Status: In Planung Region: Rheinland, …

Autobahn: A 3, …Ausbau zwischen Hilden und Ratingen-Ost

Die Autobahn GmbH Rheinland plant den Ausbau der A3 zwischen den Autobahnkreuzen Hilden und Ratingen-Ost.

Daten & Fakten

Gesamtlänge

ca. 9 km

Baubeginn

in Planung

Bauzeit

in Planung

Projektbeschreibung

Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der A3 fast täglich zu Verkehrsstaus während der Spitzenzeiten. Damit der Verkehr zukünftig in NRW sicherer und leichter fließen kann, sieht der Bundesverkehrswegeplan 2030 auch den Ausbau der A3 zwischen Köln und Dinslaken vor.

Die Autobahn GmbH Niederlassung Rheinland plant den achtstreifigen Ausbau der A3 zwischen dem Autobahnkreuz Hilden (A3/A46) und dem Autobahnkreuz Ratingen-Ost (A3/A44), damit der Verkehr dort zukünftig sicherer und leichter fließen kann. Die Planung wird unter dem Arbeitstitel „Abschnitt Erkrath“ geführt. Die Planungsgrenze zum Ausbau des Streckenabschnittes beginnt im Süden in Höhe des Bauwerks Wormscheider Weg (Betriebskilometer 106,5) und endet im Norden kurz vor dem Autobahnkreuz Ratingen-Ost (Brachter Bach). Der Abschnitt ist somit circa neun Kilometer lang.

Die Baumaßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan als Projekt A3- G30-NW aufgeführt.

Der Streckenabschnitt liegt dabei im Stadtgebiet von Erkrath, Düsseldorf und Ratingen.

Der Bau der Neandertalbrücke und der Schwarzbachtalbrücke als große Talbrücken sind eine besondere Herausforderung in dem Ausbauabschnitt. Beide Brückenbauwerke müssen für eine 8-Streifigkeit erneuert werden. Weitere Brücken über die Autobahn oder Unterführungen müssen auf ihre Vereinbarkeit mit dem achtstreifigen Ausbau untersucht werden, darunter auch die Brücken für die Regiobahn und die der S-Bahnlinie. Im Streckenabschnitt liegen die Rastanlagen Stinderhof und Stindertal. Der geplante Ausbau dieser Rastanlagen zur Erweiterung der Stellplatzkapazitäten durch die DEGES wird bei den Planungsüberlegungen mit berücksichtigt werden.

Verkehrsmeldungen

Aktuell liegen keine Verkehrsmeldungen für dieses Projekt vor.

Die Chancen des Ausbaus

Gleichzeitig mit dem achtstreifigen Ausbau (vier Fahrspuren pro Fahrtrichtung) werden Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohner auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben (Lärmvorsorge) vorgesehen. Die Verbesserung des Lärmschutzes im Sinne der Lärmvorsorge ist bei „wesentlichen Änderungen“ wie dem Ausbau einer Straße zwingend vorgeschrieben, nicht aber bei einer „Temporären Seitenstreifenfreigabe.“ In der Lärmvorsorge sind niedrige Grenzwerte an den Immissionsorten einzuhalten. Im Bestand konnten lediglich die mit dem bis 2019 durchgeführten Erhaltungsentwurf umgesetzten, geringeren Lärmminderungen der Lärmsanierung umgesetzt werden.

Auch die Entwässerung der Fahrbahn sowie Zuführung der Straßenabwässer zum Wasserkreislauf wird nach dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) setzt hier besondere Anforderungen an die Straßenplaner.

Benachbarte Ausbauprojekte

Das Projekt schließt im Süden (Richtung Köln) an die Aus- und Umbauplanung des Autobahnkreuzes Hilden an. Diese wird ebenfalls von NL Rheinland durchgeführt. Infos dazu sind hier verfügbar.

In Richtung Norden (FR Oberhausen) folgt ein weiterer Planungsabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Ratingen-Ost bis kurz vor dem AK Breitscheid Arbeitstitel „Abschnitt Ratingen“.

Das Hauptbauwerk im AK-Ratingen-Ost (Brücke der A44 über die A3) wurde inzwischen mit Blick auf die Weiterführung der A44 nach Velbert fertiggestellt. Die Brücke ist so konstruiert, dass dem 8-streifigen Ausbau der A3 nichts entgegensteht.

Mit dem Lückenschluss der A44 vom AK Ratingen-Ost bis zum bereits fertig gestellten Abschnitt ist die DEGES betraut worden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF)

Um dem vorhandenen Verkehrsaufkommen besser zu begegnen wurde die A3 zwischen dem AK Hilden und der Anschlussstelle (AS) Mettmann für die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) ausgebaut. Zu Stoßzeiten kann der Seitenstreifen (im allgemeinen Sprachgebrauch auch Standspur) von den Fahrzeugen mitbenutzt werden. Im weiteren Abschnitt zwischen der AS Mettmann bis zum AK Ratingen wird die A3 derzeit ebenfalls für eine TSF umgebaut. Weitere Informationen finden Sie unten unter der Überschrift „Seitenstreifennutzung statt Ausbau?“

Hintergrund: Warum planen wir?

Die A3 ist eine der wichtigsten Verbindungen von Süden nach Norden und verbindet als Fernautobahn von ihrem Beginn in Passau (Grenze zu Österreich) die Metropolen Frankfurt, Köln und das Ruhrgebiet und führt dann bis nach Arnheim an der Grenze zu den Niederlanden. Vom AK Leverkusen (A1) bis zum AK Oberhausen (A2/A516) ist die A3 heute 6-streifig ausgebaut. Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde dieser Streckenzug in einzelne Projekte unterteilt und als Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E) für den 8-streifigen Ausbau vorgesehen. Laut BVWP sind Vorhaben mit VB-E gekennzeichnet, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung haben und deshalb frühzeitig umgesetzt werden sollen. Voraussetzung dafür ist ein in der Regel hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis und ein hoher Beitrag des Vorhabens zur Minderung bzw. Beseitigung von Engpässen.

Die A3 zählt zu den meistbefahrensten Straßen Deutschlands. Zwischen dem AK Hilden und dem AK Ratingen-Ost sind es derzeit durchschnittlich ca. 123.000 Kraftfahrzeuge am Tag. Und der Verkehr wird nach aktueller Verkehrsprognose für den 8-streifigen Ausbau der A3 weiter zunehmen. Dabei wird bis zum Jahr 2030 von einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen von knapp über 150.000 Kfz ausgegangen.

Um die heute in den Spitzenstunden auftretenden Verkehrsbehinderungen zu minimieren ist ein Ausbau auf 8 Fahrstreifen (4 Fahrspuren je Richtung inkl. Seitenstreifen/Standspur) unerlässlich. Die Temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) spielt dabei eine vorbereitende Rolle: siehe „Seitenstreifennutzung statt Ausbau?“.

Seitenstreifennutzung statt Ausbau?

Zum Themenkomplex „dauerhafte und temporäre Benutzung des Seitenstreifens für Zwecke des fließenden Verkehrs“ hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Reihe von Forschungsarbeiten durchführen lassen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchungen kommt eine generelle oder flächendeckende Umnutzung des Seitenstreifens aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht in Frage.

Seitenstreifen sind ein unverzichtbarer Bestandteil von Autobahnen und grundsätzlich für Notfälle als auch zum Abstellen von Fahrzeugen des Betriebs- und Unterhaltungsdienstes freizuhalten. Als zusätzlicher Fahrstreifen – sei es nun ständig oder als tageszeitlich begrenzte Freigabe – kann er nur eingeschränkt eingesetzt werden und kommt daher auch nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.

Beispiel

Auf einem Autobahnabschnitt kommt es regelmäßig zu Staus mit einem festen Stauende, wodurch häufig Auffahrunfälle geschehen. In diesem Fall können durch eine temporäre Freigabe des Seitenstreifens feste Stauenden und somit schwerwiegende Auffahrunfälle vermieden werden. Hier würden die Sicherheitsnachteile eines fehlenden Seitenstreifens durch den Vorteil der vermiedenen Auffahrunfälle übertroffen werden.

Die Nutzung des Seitenstreifens – ob nun dauerhaft oder tageszeitlich beschränkt – kann nur als Übergangslösung im Vorgriff auf einen regulären Ausbau in Betracht gezogen werden.

Projektablauf

Aktuell befindet sich das Projekt in der Vorplanung und somit noch am Anfang. Zunächst werden mit der Vermessung des Geländes und der Erstellung eines digitalen Geländemodells die Grundlagen für die Vorplanung geschaffen. Umfangreiche Verkehrsuntersuchungen werden durchgeführt, um den derzeitigen Verkehr zu erfassen und den zukünftigen Verkehr zu prognostizieren. Darauf baut die technische Ausgestaltung der Straße auf.

Gleichzeitig wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet. In dieser werden Aussagen über die voraussichtlichen Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf die Schutzgüter gemäß des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) getroffen und die Umweltauswirkungen verschiedener Varianten vergleichend gegenübergestellt.

Zu den Schutzgütern zählen:

  1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
  2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  4. Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  5. Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

In einem ersten Arbeitsschritt wurden von den Umweltplanern alle notwendigen Informationen zu den Schutzgütern (z.B. Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete) aus den Informationssystemen des Landes NRW, der Landkreise und Städte zusammengetragen. Auch städtebaulichen Vorgaben und bestehende Infrastrukturen (wie z.B. Leitungen, Pipeline) und Bebauung müssen berücksichtigt werden. Der Untersuchungsrahmen wurde bereits im Juli 2019 mit den Vertretern der Fachbehörden und Städte abgestimmt. Die Karte mit der Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist im Downloadbereich verfügbar.

Es wurden 2019 alle Lebensräume (Biotope) im Planungsraum flächendeckend erfasst und dokumentiert. Zudem wurde 2020 in den geeigneten Lebensräumen systematisch nach Tieren geforscht. Allein die Erfassung der Tierarten (z.B. Vögel, Fledermäuse, Amphibien) nimmt ein gesamtes Jahr in Anspruch, da die Funktion der Lebensstätte nur über die Beobachtung über einen längeren Zeitraum hinaus zu beurteilen ist.

Alle Untersuchungen dienen dem Ziel, die Bereiche zu ermitteln, in denen aufgrund des besonderen Wertes auch besondere Konflikte mit dem Ausbau der Autobahn / des Autobahnkreuzes zu erwarten sind. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben des UVPG eingehalten.

Aufbauend auf der Grundlagenermittlung, werden – ergebnisoffen - verschiedene Varianten für den Ausbau skizziert. Dabei steht im Fokus, dass jede Variante den verkehrlichen Zweck erfüllen muss. Die Vorgabe, den Verkehr auch während der Bauzeit mit möglichst wenigen Einschränkungen für den Verkehrsteilnehmer fließen zu lassen, muss beachtet werden. Gerade in Bezug auf die Großbrücken liegt hier eine besondere Herausforderung beim 8-streifigen Ausbau. Weiterhin wird die Lärmemission untersucht und ein Immissionsschutzkonzept erarbeitet. Auch wird überprüft, ob eine Tieflage oder Abdeckung der A3 zur Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte zwingend ist.

Diese Varianten sollen eine Gesprächsgrundlage für einen Austausch mit Anwohnern, Interessenvertretern, der Politik sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sein.

Das Ziel der UVS ist die Festlegung einer Vorzugsvariante, die im Vergleich mit den anderen möglichst geringe Umweltauswirkungen aufweist.

Bei der Entscheidung welche Variante in der weiteren Planung (=Entwurfsplanung) ausgearbeitet wird, spielen zusätzlich die Faktoren Wirtschaftlichkeit sowie bauliche Umsetzbarkeit eine große Rolle. Auch muss bei der Ausbauplanung einer sehr stark befahrenen Autobahn bedacht werden, dass die Verkehrsteilnehmer die Autobahn mit möglichst geringen Behinderungen während der Bauzeit weiter nutzen können.

Besondere Herausforderungen

Bei diesem Projekt gibt es vor allem folgende Herausforderung, die maßgeblich die Linienfindung bzw. die Ausbauvarianten beeinflussen.

  • direkte Nähe der Ortslage Erkrath
  • Neandertalbrücke und Schwarzbachtalbrücke als Großbrücken
  • Bahnquerungen: Eisenbahn-Regiobahn (S28) / S-Bahnlinie (S6, S68)
  • Rastanlagen Stindertal und Stinderhof
  • Naturschutzgebiete
  • FFH-Gebiet mit stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen
  • Erholungseinrichtungen und Wanderwege
  • parallel zur A3 geführte Leitungstrassen
  • eingeschränkte Flächenverfügbarkeit
  • angrenzende Wohnbebauung (Ortslage Erkrath, Haus Brück, Einzelgehöfte)
  • angrenzende Gewerbebetriebe
  • angrenzende Kleingärten
  • angrenzende Naturschutzgebiete
  • angrenzende Erholungsflächen

Bürgerbeteiligung

Die Projektwebsite ist zentrale Informationsplattform zum Ausbau der A3 zwischen dem AK Hilden (A46) und dem AK Ratingen-Ost (A44). Hier bündeln und archivieren wir Informationen zu diesem Projekt mit dem Anspruch von Aktualität und Transparenz.

Die Autobahn GmbH wird die Planungen durch Dialogformate anbieten, um im persönlichen Austausch zu informieren, Fragen zu beantworten und Anregungen zu planerischen Zwischenständen zu erhalten.

Auf der Projektwebsite werden Termine für künftige öffentliche Veranstaltungen angekündigt. Gleichermaßen werden hier Materialien zum Vorhaben verfügbar gemacht.

Kontakt - Ihr Draht zu uns

Sie erreichen die Autobahn GmbH Rheinland bei Fragen rund um dieses Projekt unter der Rufnummer (02151) 819358.

Kontaktformular

Bitte fügen Sie Dateien im Format .jpg oder .pdf mit insgesamt maximal 12 MB an.

Pressekontakt