Sechsstreifiger Ausbau zwischen Duisburg-Kaiserberg und Essen-Frohnhausen

Daten & Fakten
Gesamtlänge
etwa 12,5 Kilometer
Fahrzeuge pro Tag
momentan 80.000 - 90.000
Städte
Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Essen
Anzahl Brückenbauwerke
16
Projektbeschreibung
Die A40 ist auf dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) Duisburg-Kaiserberg und der AS Essen-Frohnhausen mit 80.000 bis 90.000 Kraftfahrzeugen pro Tag hoch belastet. Diese Belastung wird Prognosen zufolge weiter zunehmen und damit steigen in Zukunft auch die Belastungen im Ballungsraum durch Stau, Lärm und Schadstoffe.
Daher ist dieser Streckenabschnitt im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 in der höchsten Kategorie als Maßnahme des „vordringlichen Bedarfs - Engpassbeseitigung“ aufgenommen worden. Der sechsstreifige Ausbau ist ein notwendiger Schritt zu mehr und dauerhafter Leistungsfähigkeit und führt zudem zu einer höheren Verkehrssicherheit.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt 12,45 Kilometer. Der Bauanfang wird bestimmt durch den Anschluss an das Autobahnkreuz Kaiserberg (A3/A40) an der Anschlussstelle Duisburg (DU)-Kaiserberg. Die Ausbaustrecke der A40 endet an der Anschlussstelle Essen (E)-Frohnhausen. Ein weiterer Ausbau in Richtung Osten ist durch die beginnende Tieflage der A40 mit der mittig verlaufenden Stadtbahn-Strecke bisher nicht vorgesehen.
Die Ausbaustrecke ist heute in ihrem Verlauf durch einen stetigen Wechsel des Querschnitts bestimmt (vierstreifig, fünfstreifig, mit und ohne Standstreifen). Durch den Ausbau erhält der Abschnitt einen einheitlichen, den Anforderungen entsprechenden, sechsstreifigen Querschnitt mit Standstreifen.
Es befinden sich insgesamt 16 Brückenbauwerke entlang der Ausbaustrecke, welche im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus erneuert werden.
Die vorhandenen Anschlussstellen werden ohne Eingriff ins städtische Straßennetz angepasst bzw. aus- oder umgebaut.
Der Schutz der Anwohner vor den Auswirkungen des Verkehrslärms hat hohe Priorität. Denn Lärm stellt eine große Belastung für den Menschen und seine Umwelt dar. Die „Lärmvorsorge“ wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt und die Autobahn GmbH als Vorhabenträger ist bei Ausbauprojekten verpflichtet, diese durchzuführen. Die Verordnung legt gebietsspezifische Lärmgrenzwerte für Tag und Nacht und somit Berechnungsgrundlagen fest. Für das gesamte Projekt wurden schalltechnische Gutachten erstellt, aus denen ein Neubau von Lärmschutzwänden bis zu einer Höhe von ca. 8 m hervorgeht.
Während der Vorplanungen bis ins Jahr 2017 wurde die Maßnahme von der AS Duisburg-Kaiserberg bis zur AS Essen-Frohnhausen als Gesamtprojekt betrachtet. Im November 2017 hat ein Öffentlichkeitstermin stattgefunden, um Anwohner und interessierte Bürger im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung über das Projekt zu informieren.
Im Jahr 2018 wurde die Ausbaustrecke für die nachfolgenden Planungsphasen in drei einzelne Projekte unterteilt. Jeder Abschnitt erhält ein eigenes Plan- und Baurechtsverfahren.
Der erste Abschnitt verläuft zwischen der AS DU-Kaiserberg und der AS Mülheim (MH)-Dümpten. Der zweite Abschnitt erstreckt sich von der AS MH-Dümpten bis zur AS MH-Heißen und der dritte Projektabschnitt von der AS MH-Heißen bis zur AS E-Frohnhausen.
Für weitere abschnittsbezogene Informationen zum jeweiligen Planungsstand klicken Sie oben bitte auf den Reiter „Aktuelles“.
Abschnitt 1: DU-Kaiserberg bis MH-Dümpten
Projektstand:
Der erste Abschnitt für den geplanten sechsstreifigen Ausbau der A40 erstreckt sich von der AS DU-Kaiserberg bis zur AS MH-Dümpten. Das Projekt beinhaltet neben dem Ausbau der Strecke auf durchgängig drei Fahrstreifen plus Standstreifen die Erneuerung folgender sieben Brückenbauwerke:
- Brücke im Zuge der A40 über den Ruhrschifffahrtskanal
- Brücke im Zuge der A40 über die Ruhr (Raffelbergbrücke)
- Brücke im Zuge der Heidestraße über die A40
- Brücke im Zuge der Oberhausener Straße über die A40
- Brücke im Zuge des Herderwegs über die A40
- Brücke im Zuge der Jahnshofstraße über die A40
- Brücke im Zuge der A40 über die Mellinghofer Str.
Darüber hinaus werden einige Stützwände errichtet und neue Lärmschutzwände bis zu 8 m Höhe gebaut.
Für diesen Projektabschnitt läuft seit Dezember 2020 das Planfeststellungsverfahren.
Die Unterlagen zum Feststellungsentwurf lagen bis zum 20. April 2022 in den Rathäusern der beteiligten Gemeinden Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Rhede aus und waren online auf den Webseiten der Bezirksregierung Münster abrufbar.
Einwendungen waren bis einschließlich zum 20. Mai 2022 möglich.
Die Autobahn GmbH bearbeitete bis Dezember 2024 die Einwendungen, die nach der Offenlage der Unterlagen zur Planfeststellung eingegangen waren.
Im nächsten Schritt wird seitens der planfeststellenden Behörde ein Erörterungstermin angesetzt, in dessen Rahmen die betroffenen Einwender vorsprechen können. Aktuell wird davon ausgegangen, dass das Baurecht durch den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2026 vorliegen wird.
Für den Fall, dass sich das Planfeststellungsverfahren verzögert, prüft die Autobahn GmbH parallel, ob eine vorzeitige Baurechtserlangung aus dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz für den Neubau der Großbrücken über den Ruhrschifffahrtskanal und über die Ruhr möglich und erforderlich ist.
Baumaßnahmen:
Baulich begonnen wird mit den Ersatzneubauten der beiden Großbrücken über den Ruhrschifffahrtskanal und die Ruhr (Raffelbergbrücke). Diese werden aufgrund ihres baulichen Zustands bei der Umsetzung des Ausbauprojekts priorisiert. Ein Baubeginn wird derzeit für Anfang 2027 angestrebt.
Zuerst erfolgen einige Vorabmaßnahmen, wie der Bau eines neuen Entwässerungsbeckens am östlichen Brückenwiderlager und das Umlegen von Versorgungsleitungen. Während der Brückenbauarbeiten und des Streckenausbaus kann der Verkehr auf der A40 mit zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn aufrecht erhalten bleiben. Voraussichtlich wird mit dem Abbruch und Neubau des nördlichen Teilbauwerks beider Großbrücken (Fahrtrichtung Venlo) begonnen. Der Verkehr wird dann mit beiden Fahrtrichtungen auf die südlichen Teilbauwerke (Fahrtrichtung Bochum) verschwenkt. Nach Fertigstellung der neuen nördlichen Teilbauwerke wird der Verkehr komplett auf dieses Bauwerk verlegt. Dann erfolgen Abbruch und Neubau beider südlicher Teilbauwerke. Die Bauzeit der Großbrücken über den Ruhrschifffahrtskanal und die Ruhr beläuft sich auf ca. 5 Jahre.
Weitere Informationen zu den Baumaßnahmen werden rechtzeitig vor Beginn bekannt gegeben.
Abschnitt 2: MH-Dümpten bis MH-Heißen
Projektstand:
Der zweite Abschnitt umfasst den Ausbau zwischen der AS MH-Dümpten bis zur AS MH-Heißen. Das Projekt beinhaltet neben dem Ausbau der Strecke auf durchgängig drei Fahrstreifen plus Standstreifen die Erneuerung folgender vier Brückenbauwerke:
- Brücke im Zuge der A40 über die Mühlenstraße
- Brücke im Zuge der Aktienstraße über die A40
- Hardenbergbrücke im Zuge der A40 über Gleise der Deutschen Bahn
- Brücke im Zuge der A40 über die Geitlingstraße
Ende des Jahres 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Verkehrsprognose für das Jahr 2040. Die Autobahn GmbH als Vorhabenträgerin möchte sicherstellen, dass die Planung den aktuell vorliegenden Verkehrsprognosehorizonten entspricht. Auf dieser Grundlage wird das Verkehrsgutachten derzeit überarbeitet und das Planfeststellungsverfahren konnte nicht, wie ursprünglich geplant, im Jahr 2024 eingeleitet werden.
Eine Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird demnach voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen.
Baumaßnahmen:
Auch in diesem Ausbauabschnitt stehen die Brückenbauwerke im Fokus. Der Ersatzneubau der Hardenbergbrücke, welche über Gleise der Deutschen Bahn führt, und der Brücke über die Geitlingstraße hat in diesem Projektabschnitt Priorität. Mit dem Bau beider Brücken soll bereits im Sommer 2026 begonnen werden.
Parallel zur Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen wird daher für die Hardenbergbrücke und die Brücke über die Geitlingstraße das Baurecht gemäß Genehmigungsbeschleunigungsgesetz angestrebt. Die Bauwerke werden aufgrund ihres baulichen Zustands im Vorgriff auf den sechsstreifigen Streckenausbau der A40 gebaut. Dabei werden die Bauwerke bereits in der zukünftig notwendigen Breite hergestellt, die zusätzliche Breite wird sich dabei als überbreiter Standstreifen auswirken.
Während der Bauarbeiten an der Hardenbergbrücke und der Brücke über die Geitlingstraße kann der Verkehr auf der A40 in beiden Fahrtrichtungen aufrechterhalten bleiben. Zuerst wird das Teilbauwerk in östlicher Richtung (Fahrtrichtung Venlo) abgebrochen und neu gebaut. Beide Fahrtrichtungsverkehre werden dann mit zwei Fahrstreifen auf das westliche Teilbauwerk (Fahrtrichtung Bochum) verschwenkt. Nach Fertigstellung des neuen Teilbauwerks Fahrtrichtung Venlo wird der Verkehr beider Fahrtrichtungen dorthin verlegt und der Abbruch und Neubau des Teilbauwerks Fahrtrichtung Bochum kann beginnen. Die Bauzeit der Hardenbergbrücke und der Brücke über die Geitlingstraße beträgt ca. 3,5 Jahre.
Weitere Informationen zu den Baumaßnahmen werden rechtzeitig vor Beginn bekannt gegeben.
Abschnitt 3: MH-Heißen bis E-Frohnhausen
Projektstand:
Der dritte Abschnitt umfasst den sechsstreifigen Ausbau zwischen der AS MH-Heißen bis zur AS E-Frohnhausen. Das Projekt beinhaltet neben dem Ausbau der Strecke auf durchgängig drei Fahrstreifen plus Standstreifen ebenfalls die Erneuerung von Brückenbauwerken.
Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorentwurfsphase. Die interne Genehmigung des Vorentwurfs bei der Autobahn GmbH wird in diesem Jahr erwartet.
Dann kann mit der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens fortgefahren werden.
Ansprechpartner

Gina Kehren
Kommunikation
E-Mail-Adresse
presse.rheinland[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 201 7298250
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: RheinlandHatzper Straße 34
45149 Essen