Status: In Planung Region: Westfalen, …

Autobahn: A 52, …Neubau zwischen Kreuz Essen-Nord und Gelsenkirchen-Buer-West

„A52 verbindet“ – das ist das Motto, unter dem die Autobahn A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West neu gebaut wird. Dabei wird die bestehende Bundesstraße B224 entsprechend ausgebaut.

Daten & Fakten

Gesamtlänge des Ausbaus

7,6 km

Prognostizierter Verkehr 2030

40.000 bis 62.000 Kraftfahrzeuge pro Werktag

Projektbeschreibung

„A52 verbindet“ – das ist das Motto, unter dem die Autobahn A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West gebaut wird. Dabei wird die bestehende Bundesstraße B224 zur A52 erweitert. Die B 224 ist heute eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen des Ruhrgebiets und bereits ähnlich belastet wie eine Autobahn. Mit der Erweiterung zur A52 wird man dieser Belastung gerecht.

Das insgesamt 7,6 Kilometer lange Projekt wurde aufgrund seiner Komplexität in drei Abschnitte aufgeteilt. Die Planung der beiden Abschnitte zwischen der A42 und der A2 laufen zeitlich vor dem dritten Abschnitt und sollen nach Erhalt des Baurechts gemeinsam realisiert werden. Im Anschluss wird mit dem Bau des dritten Abschnitts begonnen. Er beginnt nördlich der A2 und befindet sich in der Planungsphase „Vorentwurf“.

Der Ausbau der A52 ist notwendig, weil sich auf der überlasteten B224 immer wieder längere Staus bilden. Der Neubau der A52 bietet die Chance, die Verhältnisse für alle Seiten zu verbessern. Insbesondere durch die Planung des Tunnels im Gladbecker Stadtgebiet ergeben sich neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Abschnitte

Abschnitt Bottrop

Der 3,6 Kilometer lange Abschnitt 1 beginnt nördlich des Autobahnkreuzes Essen-Nord mit der A42 und führt bis zur Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck. Er befindet sich zurzeit in der Planfeststellung. Ende 2019 hat das Deckblatt III ausgelegen. Im Dezember 2023 fand der Erörterungstermin mit der Bezirksregierung Münster statt.

Abschnitt Autobahnkreuz Essen / Gladbeck

Der 1,4 Kilometer lange Abschnitt 2 deckt den Bereich des Autobahnkreuzes Essen/Gladbeck, sowie die Auswirkungen auf die A2 ab. Er befindet sich zurzeit in der Planfeststellung. Mitte 2020 hat das Deckblatt I ausgelegen. In der kommenden Zeit soll der Erörterungstermin mit der Bezirksregierung Münster stattfinden.

Abschnitt Tunnel

Der 2,6 Kilometer lange Abschnitt 3 beginnt nördlich der A2 und schließt die Lücke zur bestehenden A52 im Bereich der Anschlussstelle Gelsenkirchen Buer-West.

Historie

November 2020: Im November 2020 fand ein Abstimmungstermin mit Vertretern des Bundes und dem Land NRW statt. In diesem Rahmen wurden die untersuchten Varianten Tunnel und Tunnel/Galerie, sowie die zu ermittelnde Kostendifferenz zwischen beiden Varianten vorgestellt. Als Ergebnis des Abstimmungstermins wurde festgehalten, den Vorentwurf mit der Variante Tunnel zu erstellen.

01.01.2021: Straßen NRW gibt seine Autobahnprojekte an die Autobahn GmbH des Bundes ab, welche die Planung weiterführt.

Projektatlas

Die Autobahn Westfalen hat für "A52 verbindet" einen Projektatlas erstellen lassen. Dort finden Interessierte Visualisierungen der neuen Strecke ebenso wie Fachkarten zu Lärm, Naturschutzgebieten und Schadstoffen. Zudem sind dort alle bisherigen Unterlagen zum Projekt veröffentlicht. Den Projektatlas finden Sie unter dem gleichnamigen Reiter weiter oben auf dieser Seite.

 

Projektatlas zum Ausbau der A52

Autobahnsperrungen stören den Rückreiseverkehr im Rheinland

Bald enden die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Am letzten Ferienwochenende (13.-15.8.) erwartet die Verkehrszentrale Leverkusen volle Autobahnen. Während im westlichen Ruhrgebiet zwei Vollsperrungen der A40 für Störungen durch Umleitungsverkehre auf den Reisestrecken sorgen könnten, erschweren im südlichen Rheinland die infolge der Unwetterkatastrophe gesperrten Autobahnen 1 und 61 die Rückreise. Eine Prognose zum Ferienende und ein Ausblick auf die Folgen der Flutschäden auf den Verkehr nach den Sommerferien.

Häufig gestellte Fragen zum Projekt "A52 verbindet"

Allgemeine Fragen

Das Projekt „A52 verbindet“ steht für den Autobahnneubau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West. 

Der Neubau gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Abschnitt 1 (Teil 01 "Bottrop"): Bau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord (A42) und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck (A2, Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck).
  • Abschnitt 2 (Teil 02 "Gladbeck"): Bau der A52 im Bereich des Autobahnkreuz Essen/Gladbeck (A2).
  • Abschnitt 3 (Teil 03 "Tunnel"): Bau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck (A2) bis zur Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West.

Im Bereich der Städte Gladbeck, Bottrop und Essen übernimmt die Bundesstraße 224 die Funktion einer wichtigen regionalen, überörtlichen Nord-Süd-Verbindung. Die Verknüpfungen mit den Autobahnen A42, A2 und der Übergang der B224 in die A52 zeigen, dass die B224 eine wichtige überregionale Verkehrsverbindung darstellt.

  • A52 - Autobahnkreuz Essen-Nord bis südlich (s) Autobahnkreuz Essen/Gladbeck, Länge 3,6 km
  • A52 - (s) Autobahnkreuz Essen/Gladbeck bis Autobahnkreuz Essen/Gladbeck, Länge 1,4 km
  • A52 - Autobahnkreuz Essen/Gladbeck bis Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West, Länge 2,6 km

Da die Planung eines Autobahnneubaus sehr komplex ist, wurde das Projekt in drei Abschnitte unterteilt. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Planungshistorien dauern die Planungsphasen für die unterschiedlichen Abschnitte unterschiedlich lange. Am weitesten fortgeschritten sind die Planungen für die beiden südlichen Abschnitte 01 "Bottrop" und 02 "Gladbeck". Hier laufen die Planfeststellungsverfahren.

Die abschnittsweise Planfeststellung ist zweckmäßig, da eine Vielzahl von Regelungen zu treffen ist und drei bevölkerungsstarke Städte betroffen sind. Die beiden südlichen Abschnitte sollen nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen möglichst zeitnah gemeinsam baulich realisiert werden.

Die Bauarbeiten können beginnen, sobald der sogenannte Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Dieser wird am Ende des Baurechtsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde (in diesem Fall Bezirksregierung Münster) erstellt.

 

Die Autobahn Westfalen versucht, sich vorab mit allen Grundstückseigentümern zu einigen. Sollte dies nicht funktionieren, ist ein Antrag bei der Enteignungsbehörde auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens das letzte Mittel. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass der betroffene Grundstückseigentümer ein angemessenes Kauf- bzw. Entschädigungsangebot ausschlägt.

Ja, denn die heutige Verkehrsbelastung mit häufiger Staubildung auf der B224 ist weder für Anwohner noch für Verkehrsteilnehmer eine befriedigende Situation. Der Neubau der A52 bietet die Chance, die Verhältnisse für alle Seiten zu verbessern. Insbesondere durch die Planung des Tunnels im Gladbecker Stadtgebiet ergeben sich neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Im Jahr 2013 wurden die Kosten, im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans, erstmals grob auf 130 Mio. Euro geschätzt. Seit diesem Zeitpunkt sind die Baupreise gestiegen. Wichtigster Faktor für die gestiegenen Kosten ist aber der Stand des Grundwassers im Bereich des geplanten Tunnels. Während die Planung konkreter wurde, haben wir hierzu genauere Erkenntnisse gewonnen. Das Grundwasser steht hier sehr hoch, weshalb die Baugruben wasserdicht hergestellt werden müssen. Dazu muss die Fahrbahn im Bereich vor den beiden Tunnelportalen dauerhaft grundwasserfrei bleiben. Dafür müssen lange Betontröge hergestellt werden– zwei Faktoren, die eine neue Schätzung der Kosten von etwa 384 Millionen Euro mit sich bringen. Darin ist auch bereits enthalten, dass die Autobahn Westfalen eine provisorische Verkehrsführung im Korridor der jetzigen B224 errichtet, damit der Verkehr auch in der Bauzeit weiter fließen kann.

Fragen zur Notwendigkeit des Ausbaus

Ist der Neubau der A52 erforderlich?

Ja, denn die vierstreifige B224 wird den heutigen Verkehrsanforderungen mit rund 40.000 Kraftfahrzeugen pro Tag nicht mehr gerecht. Es wurden bereits alle technischen Möglichkeiten, wie beispielsweise eine optimierte „Grüne Welle“, ausgeschöpft. Insbesondere an Kreuzungen mit Ampelanlagen bilden sich häufig lange Staus und verursachen zum Teil auch Unfälle.

Der Neubau der A52 in drei Teilabschnitten ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) in der höchsten Dringlichkeitsstufe (Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung (VB-E)) eingestuft. Der BVWP 2030 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit gutachterlicher Unterstützung und Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Der Plan wurde vom Bundeskabinett am 03.08.2016 verabschiedet. Diese wurden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag am 2.12.2016 eingebracht und von einer Mehrheit der Abgeordneten verbindlich beschlossen.

Als Bundesautobahn ist die A52 insbesondere für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und soll ihre Verkehrsaufgabe mit hoher Verkehrssicherheit und Qualität des Verkehrsablaufs erfüllen. 

  • Der Verkehr fließt zukünftig flüssiger, da es keine Kreuzungen oder Ampelanlagen gibt. Stattdessen erfolgt die Zu- und Abfahrt über Anschlussstellen. 
  • Getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr machen die A52 verkehrssicherer als die B224. 
  • Durch den Ausbau der B224 zur A52 wird der Lärmschutz neu bemessen und nach den aktuellen technischen Standards neu gebaut.

Nein, denn die B224 ist für die Einrichtung von Wechselspuren aufgrund der vielen Kreuzungen mit Ampelanlagen und ihren Verbindungsfahrbahnen zur A2 nicht geeignet. Für die effektive Nutzung von Wechselspuren sind längere Streckenabschnitte erforderlich, in denen der Verkehr ungehindert fließen kann.

Nein, denn Bundesstraßen und Autobahnen dienen dem regionalen und überregionalen Verkehr. Deshalb ist es nicht ausreichend, wenn nur Radwege verbessert und neu gebaut werden oder der öffentliche Personennahverkehr gestärkt wird. Mit diesen Maßnahmen werden im Wesentlichen ortsnahe Entlastungen bewirkt. Auf den Güterverkehr und den regionalen und überregionalen Individualverkehr wirkt sich das nicht aus.

Fragen zum Genehmigungsverfahren

Für die beiden südlichen Abschnitte war es nach der Offenlage der Planunterlagen im Genehmigungsverfahren erforderlich, die Planung anzupassen bzw. zu aktualisieren. Es wurden u.a. Lösungen für die in den Einwendungen aufgezeigten Probleme gesucht und gefunden. Außerdem ergaben sich neue Datengrundlagen bei den Verkehrszahlen, die berücksichtigt werden mussten. So gab es 2015 eine Straßenverkehrszählung und 2016 den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030. Deshalb wurde ein neues Verkehrsgutachten erstellt, das den Prognosehorizont 2030 berücksichtigt. Auf der Basis dieser neuen Verkehrszahlen wurden die Gutachten für Lärm und Schadstoffe aktualisiert. Außerdem wurden die Auswirkungen auf Natur und Mensch entsprechend der Planänderungen und der neuen Gutachten neu ermittelt.

Für den Abschnitt 01 „Bottrop“ wurden alle Änderungen in die Planfeststellungunterlagen eingearbeitet und das sogenannte Deckblatt III wurde fertiggestellt und offengelegt. Auch das Deckblatt I für den Abschnitt 2 wurde fertiggestellt und im Sommer 2020 offengelegt.

Grundsätzlich können noch vor Einleitung des Planfeststellungsverfahren Betroffene im Rahmen des Verfahrens der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung durch eigene Beiträge ihren Standpunkt gegenüber dem Vorhabenträger verdeutlichen und diesen damit zur Anpassung der Planungen veranlassen.

Nach Einleitung des förmlichen Planfeststellungsverfahrens können Sie als privat betroffene Person Einwand erheben und so erreichen, dass Sie persönlich im Verwaltungsverfahren beteiligt werden.

Es werden alle Betroffenen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens angehört, um alle Fakten vollständig zu ermitteln und zur Grundlage der Verwaltungsentscheidung zu machen.

Fragen zu Verkehr und Umwelt

Die Verkehrsuntersuchung ist Teil der Grundlagenermittlung und damit Voraussetzung der weiteren Planungsschritte. Zu Beginn der Verkehrsuntersuchung muss zunächst ein Überblick über die heutigen Verkehrsbelastungen und Verkehrsrouten gewonnen werden. Dafür werden an verschiedenen Werktagen und über unterschiedliche Zeiträume hinweg Verkehrszählungen durchgeführt.

Ziel einer Verkehrsuntersuchung ist es, fundierte Ergebnisse darüber zu liefern, welche verkehrlichen Wirkungen im Umfeld einer Vorhabenstrecke entstehen. Sie gibt Auskunft darüber, welche Strecken entlastet werden bzw. welche Strecken zusätzliche Belastungen erfahren. Außerdem lässt sich mit den Ergebnissen eine Prognose aufstellen, wie viel Verkehr die neue Strecke aufnehmen kann.

Die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung sind die entscheidende Grundlage, um die Auswirkungen in Hinblick auf Lärm und Schadstoffe zu ermitteln.

Die Umweltverträglichkeitsstudie bewertet im Rahmen einer Analyse die Bedeutung verschiedener Schutzgüter nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ihre Funktionen im Untersuchungsgebiet.

Die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG sind:

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Fläche
  • Boden
  • Wasser
  • Luft, Klima
  • Landschaft
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

Auf der Basis dieser Raumanalyse werden im Anschluss die Auswirkungen verschiedener möglicher Varianten einer Maßnahme auf die Schutzgüter ermittelt und beurteilt. Ziel ist, die für die einzelnen Schutzgüter und in der Gesamtschau jeweils konfliktärmste Lösung zu finden.

Aus dem Variantenvergleich der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) geht die Tunnel-Variante 1a eindeutig als umweltfachliche Vorzugsvariante hervor.

Die Tunnel-Variante trägt deutlich zur verkehrlichen Entlastung in Gladbeck bei und führt zu Entlastungswirkungen für den Menschen in seinem Wohnumfeld. Straßen und Gehwege können auf dem Tunnel gebaut werden.

Dementsprechend wird derzeit gemäß der Ergebnisse der UVS der Tunnel geplant.

Die Ergebnisse der gesamten Umweltverträglichkeitsstudie finden Sie auf der Seite des Fachbüros Kuhlmann und Stucht hier und hier.

Fragen zu Emissionen – Lärm und Luft

Bei der Planung müssen die gesetzlichen Vorgaben für Luftschadstoffe aus der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) berücksichtigt werden. Diese Emissionsbelastungen werden durch das Luftschadstoffgutachten ermittelt. Das Ergebnis ist abhängig von vielen Faktoren. Zum Beispiel ob der Verkehr flüssiger wird, wie viele Elektroautos es zukünftig gibt oder wie sich die Einwohnerzahlen beziehungsweise die Kfz-Menge entwickeln. Der Vorhabenträger muss ggf. weitere Maßnahmenvorschläge erarbeiten und vorstellen, um die Vorgaben der BImSchV einzuhalten.

Bei der Planung für die A52 finden das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Verkehrslärmschutzverordnung (BImSchG und 16. BImSchV) Anwendung. Diese schreiben vor, dass Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Die Lärmemissionen werden durch die lärmtechnische Untersuchung berechnet. Da die Grenzwerte eingehalten werden müssen und aktive sowie passive Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, ist nicht von einer Lärmzunahme auszugehen. Vielmehr kann es zu einer Lärmminderung kommen.

Aktiver Lärmschutz: Schallschutzmaßnahmen an den Verkehrswegen, wie z.B. hochabsorbierende Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, lärmmindernde Fahrbahnbeläge wie offenporiger Asphalt (OPA), Wall/Wand-Kombinationen etc.

Passiver Lärmschutz: Schallschutzmaßnahmen an zu schützenden Gebäuden / Wohnhäusern, z.B. durch Schallschutzfenster, Lüftungsanlagen etc.

Ja, im Zuge der Baumaßnahmen wird die gesamte A52 im Gladbecker Stadtgebiet mit lärmmindernden Fahrbahnbelag, auch Flüsterasphalt oder offenporiger Asphalt (OPA) genannt, versehen werden. Hierdurch wird es zu einer Lärmminderung kommen.

Im Zuge des Neubaus werden in vielen Bereichen Lärmschutzwände und -wälle errichtet sowie lärmmindernder Belag (sogenannter "Flüsterasphalt") aufgebracht, was zu einer geringeren Lärmbelastung führt. Dieser Fahrbahnbelag wird auf der A52 und der A2 im Bereich des Kreuzes Essen/Gladbeck eingebaut.

Information und Dialog

Runder Tisch: Unter der Leitung des NRW-Verkehrsministeriums hat 2013 ein „Runder Tisch“ stattgefunden, der die unterschiedlichen Interessen zusammenfasste. So wurde ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den öffentlichen Personenverkehr, den Radverkehr, den motorisierten Verkehr und den Emissionsschutz in der Region "Mittleres Ruhrgebiet" beim Ausbau der A52 berücksichtigt.

Forum A52: Seit 2016 wird die Gesprächsplattform Forum A52 angeboten. Das Forum berät den Vorhabenträger, bringt Ideen für die Planung ein, artikuliert Ansprüche und macht unterschiedliche Sichtweisen und Argumente deutlich. Ziel des Forums ist es einerseits, die interessierte Öffentlichkeit über die geplanten und stattfindenden Maßnahmen zur A52 zu informieren. Andererseits soll das Forum einen Raum bieten, ausführlich darüber zu diskutieren, wie Belastungen durch die A52 für die Region so gering wie möglich gehalten werden können. In dem Gremium sitzen unter anderem Bürgerinitiativen, Verbände und zivilgesellschaftliche Gruppen sowie Vertreter der regionalen Wirtschaft und Gewerkschaften.

Bürgerinformationsveranstaltung: Im Rahmen von Infomessen wurde die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Planung im Jahr 2018 sowie zu den Offenlagen in den Planfeststellungsverfahren des Abschnitts 01 „Bottrop“ im Jahr 2019 (Offenlage des Deckblatt III) und des Abschnitts 02 im Jahr 2020 (Offenlage des Deckblatt I) informiert. Im Jahr 2020 wurde der Corona-Pandemie Rechnung getragen und eine digitale Infomesse durchgeführt. Hierbei wurden umfangreiche Informationen online bereitgestellt sowie eine virtuelle Sprechstunde angeboten.

Info-Tour: Im Mai 2019 fand eine Info-Tour durch Gladbeck und Bottrop statt. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über die bisherigen Ergebnisse zu informieren und mit den verantwortlichen Planern in Kontakt zu treten.

Pressekontakt