Status: In Planung Region: Westfalen, …

Autobahn: A 45, …Sechsstreifiger Ausbau zwischen Kreuz Hagen und Westhofener Kreuz

Annähernd 190.000 Fahrzeuge passieren täglich das Westhofener Kreuz. Der Knotenpunkt von A45 und A1 ist hoch belastet. Ein Umbau soll den Verkehrsfluss verbessern.

Daten & Fakten

Gesamtlänge

9,2 Kilometer

Brücken

18 Bauwerke, 11 mit Erneuerungsbedarf

Einleitung der Planfeststellung

Ende 2020

Projektbeschreibung

Hoch belastet

Zwischen dem Autobahnkreuz Hagen und dem Westhofener Kreuz stehen dem Verkehr auf der A45 in Fahrtrichtung Dortmund bislang nur zwei Fahrspuren zur Verfügung. In Richtung Frankfurt sind drei Spuren vorhanden. Die Strecke soll durchgehend sechsspurig werden und zudem muss das Kreuz Westhofen so umgebaut werden, dass es der künftigen Verkehrsbelastung entspricht.

Das Westhofener Kreuz bei Schwerte, gut 10 Kilometer nordöstlich von Hagen gelegen, verbindet die A1 mit der Sauerlandlinie (A45). Fast 190.000 Fahrzeuge passieren täglich das Autobahnkreuz. Das hohe Verkehrsaufkommen hat häufig Staus und zäh fließenden Verkehr zur Folge.  Mit dem Umbau des Kreuzes soll der Verkehrsfluss und damit die Leistungsfähigkeit des Kreuzes verbessert werden.

Geplant ist, mit Hilfe eines so genannten Überfliegers eine direkte Verbindung zwischen A1 (Fahrtrichtung Köln)  und A45 (Fahrtrichtung Frankfurt) zu schaffen, damit sich Verkehrsteilnehmer, die von der A1 auf die A45 wechseln, nicht - wie in der bisherigen Kleeblatt-Form des Kreuzes einfädeln - müssen.

 

Ende 2020 sind die Planfeststellungsunterlagen für den Streckenabschnitt vom Kreuz Westhofen bis zum Kreuz Hagen bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht worden. Am 7. Juni 2021 erfolgte die vierwöchige Offenlage. Derzeit werden die Einwände bearbeitet.

Unabhängig vom Planfeststellungsverfahren wird der Ersatzneubau der A1-Brücke über die A45 im Westhofener Kreuz vorbereitet. Die vorhandenen vier nebeneinander liegenden Einzelbauwerke (sog. Teilbauwerke) sind den Belastungen nicht mehr gewachsen und müssen erneuert werden. Nach erfolgter Rodung der Flächen stehen eine Kampfmittelsondierung an sowie eine anschließende Baugrunduntersuchung. Das daraus erstellte Bodengutachten ist erforderlich, um die Gründung, also die Fundamente der Brücke, bemessen zu können. Anschließend wird mit den gewonnenen Erkenntnissen die Planung für den Brückenneubau fertiggestellt. 

Zeitplan

  • Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind Ende 2020 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht worden.
  • Am 7. Juni 2021 erfolgt die vierwöchige Offenlage der Planunterlagen durch die Bezirksregierung Arnsberg.
  • Mit dem Ausbau könnte im Jahr 2025 begonnen werden, wenn das Baurecht rechtzeitig erlangt wird.

Ausbauziele

Folgende Ziele werden mit dem sechsspurigen Ausbau verfolgt:

  • Umbau des Autobahnkreuzes Westhofen mit einer Direktrampe für die Zufahrt von der A1 aus Bremen auf die A45 Fahrtrichtung Frankfurt​

  • ​Anpassung des Autobahnkreuzes Hagen​

  • Bauliche Anpassung aller Ein- und Ausfahrten ​

  • ​Kapazitätserweiterung des Rastplatzes „Im Busch“​

  • ​Beseitigung aller vorhandenen baulichen Defizite​

  • Umsetzung von Lärmschutz und Umweltschutzmaßnahmen​


Ende 2020 sind die Planfeststellungsunterlagen für den Streckenabschnitt vom Kreuz Westhofen bis zum Kreuz Hagen eingereicht worden. Termin für die Offenlegung durch die Bezirksregierung Arnsberg war der 7. Juni 2021. Mehr zum Verfahren finden Sie im Kapitel "Planfeststellung" weiter unten. 

Folgende Voraussetzungen sind beim Ausbau zu beachten: 

  • Der Ausbau geschieht unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbelastung auf der A45 für das Jahr 2030.​

  • Die Lage der vorhandenen Autobahnknotenpunkte​ Kreuz Hagen und Westhofener Kreuz wird beibehalten.

  • ​Der Ausbau findet unter laufendem Verkehr statt.​ Das bedeutet, dass der Verkehrsfluss auf der A45, A46 und der A1 sowie dem nachgeordneten Straßennetz​ so wenig wie möglich beeinträchtigt werden darf.

  • ​Die baulichen Eingriffe​ in Natur und Eigentum sollen so gering wie möglich sein.

  • ​Dabei stehen Umweltverträglichkeit, Lärmschutz und Luftreinheit​ im Fokus.

Westhofener Kreuz

Das Westhofener Kreuz bei Schwerte, gut 10 Kilometer nordöstlich von Hagen gelegen, verbindet die A1 mit der Sauerlandlinie (A45). Fast 190.000 Fahrzeuge passieren täglich das Autobahnkreuz. Mehr als 60.000 Fahrzeuge wechseln davon im Kreuz die Autobahn, die jeweiligen Auf- und Abfahrten sind dabei unterschiedlich stark belastet. Die höchste Belastung hat in der Prognose für 2030 die Zufahrt von der A1 aus Richtung Bremen auf die A45 in Richtung Frankfurt. Hier erwarten die Verkehrsplaner bis zu 18.800 Fahrzeuge täglich. 

Das hohe Verkehrsaufkommen hat häufig Staus und zäh fließenden Verkehr zur Folge. Mit dem Umbau des Kreuzes soll der Verkehrsfluss und damit die Leistungsfähigkeit des Kreuzes verbessert werden.

Geplant ist, mit Hilfe eines so genannten Überfliegers eine direkte Verbindung zwischen A1 (Fahrtrichtung Köln)  und A45 (Fahrtrichtung Frankfurt) zu schaffen, damit sich Verkehrsteilnehmer, die von der A1 auf die A45 wechseln, nicht - wie in der bisherigen Kleeblatt-Form des Kreuzes - einfädeln müssen.

 

 

Anschlussstelle Schwerte-Ergste

Die Anschlussstelle Schwerte-Ergste A1/L675 wird in Fahrtrichtung Dortmund mit dem Ausbau der A45 angepasst. 

In Fahrtrichtung Dortmund werden die Ein- und Ausfahrten der A45 durch den Ausbau der Autobahn um eine Fahrspur versetzt. Infolge der Kapazitätserweiterung der A45 muss auch die Anbindung an die L675 „Ruhrtalstraße“ optimiert werden. Um eine ausreichende Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, müssen die beiden Kreuzungen der Autobahnrampen mit der L675 zukünftig mit voneinander abhängigen Lichtsignalanlagen versehen werden. Hierzu hat die Autobahn Westfalen die zuständige Landesbehörde Straßen.NRW entsprechend informiert. 

In Fahrtrichtung Frankfurt bleibt die Fahrbahnbreite der A45 beibehalten. Es wird lediglich der Fahrbahnbelag der Anschlussstelle erneuert.

Kreuz Hagen

Im Kreuz Hagen treffen A45 und A46 aufeinander. Nach der Verkehrsprognose für 2030 passieren täglich 35.000 Fahrzeuge das Autobahnkreuz. Dabei sind die Anteile auf die vier Fahrtrichtungen relativ gleich verteilt. Mit mehr als 10.000 Fahrzeugen ist die Zufahrt von der A46 aus Iserlohn  kommend auf die A45 in Richtung Dortmund allerdings am stärksten belastet.

Hier wird die A45 auf drei Spuren ausgebaut und auch gleichzeitig die Zufahrt aufgeweitet. Statt auf bisher einer Spur soll der Verkehr in Richtung Dortmund dann auf zwei Spuren abbiegen können. Die bislang 250 Meter lange Zufahrt auf die A45 soll nach den bisherigen Planungen dann auf zwei Spuren (500 Meter und 750 Meter lang) bestehen und den Einfädelungsprozess so erleichtern.  

Ähnlich ausgebaut wird auch die Ausfahrt von der A45 aus Richtung Dortmund auf die A46 in Richtung Hagen und Iserlohn. Hier sollen in Zukunft zwei 500 Meter lange Fahrspuren für einen reibungslosen Verkehr sorgen. Bislang steht dem Verkehr nur eine 250 Meter lange Fahrspur zur Verfügung.  ​

Ersatzneubau A1-Brücke

Unabhängig vom Planfeststellungsverfahren zum sechspurigen Ausbau der A45 zwischen Kreuz Hagen und Westhofener Kreuz wird der Ersatzneubau der A1-Brücke über die A45 im Westhofener Kreuz vorbereitet. Die vorhandenen vier nebeneinander liegenden Einzelbauwerke (sog. Teilbauwerke) sind den Belastungen nicht mehr gewachsen und müssen erneuert werden. Nach erfolgter Rodung der Flächen stehen eine Kampfmittelsondierung an sowie eine anschließende Baugrunduntersuchung. Das daraus erstellte Bodengutachten ist erforderlich, um die Gründung, also die Fundamente der Brücke, bemessen zu können. Anschließend wird mit den gewonnenen Erkenntnissen die Planung für den Brückenneubau fertiggestellt. 

Mehr zum Ersatzneubau der A1-Brücken im Westhofener Kreuz finden Sie hier.

Planfeststellung

Das Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau der A45 zwischen dem Kreuz Hagen und dem Kreuz Westhofen wird von der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat dazu am 14. Dezember 2020 für das Bauvorhaben "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 45 vom AK Hagen (Bau-km 33+180) bis zur AK Westhofen (Bau-km 23+920") die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Seit dem 1. Januar 2021 ist als Rechtsnachfolgerin die Autobahn GmbH des Bundes für das Projekt zuständig.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) lagen in der Zeit vom 7. Juni 2021 bis 6. Juli 2021 in Hagen, Schwerte und Dortmund aus. 

Planunterlagen und Einwendungsmöglichkeiten

Einwendungen können ausschließlich im Rahmen des Verfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg erhoben werden!

Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist,bis zum 6. August 2021 einschließlich, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr.1, 59821 Arnsberg, (Anhörungsbehörde) unter dem Aktenzeichen 25.04-1.11-01/20 oder bei den vorgenannten Kommunen Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Derzeit werden die eingegangenen Einwendungen übearbeitet.

 

Häufige Fragen und Antworten

Nein, gemäß aktuellem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die A45 zwischen dem Kreuz Westhofen und dem Kreuz Hagen auf sechs Spuren auszubauen. Ein achtspuriger Ausbau ist danach nicht vorgesehen.

Nein die Anschlussstelle Schwerte-Ergste bleibt während der gesamten Bauzeit für den Verkehr offen.

Nein. Da während der Bauzeit alle bisherigen Fahrspuren - wenn auch verengt - erhalten bleiben, wird eine Verdrängung der Autobahnverkehre auf das nachgeordnete Straßennetz vermieden.

Mit dem sechsspurigen Ausbau der A45 wird durch bauliche Veränderungen an der Anschlussstelle der Verkehrsfluss verbessert. So sind an der L675/Ruhrtalstraße eine Ampel und die Verlängerung der Abbiegespuren geplant. 

Nein. Der Ausbau der A45 zwischen dem Kreuz Westhofen und dem Kreuz Hagen stellt gemäß Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97) eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) dar. Das bedeutet, dass zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden, die im Zuge der Ausbaumaßnahmen umgesetzt werden.

Die Windrichtung wird für das Berechnungsverfahren insoweit berücksichtigt, dass eine Mitwindsituation (mittlerer Wind, keine Orkanstärke) als ungünstigster Fall angesetzt wird. Das bedeutet, dass der Einfluss des Windes in jedem Fall berücksichtig wird. 

Im Autobahnkreuz Westhofen wird der maßgebende Lärm trotz der Höhenlage der neuen Überführungsrampe der A1 auf die A 45 in Richtung Frankfurt nicht durch die Fahrzeuge auf der Überführungsrampe erzeugt, sondern durch die erheblich größere Anzahl der Fahrzeuge auf der Hauptfahrbahn der A45. Die Lärmbelastung aus der Überführungsrampe ist daher nicht maßgeblich für das Berechnungsverfahren.

Im Bereich Westhofen werden Lärmschutzwände in Höhe von acht Metern geplant. Begrünte Lärmschutzwälle sind aufgrund des erheblich größeren Platzbedarfes und des damit verbundenen Eingriffs in die Landschaft nicht vorgesehen. Zudem sind die vorgesehenen, hochabsorbierenden Lärmschutzwände in ihrer Lärmminderung effektiver.

Die Ergebnisse der immissionstechnischen Dimensionierung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen erfolgte grundsätzlich auf der Basis eines lärmmindernden Fahrbahnbelages mit dem Korrekturwert DStrO – 2 dB(A), der innerhalb der Ausbaustrecke von Bau-km 23+920 – Bau-km 33+180 vorgesehen ist.

Zwischen dem AK Westhofen und dem AK Hagen wird für die Untersuchungsbereiche Wandhofen, Westhofen und HA-Halden in den Abwägungsuntersuchungen ein lärmmindernder Fahrbahnbelag mit einem Korrekturwert DStrO -5 dB(A) berücksichtigt.

Auf den Talbrücken werden transparente Lärmschutzwände errichtet. Die maximale Höhe von 4,50 Metern ergibt sich aus den Vorgaben zur betrieblichen Unterhaltung der Brückenbauwerke.

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens können zusätzlich zum aktiven Lärmschutz auch Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (zum Beispiel durch Einbau von Schallschutzfenstern) durchgeführt werden.

Sie haben Fragen zum Projekt? Schreiben Sie uns!

Sie haben Fragen zum Ausbau der A45 zwischen Kreuz Hagen und Kreuz Westhofen? Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus - wir beantworten Ihre Fragen schnell und zuverlässig! Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens richten Sie bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.

Bitte fügen Sie Dateien im Format .jpg oder .pdf mit insgesamt maximal 12 MB an.

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