In Planung

Ersatzneubauten Vorlandbrücke Mombach und Rampen

Die Vorlandbrücke führt den A643-Verkehr zur Schiersteiner Brücke. Wegen Schäden gelten dort seit August 2024 Verkehrseinschränkungen für Lkw. Vor dem Hintergrund des Schadensbildes plant die Niederlassung West der Autobahn GmbH deshalb den Neubau des Bauwerks und seiner Rampen.

Projektinformation

Das Brückenbauwerk zwischen den Anschlussstellen Mainz-Mombach und Mainz-Gonsenheim stammt aus dem Jahr 1962. Aufgrund der Belastungen und des Bauwerkszustandes entspricht es nicht mehr den aktuellen technischen wie statischen Anforderungen. Des Weiteren fehlen auf dem Bauwerk auf beiden Seiten Standstreifen, was ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit darstellt. Das Bauwerk muss deshalb abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. 

Die Planung umfasst den Ersatzneubau der Vorlandbrücke sowie der drei Rampen: 

  • Mainz / Rheinallee – BAB A643 / Bingen
  • BAB A643 / Wiesbaden – Mainz / Rheinallee
  • BAB A643 / Bingen – Mainz / Rheinallee

sowie die Objektplanung für Lärmschutzwände, Stützwand, Verbauten und Baubehelfe (z.B. Traggerüste) und die Objektplanung für vier Behelfsbrücken. 

In einem ersten Planungsschritt wurden Vermessungen, umweltschutzfachliche Untersuchungen sowie Baugrunderkundungen ausgeführt.

Hintergrund

Die Bundesautobahn A643 verläuft von der Hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden über das Schiersteiner Kreuz (A66/A643), überquert mit der Rheinbrücke Schierstein die natürliche Rheinbarriere und die Landesgrenze von Hessen zu Rheinland-Pfalz. Unmittelbar nach Überquerung des Rheins liegt die komplexe AS Mombach mit insgesamt sechs Teilbauwerken (TBW); die Vorlandbrücke Mombach besteht aus einem einteiligen Überbau und trägt jeweils zwei Fahrbahnen in jede Fahrtrichtung.

Ein Großteil der Brückenbauwerke wurde in den 1960er- bis 1980er-Jahren erbaut. So auch die 1962 errichtete Vorlandbrücke Mombach. Durch den stark zunehmenden Güterverkehr, die Erhöhung der zulässigen Gesamtgewichte und der Achslasten sowie die deutlich ansteigende Zahl der genehmigten Schwertransporte haben sich die Belastungen in den vergangenen Jahren signifikant gegenüber den Bemessungslasten der bei der Planung und Herstellung gültigen Regelwerke erhöht. 

Häufig gestellte Fragen

Wie ist die Situation bei den Brücken im Bereich der Anschlussstelle Mainz-Mombach?

Die Brückenbauwerke im Bereich der Anschlussstelle Mainz-Mombach wurden 1962 fertiggestellt und unter Betrieb genommen.

Der Güterverkehr, die zulässigen Gesamtgewichte und Achslasten der Lkw sowie Schwertransporte haben seitdem deutlich zugenommen. Die heutigen Belastungen der Brücken liegen weit über den Prognosen aus den 1960ern.

Laut Untersuchung und Nachrechnung der Autobahn GmbH des Bundes als verantwortlicher Baulastträger sind die westlich der A643 liegenden Brücken der Zu- und Abfahrtsrampen dem Verkehr statisch nicht mehr gewachsen. Auf diesen Bauwerken verläuft die Zufahrtsrampe von Mainz-Mombach zur A643 in Richtung Bingen / Koblenz und die Abfahrtsrampe von der A643 aus Wiesbaden nach Mainz-Mombach.

Was kann passieren, wenn die Belastung der Bauwerke nicht verringert wird?

Die betroffenen Rampenbauwerke sind überlastet. Bei einem Schwerverkehr von über 3,5t Gesamtlast wäre wegen der zunehmenden Ermüdung und Schadensausbreitung ein sicherer Betrieb bis zum geplanten Ersatzneubau nicht mehr möglich. Deshalb hat die Autobahn GmbH den Verkehr mittlerweile eingeschränkt. Sollte die Autobahn GmbH bei ihren regelmäßigen Bauwerksprüfungen bzw. Besichtigungen eine weitere Zunahme der bekannten Schäden feststellen, ist eine Komplett-Sperrung des entsprechenden Bauwerkes unvermeidbar.

Was wurde unternommen, um die betroffenen Bauwerke zu schützen?

Zunächst wurden im Dezember 2024 die westlichen Rampenbauwerke für den Großraum- und Schwerverkehr (kurz: GST) gesperrt.

Es folgten im Anschluss über mehrere Monate hinweg enge Abstimmungen u.a. zwischen der Autobahn GmbH des Bundes (Verkehrsbehörde, Straßenbaubehörde, Autobahnmeistereien), Verkehrsdirektion Mainz, Polizeiautobahnstationen, Straßenverkehrsbehörde der Stadt Mainz, Rettungskräften, etc. mit dem Ziel, die Brückenbauwerke bei bestmöglicher Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer zu entlasten.

Im Frühjahr 2025 wurde eine Sperrung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis spätestens zum 30.09.2025 angeordnet.

Vor Ort wurden entsprechende Schilder und Markierungen angebracht und über Monate hinweg nachjustiert.

Die Verkehrsteilnehmer aus Wiesbaden wurden frühzeitig auf die Lastbeschränkung von 3,5 Tonnen für die Abfahrt in der AS Mainz-Mombach und auf die Lkw-Spurverlagerung zum zweiten (mittleren) Fahrstreifen auf der Schiersteiner Brücke hingewiesen.

Vgl. Erstmeldung März 2025 und Zweitmeldung / Update Juli 2025

Was war das Ergebnis der Lastbeschränkung bis zum 30.9.?

Trotz wiederholter Polizei-Kontrollen und Verkehrsbeobachtungen der Autobahn GmbH wurden auf der Abfahrtsrampe von der Schiersteiner Brücke aus Wiesbaden kommend nach Mainz weiterhin zahlreiche Verstöße gegen die geltende Lastbeschränkung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen festgestellt. Zum Schutz der Brücke und zur Gefahrenabwehr wurde diese Rampe daher ab Mittwoch, dem 8. Oktober 2025, auf unbestimmte Zeit für den gesamten Verkehr gesperrt.

Geh- und Radwege entlang der Rampe bleiben von der Sperrung unberührt.

Positiv entwickelt hat sich die Situation auf der Auffahrtsrampe von Mainz in Fahrtrichtung Bingen. Dank der Einhaltung der Lastbeschränkung durch die Verkehrsteilnehmer kann diese weiterhin für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen geöffnet bleiben.

Welche Umleitungsstrecken wurden für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen eingerichtet?

Der Verkehr aus Wiesbaden wird über die Anschlussstelle Mainz-Gonsenheim in ca. zwei Kilometern Entfernung (Wendefahrt) zurück zur Anschlussstelle Mainz-Mombach geführt.

Für den vom Mainzer Dreieck kommenden Verkehr besteht keine Lastbeschränkung in der Ausfahrt der AS Mainz-Mombach.

Der Verkehr vom Mombacher Kreisel in Fahrtrichtung Koblenz/Bingen wird über die Schiersteiner Brücke zum Schiersteiner Kreuz in ca. drei Kilometern Entfernung (Wendefahrt) zur A643 in Richtung Bingen/Koblenz geführt.

Wurde die Sperrung missachtet, weil Ortsfremde die Beschilderung nicht wahrnahmen? Hätten zusätzliche oder größere Schilder geholfen?

Die durchgeführten polizeilichen Kontrollen haben gezeigt, dass auffällig viele ortsansässige Verkehrsteilnehmende gegen die Lastbeschränkung verstoßen haben. Deswegen ist leider davon auszugehen, dass trotz der eindeutigen Verkehrsführung und der Beschilderung bewusst gegen die Sperrung verstoßen wurde. Eine „Nachjustierung“ der Beschilderung hat zu keiner signifikanten Verbesserung geführt. Dieses offensichtliche verkehrswidrige Verhalten würde sich durch weitere Schilder nicht zielgerichtet beeinflussen lassen.

Gibt es keine andere bauliche Möglichkeit, z.B. Höhenkontrollen, um die LKW von dem Befahren der Abfahrt aufzuhalten?

Es wurden u.a. auch weitere bauliche und technologische Möglichkeiten untersucht, z.B. der Einsatz einer Fahrzeugdifferenzierungsanlage zur Rückführung des falsch fahrenden Schwerverkehrs oder der Einsatz von Höhenbeschränkungen.

Der Autobahnabschnitt mit der zugehörigen Abfahrtsrampe Mombach ist für den zielgerichteten Einsatz einer Fahrzeugdifferenzierungsanlage nicht geeignet. Der Grund: Die Verkehrssicherheit des durchgehenden fließenden Verkehrs auf der Hauptfahrbahn würde durch den wiedereinzufädelnden Schwerverkehr negativ beeinflusst.

Auch der Einsatz eines Höhenportals in der Abbiegespur zur Abfahrtsrampe wurde aufgrund des hohen Gefahrenpotentials bei Nicht-Beachtung durch den Schwerverkehr verworfen.

Lässt sich die Missachtung der Sperrung nicht durch Kontrollen / „Blitzer“ verhindern?

Die Zuständigkeit für Verkehrskontrollen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz liegt grundsätzlich bei der Landespolizei. Diese kann Verstöße ahnden, was jedoch nicht eine verkehrswidrige Nutzung verhindert. Aufgrund der statischen Situation am Bauwerk ist jedoch jeglicher Schwerverkehr zu unterbinden. Somit stellt die Sanktionierung von Verstößen keine effektive Lösung zum Schutz des Bauwerkes dar.

Die mehrmalige Überprüfung der Lastbeschränkung der Abfahrtsrampe über mehrere Tage hinweg ergab zahlreiche Verstöße. Zudem lassen die polizeilichen Ressourcen eine durchgängige Überprüfung der angeordneten Lastbeschränkungen nicht zu. 

Auf der parallel verlaufenden Auffahrt von Mombach in Fahrtrichtung Bingen, wird die Sperrung für LKW beachtet. Warum funktioniert es hier?

Die Zufahrt aus Mombach zur Rampe in Richtung Bingen erfolgt aus dem nachgeordneten Straßennetz aus dem Mombacher Kreisel kommend. Aufgrund der hier deutlich geringeren zulässigen Geschwindigkeit ist es möglich, die Zufahrt baulich so einzuengen, dass Lkw über 3,5 Tonnen diese nicht nutzen können. Dies ist auf der Schiersteiner Brücke aus Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich.

Wie lange bleibt die Abfahrt gesperrt?

Die Verkehrsbeschränkungen bleiben bis zum geplanten Ersatzneubau bestehen. Eine Projektwebsite mit weiteren Informationen zum Neubauvorhaben ist bereits eingerichtet.

Ist die Maßnahme mit den Behörden abgestimmt?

Die Autobahn GmbH als zuständige Verkehrs- und Straßenbaubehörde steht seit Frühjahr 2025 im engen Kontakt u.a. mit der Verkehrsdirektion Mainz, den entsprechenden Polizeiautobahnstationen, der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Mainz sowie den betroffenen Rettungskräften.

Die Maßnahmen sind mit dem Bundesministerium für Verkehr abgestimmt.

Sie planen aktuell einen Ersatzneubau der betroffene Vorlandbrücke, wann wird der fertig sein?

Für den Ersatzneubau ist ein Baurechtsverfahren eingeleitet. Dies ist jedoch noch nicht abgeschlossen (vgl.  Projektwebsite). Ohne vollziehbares Baurecht sind aktuell keine Aussagen zur Fertigstellung möglich.

07.10.2025

Verkehrliche Einschränkungen in Verbindung mit der angeordneten Lastbeschränkung in der Anschlussstelle Mainz-Mombach

Die A643 verbindet Wiesbaden mit Mainz und führt über die Schiersteiner Brücke sowie die Anschlussstelle Mainz-Mombach mit sechs Teilbauwerken. Besonders die Vorlandbrücke Mombach aus dem Jahr 1962 leidet unter dem stark gestiegenen Schwerlastverkehr. Die Autobahn GmbH des Bundes informiert über aktuelle Einschränkungen im Bereich der Anschlussstelle Mainz-Mombach auf der A643. Grund sind Maßnahmen zur Sicherung der Tragfähigkeit der dortigen Brückenbauwerke.

Sperrung der Abfahrtsrampe ab 8. Oktober 2025

Trotz wiederholter Kontrollen und Verkehrsbeobachtungen wurden auf der Abfahrtsrampe von der Schiersteiner Brücke aus Wiesbaden kommend nach Mainz weiterhin zahlreiche Verstöße gegen die geltende Lastbeschränkung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen festgestellt. Zum Schutz der Brücke und zur Gefahrenabwehr wird diese Rampe daher ab Mittwoch, dem 8. Oktober 2025, bis auf Weiteres für den gesamten Verkehr gesperrt.

Geh- und Radwege entlang der Rampe bleiben von der Sperrung unberührt.

Auffahrtsrampe Richtung Bingen bleibt geöffnet

Positiv entwickelt hat sich die Situation auf der Auffahrtsrampe von Mainz in Fahrtrichtung Bingen. Dank der Einhaltung der Lastbeschränkung durch die Verkehrsteilnehmer kann diese weiterhin für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen geöffnet bleiben.

Umleitungen im Überblick:

  • Verkehr aus Wiesbaden und über die Schiersteiner Brücke kommend wird über die AS Mainz-Gonsenheim (5) umgeleitet – Entfernung ca. 2 km.
  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die vom Mombacher Kreisel zur A643 Richtung Koblenz/Bingen möchten, nutzen bitte die Auffahrt Richtung Wiesbaden, überqueren die Schiersteiner Brücke und wenden am Schiersteiner Kreuz – Umweg ca. 6 km.
  • Für Verkehr vom Dreieck Mainz kommend besteht keine Lastbeschränkung bei der Ausfahrt in der AS Mainz-Mombach.

Die Autobahn GmbH bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und eine umsichtige Fahrweise.

Hintergrund: Warum diese Maßnahmen notwendig sind

Eine umfassende Untersuchung ergab, dass die Belastungen die ursprünglichen Bemessungslasten deutlich übersteigen und von den betroffenen Rampenbauwerken nicht mehr aufgenommen werden können. 

Um Materialermüdung und eine verkürzte Nutzungsdauer zu vermeiden, wurden seit 2023 schrittweise Verkehrsbeschränkungen eingeführt. Hierbei wurden auch die Möglichkeiten von Fahrzeugdifferenzierungen im laufenden Verkehr sowie der daraus resultierenden Lenkung des Schwerverkehrs untersucht. Diese Maßnahmen wurden aufgrund der negativen Erfahrungen bei ähnlicher Sachlage verworfen.

Die Verkehrsbeschränkungen bleiben bis zum geplanten Ersatzneubau bestehen.


02.10.2025

Verkehrliche Einschränkungen in Verbindung mit der angeordneten Lastbeschränkung in der Anschlussstelle Mainz-Mombach

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes hat wie gemeldet im Frühjahr 2025 im Zuge der A643 für weitere drei Teilbauwerke der Anschlussstelle (AS) Mainz-Mombach (4), vorsorglich notwendige verkehrliche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Über diese Teilbauwerke verlaufen die westlichen Auf- und Abfahrtsrampen von Wiesbaden kommend nach Mainz sowie von Mainz kommend nach Bingen. Um die betroffenen Teilbauwerke zu entlasten, wurde im April 2025 eine Lastbeschränkung angeordnet. Die Rampen durften seitdem nichtmehr von Fahrzeugen > 3,5 Tonnen befahren werden.

Die Einhaltung dieser Lastbeschränkung wurde durch Verkehrsbeobachtungen und Kontrollen in enger Abstimmung mit der Polizei immer wieder überprüft, wie unter anderem in unserer letzten Mitteilungvom 17. September 2025 dargelegt.

Die Autobahn GmbH des Bundes dankt ausdrücklich allen Verkehrsteilnehmern, die sich an die vor Ort geltenden Maßnahmen gehalten haben.

Insbesondere im Bereich der Auffahrtsrampe aus Mainz kommend zur A643 in Fahrtrichtung Bingen hat sich eine positive Entwicklung eingestellt. Aus diesem Grund kann die Auffahrtsrampe auch weiterhin für den Verkehr < 3,5 Tonnen geöffnet bleiben.

Im Bereich der Abfahrtsrampe von der Schiersteiner Brücke/Wiesbaden kommend nach Mainz wurde leider auch weiterhin eine Vielzahl von Verstößen gegen die Lastbeschränkung festgestellt.

Aus diesem Grund wird die Abfahrtsrampe ab Mittwoch, 8. Oktober 2025 bis auf Weiteres zum Schutze der Bestandsbrücke und zur Gefahrenabwehr für den gesamten Verkehr gesperrt.

Die Geh- und Radwege im Bereich der Abfahrtsrampe sind von der Sperrung nicht betroffen. Die Autobahn GmbH des Bundes steht weiterhin in engem Austausch mit den Behörden vor Ort.

  

Umleitungsrouten   

Der gesamte Verkehr aus Wiesbaden und über die Schiersteiner Brücke kommend wird über die AS Mainz-Gonsenheim (5) in ca. zwei Kilometern umgeleitet.

Für den vom Dreieck Mainz kommenden Verkehr besteht keine Lastbeschränkung in der Ausfahrt der AS Mainz-Mombach.

Für den Verkehr > 3,5 Tonnen, der vom Mombacher Kreisel kommend die Auffahrt in der AS Mainz-Mombach zur A643 in Fahrtrichtung Koblenz/Bingen als Ziel hat, steht als Ausweichroute die Auffahrt zur A643 in Fahrtrichtung Wiesbaden, Überquerung der Schiersteiner Brücke und Wende am Schiersteiner Kreuz zurück in Fahrtrichtung A643 Koblenz/Bingen zur Verfügung (Umweg ca. sechs Kilometer).

 

Die Autobahn GmbH des Bundes bittet die Verkehrsteilnehmer um umsichtige Fahrweise sowie um Verständnis für die Maßnahmen.


Ansprechpartner

Maximilian Angst

Pressesprecher Außenstelle Wiesbaden

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: West
Hagenauer Str. 44
65203 Wiesbaden