Süd sowie Hagen-Süd bis Kreuz Hagen im vordringlichen Bedarf festgelegt. Nach Abschluss der Vorplanungen lädt die Außenstelle Hagen der Autobahn Westfalen nun Bürgerinnen und Bürger ein, um erste Informationen zum Stand des Projektes und zum Ablauf des weiteren Planungsprozess zu erhalten.
Bei den Veranstaltungen wird es je einen Kurzvortrag geben. Anschließend ist Gelegenheit, mit den Planerinnen und Planern zu unterschiedlichen Themen ins Gespräch zu kommen.
Am Mittwoch (4.6.) beginnt die Infoveranstaltung um 17 Uhr im Gebäude der Freiwillige Feuerwehr Winkeln, Winkeln 41, in Schalksmühle.
Am Donnerstag (5.6.) lädt die Autobahn Westfalen in das Gemeindehaus der Erlöserkirche, Bergruthe 3, in Hagen ein. Der Einführungsvortrag wird zwei Mal gehalten, Beginn um 15 und 17 Uhr.
Planende und Bürger kommen zu Erweiterungsplänen ins Gespräch
Hagen/Lüdenscheid/Schalksmühle. Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger haben sich in dieser Woche bei den Veranstaltungen der Autobahn Westfalen über die sechsstreifige Erweiterung der A45 zwischen Lüdenscheid und Hagen informiert. In Schalksmühle-Winkeln und in Hagen-Emst hatten die Planerinnen und Planer der Außenstelle Hagen der Autobahn Westfalen zu Vorträgen und Gesprächen eingeladen. „Es freut uns, dass so viele Menschen mit uns ins Gespräch gekommen sind“, sagt Klaus Gillmann, Leiter des Geschäftsbereichs Planung in der Hagener Autobahn-Außenstelle.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die sechsstreifige Erweiterung der A45 unter anderem in den Abschnitten Lüdenscheid-Nord bis Hagen-Süd sowie Hagen-Süd bis Kreuz Hagen im vordringlichen Bedarf festgelegt. Auf dem insgesamt 15 Kilometer langen Teilstück soll die A45 nicht nur auf sechs Spuren ausgebaut werden, sondern es ist auch der Ersatzneubau mehrerer Brücken geplant. Dabei sind die Talbrücken Sterbecke und Kattenohl bereits im Bau, für die Talbrücke Brunsbecke wird die Bauplanung überarbeitet. Ersetzt werden müssen auch die Brücken Sürenhagen und Eichelnbleck. Zwischen Hagen-Süd und Kreuz Hagen stehen drei weitere Brücken zum Ersatz an. Hinzu kommen Brücken, die über die A45 führen. Auch von diesen Bauwerken müssen sieben neu gebaut werden.
Lärm wird berechnet
Mit der Erweiterung der A45 wird es auch Änderungen beim Lärmschutz geben. Grundsätzlich muss bei einer Erweiterung die Lärmsituation der Anliegenden neu betrachtet werden. Auf Grundlage der prognostizierten Verkehrsmengen werden Berechnungen erstellt, die dann in die Planung der Lärmschutzmaßnahmen einfließen. „Natürlich war das Thema Lärm für die Anliegerinnen und Anlieger der Autobahn sehr relevant“, zieht Klaus Gillmann ein Fazit der beiden Info-Tage. Auch wenn es im derzeitigen Planungsstadium noch keine konkreten Aussagen zu den späten Schutzmaßnahmen geben konnte, erhielten die Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in die Methoden der Lärmschutzplanung. Wichtigste Erkenntnis dabei: Lärm wird berechnet und nicht gemessen. „So stellen wir sicher, dass immer die für die Betroffenen günstigsten Bedingungen als Grundlage für die Planung genutzt werden“, erklärt der Leiter der Planungsabteilung. So werden die maximal prognostizierten Verkehrsmengen zugrunde gelegt und auch eine Windrichtung, die den Lärm zu den Häusern trägt. „Würde gemessen, könnten die Bedingungen anders und vor allem nicht für alle gleich sein“, sieht der Planer einen Vorteil für die Menschen bei der Berechnung.
Thema Umwelt
Zweiter großer Schwerpunkt bei den Gesprächen war das Thema Umwelt. Vor einem Ausbau müssen umfangreiche Untersuchungen zur Fauna und Flora durchgeführt werden, um die Auswirkungen eines Bauprojektes zu bewerten. Die Infoveranstaltungen boten Gelegenheit, die Methodik dieser Untersuchungen und die aus den möglichen Ergebnissen folgenden Maßnahmen kennenzulernen. „Ziel ist dabei immer, die Eingriffe in die Umwelt so gering wie möglich zu halten“, sagt Gillmann.
Mit der frühen Beteiligung der Öffentlichkeit will die Autobahn Westfalen nicht nur Informationen liefern, sondern im besten Fall auch Wissen einsammeln. „Wir stehen noch ganz am Anfang eines Planungsprozesses“, sagt Klaus Gillmann. „Da kann es durchaus noch wichtige Hinweise aus der Bevölkerung geben, zum Beispiel mit Blick auf den Natur- und Artenschutz, die wir dann in die Planungen einfließen lassen können.“
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Ansprechpartner

Susanne Schlenga
Kommunikation Außenstelle Hagen
E-Mail-Adresse
susanne.schlenga[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 152 01594027
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: WestfalenFeithstraße 137
58095 Hagen