Status: In Planung Region: Westfalen, …

Autobahn: A 42, …Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bottrop-Süd und Essen-Nord

Die Autobahn Westfalen baut die A42 zwischen Bottrop-Süd und Essen-Nord sechsstreifig aus. Hier finden Sie alle Details dazu.

Daten & Fakten

Gesamtlänge

4,75 Kilometer

Abriss und Neubau von zwei Großbrücken

über die Emscher und den Rhein-Herne-Kanal

Projektbeschreibung

Die A42 ist eine der wichtigen West-Ost-Achsen durch die Metropolregion Ruhr. Sie verbindet zwischen den Autobahnkreuzen Kamp-Lintfort und Castrop-Rauxel die Oberzentren Duisburg, Essen und Dortmund. Die Strecke hat gleichermaßen Bedeutung für Pendler wie für den Güterverkehr. Sie fungiert als Ausweichstrecke für die stark frequentierten Autobahnen A2 und A40. Zwischen der Anschlussstelle Bottrop-Süd und dem Autobahnkreuz Essen-Nord überquert die A42 sowohl die Emscher als auch den Rhein-Herne-Kanal.

Mit rund 75.000 Kraftfahrzeugen, die täglich auf diesem Abschnitt fahren, ist der vierstreifige Querschnitt bereits heute an seinen Kapazitätsgrenzen angelangt. Die Verkehrsuntersuchung, welche im Rahmen des Vorentwurfes durchgeführt wurde, zeigt eine steigende Verkehrsbelastung bis zum Prognosejahr 2030. Demnach werden bis zu 84.740 Kraftfahrzeuge diesen Abschnitt täglich befahren.

Zudem befinden sich die Großbrücken über die Emscher und den Rhein-Herne-Kanal in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nachrechnung der Brücken hat ergeben, dass ihre jeweilige Restlebensdauer sehr gering ist. Aufgrund zahlreicher anschließend durchgeführter Erhaltungsmaßnahmen steht fest, dass ein schnellstmöglicher Neubau der Brücke dringend erforderlich ist.

Darüber hinaus ist das Straßenbauvorhaben im aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die höchste Kategorie „vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ eingestuft.

Zeitplan

Die Offenlage zur Maßnahme "A42 6-streifiger Ausbau von der AS Bottrop - Süd bis zum AK Essen -Nord" wurde im Mai 2021 beendet. Derzeit werden die dabei eingegangenen Einwendungen bearbeitet.

Abschnitte

Der Planungsabschnitt hat eine Gesamtlänge von 4,75 Kilometern und schließt östlich an den bereits sechsstreifig ausgebauten Abschnitt der A42 von Kamp-Lintfort bis Bottrop-Süd an. Der weitere sechsstreifige Ausbau vom Autobahnkreuz Essen-Nord bis zum Autobahnkreuz Herne ist ebenfalls im Bedarfsplan vorgesehen. Für diesen Abschnitt hat die Vorplanung begonnen.

Im Zuge der Planung des sechsstreifigen Ausbaus wurde unter anderem der Lärmschutz entsprechend den aktuellen Richtlinien und den Vorgaben der Lärmvorsorge neu konzipiert.

Historie

Die Entwurfsplanung für diesen Abschnitt wurde im Dezember 2018 abgeschlossen. Die Genehmigung des Entwurfs erfolgte vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Juni 2020. Anschließend wurden die Planunterlagen bis Dezember 2020 für das anstehende Planfeststellungsverfahren ausgearbeitet.

Im Rahmen der Frühen Öffentlichkeitsbeteilung wurden Bürgerinnen und Bürger am 19. Juni 2018 zu einer ersten Informationsveranstaltung eingeladen, wo sie sich über den Stand der Planung informieren konnten.

Verkehrsmeldungen

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Der sechsstreifige Ausbau der A42 zwischen Bottrop-Süd und Essen-Nord wird unter Einbeziehung der Öffentlichkeit geplant. Bei einer Informationsveranstaltung am 19. Juni 2018 konnten sich Bürgerinnen und Bürger einen ersten Einblick in das Projekt verschaffen. Etwa 50 Personen haben diese Gelegenheit wahrgenommen, um sich zu den Themengebieten "Straßenplanung", "Lärmschutz", "Umweltuntersuchungen" sowie "Bauwerke zu informieren. Zudem konnten sie den anwesenden Experten ihre eigene Situation im Rahmen des Projektes schildern und schriftlich Anregungen abgeben. Weitere Informationsveranstaltungen konnten aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Stattdessen werden die notwendigen Informationen auf dieser Seite veröffentlicht.

Ein Protokoll der Veranstaltung inklusive der Ergebnisse, Fragen und Antworten finden Sie im Download-Bereich am Ende dieser Seite.

 

Grundsatzthemen

Für die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Autobahn Westfalen erklärende Grundsatzplakate erstellt, die zu unterschiedlichen Themen für Sie bereitstehen.

Haben Sie Fragen zu den einzelnen Themen? Nutzen Sie unser Kontaktangebot unter "Dialog".

Mit einem Klick auf die Grafik erhalten Sie eine vergrößerte Ansicht.

 

Baurecht und Planungsprozess

Verkehrsuntersuchung

Artenschutzprüfung und Landschaftspflegerischer Begleitplan

Lärm- und Immisionsschutz an Autobahnen

Grunderwerb bei Autobahnprojekten

Häufige Fragen und Antworten

Der Grundsatz, dass der aktive Lärmschutz Vorrang vor dem passiven Lärmschutz hat, wird auch bei der Ausbaumaßnahme der A42 berücksichtigt.

Um entscheiden zu können, welche Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können, werden unterschiedliche Varianten untersucht. Mit Blick auf die Kosten und die Schutzwirkung der unterschiedlichen Maßnahmen wird schließlich entschieden, welcher Lärmschutz umgesetzt werden kann. Nur wenn der Aufwand für aktiven Lärmschutz nicht zu rechtfertigen ist, darf auf aktiven Lärmschutz verzichtet werden. Dann muss passiver Lärmschutz umgesetzt werden.

Der offenporige Asphalt ist nur einer von mehreren anerkannten lärmmindernden Straßenoberflächen, die hier eingebaut werden können.

Für den Abschnitt der A42 zwischen der Anschlussstelle Bottrop-Süd und dem Autobahnkreuz Essen-Nord wurden folgende Lärmschutzmaßnahmen auf dieser Grundlage ermittelt:

  • Für die Wohnbebauung „Lehmkuhle“ (Grenzwerte Lärmvorsorge (59/49 dB(A) Tag/Nacht)) wird mit einem lärmmindernden Fahrbahnbelag und einer bis zu acht Meter hohen Lärmschutzwand ein aktiver Lärmschutz von 90,7 Prozent erzielt.
  • Südlich der A42 befindet sich das Wohngebiet „Ebel“. Hier wurde als aktiver Lärmschutz ein lärmmindernder Fahrbahnbelag und eine Lärmschutzwand mit einer Höhe bis fünf Meter gewählt. Dadurch ergibt sich ein 97,5 prozentiger aktiver Lärmschutz.
  • Im Rahmen der Abwägung wurde für das Wohngebiet „Welheimer Mark“ ein lärmmindernder Fahrbahnbelag und eine fünf Meter  hohe Lärmschutzwand ermittelt.
  • Ab Kilometer 29,280 ist ein Splitt-Mastix Belags vorgesehen. Splitt-Mastix-Asphalt weist eine Lärmminderung von zwei dB(A) auf, der in den übrigen Bereichen eingesetzte offenporige Asphalt mindert den Lärm um fünf dB(A). Das in diesem Streckenabschnitt liegende Wohngebiet "Im Werth" wird zusätzlich durch eine fünf Meter hohe Lärmschutzwand geschützt.
    Für die Gebiete "Welheimer Mark" und "Im Werth" wird mit den errechneten Maßnahmen eine Quote von 99,7 Prozent für den aktiven Lärmschutz erzielt.
  • Südlich der A42 befindet sich am Ende der Ausbaustrecke das Gewerbegebiet „Stadthafen“. Hier gelten Grenzwerte für Lärmvorsorge von 69 dB(A) am Tag und 59 dB(A) in der Nacht. Die Lärmschutzabwägung hat hier ergeben, dass der Einbau eines Split-Mastix-Belages die wirtschaftlichste Lösung ist.
  • Insgesamt betrachtet, kann mit den vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Wohnbebauungen immer ein aktiver Lärmschutz von über 90 Prozent erzielt werden.
  • Die Lärmschutzabwägung ist Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen und liegt zurzeit bei der Bezirksregierung Münster aus.

Gerade bei Baumaßnahmen dieser Größenordnung werden sich Eingriffe in Grundstücke nicht immer vermeiden lassen. Um die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten  so gering wie möglich zu halten, sind wir bemüht die Eingriffe auf ein Minimum zu reduzieren. Das ist uns beim vorliegenden Ausbau, bis auf ein Anwesen und ein paar Nebengebäude (u.a. Gartenhütten) und Garagen im Bereich der Siedlung Plankenschemm und im angrenzenden Bereich der Siedlung Ebel ganz gut gelungen.

Ab sofort und auch später während der Bauzeit können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten: Sprechen Sie die Bauüberwacher der Autobahn Westfalen vor Ort direkt an. Oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf. Sie erreichen den Sprecher der Außenstelle Bochum, Anton Kurenbach, unter  0234 41479662.

Falls Sie noch weitere Fragen zum Grunderwerb haben, können sie sich gerne unter „Details“ informieren.

 

Die Autobahn GmbH des Bundes nimmt Ihre Fragen und Sorgen ernst! Leider sind wir durch die Corona-Pandemie in den Möglichkeiten etwas eingeschränkt. Das heißt aber nicht, dass wir für Sie unerreichbar sind:   Rufen Sie uns einfach unter 0234 - 41479662 an oder füllen Sie unser Kontaktformular unter dem Menüpunkt „Dialog“ aus. Wir  werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie möchten, vereinbaren wir auch gerne einen Gesprächstermin mit Ihnen, um Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zu geben.

Für die Flächenareale im Bereich der A42 sind weitgehende Umstrukturierungen geplant. Es sollen neue Gewerbegebiete entstehen. Zum Zeitpunkt der Entwurfsaufstellung für den Ausbau der A42 waren die Entwicklungsziele hierzu noch nicht konkret genug. Es lag noch keine genehmigte oder abgestimmte Planungsgrundlage für die so genannte „Freiheit Emscher“ vor.

Da der Ausbau der A42 angesichts des schlechten Zustands der Bauwerke über den Rhein-Herne-Kanal und die Emscher nicht aufgeschoben werden kann, musste mit der Planung begonnen werden. Das Risiko, dass die Schäden an den Bauwerken durch die hohe Verkehrsbelastung innerhalb kurzer Zeit erheblich zunehmen und verkehrliche Einschränkungen bis zur Sperrung angeordnet werden müssen, ist zu groß. Eine Verzögerung der Planung war darum nicht möglich. Abstimmungen mit den Städten und der RAG sind natürlich dennoch erfolgt.

Zur Verkehrsentwicklung im Bereich „Freiheit Emscher“ wurden entsprechende Annahmen getroffen und im Verkehrsgutachten berücksichtigt.

Fragen zum Projekt? Schreiben Sie uns!

Sie haben Fragen zum Ausbau der A42? Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus - wir beantworten Ihre Fragen schnell und zuverlässig und vereinbaren auch gerne einen virtuellen Gesprächstermin mit Ihnen!

Bitte fügen Sie Dateien im Format .jpg oder .pdf mit insgesamt maximal 12 MB an.

Pressekontakt